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IGNORED

Waffen langfristig lagern / Erbfall vorbereiten


HessieJames

Empfohlene Beiträge

Hallo Forum,

vorneweg, ich möchte kein Beileid oder Bedauern aber auch keine Verarsche sondern nur ernstgemeinte, gute Tipps. Wie vielleicht einige von Euch wissen, habe ich Krebs und die letzten Diagnosen zeigen, dass es so langsam bergab geht und ich noch mit ca 5 Jahren rechnen kann. Geht auch mehr oder weniger, Stand ist heute. Ich hau natürlich soviel raus wie geht !!!

Ich habe 5 EWB pflichtige Waffen, siehe Sig, die ich meinen Söhnen (5, 7, 9) hinterlassen möchte, bis diese alt genug sind, um selbst zu entscheiden, ob sie diese haben wollen, nutzen wollen, verkaufen wollen. Die Waffen sollen nicht direkt nach meinem Ableben entsorgt werden, das wäre Geldverschwendung und sie haben für mich einen ideellen Wert.

Also, wie kann ich Waffen a ) langfristig konservieren und b ) so verwahren (Ort, Zugangsberechtigung, etc), dass man in 10 Jahren drankommt ? Wer solche oder ähnliche Erfahrungen hat, bitte hier posten oder per PM (sind noch 3 Nachrichten frei, also macht langsam :) )

Wichtig wäre mir, dass das alles rechtssicher ist, also z.b. Schränke im Haus meiner Eltern, Kombination beim Notar, etc. Muss ich blockieren oder die Munition weggeben ( ca. 1000 EUR in den diversen Kalibern etwa ) ?

Gruss HJ

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Was den rechtlichen Teil angeht: Keine Ahnung. Deine Kinder wären imho genau so wenig berechtigt wie andere nicht-WBK-Besitzer also sollte da kein großer Unterschied in der Aufbewahrung existieren.

Was die Aufbewahrung angeht: Cosmoline funktioniert. Ist zwar ein Albtraum, das wieder zu entfernen nachdem es Luftkontakt hatte, wie vermutlich jeder Ordonnanzwaffenschütze bestätigen kann; aber wenn Du die Waffen nach dem Einschmieren vakuumierst, dann sollte das flüssig bleiben. Sagt die Theorie. Stell vielleicht einen Eimer WD-40 zum Entfernen daneben.

Ansonsten soll es wohl in einer der nächsten Waffenkultur-Ausgaben was dazu geben.

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Du musst zwei Dinge unterscheiden erstens den Eigentumsübergang, der unabhängig vom WaffG ist und den du durch ein Testament regeln kannst und zweites die waffenrechtliche Seite mit dem Besitz.

Deine Söhne können die Waffen erwerben, wenn sie die Voraussetzungen Sachkunde, Alter, Persönliche Eignung, Zuverlässigkeit und Bedürfnis erfüllen. Also wie jeder andere auch.

Zusätzlich können die Söhne die Waffen als Erben priviligiert erwerben, dann entfällt die Bedürfnisprüfung und die Sachkunde wird nicht verlangt. Voraussetzung ist, dass du die Waffen zum Zeitpunkt Deines Todes rechtmäßig besitzt.

Als erstes gilt es also zu verhindern, dass dir die Behörde die WBK entzieht, sei es weil das Bedürfnis (Vereinsmitgliedschaft, Ausübung des Sportschießens) wegfällt oder Persönliche Eignung (Entmündigung, Geschäftsfähigkeit) oder Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben sind.

Als zweites hast du zu verhindern dass irgendwelche Pfleger (im Sinne von Vormund, nicht im Sinne von Krankenschwester) oder wohlmeinende Verwandte die Waffen wegnehmen bzw. veräußern oder an Berechtigte oder die Behörde überlassen, das Stichwort lautet Patientenverfügung und der Notar der fürs Testament zu rate gezogen werden sollte, kann dich hier beraten.

