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JPX Protector führen ohne KWS?


Gast

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Sämtliche Händler schreiben das der (große) Jet Protector -frei-zu führen ist ohne KWS (in der Schweiz obwohl dort hergestellt

wohl nur mit Waffentrageerlaubnis) irgendwie das ganze auch seltsam für die Gaswaffen zB. Röhm RG89N wird ein KWS

(Kleiner Waffeschein) zum führen benötigt, der (angebliche) Grund für die Einführung die SSW wären "gefährlich" könnten

Verletzungen verursachen verschießen Kartuschenmunition und man könnte sie zum drohen missbrauchen (Banküberfall).

Ich hatte bisher noch keinen JPX in der Hand bin immer davon ausgegangen er funktioniert wie der kleinere GuardienAngel

also "spritzt" den Pfefferstrahl mehr raus (piezo Zündung oder ähnl, druckluft antrieb).

Jetz seh ich auf Joutube der JPX knallt sogar recht laut der pfeffer erreicht mit ziemlicher Energie sein Ziel. s.hier:

Komisch hier sind wohl verletzungen ausgeschlossen? Auch auf sehr kurzer Entfernung?

Und in diesem Video sieht man das,daß Magazin zwei Patronen enthält die wie richtige Patronen oder Kartuschenpatronen

auch mittels Schlagbolzen gezündet werden.

Sry, aber da kann ich irgendwie nicht mehr ganz folgen ein Abwehrgerät was mit Sicherheit wirkungsvoller ist als

eine SSW die nur ein Wolke produziert (der JPX einen zielsicheren Strahl der den Wirkstoff dort hin setzt wo er benötigt wird) ist KWS pflichtig zum führen und dieses (wirkunsvollere) Teil nicht???

Ist das deshalb so weil er fast komplett aus Plastik besteht (tun doch moderne Pistolen auch/design) oder weil er nur

zwei Schuss hat? Ansonsten denke ich ist er einer SSW doch überlegen.

Hm sorry aber irgendwie ein bissel schwer zu verstehen die gesetzl.Regelungen obwohl ich selbst schon seit Jahrzehnten

Schütze bin, oder ist das so ähnl. wie bei dem H&K Notsignalgerät (das mit den sauteuren Patronen) irgendwie war das

auch immer schlecht einzuordnen ich glaube das gibts auch kaum noch oder? Oder gibts immer mal wieder Sachen die keiner so rcht zuordnen kann (Streitfall Taser,E-Schocker) und die dann so eher Grauzonen sind?

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Sämtliche Händler schreiben das der (große) Jet Protector -frei-zu führen ist ohne KWS (in der Schweiz obwohl dort hergestellt

wohl nur mit Waffentrageerlaubnis) irgendwie das ganze auch seltsam für die Gaswaffen zB. Röhm RG89N wird ein KWS

(Kleiner Waffeschein) zum führen benötigt, der (angebliche) Grund für die Einführung die SSW wären "gefährlich" könnten

Verletzungen verursachen verschießen Kartuschenmunition und man könnte sie zum drohen missbrauchen (Banküberfall).

Ich hatte bisher noch keinen JPX in der Hand bin immer davon ausgegangen er funktioniert wie der kleinere GuardienAngel

also "spritzt" den Pfefferstrahl mehr raus (piezo Zündung oder ähnl, druckluft antrieb).

Jetz seh ich auf Joutube der JPX knallt sogar recht laut der pfeffer erreicht mit ziemlicher Energie sein Ziel. s.hier:

Komisch hier sind wohl verletzungen ausgeschlossen? Auch auf sehr kurzer Entfernung?

Und in diesem Video sieht man das,daß Magazin zwei Patronen enthält die wie richtige Patronen oder Kartuschenpatronen

auch mittels Schlagbolzen gezündet werden.

Sry, aber da kann ich irgendwie nicht mehr ganz folgen ein Abwehrgerät was mit Sicherheit wirkungsvoller ist als

eine SSW die nur ein Wolke produziert (der JPX einen zielsicheren Strahl der den Wirkstoff dort hin setzt wo er benötigt wird) ist KWS pflichtig zum führen und dieses (wirkunsvollere) Teil nicht???

Ist das deshalb so weil er fast komplett aus Plastik besteht (tun doch moderne Pistolen auch/design) oder weil er nur

zwei Schuss hat? Ansonsten denke ich ist er einer SSW doch überlegen.

Hm sorry aber irgendwie ein bissel schwer zu verstehen die gesetzl.Regelungen obwohl ich selbst schon seit Jahrzehnten

Schütze bin, oder ist das so ähnl. wie bei dem H&K Notsignalgerät (das mit den sauteuren Patronen) irgendwie war das

auch immer schlecht einzuordnen ich glaube das gibts auch kaum noch oder? Oder gibts immer mal wieder Sachen die keiner so rcht zuordnen kann (Streitfall Taser,E-Schocker) und die dann so eher Grauzonen sind?

