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IGNORED

Grüne in Niedersachsen fordern Gebühren für Kontrollen


cabu

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Geschrieben

Moin,

die sollten sich lieber mal folgenden Satz zu Gemüte führen:

Die verdachtsunabhängigen Kontrollen liegen im öffentlichen

Interesse, es sollten deswegen keine Gebühren erhoben werden.

Der steht nicht nur in der ausführlichen zur Änderung des Waffengesetzes sondern auch in den WaffVwV (Punkt 36.7)

Aber was ist schon der erklärte Wille des Gesetzgebers gegen ideologische Voreingenommenheit?

Gruß

Michael

Geschrieben
Aber was ist schon der erklärte Wille des Gesetzgebers ...

Da der Gesetzgeber seinen Willen aber nicht eindeutig erklärt ( ... sollten ...), wie mittlerweile auch durch die einschlägige Rechtsprechung festgestellt wird, bleibt den Ländern die Freiheit der Gebührenerhebung, denn, so stellt die einschlägige Rechtsprechung ebenfalls fest, gehören die anlasslosen Kontrollen eben zum Pflichtenkreis des Legalwaffenbesitzers und sind demzufolge durch diesen veranlasst.

Oder willst Du die ehrenwerten Robenträger etwa der Rechtsverbiegung bezichtigen?

CM :rolleyes:

Geschrieben

Dass übrigens für "beinahe jedes Verwaltungshandeln bezahlt werden muss", wie von den Grünen in NS behauptet,

stimmt für den Bereich der Kontrollen (durch Baurechtsämter, Landratsämter etc.) einfach nicht!

Für die große Masse der Kontrollen im Bereich Bau, Ordnung, Straßenverkehr, Umwelt etc., wenn sie "einfach mal stichprobenartig" erfolgen

und keine Beanstandungen bzw. keine Notwendigkeit der Nachkontrolle ergeben, auch KEINE Gebühren vom Bürger erhoben werden.

Hier würde also keineswegs eine "Gebührenlücke" geschlossen werden. Im Gegenteil - die Grünen (und ähnlich Gesinnte) möchten so etwas speziell

im Bereich des ungeliebten Waffenbesitzes einführen. Als weiteren Nadelstich eben.

Geschrieben
Hier würde also keineswegs eine "Gebührenlücke" geschlossen werden. Im Gegenteil - die Grünen (und ähnlich Gesinnte) möchten so etwas speziell

im Bereich des ungeliebten Waffenbesitzes einführen. Als weiteren Nadelstich eben.

Hallo Karlyman,

das sehe ich auch so !

MfG

Pirol 2

Geschrieben
...

Hier würde also keineswegs eine "Gebührenlücke" geschlossen werden. Im Gegenteil - die Grünen (und ähnlich Gesinnte) möchten so etwas speziell

im Bereich des ungeliebten Waffenbesitzes einführen. Als weiteren Nadelstich eben.

Demnächst wegen Ihrem Grünen Politikers ihres Vertrauens:

"Verkehrskontrolle, Führerschein und Fahrzeugpapiere. Und 10 Euro Kontrollgebühr!" :gaga:

Geschrieben
"Verkehrskontrolle, Führerschein und Fahrzeugpapiere. Und 10 Euro Kontrollgebühr!" :gaga:

Das kommt genauso wenig wie für eine Stichprobenkontrolle beim Häuslesbau, oder auf dem Grundstück im Landschaftsschutzgebiet

("alle Vorschriften eingehalten, nichts falsches gebaut etc.... Macht dann 100 Euro Kontrollgebühr"...).

Denn da hätten die Initiatoren dann Angst vor öffentlicher Steinigung.

Geschrieben
... wie mittlerweile auch durch die einschlägige Rechtsprechung festgestellt wird, bleibt den Ländern die Freiheit der Gebührenerhebung, denn, so stellt die einschlägige Rechtsprechung ebenfalls fest, gehören die anlasslosen Kontrollen eben zum Pflichtenkreis des Legalwaffenbesitzers und sind demzufolge durch diesen veranlasst.

In BaWü stößt das bekanntermaßen an Grenzen, da das dortige LGebG solche Stichprobenkontrollen mangels Veranlassung der Amtshandlung nicht gestattet. Durch den bloßen Waffenbesitz wird keine KontrollPFLICHT begründet - die kann genauso gut bei irgendeinem anderen LWB erfolgen.

Geschrieben

Das hat ein Gericht (Freibrug) bereits anders entschieden. Die Veranlassung falle in des "Pflichtenheft" des Besitzers.

Denn da hätten die Initiatoren dann Angst vor öffentlicher Steinigung.

So sieht es leider aus. Machbar wären auch dort Kontrollgebühren. man muss sie nur auf die entsprechende Grundlage (LGebO) heben. Macht man aber nicht, da schelcht vermittelbar. Eine Frage der Lobby also.

Geschrieben

Das Urteil des VG Freiburg wird nicht lange haltbar sein, denn es geht auf den wesentlichsten Punkt der Veranlassung einer Amtshandlung (siehe hierzu Begründung zum Entwurf des LGebG mit mehr als eindeutiger Aussage für Stichprobenkontrollen ohne Verdacht) überhaupt nicht ein.

Wenn das mal höchstrichterlich so bestätigt werden würde, dann sähe es natürlich anders aus. Bis dahin ist und bleibt das Urteil ein Schmarrn.

Geschrieben

Es stütz sich auf ein OVG Urteil. Viel höher wird es nicht gehen. Wir werden es akzeptieren müssen.

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