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IGNORED

Durchführung des Waffengesetzes


357er Magnum

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich finde die Verquickung von Waffenbehörde und Polizeibehörde bei Kontrollen in Berlin schon als unzulässige Zumutung für einen unbescholtenen Bürger- das ist nämlich "R a z z i a" im weitesten Sinne, und einzelne Bürger in den negativen Fokus der Allgemeinheit bringen obendrein. Ferner finde ich unpassend die Waffenbehörde bei der Polizei anzugiiedern wie in Nordrhein/Westfalen und Brandenburg geschehen. Da ist nämlich die parteiische Verfolgungswut schnell hilfsbereit und geduldet, weil ja Berufsgrundlage.

Zudem finde ich es Ungleichbehandlung von Legalwaffenbesitzern, wenn Jäger frei von Vereinszwang waffenrechtlich Erwerbe und Besitz von Waffen realisieren können, lediglich aufgrund eines Jagdscheines (Sachkundenachweises) und dies bei Sportschützen gravierend anders, nämlich mit Ungleichbehandlung vonstatten gehen soll.

Viele, vielleicht auch die meisten Probleme wären für Sportschützen erledigt, wenn dieser Vereinszwang nicht gegeben wäre - er könne sich als freier Mensch dort bewegen wo er mitmachen will. Da aber Vereins- Funktionäre natürlich einen Zwangs-Vereins , ausgestaltet als verlängerter Arm des Staates , sehr gut für eigene Zwecke instrumentalisieren können, könnte es sein, dass wir uns selber im Wege stehen und das nicht mal sehen. Wir brauchten also in erster Linie einen Verband, der insgesamt die Interessen der Legalwaffenbesitzer vertritt gegen die staatliche Regelungs- und Einpferchungswut.

Kann mir da jemand folgen ??

Geschrieben

Kann mir da jemand folgen ??

JA, ich, aber jetzt sind wir 2 gegen wieviele Millionen Wähler?

Wie schnell wurde der § 42a WaffG eingebracht?

Wir streiten hier und gängeln uns und unbemerkt schließt sich die Schlinge!!!!

Geschrieben
... lediglich aufgrund eines Jagdscheines (Sachkundenachweises)....

Jagd und Jagdschein bedeuten mehr als einen Sachkundenachweis und Waffenkauf. Mach erstmal den Jagdschein und dann kannst du mir auf Augenhöhe kontern ! Achja bevor ich es mir anhören muss: Ich war und bin 25 Jahre Sportschütze bevor ich 2010 den Jagdschein gemacht habe.

Geschrieben

Servus,

um mal annäherungsweise wieder zum Thema zu kommen.....

Meine Schwiegermutter wohnt in Thüringen. Dort habe ich die Gelegenheit zur Jagd bei einem Bekannten. Um nicht immer die Waffen durch die Gegend zu Gondeln, habe ich einen Waffenschrank bei meiner Schwiegermutter aufgestellt und verwahre die Waffen darin. Schwiegermami hat natürlich keine Möglichkeit den Schrank zu öffnen.

Wie soll ich jetzt einem eventuellen Bayrischen Kontrolleur bei mir im Hause den Verbleib der Waffen beweisen? Es steht ja nirgends, dass ich meine Waffen in meiner WOhnung/meinem Haus aufbewahren muss.

Gruß

Tauschi

Geschrieben

@Nakota

Wird schwierig. Mein SB wird sicher nicht 360 Km nach Thüringen fahren. In Thüringen habe ich keinen. Meine Schwiegermutter kann niemanden an den Inhalt des Schranks lassen und ich bin immer nur am Wochenende vor Ort. Bin ich am Wochenende dort, kann man nicht in Bayern abgleichen. Bin ich in Bayern, kann man nicht in Thüringen abgleichen. Sehr verzwickt........

Geschrieben

@Nakota

Wird schwierig. Mein SB wird sicher nicht 360 Km nach Thüringen fahren. In Thüringen habe ich keinen. Meine Schwiegermutter kann niemanden an den Inhalt des Schranks lassen und ich bin immer nur am Wochenende vor Ort. Bin ich am Wochenende dort, kann man nicht in Bayern abgleichen. Bin ich in Bayern, kann man nicht in Thüringen abgleichen. Sehr verzwickt........

In Thüringen gibt es doch auch eine Waffenbehörde. Im Rahmen einer Amtshilfe könnte dort ein Mitarbeiter diese Überprüfung vornehmen, da sehe ich keine Probleme.