Geräte zur Tierabwehr unterliegen nicht dem Waffengesetz. Auf dem JPX steht: Nur zur Tierabwehr.

Sensen, Vorschlaghämmer, Hockeyschläger, Radmutterschlüssel unterliegen auch nicht dem Waffengesetz.

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Hallo,

durch das BKA wurde festgestellt, dass der Gegenstand nicht unter das WaffG fällt (Hier zu lesen) und damit kein Waffenschein zum Tragen von Nöten ist.

Die Zulassung beschränkt sich auf die Abwehr von Tieren, aber zu welchem Zweck es bei einer Notwehrhandlung verwendet wird spielt keine Rolle. Geltendes Recht muss allerdings beachtet werden.

Gruß

asmr

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Geräte zur Tierabwehr unterliegen nicht dem Waffengesetz. Auf dem JPX steht: Nur zur Tierabwehr.

Sensen, Vorschlaghämmer, Hockeyschläger, Radmutterschlüssel unterliegen auch nicht dem Waffengesetz.

Da gebe ich dir recht würde ich auch so sehen aber der JPX wird wohl nicht nur als reines Tierabwehrgerät

hergestellt sondern wohl auch an Behörden-Sicherheitskräfte usw. verteilt die ihn sehr wohl auch zur

Not und Gefahrenabwehr gegen Störer etc. verwenden, ähnl. dem Taser damit kann sich ein Polizist im

Notwehrfall effektiv wehren, man kann ihm aber auch im Knast und am Flughafen dazu benutzen um

"Querulanten" zu "maßregeln" (leider schon auf US-Flughäfen vorgekommen, weshalb AI (Amnesty International) sogar

ein Verbot fordert.

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Hallo,

durch das BKA wurde festgestellt, dass der Gegenstand nicht unter das WaffG fällt

Gruß

asmr

nicht unter das Waffg. dann dürfte der bei Demos geführt werden (wenn keine Waffe).

Wenn da nun son Durchgeknallter irgendeinen Redner,Politiker oder dem Papst einfach mal mir nichts

dir nichts nen "Pfefferstoss" verpasst auch net so toll :rolleyes:

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nicht unter das Waffg. dann dürfte der bei Demos geführt werden (wenn keine Waffe).

Man darf auch diverse andere Gegenstände, die keine Waffen sind gem. WaffG sind,

nicht bei Demos führen...

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nicht unter das Waffg. dann dürfte der bei Demos geführt werden (wenn keine Waffe).

Bei Demonstrationen gilt zusätzlich zum WaffG das Versammlungsgesetz, das einen über das WaffG hinausgehenden ERWEITERTEN Waffenbegriff kennt (z.B. die "Schutzwaffen" = Motorradhelme, Reizstoffschutzmasken).

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Man darf auch diverse andere Gegenstände, die keine Waffen sind gem. WaffG sind,

nicht bei Demos führen...

Das wären... Wie steht in der Verfassung den Deutschen steht es frei sich ohne Waffen zu versammeln.

Was aber Waffen sind steht explezied im Waffengesetz.

Denn strenggenommen dürften die ganzen Fotografen mit ihren Einbeinstativen auch nicht stehen durch

Demonstranten entwendet eignen die sich hervorragend als Schlagstock gegen polizeibeamte oder gegnerische

Demonstranten. :ninja:

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Bei Demonstrationen gilt zusätzlich zum WaffG das Versammlungsgesetz, das einen über das WaffG hinausgehenden ERWEITERTEN Waffenbegriff kennt (z.B. die "Schutzwaffen" = Motorradhelme, Reizstoffschutzmasken).

Motorradhelme, da soll wo ein mit Motorrad angereister Demonstrant den Helm kurzrhand in der nächsten Mülltonne

entsorgen? teurer Spass...

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(...)

Sry, aber da kann ich irgendwie nicht mehr ganz folgen ein Abwehrgerät was mit Sicherheit wirkungsvoller ist als

eine SSW die nur ein Wolke produziert (der JPX einen zielsicheren Strahl der den Wirkstoff dort hin setzt wo er benötigt wird) ist KWS pflichtig zum führen und dieses (wirkunsvollere) Teil nicht???

(...)

Der JPX ist wesentlich wirkungsvoller als eine Schreckschusswaffe, aber eben auch wesentlich ungefährlicher. Beim JPX entsteht nicht so ein hoher Gasdruck an der Mündung, es entsteht kein Mündungsfeuer und der Schussknall ist wesentlich leiser als bei Schreckschusswaffen (Gehörschäden).

Ein Küchenmesser ist da potenziell viel gefährlicher. Der JPX ist ein gutes und sicheres Hilfsmittel zur Verteidigung.

Gruß

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Das wären... Wie steht in der Verfassung den Deutschen steht es frei sich ohne Waffen zu versammeln.

Was aber Waffen sind steht explezied im Waffengesetz.

