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IGNORED

3 Fragen


Chiron

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Hallo Forum,

ich befinde mich derzeit in den USA und es biete sich ja an, einkaufen zu gehen.

Aber wie ist das ganze rechtlich?

Wie finde ich heraus, was genau unter ITAR fällt?

Ist ITAR relevant, wenn ich ein Paket von mir in den USA an mich in Deutschland schicke?

Zahle ich eigentlich Zoll/Einfuhrumsatzsteuer, wenn ich mir selbst ein Paket schicke?

und, ganz wichtig: Was sollte ich unbedingt mitbringen?

Grüße

Chiron

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Wie finde ich heraus, was genau unter ITAR fällt?

Lies einfach die ITAR Regulations. Google ist Dein Freund.

Ist ITAR relevant, wenn ich ein Paket von mir in den USA an mich in Deutschland schicke?

Ja.

Da Auslandssendungen vor dem Verlassen der USA regelmässig "gecheckt" werden, hast Du eine maximal 50%ige Chance "durchzuschlüpfen".

Wenn Du Dich zum Zeitpunkt des Auffindens Deiner Postsendung mit einem Inhalt, der unter das US-Ausfuhrverbot fällt, noch in den USA aufhälst, dann solltest Du vor Deiner Abreise Deine Verwandten in DE darüber informieren, dass es "etwas später" wird.

Wenn Du schon in DE bist und Dich über den langen Postweg wunderst, dann solltest Du Dein Paket abschreiben.

Du erhälst übrigens keine Benachrichtigung, wenn Deine Postsendung "kassiert" wurde.

Dafür hast Du dann eine Menge Spass bei Deiner nächsten Einreise in die Staaten.

Zahle ich eigentlich Zoll/Einfuhrumsatzsteuer, wenn ich mir selbst ein Paket schicke?

Selbstverständlich.

Du solltest Deiner Postsendung auch unbedingt die Originalrechnung beilegen, sonst kann es beim Zoll richtig teuer werden.

Die ermitteln dann nämlich den höchsten VK in DE und berechnen danach die Zollgebühren und die EUSt.

Kann der Zoll keinen VK für DE ermitteln, so kann der Warenwert geschätzt werden und die Zollgebühr kann dann bis zu 100% des geschätzten Warenwertes betragen.

CM

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Na ja, ganz so streng sind die Vorschriften nun doch nicht. Die ITAR-Regulations betreffen (u.A.) Waffenteile und -zubehör, welches beim Militär und/oder anderen Justizvollzugsbehörden eingesetzt wird, bzw. wurde.

Wenn Du z.B. bei Brownells eine Bestellung online aufgibst und als Zieladresse "Germany" eintippst, fliegt automatisch alles wieder von der Bestellliste, was nicht gesetzeskonform ist. Wenn Du schon genau weißt, was Du Dir zulegen willst, wäre es vielleicht ganz ratsam, die betreffenden Firmen direkt zu kontaktieren, um eine entsprechende Aussage zur Konformität zu erhalten.

Einfach mal so nach dem Motto: "... wird schon nix passieren!" wäre mir jedenfalls zu heikel. Die Jungs der Homeland Security verstehen da keinen Spaß!

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@daydreak619 hat recht

am einfachsten, du siehst mal bei brownells rein ... dort steht hinter den artikeln immer ob beschränkt oder nicht!

grundsatz:

- alles was das militär hat

- magazine mit mehr als 10 schuss

- .50 bmg u.s.w.

kannst du vergessen.

den kontakt zu den firmen kannst du dir schenken, da die meisten erst garnicht antworten und auch keine lust haben wegen der paar $ einen export zu machen.

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Ein Eigenexport von ITAR Produkten ist generell untersagt. Die $100 Grenze gilt nur für Versand-Sendungen vom US Händler an Privatpersonen im Ausland, sofern das Empfänger Land nicht auf einer Blacklist steht.

Was geht sind zB zivile Zielfernrohre, unwesentliches Flintenzubehör oder leere Hülsen. Wenn die Sachen bei der Ausreise auffallen, wird das Ganze aber erst mal überprüft. Ob der Flieger so lange wartet...?? ich glaube nicht

Man kann sich über USPS natürlich selbst ein Paket an die heimische Adresse senden. Allerdings wird aktuell häufig die Ausweisnummer bei Abgabe der Sendung unter "license" notiert. Das gab es früher nicht. Sollte das Paket dann auffallen kann man genau nachverfolgen wer es aufgegeben hat.

Was bei uns als kleine Ordnungswidrigkeit angesehen wird, ist in den USA ganz schnell ein grober Verstoß, der mit vergleichsweise hohen Strafen belegt wird.

