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IGNORED

Beck-Kommentare - hat die jemand?


JaegerAusBayern

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Mal ehrlich. Das braucht kein Mensch. Mach dich endlich mal ein bisschen locker ;)

Wenn du dich nur mit rechtlichen Spitzfindigkeiten beschäftigst, kommst du garnicht mehr dazu dein Leben als Waffenbesitzer zu genießen.

Geschrieben
Wenn du dich nur mit rechtlichen Spitzfindigkeiten beschäftigst, kommst du garnicht mehr dazu dein Leben als Waffenbesitzer zu genießen.

diese "rechtlichen Spitzfindigkeiten" sind eine der Grundlagen der deutschen Rechtsprechung. Sie zu kennen erweitert den Horizont und ist schon deshalb nicht verkehrt.

Also mach dich endlich mal ein bisschen locker ;)

Geschrieben

Natürlich hast du damit recht. Ich JAB den Rat in dem Kontext gegeben, weil eine Vielzahl seiner Beiträge aus "Angst" vor rechtlichen fehlern besteht und ich "befürchte" das er sich einfach zuviel Sorgen macht.

Die Grundregeln einhalten reicht allerdings vollkommen aus und dann kann man auch etwas entspannter sein. ;)

Geschrieben

Also es paßt hier irgendwie nicht so richtig rein,

aber ich wollte auch keinen neuen Tröd dafür eröffnen:

Hat jemand schon das DWJ extra zum Waffenrecht?

Lohnt sich das oder ist das einfach nur eine Zusammenstellung

der Gesetze / Vorschriften auf Papier?

Geschrieben
in der juristischen Praxis

Ist das Dein Tätigkeitsumfeld?

Zur Frage: Der Steindorf ist recht verbreitet. Inwieweit dieser Umstand in der juristischen Praxis hilfreich sein könnte lasse ich mal offen....

Geschrieben
Hat jemand schon das DWJ extra zum Waffenrecht?

Lohnt sich das oder ist das einfach nur eine Zusammenstellung

der Gesetze / Vorschriften auf Papier?

Ja, ich habe es, aber noch keine Zeit es gründlich durch zu arbeiten.

Im Großen und Ganzen ist es eine Zusammenstellung der Gesetze und Verordnungen. Es wird auch auf je einer Doppelseite auf die speziellen Bedürfnisse der verschiedenen LBW-Gruppen eingegangen.

Ich habe es mir gekauft, weil eine aktuelle Version aller wichtigen Regularien in einem Sammelband immer praktisch ist, auch ohne "Zusatzmaterial". Wobei ich wie gesagt noch nicht genau weiß was alles zusätzlich drin steht.

Geschrieben

Naja Jurist bin ich nicht (allerdings während des Studiums einige Vorlesungen interdisziplinär belegt).

Ja, in der Uni-Bib stehen die Teile herum, aber das Dumme ist, dass ich nicht bei jedem Brief, den ich an die Behörde schreibe, erstmal da hin laufen will.

Und ich dachte eben, wenn mir z.B. etwas unklar ist, und ich frage die Behörde deshalb an, dann wird der zuständige Jurist der Kreisverwaltungsbehörde ja ebenfalls dieses Standardwerk haben und nutzen.

Auch wenn er als Volljurist evtl. im Einen oder Anderen Punkt anders interpretieren wird, wäre die Diskussionsgrundlage einheitlich.

z.B. gibt es ja die Vorschrift, dass z.B. ein Schlüsseltresor von der Schutzstufe her geeignet sein muss, ALLE Waffen/Munition aufzunehmen, für die Schlüssel dort eigelagert sind.

Sehr relevant z.B. wegen der 200kg Regel bei Kurzwaffen.

Diese ergibt sich jedoch durch Interpretation des Gesetzes, nicht durch eine konkrete Vorschrift.

Kommt die regelmäßige Nachschau, und werden Fehler festgestellt, die der Waffenbesitzer nicht zu Lasten der Behörde verargumentieren kann, dann ist erstmal der Jagdschein weg.

Und das größte Problem: Permanente Gesetzesänderungen!

Wenn nun z.B. eine Verwaltungsvorschrift geändert wird, wird ja kurz danach das Update für den Beck-Kommentar erstellt und verschickt.

z.B. gibt es schon wieder eine neue WaffVwV!

Wenn z.B. der Jagdschein abläuft, und man hat das auch nur 1 Woche verpennt, und die Behörde ist nicht grad total eingepennt, führt sie eine Kontrolle durch.

Findet sie dann beim Jäger Munition, und der Jäger hat den Munitionserwerb für seine Waffen nicht in die WBK eintragen lassen, braucht er im Grunde gar keinen Jagdschein mehr zu beantragen, den kriegt er nämlich die nächsten 10 Jahre nicht mehr (Straftat: Illegaler Munitionsbesitz).

Geschrieben

Wo soll diese Vorschrift denn stehen? Edit: ok hast editiert. Die Auslegung ist mE etwas abenteuerlich.

Die Änderungen sind eher selten. Die Waffvwv ist nicht "wieder" neu sondern "nur" neu. Ich würde Dir, wenn es unbedingt sein muss, zum Steindorf raten. Allerdings würde eins dieser Lehrbücher wohl auch ausreichen.