Denn strenggenommen dürften die ganzen Fotografen mit ihren Einbeinstativen auch nicht stehen durch

Demonstranten entwendet eignen die sich hervorragend als Schlagstock gegen polizeibeamte oder gegnerische

Demonstranten. :ninja:

Er hatte das VersG ja schon erwähnt. Die Fotografen sind (unterstelle ich mal generell) keine Teilnehmer der Versammlung. Teilnehmern dürfte die Mitnahme solcher Stative u.U tatsächlich versagt werden. Ansonsten müssten die Polizisten auch nackt kommen - Demonstranten könnten denen ja sonst alles entwenden und gegen sie einsetzen.

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Er hatte das VersG ja schon erwähnt. Die Fotografen sind (unterstelle ich mal generell) keine Teilnehmer der Versammlung. Teilnehmern dürfte die Mitnahme solcher Stative u.U tatsächlich versagt werden. Ansonsten müssten die Polizisten auch nackt kommen - Demonstranten könnten denen ja sonst alles entwenden und gegen sie einsetzen.

Wenn die direkt zwischen den Demonstranten stehen, sind sie deffinitiv auch Teilnehmer der Demo.

Es gibt ja auch immer mal wieder Polizisten (zuletzt Stuttgart) die meinen das sie sich an diesen "vergreifen"

müssten also werden sie zumindest von einigen Polizisten als "Pro"-Demonstranten eingeordnet.

Und dann müsste man eigentilch vorher auch alle Pflastersteine oder Gegenstände auf Baustellen entfernen

die Träger der Absperrbände sind zum Beispiel oft aus Metall und wenn ich erst an die Armiereisen denke.

Oder auch die Holzlatten an denen die Schilder und Transparente befestigt sind (s.Schah besuch 67)... <_<

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Wenn die direkt zwischen den Demonstranten stehen, sind sie deffinitiv auch Teilnehmer der Demo.

Es gibt ja auch immer mal wieder Polizisten (zuletzt Stuttgart) die meinen das sie sich an diesen "vergreifen"

müssten also werden sie zumindest von einigen Polizisten als "Pro"-Demonstranten eingeordnet.

Und dann müsste man eigentilch vorher auch alle Pflastersteine oder Gegenstände auf Baustellen entfernen

die Träger der Absperrbände sind zum Beispiel oft aus Metall und wenn ich erst an die Armiereisen denke.

Oder auch die Holzlatten an denen die Schilder und Transparente befestigt sind (s.Schah besuch 67)... <_<

Das gewisse Gegenstände auf Versammlungen verboten sind, bedeutet nicht, dass diese Gegenstände dort nicht anzutreffen sind.

Da muss man auch nicht bis zum Schahbesuch anno 67 zurückblicken.

Schon jeder zweite Linke/Rechte auf den einschlägigen Demos verstößt gegen das Vermumungsverbot, weil die Schreihälse zwar für ihre Ansichten Steine auf den jeweils anderen oder die Polizei werfen können, aber zu feige sind, ihr Gesicht zu zeigen.

"Improvisierte Waffen" (Pflastersteine) wird man schlecht vermeiden können. Im Versammlungsrecht kollidieren halt x-Rechte. man wird eine angemeldete und genehmigte Demo schlecht nur über Felder und Wiesen führen können, ginge auch am Zweck vorbei.

Journalisten sind übrigens (wenn sie nicht Privat da sind) keine Teilnehmer, sondern Berichterstatter. Desweiteren wird wohl niemand einer Familie, die auf einer angemeldeten Demo für (z.B.) mehr Kindergartenplätze, Demonstriert, der 1,50Meter Dachlatte, an der ein Plakat befestigt ist, eine Waffe andichten.

Der einschlägig vorbestrafte Autonome, der mit der gleichen Dachlatte, während einer Straßenschlacht auf Polizisten zustürmt, kriegt das vor Gericht nicht so einfach argumentiert.

Is halt sone Sache, mit der "Waffe".

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Schon jeder zweite Linke/Rechte auf den einschlägigen Demos verstößt gegen das Vermumungsverbot, weil die Schreihälse zwar für ihre Ansichten Steine auf den jeweils anderen oder die Polizei werfen können, aber zu feige sind, ihr Gesicht zu zeigen.

Nun ja die "Gegenseite" ist ja auch vermummt und windet sich wie ein Lindwurm wenn es darum geht sichtbare

Nummern zur identifizierung anzubringen.

Heute wird auch auf den Demos gefilmt, und nicht nur von der Polizei sondern auch von Rechten,Linken,Hooligans

usw. nicht jeder hat da Interesse in dem anderen sein "Fotoalbum" aufzutauchen um später "Besuch" der gegnerischen

Seite zu bekommen, und auch was mit den Aufnahmen der Polizei passiert weis niemand und kontrolliert auch niemand

warum kommt es immer mal wieder vor das völlig Unschuldige in einer Gewalttäterdatei "Sport" auftauchen und dann

bei auswärtigen Spielen nicht ausreisen dürfen? Sowas erinnert mich sehr stark an die DDR Diktatur.

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