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IGNORED

Gebühren für die regelmässige Sicherheitsüberprüfung


Royal

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

Ich bin schon seit 1972 LWB,

da sind dann schon etliche Sicherheitsüberprüfungen

kostenfrei gemacht worden.

Heute kam ein Gebührenbescheid von 25.56€ dafür.

Hier wird als Begründung angegeben:

§4 ABS 3. Waffg.

Entstandene kosten nach §50 Abschnitt III Nr. 1 Zuverlässigkeitsprüfung

BGBI I 2088 und BGBI IS.38

Hat im Raum Hessen schon jemand ebenfalls einen solchen

Gebührenbescheid erhalten?

Gruß

Geschrieben

§50 Abschnitt III Nr. 1 Zuverlässigkeitsprüfung

Hmm, das würde bedeuten das die Überprüfung abgebrochen wurde oder trotz Termin niemand anzutreffen war.

Jedenfalls so habe ich die Stelle im §50 verstanden.

trotzdessen würde ich persönlich mit dem SB reden und ggf. die Rechtsschutz einschalten.

Ich habe wegen ein 40 Euro Zeitungsabo die Rechtsschutz eingeschalten und habe am Ende gewonnen. Rechtsschutz musste nur 1700Euro Anwaltskosten zahlen ^^

Geschrieben

Leider rechtens:

http://www.waffenrechtslupe.de/gebuehr-fuer-waffenrechtliche-regelueberpruefung-7203

Das Thema hatten wir auch schonmal im letzten Monat (glaube ich) sogar in zwei Beiträgen ... ggf. mal suchen.

Geschrieben

Hallo, das hat nichts mit der Waffenprüfung zu tun. Es ist vielmehr dir persönliche Sicherheitsüberprüfung, von der wir sonst nichts gemerkt haben. Jetzt ist diese Überprüfung zu bezahlen und steht mit 25,-€ zu Buche. Ich bin in Brandenburg zu Hause. Bei uns haben auch schon einige Sportfreunde eine solche Rechnung bekommen.

Geschrieben
Aber diese Sicherheitsüberprüfung wird doch auch gemacht wenn ich ne neue Waffe beantrage? Oder etwa nicht?

Ja, wird sie. Dann werden auch keine extra Gebühren fällig.

Da aber nicht alle LBWs sich spätestens alle drei Jahre (ist der Zeitraum für die Regelüberprüfung) eine neue Waffe anschaffen wollen wird seit geraumer Zeit diese Gebühr erhoben.

Für die klammen Kommunen scheint sich dieser Aufwand (der Gebührenerhebung) zu rechnen. Früher anscheinend nicht.

Gruß

GKBubi

Geschrieben

*gradkammschwell*

In ´Schland wird halt wahnsinnig gerne geprüft. Das sichert die Daseinsberechtigung, verhindert Langeweile der amtlichen Daseinsberechtigten und vermittelt sonstigen Daseinsberechtigten, dass mit ihrer Daseinsberechtigung nach erfolgreicher Prüfung b.a.w. schon alles in Ordnung ist.

Mir fällt in diesem Zusammenhang gerne folgendes ein:

Eines Tages schlurfte so ein kleines Männchen mal ins Büro und wollte Unterlagen der Hauptküche einsehen. Hatte auch ´nen schönen Ausweis dabei. Wie sich herausstellte, war das Männlein der amtlich beauftragte Butterprüfer, dessen Job es war zu kontrollieren, dass die aus dem (mit Steuermitteln aufsubventionierten) Butterberg vergünstigt bezogene Vorzugsbutter auch ordnungsgemäß an die Leute verfütert worden war.

Polemisch formuliert, sind wir, die LWB, die Butter. Sauber eingewickelt, einfach zu kontrollieren, weil ja schon alles dreimal erfasst und bezahlt wurde. Die faulen Kartoffeln, die die Suppe verderben, läßt die Kontrolle unbehelligt. Da riecht es zu unangenehm und es wäre ja richtige Arbeit, sich darum zu kümmern.

Geschrieben

Gegen den Gebührenbescheid wird der Fredstarter wohl nichts ausrichten können.

Ein ähnlicher Fall:

Ein Kollege von mir bekommt Post vom LRA (Führerscheinstelle). Ihm wird mitgeteilt, sein Punktekonto stehe bei 14 Points, sein Führerschein sei in Gefahr. Es wurde auch auf die Möglichkeit hingewiesen, per Nachschulung die Punkte zu reduzieren.

Anbei eine Kostennote über 50,-- Euro.

Kollege argumentiert, er kenne seinen Punktestand und die Konsequenzen. Ergo zahle er nicht, da diese Auskunft eine nicht von ihm angeforderte Dienstleitung sei. Er legte also Widerspruch gegen die Kostennote ein.

Erstaunlich schnell kam ein Ablehnungsbescheid für den Widerspruch, Kostenpunkt 75,-- Euro.

Also zum Fachanwalt des Vertrauens. Der meinte , da könne man sich den Aufwand sparen, da hätten sich schon Andere die Zähne dran ausgebissen!

Geschrieben
Gegen den Gebührenbescheid wird der Fredstarter wohl nichts ausrichten können.

Ein ähnlicher Fall:

Ein Kollege von mir bekommt Post vom LRA (Führerscheinstelle). Ihm wird mitgeteilt, sein Punktekonto stehe bei 14 Points, sein Führerschein sei in Gefahr. Es wurde auch auf die Möglichkeit hingewiesen, per Nachschulung die Punkte zu reduzieren.

Anbei eine Kostennote über 50,-- Euro.

Kollege argumentiert, er kenne seinen Punktestand und die Konsequenzen. Ergo zahle er nicht, da diese Auskunft eine nicht von ihm angeforderte Dienstleitung sei. Er legte also Widerspruch gegen die Kostennote ein.

Erstaunlich schnell kam ein Ablehnungsbescheid für den Widerspruch, Kostenpunkt 75,-- Euro.

Also zum Fachanwalt des Vertrauens. Der meinte , da könne man sich den Aufwand sparen, da hätten sich schon Andere die Zähne dran ausgebissen!

Das wahr keine Gebühr sondern eine kostenpflichtige Verwarnung wegen seines bisherigen Verhalten im Straßenverkehr. Gibt es übrigends schon bei 8 Punkten. (ich war auch schon mal so böse)

Geschrieben
Ich habe wegen ein 40 Euro Zeitungsabo die Rechtsschutz eingeschalten und habe am Ende gewonnen. Rechtsschutz musste nur 1700Euro Anwaltskosten zahlen ^^

Dann hast Du auch nicht gewonnen....

Geschrieben

Hallo,

die Gebührenerhebung für die Regelprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG ist rechtmäßig, wenn dem Überprüften das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt wird. Die Höhe der Gebühr liegt auch im Rahmen.

Nicht bei jedem neuen Waffeneintrag wird zwingend eine Zuverlässigkeitsprüfung gemacht sondern in der Regel nur dann, wenn neue Erlaubnisdokumente beantragt werden oder wenn zwischendurch Erkenntnisse vorliegen, die zu einer kürzeren Kontrollfrequenz Anlass geben.

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