Dann gilt es die praktischen Dinge zu regeln. Entweder die Waffen bleiben im Haus d.h. sie werden regelmäßig blockiert oder du läßt sie professionell verwahren. Letzteres kostet Geld könnte aber eine gewisse Pflege garantieren.

Für Munition, ausgenommen Sammlungen gibt es keinen priviligierten Erwerb für Erben. Die Muni können die Kinder also nur bekommen, wenn sie Legalwaffenbesitzer mit Sachkunde und Bedürfnis sind. Natürlich kannst du die Munition einem Berechtigten überlassen, der sie zu gegebenem Zeitpunkt den Kindern zu übergeben hat (EWB vorausgesetzt) aber praktischer dürfte es sein die Munition zu verbrauchen oder zu verkaufen.

Was du nicht regeln kannst ist ob die Kinder das Erbe ausschlagen.

Schwierigkeiten kann es noch bei der persönlichen Eignung geben, da die Kinder zum zeitpunkt des Erbfalls möglicher Weise noch nicht volljährig sind. Zwar fordert § 20 nur "Zuverlässigkeit" und "persönliche Eignung", während das Alter von 18 Jahren als gesonderte Voraussetzung in §4 Abs 1 steht, aber § 6 Abs 1 Nr. 3 könnte Probleme machen. In jedem Fall solltest du bei der Auswahl eines Vormunds für die Kinder dessen Einstellung zu Waffen berücksichtigen.

§ 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis

(1) Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller

1. das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 2 Abs. 1),

2. die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt,

3. die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat (§ 7),

4. ein Bedürfnis nachgewiesen hat (§ 8) und

5. bei der Beantragung eines Waffenscheins oder einer Schießerlaubnis eine

Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro - pauschal für Personenund

Sachschäden - nachweist.

§ 20 Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge Erbfalls

(2) Dem Erwerber infolge eines Erbfalls ist die gemäß Absatz 1 beantragte Erlaubnis

abweichend von § 4 Abs. 1 zu erteilen, wenn der Erblasser berechtigter Besitzer war und

der Antragsteller zuverlässig und persönlich geeignet ist.

§ 6 Persönliche Eignung

(1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die

Annahme rechtfertigen, dass sie

1. geschäftsunfähig sind,

2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil

sind oder

3. auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht

vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren

können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.

Die erforderliche persönliche Eignung besitzen in der Regel Personen nicht,

wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in ihrer Geschäftsfähigkeit

beschränkt sind. Die zuständige Behörde soll die Stellungnahme der örtlichen

Polizeidienststelle einholen. Der persönlichen Eignung können auch im

Erziehungsregister eingetragene Entscheidungen oder Anordnungen nach § 60 Abs. 1 Nr. 1

bis 7 des Bundeszentralregistergesetzes entgegenstehen.

(2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz

1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten

Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde dem Betroffenen auf seine Kosten die

Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die

geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.

(3) Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die

erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene

Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige

Eignung vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im

Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2.

(4) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit

Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über das Verfahren zur Erstellung, über die

Vorlage und die Anerkennung der in den Absätzen 2 und 3 genannten Gutachten bei den

zuständigen Behörden zu erlassen.

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Hallo,

ich kenne es aus dem militärischen Bereich für Maschinenkomponenten (Getriebe, Waffengruppen..) so:

Alles sauber von wegen schleichende Korrosion durch anhaftende Chemikalien. Dann je nach Art ein passendes Konservierungsmittel (nicht jedes Holz mag "jahrelange Ballistoltränke", wobei das Zeug hier eh nicht taugt) kommt drauf an was für Materialien außer Metall. Absolut wichtig/ideal wäre staubtrocken wenn kein Holz dran ist. Also Metall! Behälter mit Trockenmittel Silikagel oder Zeolith plus Stickstofffüllung. Da haben wir schon Teile ausgepackt die über 30 Jahre alt waren und 1A Zustand! Aber es geht nur Metallbehälter, möglichst verlötet oder metallische weiche Dichtung, durch Kuststoff diffundiert Sauerstoff /Wasserdampf immer.