Geschrieben

Das ist doch alles eine ausgedachte Sch**ße. Wer so ran geht sollte sich in nen verletzungshemmenden Raum einschließen!

Ich geb die Diskussion mit JAB jetzt auf.

Geschrieben
Wo soll diese Vorschrift denn stehen? Edit: ok hast editiert. Die Auslegung ist mE etwas abenteuerlich.

Eben, die Auslegung ist abenteuerlich.

Wird z.B. von Adre Busche vertreten in "Waffenrecht 2011":

http://www.beck-shop.de/Busche-Waffenrecht...257&toc=208

Seite 44:

"Wenn Sie Schlüssel zur Absicherung der Behältnisse benutzen, gilt: In einem SChrank dürfen die Schlüssel anderer BEhältnisse aufbewahrt werden, solange die Zahl der Waffen in jenen Schränken zusammen nicht größer ist als die Zahl von Waffen, die in diesem einen BEhältnis aufbewahrt werden darf."

Obs im Beck-Kommentar auch so steht kann ich nicht sagen, ich habs ja nicth hier.

So jetzt die Frage: Die Behörde hat diese Interpretationen, die Anwälte ebenfalls, und die Richter auch, wer hat denn am Ende die A-Karte gezogen? Ja genau, der Bürger, der das nicht kannte.

Zudem wird das Gesetz nochmal von den einzelnen Behörden völlig willkürlich angewendet.

Drucksache 331/11 Bundestag, Seite 146 (das müsste die neue WaffVwV sein, siehe hier:

http://www.legalwaffen.de/waffvwv_2011.html

"Die verdachtsunabhängigen Kontrollen liegen im öffentlichen Interesse, es sollten deswegen keine Gebühren erhoben werden."

Hindert diverse Behörden jedoch nicht, einfach die Verwaltungsvorschriften komplett zu ignoieren, und Gebühren zu verlangen!

Die Gerichte urteilen einfach mal anders:

http://vgstuttgart.de/servlet/PB/menu/1271...ml?ROOT=1192939

http://www.liberales-waffenrecht.de/2012/0...bremen-geplant/

Und bei den bei uns zuständigen Gerichten sitzen einige Richterinnen, die als extrem links und extrem grün bekannt sind.

Geschrieben
Eben, die Auslegung ist abenteuerlich.

......

So jetzt die Frage: Die Behörde hat diese Interpretationen, die Anwälte ebenfalls, und die Richter auch, wer hat denn am Ende die A-Karte gezogen? Ja genau, der Bürger, der das nicht kannte.

Also da muss ich jatzt aber dem ein oder anderen hier mal rechtgeben. Du bist dermaßen überängstlich, auch in anderen Threads, das kann man sich ja kaum anschauen.

Falls dir diese Schlüsselaufbewahrungspraxis bei einer Kontrolle als rechtlich bedenklich erscheint, dann sagst du dem Kontrolleur du möchtest noch kurz deine Pornomagazine wegräumen, nimmst die Schlüssel aus dem Schrank, steckst ihn in die Tasche und lässt den Kontrolleur ein. Problem zwar nicht gelöst aber umschifft. Rechtspraxis for runaways.

Geschrieben
Hat jemand schon das DWJ extra zum Waffenrecht?

Lohnt sich das oder ist das einfach nur eine Zusammenstellung

der Gesetze / Vorschriften auf Papier?

Hallo,

hierbei handelt es sich um eine Zusammenstellung der (unkommentierten) Texte.

Im Anschluss findest Du Kurzartikel von Dr. Scholzen für Schützen, Jäger und Sammler,

die nichts Neues bringen. Zum Schluss folgt ein Artikel von Walter Schulz, der inhaltlich

nicht ganz korrekt ist.

Trotzdem: Hier hast Du für wenig Geld das WaffG, die AWaffV und die WaffVwV.

MfG

Pirol 2

Geschrieben

gegoogelt "gesetze download" ganz oben, ganz einfach, ganz aktuell, ganz offiziell

"http://www.gesetze-im-internet.de/"

Da gibbet es das WaffG, die WaffGÄndG, die WaffGHZAOWiV, WaffKostV, den Sprengstoffkram mit sämtlichen Anlagen und wenn Du willst auch die WäschereiArbV

(Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft )

Geschrieben
[...]

Ich geb die Diskussion mit JAB jetzt auf.

Nur kurz der Hinweis, man kann den Satz leicht missverstehen und beim ersten Lesen fühlte ich mich auch angesprochen.

JAB bedeutet bei den Jägern ganz allgemein "Jagdausübungsberechtigter". Mit JAB fühlen sich also viele angesprochen.

Geschrieben
[...]z.B. gibt es schon wieder eine neue WaffVwV![...]

Wenn da nicht etwas total an mir vorbei gelaufen ist, dann gibt es eine/die WaffVwV seit dem 23. März 2012. Seit dem 17. Oktober 2002, seitdem gibt es das "neue" Waffengesetz, hat es also nur 9 Jahre, 5 Monate und 7 Tage gedauert bis die zugehörige, neue Verwaltungsvorschrift da war. "schon wieder" ist da wohl etwas übertrieben.

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