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IGNORED

Begebenheit in der Firma


Skjold

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Geschrieben
Ich weiß nicht, was du mit "früher" meinst. Wenn du auf die Waffenrechtsänderung 2003 anspielst

Wie kurz hier manchen ihre Erinnerung ist. Meine "Sicht" erfolgt anhand der WaffG-Änderung von 1978. ;) Weißt du jetzt, was früher meint ?

Geschrieben

Vor Jahren hatte ich auch mal ein Angebot für die USA, Norwegen wäre auch eine Wahl und ebenfalls möglich gewesen.

Ich habe es nicht getan und mich später hätte ich mich am liebsten in den Ar$$ch gebissen. Das hat sich dann gelegt als ich meine Frau kennen lernte, ein Haus baute, einen Sohn bekam, heiratete. Aber manchmal juckt es mich doch noch und ich spreche es auch mal an, so ähnlich wie in dem Film "Auch ein Sheriff braucht mal Hilfe". Das stößt dann allerdings auf wenig Gegenliebe... Aber vielleicht, irgendwann...

Geschrieben
Wie kurz hier manchen ihre Erinnerung ist. Meine "Sicht" erfolgt anhand der WaffG-Änderung von 1978. ;) Weißt du jetzt, was früher meint ?

Das Gesetz zur Änderung des Waffenrechts vom 31.5.1978 (BGBl. I S. 641) fehlt mir. Vielleicht kannst du posten, was da drin steht.

Geschrieben
Linearbeschleuniger mit adiabatischer Expansion.

zwar korrekt aber wohl zu lang.

naja, ein wirklich adiabatischer Vorgang ist das ja nun nicht, da die die thermische Energie das System verläßt durch den Ausstoß der Reaktionsendprodukte und Erwärmung und damit einhergehende thermische Abstrahlung vom System... ;)

Linearbeschleuniger mittels z.B. pyrotechnisch veranlasster Gas-Expansion

Geschrieben

Es ist eine Wärmekraftmaschine. Oder ein Hubkolbenmotor ohne Pleuel und Kurbelwelle.

Linearbeschleuniger sind etwas anderes:

Ein Linearbeschleuniger oder Linac (von engl. Linear Accelerator) ist eine Bauform von Teilchenbeschleunigern. Mit ihm können elektrisch geladene Teilchen (z. B. Elektronen, Protonen, Positronen oder Ionen) auf gerader Bahn beschleunigt werden.
Geschrieben

Fakt 1: Wer die Musik bezahlt bestimmt wie und was gespielt wird

Fakt 2:Es ist untersagt DW privat zu nutzen ( bei Dir)

Alles andere sofern nicht mündlich unter Zeugen oder schriftlich vereinabrt ist ein Verstoß.

Alles andere ist attitüde.....

Geschrieben

Wenn eine „Private Nutzung“ so strikt ausgeschlossen ist, hieße dies für mich, dass es mir nicht möglich ist, vom Heimatort zu einem anderen Dienstort zu fahren, sondern immer erst zu meiner Dienststelle, um dort ein Fahrzeug entgegen zu nehmen. Wenn ich dann 20, 30 oder 60 Minuten verliere, die mir vor Ort fehlen ist das halt so, weil vom Arbeitgeber so gewollt (Habe aber selber, bei verschiedenen Arbeitgebern, noch nie eine so enge Auslegung erlebt).

Frei nach dem Moto (Fakt 1): Wer die Musik bestimmt hat, muss mit deren Takt leben/verantworten.

Geschrieben
Alles andere sofern nicht mündlich unter Zeugen oder schriftlich vereinabrt ist ein Verstoß.

Stimmt.

Frage:

Darf ich im Dienstwagen mein Pausenbrot transportieren? Ist definitiv privat.

Den Wagen nicht zu privaten Fahrten verwenden zu dürfen ist etwas gänzlich anderes, als auf dienstlichen Fahrten nicht private Gegenstände mitnehmen zu dürfen.

Eine private Fahrt hat objektiv nachweislich nicht stattgefunden.

Geschrieben

Selbstverständlich kann der Arbeitgeber das Mitnehmen von Waffen in seinen Fahrzeugen untersagen, wenn er das will.

Das hat er aber nicht getan. Wenn ich es richtig verstanden habe, hat sich ein einzelner Mitarbeiter an de Waffen gestört.

Ein offizielle Weisung der Geschäftsleitung hat nicht stattgefunden...

Geschrieben
Wenn eine „Private Nutzung“ so strikt ausgeschlossen ist, hieße dies für mich, dass es mir nicht möglich ist, vom Heimatort zu einem anderen Dienstort zu fahren, sondern immer erst zu meiner Dienststelle, um dort ein Fahrzeug entgegen zu nehmen. Wenn ich dann 20, 30 oder 60 Minuten verliere, die mir vor Ort fehlen ist das halt so, weil vom Arbeitgeber so gewollt (Habe aber selber, bei verschiedenen Arbeitgebern, noch nie eine so enge Auslegung erlebt).

Doch das gibts, ist beim Staat üblich :ridiculous:

Und ansonsten gibts halt Steuerrecht + Versicherungsrecht. Es KANN Vorteile haben, das so zu machen.

Es kann dir aber auch egal sein. Nachfragen, wie er es will!

Wenn du erst zum regulären Arbeitsort fahren sollst, dann tust du das, und der Arbeitgeber zahlt halt dann die Dienstfahrt.

Das muss sich der Arbeitgeber überlegen: Soll der Mitarbeiter erst zur Firma und dann während der Arbeitszeit zum Kunden fahren? Oder will er die 2x25min (d.h. wohl 1h Arbeitszeit) sparen?

Selbstverständlich kann der Arbeitgeber das Mitnehmen von Waffen in seinen Fahrzeugen untersagen, wenn er das will.

Der Arbeitgeber kann die private Nutzung verbieten.

Genauso wie er z.B. die private Internetnutzung verbieten kann.

Aber wenn er das NICHT tut, kann er sich such nicht beschweren, wenn sich ein Mitarbeiter in der Mittagspause bei eGun eine Knarre kauft, während der Andere bei eBay Häkeldeckchen ersteigert.

Wäre ja noch schöner, wenn der Arbeitgeber vorschreibt, was man in seiner Freizeit zu tun oder nicht zu tun hat. :rolleyes:

Was kommt als Nächstes? Arbeitgeber den Wahlzettel zur Genehmigung vorlegen?

Und wenn der Vorgesetzte sagt: "Es darf nichts Privates transportiert werden!"

Antwort: "Ok, kein Problem, ich hole das Auto dann während meiner Dienstzeit morgen früh ab!"

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