Wichtig sind auch synthetische bzw mineralische Konservierer die nicht verharzen können also ohne reaktive Gruppen (sollte in Datenblättern zu finden sein) Jedenfalls kenne ich keinen handelsüblichen Waffen/reiniger/Konservierer der wirkliche Langzeit-Lagerungsbedingungen erfüllt. Oft wird für Metallteile K19 eingesetzt (früher auch bei uns und bei der BW), auch das hilft gut , selbst ohne Behälter nur so an der Luft. Dazu und weitere Konservierungsmittel gibts u.a. hier:

http://www.valvolineeurope.com/deutsch/pro...tectyl_846-k-19

Es ist aber eher die Frage ob man an das richtige Zeug in kleineren Mengen auch rankommt. Denke aber hier im Forum kann der Eine oder Andere eventuell mit sowas aushelfen.

Kurz gefasst, möglichst trocken, konserviert, unter Schutzgas wie Stickstoff oder teurer Argon und in Metallbehälter mit Trockenmittel. So gesichert sind 10 Jahre keine Zeit

Hoffe es hilft

Andi

P.S. aufpassen, je nach Waffe sind da Teile drin die sich selbst nach einiger Zeit zerstören, ich denke da an Kunststoff-Rücklaufpuffer (wie bei der P9S z.B.) etc.Da sollte man einen Hinweis gleich mit beilegen. Konservieren kann man das Material leider nicht, das "härtet" in sich selbst aus und soll ja auch regelmäßig erneuert werden.

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Hallo,

mal eine Idee für Querdenker:

Fall Du einen bekannten Sportschützen hast, dem Du vertraust, überlass/vererb ihm doch die Waffen. Er kann die Pflege und verwahrung übernehmen und zu gegebener Zeit Deinen Kindern die Waffen überlassen, wenn diese die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Mit dem Verwahrenden ggf. dieses Vorgehen schriftlich fixieren.

MfG

Patrick

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Alles mit Renaissance Wax einreiben sollte Korrosion kaum eine Chance geben. Für maximalen Schutz kannst du alles in einen Luftdichten Behälter (Pelicase z.B.) mit Kieselgel Trockenmittel und einem Gasphasen-Korrosionschutz (vapor phase corrosion inhibitor/VpCI/VCI) geben. Vorher gut sauber machen, z.B. in Benzin einlegen.

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mal eine Idee für Querdenker:

Fall Du einen bekannten Sportschützen hast, dem Du vertraust, überlass/vererb ihm doch die Waffen. Er kann die Pflege und verwahrung übernehmen und zu gegebener Zeit Deinen Kindern die Waffen überlassen, wenn diese die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Mit dem Verwahrenden ggf. dieses Vorgehen schriftlich fixieren.

Ansich keine schlechte Idee,

aber

Die Söhne sind 5,7,9.

Ich unterstelle, es geht auch um GK Waffen.

Verüble es mir nicht, wenn ich da mal brutal deutlich werde :

Nach aktueller (!) Gesetzeslage wäre ein Zeitraum bezogen auf das Erwerbsalter von minimal 16, maximal 20 Jahren

zu überbrücken.

Das berücksichtigt noch nicht, daß es mehr als unwahrscheinlich ist, daß es in dieser langen Zeit rechtliche Verbesserungen gibt

(das ist jetzt bewußt schmeichelhaft ausgedrückt).

Ich würde in dem Fall dem Themenstarter empfehlen, bei allem Verständnis für die Vaterliebe und dem ideellen Wert der Waffen, Beides in sinnvolle Bahnen zu lenken,

aber von einer Konsdervierung/Verwahrung der Waffen einfach aus Vernunftgründen abzusehen, das lohnt sich schlicht nicht.