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... Was bei uns als kleine Ordnungswidrigkeit angesehen wird, ist in den USA ganz schnell ein grober Verstoß, der mit vergleichsweise hohen Strafen belegt wird.

Richtig! ABER: Die ITAR-Regulations betreffen nur Produkte, die beim Militär und/oder sonstigen LE-Behörden eingesetzt werden. So haben viele Firmen inzwischen aus eben diesem Grund eine Military-/LE-Produktpalette und einen zivilen Gegenpart. Einem Eigenexport von (freien) Waffenteilen und -zubehör, das nicht unter den Bannstrahl des U.S. State Departments fällt, steht m.E. nichts im Weg. Man sollte sich halt vor dem Kauf, bzw. Export 100%ig sicher sein, dass die Teile nicht doch auf einer Liste stehen. Daher nochmal mein Tipp: Brownells! :icon14:

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Schau mal auf der Internetseite des Zolls nach, da findet man die gesuchte Information. Aus dem Stehgreif kommt mir ein Zollfreibetrag von 145 EUR in den Kopf. Einfuhrumsatzsteuer musst du zahlen, wenn diese über 5 EUR liegt (Bagatellgrenze).

Aber lese es besser mal nach ;-)

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USA betreffend:

Bis zu einem Wert von 430€ ist alles steuerfrei! Bis zu weiteren 700€ Warenwert wird pauschal mit 17,5% versteuert

Alles was über den 1130€ liegt wird mit dem entsprechenden Zollsatz sowie der Einfuhrumsatzsteuer verzollt

-> Gesamtwert aller erworbenen Waren

-> gilt nur für privaten Eigengebrauch, gewerbliche Waren müssen immer verzollt werden

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Hallo,

Für den Zoll in D gelten folgende Vorschriften:

Postpaket

Wenn Du ein Paket an deine Adresse schickst, dann gilt nicht die übliche Reisefreimenge. Es gelten dann die Vorschriften für Sendungen im Postverkehr. In deinem Fall wird ausgegangen, dass kommerziellen Erwägungen zugrunde liegen, was einen Befreiungstatbestand (Geschenksendungen) ausschließt. Bis zu einem Warenwert von 22,- EUR müssen keinerlei Einfuhrabgaben gezahlt werden, von 22,- EUR bis 150,- EUR lediglich 19% EUSt und darüber kommt noch der entsprechende Zollsatz hinzu. (§1a EUStBV, Art. 23, 24 ZollbefrVO)

Reisegepäck

Für Waren, die du in deinem persönlichen Reisegepäck beförderst, gilt eine Freimenge von 430,- EUR. Beim Überschreiten dieses Betrages wird ein pauschalierter Abgabensatz von 17,5% des Warenwerts erhoben. Vorsicht! Der Freibetrag wird nicht einfach vom Gesamtwert aller mitgeführten Waren abgezogen, sondern nur auf teilbare Waren bis zu diesem Wert. Das bedeutet, wenn du dir z.B. ein Zielfernrohr für einen Wert von 431,- EUR mitnimmst, dann wird dieses voll versteuert. Hast du z.B. 2 Fernrohre für 230,- EUR und 210,- EUR dabei, so muss das günstigere von beiden versteuert werden.

Der Pauschalierte Abgabensatz gilt nur für Waren im Gesamtwert von max 700,- EUR. Beim Übersteigen dieser Wertgrenze wird alles nach Tarif versteuert, dh. mit dem entsprechenden Zollsatz + 19% EUSt. (Nachzulesen u.a. in der EFVO, § 29 ZollV)

Für den Warenwert wird immer der auf zoll.de bekanntgebene Umrechnungskurs herangezogen. Dieser wird monatlich festgelegt.

Eine Rechnung ist wichtig für eine reibungslose Abfertigung. Liegt keine vor, kann dir der Kollege glauben oder nicht. Bei einer Zollwertermittlung ist es übliche Praxis auf einschlägigen Internetseiten im Herkunftsland zu recherchieren. Ist das nicht zielführend, wird der deutsche VK angenommen. Ist das nicht zielführend wird tatsächlich geschätzt.

Grüße,

Christian

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@Kingshot: Du scheinst Dich recht gut auszukennen. Mal eine Frage: Wie sieht es umgekehrt aus?

Ein Bekannter möchte dass ich ihm KK-Magazine schicke. Nach deutschem Recht problemlos da Randfeuer. Die DHS und AFT habe ich mehrfach angeschrieben aber keine Antwort erhalten.

Weisst Du da evtl. etwas?

Gruß,

Peter

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Hast du z.B. 2 Fernrohre für 230,- EUR und 210,- EUR dabei, so muss das günstigere von beiden versteuert werden.

