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IGNORED

Geladene Waffen im Tresor


helgoland3

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Dann google mal und Du wirst sehen, das es sehr wohl bei Entscheidungen herangezogen werden kann. In besagtem Fall hatte sich ein Schuss gelöst.

19. 5. 2006 OVG Lüneburg, Az - 8 ME 50/06

Ich als Sportschütze darf ich es, ich als Jäger nicht?

Gruß Klaus

Geschrieben

@golem-0815

"...Unfallversicherungsträger erlassen als autonomes Recht Unfallverhütungsvorschriften…"

In diesem Fall UVV Jagd und wer in den Gültigkeitsbereich fällt ist betroffen. Sportschützen unterliegen nicht der UVV Jagd.

Geschrieben

@uwewittenburg

Der Fall hat damals Diskussionen ausgelöst. Der Tenor war "UVV und Jäger => zuhause laden nein".

Ich mache mich noch mal auf die Suche. Da müsste noch was beim allmachtigen Google zu finden sein.

Geschrieben
Darfst Dich nur nicht als Jäger zu erkennen geben.

UVV Jagd

§ 3 Ausübung der Jagd

(1) Schußwaffen dürfen nur während der tatsächlichen Jagdausübung geladen sein.

Dann erklär mir mal wie ich als Jäger am sportlichen Schießen im Verein teilnehmen darf. Da werden ganz böse Sachen gemacht die mit der DJV Schießvorschrift, auf die sich die UVV bezieht, nicht in Einklang zu bringen sind. Und selbstverständlich hat das nichts mit Jagdausübung und jagdlichem Schießen zu tun und trotzdem sind Schusswaffen geladen. JMuJ

Geschrieben
Hat trotzdem aus meiner Sicht nichts mit der Aufbewahrung zu tun, auch wenn sich mir nicht erschließt, warum ich meine Waffe geladen aufbewahren sollte.

Hmm, nach jeder XY-ungelöst-Sendung verstehe ich solche Leute ein bischen besser ...

Geschrieben
... Da werden ganz böse Sachen gemacht die mit der DJV Schießvorschrift, auf die sich die UVV bezieht, nicht in Einklang zu bringen sind...

Deutlicher kann man nicht zeigen, dass man weder UVV noch DJV Schießvorschrift jemals auch nur im entferntesten gesehen hat.

Geschrieben

Mir ist es bis jetzt immer noch nicht eingängig, wieso bei mir als (nur) Jagdscheininhaber ohne eigenes Revier oder Begehungsschein die VSG 4.4 als autonome Rechtsnorm eines Unfallversicherungsträgers in meinem Waffentresor mit Widerstandsgrad 1 plötzlich die Regelungen des Waffengesetzes ausser Kraft setzen kann. :confused:

Edit: VBG zu VSG geändert

Geschrieben
Dann google mal und Du wirst sehen, das es sehr wohl bei Entscheidungen herangezogen werden kann. In besagtem Fall hatte sich ein Schuss gelöst.

19. 5. 2006 OVG Lüneburg, Az - 8 ME 50/06

Das Urteil beschäftigt sich gar nicht mit der Aufbewahrung. Es ging um die Vorbereitung der Jagd. Das Laden im Haus zur Jagdvorbereitung ist natürlich ein Verstoß im Zusammenhang mit der (beabsichtigten) Jagd. Dann ist die UVV natürlich relevant. Deshalb ist die UVV dort auch zitiert.

Geschrieben

Ich bin zwar kein Jäger, möchte aber meinen Senf dazu geben. Eine geladene Waffe im Schießstand mal eben ablegen, ist absolut verboten und wird bei uns mit einem Standverweis geandet. Weshalb wohl ? Eine geladene , schussbereite Waffe im Waffenschrank ist genau so nicht ungefährlich. Ein ehemaliger Kollege hätte sich vor ein paar Jahren um Haaresbreite selbst erschossen, da er der Meinung war die Waffe in seinem Schrank sei ungeladen. Er hatte sie aber selbst in geladenem Zustand dort hingelegt.

Egal ob das nun rechtmäßig ist oder nicht, in der Holzkiste kann man sicher nicht mehr fragen , ob das nun richtig oder falsch war.

Geschrieben

Wenn ich weiß, dass ich eine geladene Waffe im Schrank habe, kann ich nicht irrtümlich davon ausgehen, sie wäre nicht geladen ;)

Gefährlich ist auch nicht die Waffe, sondern falsche Handhabung.

Geschrieben
Ich kenne noch den Grundsatz, dass jede Waffe erst einmal als geladen zu betrachten ist, bis man sich vom Gegenteil überzeugt hat.

Guude,

genau so ist es. Wenn sich jemand mit seiner eigene Waffe erschiesst, weil er glaubt sie ungladen abgelegt zu haben, dann ist er

für mich ein Kandidat für den Darwin Award. Die zwei Handgriffe um sich zu überzeugen das die Knifte leer ist sind nicht so zeitaufwendig,

das unterlassen ist fahrlässig.

Wenn jemand schon glaubt das er eine geladene Waffe in seiner Nähe braucht würde ich folgendes empfehlen: Waffe und volles Magazin so

in den Tresor packen das man nach dem öffnen direkt drankommt (Also nicht noch 2 Aktenordner wegräumen muss). Im angenommen Notfall

das Magazin in die Waffe hauen und durchladen, das dauert 2 Sekunden. somit ist man zumindestens halbwegs auf der sichereren Seite.

Ciao

Weissblau

Geschrieben

Gab es nicht mal so einen kleinen Kurzwaffentresor, der biometrisch zu öffnen war, also quasi durch Handauflegen?

Ich meine, der war nur für eine KW gedacht.

Kennt den jemand?

Geschrieben

Ja, aber die Zertifizierung war nicht ausreichend, da nicht für den deutschen Markt gedacht.

Geschrieben

HA=Halbautomaten? Es wird nur zwischen Lang- und Kurzwaffen unterschieden, nicht nach Betriebsmodus. Sonderregelungen klammern wir mal aus.

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