"Vererbe die Waffen an den Kameraden, bei dem Du Dir am Sichersten bist, daß sie in guten Händen sind -

nimm ihm dafür das Versprechen ab, den Söhnen als "Pate" zur Seite zu stehen, wenn sie später Interesse am Schießsport zeigen sollten".

Das wäre mein Tip !

Alles andere scheint MIR aufgrund der zeitbedingten, vielen Unwägbarkeiten

einfach nicht sinnvoll.

G.T.

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Verüble es mir nicht, wenn ich da mal brutal deutlich werde :

Nach aktueller (!) Gesetzeslage wäre ein Zeitraum bezogen auf das Erwerbsalter von minimal 16, maximal 20 Jahren

zu überbrücken.

Das berücksichtigt noch nicht, daß es mehr als unwahrscheinlich ist, daß es in dieser langen Zeit rechtliche Verbesserungen gibt

(das ist jetzt bewußt schmeichelhaft ausgedrückt).

Ich würde in dem Fall dem Themenstarter empfehlen, bei allem Verständnis für die Vaterliebe und dem ideellen Wert der Waffen, Beides in sinnvolle Bahnen zu lenken,

aber von einer Konsdervierung/Verwahrung der Waffen einfach aus Vernunftgründen abzusehen, das lohnt sich schlicht nicht.

"Vererbe die Waffen an den Kameraden, bei dem Du Dir am Sichersten bist, daß sie in guten Händen sind -

nimm ihm dafür das Versprechen ab, den Söhnen als "Pate" zur Seite zu stehen, wenn sie später Interesse am Schießsport zeigen sollten".

Du hast recht, so deutlich wollte ich es nicht sagen. Ich kann nachvollziehen, dass es für den Themenstarter eine Herzensangelegenheit ist, muss aber leider annehmen, dass sich dieses Vorhaben auf Grund der düsteren Aussichten für unseren Sport evtl. zerschlagen wird.

Nichtsdestotrotz ist es einen Versuch Wert.

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Als erstes: Nutze die restliche Zeit und schieß selber MIT Deinen Jungs.

Gehe sicher, das sie auch Interesse zeigen und sich der ganze Aufwand lohnt.

Zur Konservierung: Für solche Aufgaben nehmen wir hier Seilfett.

Es ist Wasserresistent (sogar Salzwasser), es kriecht überhall hin und beschädigt

keine Brünierungen.

Alle Kunststoffteile müssen natürlich abgebaut sein. Man kann sie eine Weile

in Vakuumtüten und vor (UV)-Licht geschützt aufbewaren. Der Weichmacheranteil

geht aber trotzdem irgendwann raus und der Kunststoff versprödet.

Wenn Du Deine Waffen gereinigt und entfettet hast, dann tauch sie mit allen

Seiten abwechselnd in das flüssige Seilfett so das sich alle Hohlräume mit

Seilfett füllen und belass sie anschließend im Seilfett. Folgender Link wäre

eine Möglichkeit:

http://www.korrosionsschutzshop.de/product...17-6-Liter.html

Der Eimer läßt sich wieder verschließen und an einen trockenen Ort stellen. Der sollte

natürlich sein Sicherheitsbehältnis lt. Waffengesetz sein.

PS.: Ich kämpfe hier mit dem selben Tier...

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Ich interessiere mich auch seit langem für diese Thematik.

Hier ist mittlerweile viele gues zum Bereich "Konservierung" Gesagt worden. Aber genau so wichtig, wenn nicht wichtiger ist die Lagerung!

Was mache ichch mit der Verlöteten Eisenkiste?

Verwante oder Freunde scheiden warscheinlich wegen mangel an EWB aus.

Langzeitlagerung bei Komerziellen Anbietern? (Kenne ich nur aus Amerikanischen Krimmis! Giebts sowas?) ist das Rechtlich erlaubt?