Geschrieben

Nein, aber daß du mitgemacht hast. Oder wann bist du der Mann mit der Ramme geworden?

Nein, ich habe mir nichts vorzuwerfen und kann allen, die ich "besucht" habe, in die Augen schauen und das auf beiden Seiten, das sind je ca. 20 Jahre.

Die Überprüfungen zwecks Übernahme waren in Berlin umfangreicher als in den anderen Bundesländer.

Du wirst lachen, aber ich hatte tatsächlich noch nie eine Ramme in der Hand. :ridiculous:

Geschrieben

Ich fände es eine interessante Variante, wenn bei einer angemeldeten Kontrolle der Waffenaufbewahrung den Kontrolleuren mitgeteilt wird, dass sich dieser Waffenaufbewahrungs- Ort an einer mehr oder weniger von der Wohnung befindlichen Stelle befindet.

Vielleicht in einem Gebäude an einem anderen Ort.

Dann wäre es schon angemessen, wenn die Kontrolleure der Waffenbehörde keine "Polizeivollzugsbeamten" wären, die gleich vom schlimmsten Fall ausgingen und sofort eine Gefahr für die Allgemeinheit und Gefahr im Verzuge mutmassen- und meinen sie müssen die abhandengekommen Waffen sofort auf Teufel komm heraus suchen. Und zwar als Auswurf der allgemein Verbreiteten Hysterie - mit Waffen wird Unheil angerichtet und sie sind gefährlich - so dass jede mögliche Maßnahme per se durch die Allgemeinheit abgesegnet ist, unter Aussenvorlassung verhältnismäßigen abwägens.

Und als Wegbereiterin sogar die Bundeskanzlerin, die seinezeit im Fernsehen ja demonstriert hat, wie wenig sie von Grundgesetz hält, indem sie nach einem Ammoklauf sofort dafür war und das auch anregte, sofort alle Waffenbesitzer in den Wohnungen zur Kontrolle aufzusuchen.

Da lobe ich mir in Brandenburg die Sprengstoffbehörde, die schriftlich um einen Termin ansucht, um die örtliche Aufbewahrung der Treibmittel mit den gesetzlichen Vorgaben abzugleichen. Wohlgemerkt mit der gesetzlichen 'vorgabe, dass die Sprengstoffbehörde schon vorher auf Antrag die Lagerung an einem bestimmten Ort genehmigt hat.

Hier haben die Waffenbesitzer das Glück, dass kein Ort der Aufbewahrung vorgeschrieben ist, ausser den klassifizierten Schränken, und den Einschränkungen bezüglich eines nicht bewohnten Gebäudes..

.

Alles in allem scheint mir nicht die Bundesrepublik das Problem, mehr die Ignoranten , Wenigwisser und Dummschwätzer, und zwar auf der Woge der eingebildeten Angst und Selbstbezogenheit , ausgenutzt von politischen Kräften, die das als gute Grundlage nehmen, daraus politischen und finanzellen Provit zu generieren.

Für die oben genannten drei Gruppen empfehle ich nach wie vor umfassende Literatur in Form des Buches " Waffenrepublik Deutschland "

Auch auf die Gefahr hin, dass den Inhalt kaum jemand zur Kenntnis nehmen will - wie der Verkaufspreis aussagt.

Dumm geboren ist nicht schlimm, dumm geblieben dagegen schon.

Günther Caxmen.

Geschrieben

Da lobe ich mir in Brandenburg die Sprengstoffbehörde, die schriftlich um einen Termin ansucht, um die örtliche Aufbewahrung der Treibmittel mit den gesetzlichen Vorgaben abzugleichen. Wohlgemerkt mit der gesetzlichen 'vorgabe, dass die Sprengstoffbehörde schon vorher auf Antrag die Lagerung an einem bestimmten Ort genehmigt hat.

Legt die Behörde auch die Gründe zum Betreten von Wohnräumen dar?

(Par. 31 Abs. 2 SprengG: "und zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch Wohnräume des Auskunftspflichtigen zu betreten")

Geschrieben

Hallo Gruger,

es geht nicht um das Betreten von Wohnräumen wenn ich Treibmittel lagere.

Beim Waffenaufbewahrungsort kann man auch möglicherweise vermeiden Wohnräume heranzuziehen.

