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IGNORED

Begebenheit in der Firma


Skjold

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Wo ist dieses "Paradies" ?

Das Tragen von Waffen ist ein Menschenrecht, welches im 2. Verfassungszusatz festgeschrieben ist.

Das offene Tragen ist in ca. 10 Bundesstaaten problemlos möglich.

Im Übrigen gelten die Regeln auch, wenn man eine Greencard hat - und die kriegt man doch recht unkompliziert, wenn man einen Job hat, bei dem man gebraucht wird.

Deutschland ist als "Basis" genial: Das Studium ist gratis und sehr gut. Den Pass kann man behalten, falls man mal krank wird etc., dann geht man zurück - die Grüngutmenschen nehmen ja jeden wieder auf :ridiculous:

Leider habe ich in DE soziale Bindungen, da fällt es nicht leicht...

Aber z.B. über die Schweiz hab ich auch schon nachgedacht.

Sagen wir es mal so: Es ist ja nicht nur das Waffenrecht. Ein Studienkollege von mir, dem hat es auch gereicht. Das Studium hier war gratis. Aber der schön gerechnete "statistische Warenkorb" passt halt nur auf den Durchschnittsbürger, der außer Fußball nix im Leben zu tun hat.

Dem Kollegen hats dann gereicht, dass er von einer penetranten Nervorganisation mit dem Namen "TÜV" quasi wöchentlich eine (sein Zitat) "Dickdarmuntersuchung" verpasst bekommen hat.

Er ist also rüber in die USA und baut da, was ihm grad so gefällt...

Ahja und ich konnte ihn überzeugen, die 100$ für ne Waffe auch auszugeben. Habe ihm zur Pumpgun geraten (günstig, und er trifft auch ohne viel Übung).

Macht ihm zwar nicht so viel Spaß aber die Knarre liegt jetzt geladen unterm Bett "für alle Fälle" <_< - alles 100% legal im Übrigen, nix mit "Bedürfnis" oder "Hausdurchsuchung ohne Begründung" etc.

Sollte man bei solchen Threads halt mal einfließen lassen: Es gab immer Staaten, die sind durch spätrömische Dekadenz, Sozialismus etc. irgednwann zerfallen.

Aber man muss da ja nicht wohnen bleiben.

Wie gesagt: Zum Arbeitslos sein ist Deutschland Klasse (den Pass werd ich immer behalten) aber fürs Arbeiten gibts deutlich bessere Orte mit mehr Freiheiten...

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das was wir als "Transport" bezeichnen ist nur neuerdings eine Sonderform des (erlaubnisfreien) Führens. ... Schmarrn, aber neues Gesetz.

Das lasse ich mir das ja gefallen und finde es gleichzeitig immer noch völligen Schmarrn. Wer hat das eigentlich verbockt oder besser zugelassen, dass solcher Kapppes in das WaffG geschrieben wurde ?

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Vorsicht Logik ! Hier herrscht das WaffG.

Hab schon verstanden, Danke. Ich hatte meine WSK schon anno 1993, you know, da gab es zwar noch den bösen §37, wo man keine AR-14 usw kaufen durfte, aber dafür nit solchen Kappes wie hier beschrieben und keine MPU und GK LW schon ab 14 oder war's 16 ? usw usf... da war halt bis auf den 37er noch etwas mehr Logik drin, im ollen Gesetz. ;)

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Kollege hat mir letztens einen Job angeboten:

Was meint ihr? Annehmen?

Sofort annehmen, es gibt Gelegenheiten die man nicht vorbeiziehen lassen sollte, wenn man jung ist.

Einen Haken hat die Sache allerdings Betreuungsgeld kannste dort vergessen.

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Ihr weicht schon wieder ab, es geht doch um den Begriff führen.

Und führen tue ich nicht wenn sie nicht zugriffsbereit sind.

auch nicht 'eine Art führen'

Doch, tust du. Wenn du die tatächliche Gewalt darüber ausübst und dich außerhalb der genannten Ort aufhältst, führst du. Dass die Waffe nicht zugriffsbereit ist, ist lediglich eine Bedingung, um sie nach §12(3) WaffG erlaubnisfrei führen zu dürfen.

Das ist die rechtliche Lage heute. Früher (ja, meine WSK ist auch fast 20 Jahre her) war das anders.

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Kollege hat mir letztens einen Job angeboten:

"Hey, du hast doch in Deutschland studiert, oder? Ich brauch dich!"

"Worum gehts?"

"xxxxxxxxxxxxxxxxx"

"Bin aber Jäger, und mit Hund und Waffen ist der Umzug nicht leicht...."

"Kein Thema! Hund kannst du mitbringen, wenn keiner eine Allergie hat, Waffen bitte offen tragen im Büro und am Besten beim Sicherheitsdienst Bescheid geben, wenn du die Waffe im Holster hast, dann ist es ok!"

Gehalt stimmt auch...

Was meint ihr? Annehmen?

Wo soll denn der Job sein?

Und Waffenrecht ist nicht alles. Ich könnte auch in die USA ziehen, wenn ich wollte, aber ein paar Gründe, das nicht zu tun, wiegen im Moment schwerer als das unverkrampftere Waffenrecht dort.

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Dann sag mal bitte wo das so klar steht? Beim Tanken vielleicht, wo ich auf mein Fahrzeug schauen kann vielleicht.

Hallo Dpolli,

schön, daß Du Heil aus der Sache herausgekommen bist ...