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Nutze die restliche Zeit und schieß selber MIT Deinen Jungs.

Das ist ihm doch gesetzlich verwehrt. Ab 14 KK, ab 18 GK...

Die Varianten sind klar:

a ) Erwerb über Erbfolge, wobei es dann ein Vermächtnis ist und definitiv ein Testament erfordert. Das Problem ist, daß der Umgang den Kindern verboten ist, Im Prinzip erben sie zunächst einmal einen Schrank und mit jeweils 18 dann den Schlüssel dazu.

b ) Normaler Erwerb mit 4-Säulen-Modell und Zwischenverwahrung durch berechtigten Treuhänder.

Welche Variante besser ist, wäre mit der Behörde zu klären, mit dem Notar durchzusprechen (Entweder wegen Testament oder wegen Treuhand-Vertrag) und eventuell auch mit der Mutter der Kinder zu erörtern.

Rechtlich liegt das Streitpotential darin, daß aus der Vermögensmasse beim Erben kleine Fitzelchen herausgelöst werden, die besonders verwendet werden. Alle anderen Erben müssen für diese Fitzelchen entschädigt werden, soweit das Prinzip. Das kann dann von allen Hoplophoben als Hebel verwendet werden, die Erbgabe der Waffen zu verhindern.

Ich wünsche unserem TE viel Erfolg und wenn möglich mehr Zeit.

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[...]Welche Variante besser ist, wäre mit der Behörde zu klären, mit dem Notar durchzusprechen [...]
VORSICHT!!! Wenn es eine Behörde ist, die dem Erwerb durch Erbschaft oder Vermächtnis kritisch gegenüber steht, dann könnte sie versucht sein den priviligierten Erwerb durch rechtzeitigen Entzug der WBK zu verhindern. Wo da die Fallstricke liegen schrieb ich oben schon.
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Langzeitlagerung bei Komerziellen Anbietern? (Kenne ich nur aus Amerikanischen Krimmis! Giebts sowas?) ist das Rechtlich erlaubt?

Bei einem Waffenhändler lagern dürfte eigentlich kein Problem sein da Eigentum ungleich Besitz und das Waffengesetz letzteres regelt.

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Grad mal sohne Idee

Im Testament Schreiben wer die Waffen Erbt bis die Kinder im Alter für Waffenerwerb sind.Nießbrauch wenn es bei Waffen sowas gibt . Wollen sie die Waffen nicht Eventuell Vorkaufsrecht mit einem Bestimmten Preis Vereinbaren.

So sollte es doch machbar sein

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Bei einem Waffenhändler lagern ...

Meine Bauchschnerzen bei einem Waffenhändler ligt in der Gefahr der Insolvenz! Diese Gefahr sehe ich bei einer großen Lagergesellschaft als nicht so groß

Aber wie schon gesagt! Ich habe in der Hinsicht nur "Filmerfahrung" und bin für rale Auskünfte immer offen!

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Meine Bauchschnerzen bei einem Waffenhändler ligt in der Gefahr der Insolvenz! Diese Gefahr sehe ich bei einer großen Lagergesellschaft als nicht so groß

Aber wie schon gesagt! Ich habe in der Hinsicht nur "Filmerfahrung" und bin für rale Auskünfte immer offen!

Wenn dem Händler nur Besitz aber nicht das Eigentum übertragen wird gehen die Waffen auch nicht in der Insolvenzmasse auf. Das sollte man natürlich schriftlich fixieren.

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Wenn dem Händler nur Besitz aber nicht das Eigentum übertragen wird gehen die Waffen auch nicht in der Insolvenzmasse auf. [...]
Aber nur, wenn man dem Insolvenzverwalter seine Eigentumsansprüche auch mitteilt und beweiskräftig belegt.
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Könnte man anstatt des Waffenhändlers - je nach Vertrauen - auch an den Verein für die Verwahrung herantreten? So wäre theoretisch auch eine praktische Möglichkeit gegeben, damit die Kinder später auch mal damit trainieren können.