Dann hat da erstmal niemand was zu suchen!!!!!!!

Natürlich hat man am Liebsten seine Waffen am Bett -aber dann hat man da eben auch gegf. seine Helfer und Freunde als ungebetene Gäste.

Warum ich die Sprengstoffbehörde mit einem + auszeichnen kann, ist, dass dort der behördliche Korinthen-Kakk nicht die Oberhand gewonnen hat - eben , weil nicht von polizeilichen und politisch-parteilichen Erwägungen dominiert.

Wenn ich lese, dass einige Sachbearbeiter hier wie dort durchdrehen und spitzfindige Anforderungen stellen und sture Dienstausübung betreiben , bedarf es einer eingeschworenen Gemeinschaft von gesetzmäßig denkenden Bürgern die Unterstützung und Beistand gewähren.

In den Foren hier und dort ist das nicht uneingeschränkt gegeben- wer weiss schon, wer sich als getarnter Gegner oder Streithansel unter Pseudonym hier äussert.

Geschrieben

Ich fände es eine interessante Variante, wenn bei einer angemeldeten Kontrolle der Waffenaufbewahrung den Kontrolleuren mitgeteilt wird, dass sich dieser Waffenaufbewahrungs- Ort an einer mehr oder weniger von der Wohnung befindlichen Stelle befindet.

Vielleicht in einem Gebäude an einem anderen Ort.

Günther Caxmen.

Es geht doch der Behörde darum, dass jeder einen Nachweis erbringt wie und wo er seine Waffen aufbewahrt und wenn die Behörde dann weiss, dass Du in Buxtedude oder sonstwo einen angemessenen Schrank hast, ist sie doch auch zufrieden und wenn Du dann noch einmal zum Abgleich die Waffenbezeichnungen und die Nummern nachlieferst, sind doch alle zufrieden.

Es geht in 1. Linie um die Personen, die sich bisher gar nicht bei der Behörde gemeldet haben und das sind nicht wenige!

P.S.:

Ich meine dabei nicht die IWB!

Geschrieben

Du vergißt dabei, dass die Mehrzahl der Bevölkerung gegen Legalbesitz von Waffen ist?

...

Ist das denn so? Ich würde das stark bezweifeln. Keine Ahnung wie die Stimmung in Berlin aussieht, aber hier gibt es vielleicht eine Mehrheit, die gegen einen völlig ungeregelten Zugang zu Schusswaffen ist, aber kaum eine, die generell gegen privaten Waffenbesitz steht. Dieses Bild wird allerdings von den Medien immer wieder vermittelt und von totalitär ausgerichteten Politikern instrumentalisiert.

Warum haben denn die Politiker das Bedürfnisprinzip erfunden? Doch gerade damit sich nicht alle und jeder bewaffnen! Das wäre aber gar nicht nötig, wenn sowieso fast alle gegen privaten Waffenbesitz eingestellt wären. Wieso sollte sich denn ein Waffengegner bewaffnen, wenn ihn keiner dazu zwingt?

Wo Du allerdings Recht hast, ist dass die Mehrheit ein totales Verbot widerstandslos hinnehmen würde, ebenso wie sie unzählige Verfassungsbrüche, die Aushebelung demokratischer Grundprinzipen und die zunehmende staatliche Regelungs- und Kontrollwut hingenommen hat. Was aber auch eine Realität ist, ist dass sich Millionen von Menschen illegal bewaffnen würden, wenn ihnen der legale Zugang zu Waffen verwehrt wäre, so wie es in GB passiert ist und dass eine anarchische Grundhaltung und ein generelles Ablehnen und Nichtanerkennen der staatlichen Instanzen um sich greifen würde.

Geschrieben

Denke auch, dass es sich so um 50 zu 50 handelt. Wobei viele an einer eventuellen Abstimmung, wegen desinteresse, gar nicht teil nehmen würden. Die Beteiligung an so einer Abstimmung dürfte dann so bei 20-30% liegen. Und wenn die laufenden Online Umfragen nur in etwa empirisch sind, dann sieht es doch ganz gut (für unser Hobby) aus.

Geschrieben

...In Berlin begleiten Vollzugsbeamte die Kontrolleure, die dann auch bei Gefahr im Verzuge eine Durchsuchung anordnen dürfen, was beim Vorhandensein einer scheinbar illegalen Waffe (nicht in der WBK eingetragen) durchaus passieren könnte....