In der Wild und Hund Ausgabe 10/2012 SEite 72. Hierzu ein paar Stichworte:

- vorrübergehende Aufbewahrung von Waffe und Mun ausserhalb der Wohnung

- kurzzeitiges Verlassen des Fahrzeuges (Tanken, Einkaufen, inkl. Schüsseltreiben => Einkaufen Schüsseltreiben kann nach meiner Meinung schon ein Weilchen dauern)

- im verschlossen Fahrzeug so aufbewahren; daß keine Rückschlüsse auf die Art des Inhalts möglich sind. => auch das Futteral zudecken

Davon ab hab ich meinen Kram eh gern lieber dabei.

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Würde ich heute ein Angebot bekommen aus den USA oder der Schweiz bekommen, dann wäre das für mich auch sehr schwierig... ich würde, wenn ich alleine wäre, vermutlich sofort annehmen. In beiden Fällen auch, aber nicht nur aufgrund der WaffGe. Ich bin aber nicht allein...

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Wenn du die tatächliche Gewalt darüber ausübst

Aber tut man das denn wirklich, wenn die Waffen verschlossen und NICHT zugriffsbereit und NICHT schussbereit transportiert werden ?

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Aber tut man das denn wirklich, wenn die Waffen verschlossen und NICHT zugriffsbereit und NICHT schussbereit transportiert werden ?

Natürlich tut man das.

Siehe z.B. hier:

http://www.jurawelt.com/studenten/skripten/zivr/1803

"Die tatsächliche Sachherrschaft geht auch nicht dadurch verloren, daß sie vorübergehend nicht ausgeübt werden kann (z.B. Sachen in der Wohnung oder in einem Koffer)."

Des Besitz ("tatsächliche Gewalt") geht nicht dadurch verloren, dass man vorübergehend keinen Zugriff auf die Sache hat. Und schon gar nicht, wenn dieser Zugriff innerhalb von weit unter einer Minute wieder herstellbar ist.

/edit: Würde der Besitz dadurch verlorengehen, dass man die Waffe so einpackt, dann bräuchte man doch nicht einmal eine WBK, denn man würde sie ja gar nicht besitzen. Erst beim Auspacken bräuchte man das Dokument wieder. Und so läuft der Hase bekanntermaßen nicht.

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...und ich bin allein, aber unstudiert :D - damit als Nichthandwerker/Nichttechniker uninteressant für Amiland und viele andre Winkel der Welt

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Wäre doch mal eine Marktlücke. Eingepackte und verblombte Waffen. Käuflich durch Jederman.

Hinweis: Zu öffnen nur im V-, SV- und Z-Fall!

Top. Für die o.g. Fälle gibt es ja sogar ein Urteil, in dem unerlaubter Besitz plötzlich genauso durch Notwehr gerechtfertigt war wie die eigentliche Notwehrhandlung. :gutidee:

Leider sind die Juristen dann doch ein wenig schlauer.

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Jetzt mal ne blöde Frage, Firmenwagen hin oder her, aber was geht es Deine "Kollegin" an, was Du auf Deinem direkten Nach-Haus-Weg für Taschen mitnimmst, geschweige denn deren Inhalt?

Hat halt Panik geschoben, was man dem armen Dienstwagen wohl anzutun gedenkt... :ridiculous:

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Hat halt Panik geschoben, was man dem armen Dienstwagen wohl anzutun gedenkt... :ridiculous:

Na sei doch froh, dass es nur ne Waffe war, was er in der Tasche hatte. Und nicht am Ende z.B. ein Penis.

Wir wissen ja: Wer die Waffe hat... :ridiculous: :ridiculous:

Sorry, manche Menschen sind so *****, da kann man nur noch drüber lachen.

Die ganzen difusen "Ängste" ich empfehle da ganz ehrlich mal ne Betreuung vom Facharzt.

Wer seine Mitmenschen alle für Massenmörder hält, bei der statistischen Situation wie in Deutschland, der hat ganz einfach einen an der Waffel (sorry :rolleyes: )...

Wirkt im Übrigen tatsächlich:

"IIIIIih du hast ne Waffe, willst du mich umbringen?"

"Glaubst du das? Ich hab auch nen Penis weißt du, glaubst du ich vergewaltige dich gleich? Denkst du wirklich so über mich?"

*betretenes Schweigen*

Moment sorry, was ist grad im Moment die politische korrekte Umschreibung von "Waffe" und was von "Penis"?

Sagen wir lieber: "Gerät zum Treiben von Projektilen mit heißen Gasen durch Lauf" und "männliches Fortpflanzungsorgan", das ist politisch korrekter...

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Aber tut man das denn wirklich, wenn die Waffen verschlossen und NICHT zugriffsbereit und NICHT schussbereit transportiert werden ?

Ja, wenn du deinem Beherrschungswillen nach auspacken könntest. Nein wenn du unter unmittelbarer Aufsicht stehst und deinen Beherrschungswillen nicht durchsetzen kannst.

In anderen Worten: Wenn du dein Futteral mit deiner waffe und deinem Schlösschen durch die Stadt trägst, führst du. Wenn du lediglich das verschlossene Futteral mit der Waffe für mich durch die Stadt trägts, führe ich.

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[...] Was war das früher einfach. :peinlich:
Ich weiß nicht, was du mit "früher" meinst. Wenn du auf die Waffenrechtsänderung 2003 anspielst, da war das nicht anders.
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