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Aber nur, wenn man dem Insolvenzverwalter seine Eigentumsansprüche auch mitteilt und beweiskräftig belegt.

Das sollte man selbstverständlich nicht vernachlässigen. Alles peinlichst genau dokumentieren und Kopien bei der Waffe belassen.

Könnte man anstatt des Waffenhändlers - je nach Vertrauen - auch an den Verein für die Verwahrung herantreten? So wäre theoretisch auch eine praktische Möglichkeit gegeben, damit die Kinder später auch mal damit trainieren können.

Ich wüsste nicht, das rechtlich etwas dagegen sprechen würde. Besitz und Eigentum lassen sich trennen, bei Waffen ist nur der Besitz geregelt. Im Prinzip müsste jeder eine Waffe sein Eigentum nennen dürfen und deren Besitz an Berechtigte delegieren können.

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Das ist ihm doch gesetzlich verwehrt. Ab 14 KK, ab 18 GK...

Sie müsen doch nicht selber Schießen. Dabei sein ist alles.

Sollen sie doch erstmal Diabolos beschleunigen. Es geht doch

hier darum, das die Bengels die Waffen kriegen sollen. Das macht aber nur

Sinn, wenn sie auch wollen.

Bei den Erbanteilen, würde ich mit dem Notar eine Quotenregelung

erarbeiten. Soweit das möglich ist. Letztlich ist doch der Erblasser

der Joker im Spiel. Ich habe hier Erbformulare liegen, bei denen

rechtsicher das gesamte Hab und Gut aufgeteilt werden kann.

Wichtig ist natürlich das Siegel des Rechtsvertreters.

Ansonsten noch lange Zeit bei guter Lebensqualität...

Nochmal zur Konservierung.

Seilfett bekommt man mit Benzin, Waschbenzin oder Bremsenreiniger

wieder runter. Es geht rückstandsfrei ab.

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Geh zum Notar und lass dem Jungen etwas Zeit eine Lösung zu erarbeiten. Und mach es am Besten schon bald. Der hilft Dir auch, andere Dinge zu regeln. Eigens verfasste Testamente, die während Krankheit entstehen enden sehr häufig im Erbstreit. Bedenke auch, dass wenn Du einem Sohn alle Waffen vererbst, die beiden anderen verstimmt sein könnten -> Geschwisterkrach. Vielleicht ist auch eine Vor- und Nacherbschaft über die Frau denkbar!? Vielleicht kannst Du es mit der Behörde auch so verhandeln, dass ein Dir vertrauter LWB die Waffen bis zur Volljährigkeit der Jungen nutzt, verwahrt und pflegt (dann aber auch an den Fall denken, dass dieser LWB seine Erlaubnisse verlieren könnte und diesen Fall im Vertrag mitregeln).

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Hallo,

danke für Eure Antworten soweit erstmal.

Könnte mein Vater nicht in den selben Verein wie ich eintreten und wenn er seine WBK grün bekommt, überlasse ich ihm alle meine Waffen ?

Das mit den Bedürfnissen müsste ja nicht gegeben sein, er verwahrt ja als Sachkundiger ja nur meine Erbmasse...bzw, dass was er an Bedürfnissen hat könnten ja dann meine Waffen decken.

Dann wäre auch die Frage der Pflege / Konservierung / Weitergabe an die Söhne geregelt.

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[...]Könnte mein Vater nicht in den selben Verein wie ich eintreten und wenn er seine WBK grün bekommt, überlasse ich ihm alle meine Waffen ?[...]
Abgesehen von der technischen Konservierung, um was geht es dir: Sollen die Kinder die Waffen bedürfnisfrei als Erben erwerben können oder reicht es die Waffen guterhalten im Familienbesitz zu haben?
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