Diese Vorgehensweise bewegt sich aber wohl am Rande der Legalität. Denn wenn sie schon mit dem Vorsatz in die Wohnung gehen, nach „verbotenen Spielsachen“ zu suchen und dass dann auch noch nachträglich mit Gefahr im Verzuge begründen und dabei diesen Begriff ziemlich überdehnen, dann handelt es sich von vornehinein um getarnte Hausdurchsuchungen mit der Absicht ein ordentliches Genehmigungsverfahren zu umgehen, weil man auf regulärem Wege niemals einen richterlichen Beschluss erwirken könnte, um „im Trüben zu fischen“.

So ein Vorgehen kommt den massenweise Hausdurchsuchungen im Berlin der Jahre 1933 und 1934 schon verdächtig nahe.

Geschrieben

Diese Vorgehensweise bewegt sich aber wohl am Rande der Legalität.

Warum?

In Berlin gehört die Waffenbehörde zum LKA und die Ordnungsbehörde die die Owi's im WaffG ahndet ebenso!

Und eine angeforderte Streife vom zuständigen Abschnitt zum persönlichen Schutz ist doch in Ordnung, genauso wie sich die Kontrolleure eine Schutzweste unterziehen!

Geschrieben

Und eine angeforderte Streife vom zuständigen Abschnitt zum persönlichen Schutz ist doch in Ordnung, genauso wie sich die Kontrolleure eine Schutzweste unterziehen!

Ähhm - vermutet man in Berlin hinter jedem registrierten Waffenbesitzer automatisch einen Schwerverbrecher, der rücksichtslos gegenüber den (Aufbewahrungs)Kontrolleuren von seinen ebenso registrierten Waffen Gebrauch macht? Verstehe ich jetzt irgendwie nicht.

Manfred

Geschrieben
.... Und als Wegbereiterin sogar die Bundeskanzlerin, die seinezeit im Fernsehen ja demonstriert hat, wie wenig sie von Grundgesetz hält, indem sie nach einem Ammoklauf sofort dafür war und das auch anregte, sofort alle Waffenbesitzer in den Wohnungen zur Kontrolle aufzusuchen. ....

Alles in allem scheint mir nicht die Bundesrepublik das Problem, mehr die Ignoranten , Wenigwisser und Dummschwätzer, und zwar auf der Woge der eingebildeten Angst und Selbstbezogenheit , ausgenutzt von politischen Kräften, die das als gute Grundlage nehmen, daraus politischen und finanzellen Provit zu generieren. ....

Dumm geboren ist nicht schlimm, dumm geblieben dagegen schon.

Günther Caxmen.

Altkanzler Kohl hat schon aufs Grundgesetz geschx$$en und bei ihm war Madame in der Lehre! Denn bereits vor der Wiedervereinigung stand im Grundgesetz, dass das Deutsche Volk sich im Falle der Wiedervereinigung selbst eine neue Verfassung gibt! Aber nee, sie klebten ja alle fest an ihren Stühlen in Bonn!

Toll der - aus Sicht den Altkanzlers - dumme Pöbel hat es nicht gemerkt und noch heute mit dem Konstrukt DDR 2.0 zu kämpfen. Soviel auch zu dumm geboren und nichts dazu gelernt!

Die Rentenkassen sind leer und nun finanzieren wir per ESM die Pleitestaaten in Europa!

Geschrieben

Warum?

In Berlin gehört die Waffenbehörde zum LKA und die Ordnungsbehörde die die Owi's im WaffG ahndet ebenso!

Und eine angeforderte Streife vom zuständigen Abschnitt zum persönlichen Schutz ist doch in Ordnung, genauso wie sich die Kontrolleure eine Schutzweste unterziehen!

Leider kann ich im neuen Waffenrecht 2012 vom Walhalla-Verlag für das Land Berlin nur die 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung des Waffengesetzes finden und nicht den zugrunde liegendenden Textbezüglich der waffenrechtlichen Zuständigkeit im Land Berlin. -Das ist neben dem umfassenden Buch leider eine schwere Unterlassung.