Das stimmt nicht!

Du vesteuerst dann beide! War zumindest bei mir so. Der Gesamtwert der Waren darf 430.- Euro (inklusive der US Sales tax) nicht übersteigen!

---

Tom

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Was geht sind zB zivile Zielfernrohre, unwesentliches Flintenzubehör oder leere Hülsen.

Selbst dabei ist Vorsicht geboten und man sollte sich vorher über die im jeweiligen Staat der USA geltenden Gesetze informieren.

Zumindest in der Volksrepublik Massachusetts sind Hülsen, Geschosse und Zündhütchen mit Munition gleich gestellt und bedürfen

für den bloßen Besitz mindestens einer lokalen Firearms ID Card oder License to Carry.

Verstoß = Straftatsbestand! Bescheuert, aber so isses nunmal.

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Männer,

meist wird es bei WEITEM nicht so heiß gegessen, wie es hier gerade gekocht wird.

Alles an Optik geht, inklusive Laser, ZF, Leuchtpunkt. Auch Magazine und die meisten Waffenteile. Was nicht geht sind neueste Nachtsicht und Wärmebild, DAS ist riskant.

Waffen dürfen problemlos ausgeführt werden, falls Du jemanden findest, der sie in den USA tragen darf und am Schalter abliefert, vorzugsweise mit Dir dabei. WICHTIG: der Koffer muß ein Schloß haben und wenn am Koffer mehrere Ösen sind (aber nur dann), dann muß an JEDE Öse ein Schloß. Leider wußte ich das beim letzten Mal nicht und mußte am Flughafen noch extra drei Schlöser pro Koffer dazukaufen. Ins Fluggepäck und o.k. Sie werden meistens hier auf dem Gepäckband ausgekotzt (kein Scherz). Ab und zu (in etwa 15% der Fälle) kommen sie als Sperrgepäck und man muß unterschreiben, wobei ich hierbei noch NIE einen Ausweis zeigen mußte. Erschreckend aber wahr.

Ob Du solche Sachen dann verzollst hängt von zwei Sachen ab:

- Landezeit (Morgens ist nie einer am Zoll in Frankfurt)

- Dein Rechtsbewußstein

Willst Du Waffen legal nach D einführen (so mache ich das) brauchst Du eine Einfuhrgenehmigung, die kostet bei uns 40€ pro Wisch (nicht pro Waffe). Damit bist Du auch dann aus dem Schneider, wenn jemand fragt, was mir allerdings in 10 Jahren und geschätzten 30 Fällen noch nie passiert ist. Sind es deutsche Sammlerwaffen mußt Du nichts bezahlen, auch keine Einfuhrumsatzsteuer.

Ein bißchen Kreativität schadet nie, wenn man besch.. will. So würde ich z.B. eine neue Uhr nicht gerade in der Schachtel mit Rechnung bringen, sondern am Armgelenk und die Schachtel jemandem anderen mitgeben, oder zusenden. Und wenn Frauen dabeisind, würde ich bei den (vermuteten Einkäufen) darauf achten, daß sie gebraucht aussehen, was zumindest bei Kleidungsstücken wirklich kein Problem sein sollte. Wer allerdings 10 Paar Schuhe mithat, bei denen noch überall die Preisschilder kleben, muß sich nicht wundern wenn er damit nicht durchkommt.

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Das stimmt nicht!

Du vesteuerst dann beide! War zumindest bei mir so. Der Gesamtwert der Waren darf 430.- Euro (inklusive der US Sales tax) nicht übersteigen!

Nun, es stimmt sehr wohl. Alles unter 430,- EUR ist Freimenge, so sieht es das Gesetz vor und da gibt es keinerlei Ermessensspielraum.

In Frankfurt kann es durchaus vorkommen, dass Zollausgänge vorübergehend nicht besetzt sind. Falls man etwas zu verzollen hat, besteht die Pflicht zur Anmeldung über ein ausliegendes Telefon. Ob man das auch tut, muss man mit sich selbst abmachen. Die Kontrollen sind jedoch keinesfalls auf die Zollausgänge beschränkt, sondern finden überall in und um den Flughafen statt.

Sollte die Summe an hinterzogenen Abgaben 130,- EUR überschreiten, führt das automatisch zum Einleiten eines Steuerstrafverfahrens (§370 AO). Sind die Abgaben niedriger, ist lediglich ein Zuschlag in Höhe der Abgaben fällig (§32 ZollVG).

Grüße,

Christian

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Nun, es stimmt sehr wohl. Alles unter 430,- EUR ist Freimenge, so sieht es das Gesetz vor und da gibt es keinerlei Ermessensspielraum.

