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IGNORED

Munitionserwerb 44 Special


kulli

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Geschrieben

Hallo liebes Forum,

gestern in einem großen Waffengeschäft in NRW....

Ich wollte für meinen UHR in 44 Mag die 44er Special kaufen,

extra (anders als in Bayern) noch neben dem JJS die WBK rausgekramt und auf den Tresen gelegt und dann......

ne das geht nicht....44 Special können Sie nicht erwerben.

Sie dürften nur 38 Special auf 357Mag-Einträge verkaufen..... alles andere wäre nicht abgedeckt.... bzw. nur für 38/357 hätten sie da was schriftliches für....

also das Widerspricht sich ja schon...

Weiß da jmd. was genaueres?

Geschrieben

Hi,

man was für Spezialisten waren dass denn wieder :gaga:

Ich kann dir den Gesteztext ad hoc nicht sagen aber es ist natürlich Blödsinn und wider den gesunden Menschverstand, wenn sie es für .357-.38 bejahen. Hatten das vor kurzem auch im Verein(BY) geklärt.

Irgenwo steht jedenfalls sinngemäß,dass man für eine Waffe die geeignete Munition erwerben darf,ohne dass diese extra aufgeführt ist in der WBK,so ist 44 Spec. eben auch für Waffen des Kalibers 44.Magn. geignet und du damit erwebsberechtigt. Genau wie .357 und .38 , 12/76 und 12/70 usw.

Gruß EM

Geschrieben
:ridiculous:

Bitte um Namen der Firma in Klartext, damit man(n) sowas "kompetentes" in Zukunft meiden kann :peinlich:

das war bei Frank&Monika......

danke für die Klarstellungen. Werde es nach den Festtagen bei einem anderen Händler versuchen!

Frohes Fest!

Geschrieben
das war bei Frank&Monika......

In welcher Stadt?

Hmm, bei FRANKONIA!!! in Dortmund gab es solche Probleme bisher noch nicht.

Demnach dürfte ich für meine Flinte 12/89 auch keine 12/70 usw. erwerben.

Würde mich interessieren ob die bei Flintenmun auch so reagieren. :glare:

Es hat sich noch nicht überall herumgesprochen.

WaffVwV vom 5.03.2012, in den neuen WBK-Vordrucken in Spalte 7 berücksichtigt.

Viele Grüße - sundance

Was steht da denn genau?

Geschrieben

10.10 Als eine Form der Erteilung einer Berechtigung zum Erwerb

und Besitz von Munition für dort bereits eingetragene

Schusswaffen sieht § 10 Absatz 3 Satz 1 die behördliche Eintragung/

Stempelung in der WBK (Spalte 7) vor. Die auf diesem

Weg erteilte Berechtigung erstreckt sich über die in Spalte

3 der WBK konkret bezeichnete Munition (z. B. .357 Magnum)

hinaus auf alle für die betreffende Waffe ebenfalls zugelassenen

Munitionsvarianten (gleiches Kaliber; gleicher oder

geringerer Gasdruck …, im Beispiel etwa auch Munition .38

Spezial oder .38 Spezial WC). Die Waffenbehörden sind insofern

im Rahmen der betreffenden Erteilungsverfahren berechtigt,

das Vorliegen eines waffenrechtlichen Bedürfnisses auch

für die in Bezug auf die betreffende Waffe ebenfalls zugelassenen

Munitionsvarianten zu unterstellen; eine inhaltliche

Beschränkung der erteilten Berechtigung soll nur im Ausnahmefall

und nur dann erfolgen; wenn im Hinblick auf einzelne

konkrete Munitionsvarianten unter jedem erdenklichen Gesichtspunkt

eine Verwendungsmöglichkeit unzweifelhaft ausgeschlossen

werden kann.

Geschrieben
eine inhaltliche

Beschränkung der erteilten Berechtigung soll nur im Ausnahmefall

und nur dann erfolgen; wenn im Hinblick auf einzelne

konkrete Munitionsvarianten unter jedem erdenklichen Gesichtspunkt

eine Verwendungsmöglichkeit unzweifelhaft ausgeschlossen

werden kann.

Vielen lieben dank für den Text.

ABER könnte mir bitte jemand den Abschnitt^^ mal auf deutsch erklären?

Geschrieben
ABER könnte mir bitte jemand den Abschnitt^^ mal auf deutsch erklären?

Hattu 44 Mag, du dürfen kaufen .44 Spez.

Hattu .357 Mag, du dürfen kaufen .38 Spez., auch als Wadcutter.

Dito bei allen anderen Patronen, wenn höherer Gasdruck eingetragen ist, dann geringerer darf gekauft werden, wenn Patrone paßt und verschossen werden kann.

unter jedem erdenklichen Gesichtspunkt

eine Verwendungsmöglichkeit unzweifelhaft ausgeschlossen

werden kann.

Da es das IMHO so gut wie nicht gibt, praktisch irrelevant.

OK?

Geschrieben

Ja danke das erste habe ich ja verstanden nur nicht den letzen Satz.

unter jedem erdenklichen Gesichtspunkt

eine Verwendungsmöglichkeit unzweifelhaft ausgeschlossen

werden kann.

Da es das IMHO so gut wie nicht gibt, praktisch irrelevant.

OK?

WAS gibt es da so gut wie nicht?

Geschrieben

(Interpretation) Es soll bei einer beschränkten Erlaubnis ausgeschlossen werden können, dass andere Munition, als für die die Berechtigung ergangen ist, geladen werden kann. Wie @Sal-Peter schreibt, wird es eine Munitionsbeschränkung auf der WBK für nur diese eine Art wohl nicht geben (Z.B. nur .357).

Geschrieben
In welcher Stadt?

Hmm, bei FRANKONIA!!! in Dortmund gab es solche Probleme bisher noch nicht.

Demnach dürfte ich für meine Flinte 12/89 auch keine 12/70 usw. erwerben.

Würde mich interessieren ob die bei Flintenmun auch so reagieren. :glare:

Was steht da denn genau?

Ich hatte mal vor Jahren das Vergnügen einen Experten bei Kettner in Köln besucht, der meinte jede einzelne Kaliber 4 Patrone in die MES eintragen zu wollen,

jetzt hat das Teil aber nur 10 Spalten und schwupp war die EWB voll.

Beim letzten mal habe ich den bei der Frankonia in Düsseldorf gesehen....hoffe nicht das er umgezogen ist...

Gruß

KF

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