Das also das LKA- Berlin zuständig ist fürs Waffenrecht in Berlin ist ja höchst eigenartig. Und vermutlich die Steigerung zum Polizeipräsidium in Brandenburg. Genauso wie die Steigerung auf Polizeikontrolle in Uniform in Brandenburg wohl die Schutzweste und Bodygards mit Vollzugsbefugnissen in Berlin unter der Überschrift Razzia darstellen soll. Ich halte das nach wie vor für unangemessen und Rufschädigung für Legalwaffenbesitzer - und ein Hinweis darauf, dass man diese Einschüchtern und eleiminieren will. So ganz unpassend ist der Vergleich mit der Verfolgung im Dritten Reich nicht.

Lieber UweWittenburg, wenn mitlerweile die in Deutschland West domestizierten Polizeibeamten nicht mehr die Vergangenheit so richrtig berücksichtigen, die ausreichend belegt ist (Willige Helfer jeder Staatsführung) so scheint etwas durch, dass Du nicht kritisch mit Deinem Ex- Staat ins Gericht gegangen.

bist Ich hatte nach 8 Jahren Polizeivollzugsdienst im unbescholtenen damaligen alten Bundesgrenzschutz die Schnauze voll, dem Staat zuzuspielen, und Dumme und Ehrliche ans Messer zu liefern. Für mich wäre nie in Frage gekommen, in einer Landespolizei Dienst zu machen - bei deren Mitmachen -

In diesem Sinne kann ich Deine Assistenz bei äusserst fragwürdigen Aktionen nicht gut heißen Ich finde daauch keine Rechtfertigung dafür.

Tut mit Leid. Sportschützen sind als Legalwaffenbesitzer überprüft, gegängelt usw. und bestimmt nicht als potenzielle Rechtsbrecher vorab zu markieren und zu behandeln.

Geschrieben

Ähhm - vermutet man in Berlin hinter jedem registrierten Waffenbesitzer automatisch einen Schwerverbrecher, der rücksichtslos gegenüber den (Aufbewahrungs)Kontrolleuren von seinen ebenso registrierten Waffen Gebrauch macht? Verstehe ich jetzt irgendwie nicht.

Manfred

Sagte ich nicht schon, dass erst diejenigen kontrolliert werden, die bisher nicht auf Anfragen reagierten?

Geschrieben

In diesem Sinne kann ich Deine Assistenz bei äusserst fragwürdigen Aktionen nicht gut heißen Ich finde daauch keine Rechtfertigung dafür.

Durch was begündest Du diesen Unsinn? Nur weil ich aus der Praxis berichte?

Ich versuche doch eigentlich nur die Totalverweigerer zu warnen, die meisten haben mich ja auch verstanden und der Rest muss eben für sich alleine entscheiden, wie er auf die Behörden reagiert.

Geschrieben

Sagte ich nicht schon, dass erst diejenigen kontrolliert werden, die bisher nicht auf Anfragen reagierten?

Und bei denen rechnen Personen wie du also mit bewaffnetem Widerstand? Oma Erna wird sicher mit Opa Erwins alter P08 Last-Man-Standing durchziehen - bestimmt.

Geschrieben

Und bei denen rechnen Personen wie du also mit bewaffnetem Widerstand?

Wieso ich? Ich führe keine Kontrollen durch. Lies doch erst einmal meine Beiträge, durchdenke sie und versuche zu verstehen! Ist das so schwer?

Oma Erna wird sicher mit Opa Erwins alter P08 Last-Man-Standing durchziehen - bestimmt.

Warum aber nicht Opa Erwin? Oder Onkel Ede, oder Enkel Fritze?

Kennst Du eigentlich keine Erbfolge?

Geschrieben

Erwähnte ich es nicht vielleicht schon, Dein Verständnis für einen freien gesetzestreuen Bürger reicht nicht sehr weit?!.

Wenn der von seinen Rechten gebrauch macht, kommt die Staatsmacht - und schlägt zu.

Also mit Deinem Totalverweigerer kann man das also machen - anstatt verhältnismässige Rechtsschritte durchzuführen !?

Man kann dem nämlich auch mitteilen, dass seine waffenrechtlichen Erlaubnisse möglicherweise in Gefahr geraten, wenn er den Ort der Aufbewahrung seiner Waffen nicht zur vorgesehenen Kontrolle betreten lässt. Warum man statt dessen eine Razzia durchführen will und darf erschließt sich mir nicht..

Und was diese Wahnsinnskontrollen angeht, die unbedingt durchgeführt werden müssen - könnte es immer noch registrierte legale Waffenbesitzer geben, die nicht im Besitz eines entsprechenden Schrankes sind und in 1o Jahren nicht aufgesucht worden sind.

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