Alles ZUSAMMEN mit einem GESAMTWERT unter € 430.- ist steuerfrei.

Aber ein ZF für € 230.-und eines zu € 210.-macht zusammen €440.- GESAMTWERT!

Also zusammen mehr als €430.-! Und deshalb musst du die €440.- GESAMTWERT versteuern. Wenn nicht, hätte mich der Zoll belogen! :angry2:

Lies nochmal genau nach!

---

Tom

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@Fatboy

Nein, in diesem Fall ist nur das zu versteuern, was nicht unter die Freimenge fällt. Ich weiß nicht, was in deinem Fall falsch gelaufen ist, aber so ist nun mal geltendes Recht und zwar in der ganzen EU. Ich brauche da nicht nachzulesen, da ich dieses Recht täglich anwende.

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Ja nee, ist klar. Ich sag morgen mal in der Firma bescheid, dass sie sich die ganze Bürokratie in Zukunft sparen können.

Mir klang das nicht so, als ob er kommerziel Zeug einführen will.

Ihr könnt ihm jetzt alle so viel Angst machen wie Ihr wollt, scheint Spaß zu machen. Erlaubt mir bitte, daß ich mich aus dem Mainstream raushalte und nur über meine TATSÄCHLICHEN Erfahrungen berichte.

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@Fatboy

Nein, in diesem Fall ist nur das zu versteuern, was nicht unter die Freimenge fällt. Ich weiß nicht, was in deinem Fall falsch gelaufen ist, aber so ist nun mal geltendes Recht und zwar in der ganzen EU. Ich brauche da nicht nachzulesen, da ich dieses Recht täglich anwende.

Ich fahre nächste Woche zum Zollamt und werde mein Geld zurückfordern! Mal sehen was sie mir erzählen.

---

Tom

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@Fatboy

Also, den Weg kannst du dir sparen. Den Steuerbescheid können und dürfen die gar nicht selbst zurücknehmen. Schreibe lieber gleich ein Brief an das übergeordnete Hauptzollamt (Rechtsbehelfsstelle), in dem du Einspruch gegen den Steuerbescheid erhebst. I.d.R. hast du ein Monat Zeit dazu, wenn du keine Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Bescheid hast, dann sogar ein Jahr.

Grüße,

Christian

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@Fatboy

Also, den Weg kannst du dir sparen. Den Steuerbescheid können und dürfen die gar nicht selbst zurücknehmen. Schreibe lieber gleich ein Brief an das übergeordnete Hauptzollamt (Rechtsbehelfsstelle), in dem du Einspruch gegen den Steuerbescheid erhebst. I.d.R. hast du ein Monat Zeit dazu, wenn du keine Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Bescheid hast, dann sogar ein Jahr.

Grüße,

Christian

Danke für den Tip. Konkret war der Fall, dass ich eine Kamera mit Objektiv im Set gekauft habe. Kamera und Objektiv gibt es einzeln, und der Preis für beides war auch ausgewiesen. Jedes Teil einzeln hätte weniger als €430.- gekostet. Allerdings war das Set billiger und ich habe eine Rechnung über den Setpreis. Ich nehme an, dass der Zollbeamte die Kamera mit Objektiv als unteilbaren Gegenstand mit einem Wert > €430.- eingestuft hat. Erklärt hatte er mir aber, dass ich den vollen Preis versteuern müsse, weil der Gesamtpreis über €430.- liegt.

Ich wusste es da noch nicht besser und habe ihm geglaubt.

Danke Christian für die Aufklärung!

---

Tom

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Entscheidend ist, wie das auf der Rechnung steht. Wenn auf der Rechnung die Einzelpreise nicht ausgewiesen sind, dann wird das Set als unteilbare Ware angenommen. Stehen die Einzelpreise aber auf der Rechnung, dann kann man das ganze wirtschaftlich sinnvoll teilen und auch die Freimenge gewähren.

Beispiel:

Nr. 1: 1 Messerset, bestehend aus 5 Messern und einem Block mit einem Wert von 431,- EUR

=Freimenge kann nicht gewährt werden; 431,- EUR werden versteuert

Nr. 2: 5 Messer zu je 80,- EUR und ein Block für 31,-EUR = 431,- Warenwert

=Die Messer sind abgabenfrei und der Block wird versteuert

In beiden Fällen werden de Facto identische Waren eingeführt, die in der Rechnung aber anders ausgewiesen wird. Das Set ist eine wirtschaftliche Einheit und ist somit unteilbar, die Einzelteile aber schon.

Zollrecht = Steuerrecht + EU-Recht und damit leider furchtbar kompliziert. Insbesondere, wenn es um Details geht.

Viele Grüße,

Christian

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