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IGNORED

Überprüfung einer WBK auf Echtheit


BBF

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Geschrieben
Ich persönlich würde nie erlaubnispflichtige Waffen über das Internet verkaufen, da kann man mit Kopien erheblichen Schindluder treiben und der Verkäufer hat immer die berühmte A.-Karte!

Was hat das Internet damit zu tun?

bye knight

Geschrieben
.........er gibt die daten des dokumentes des kaeufers an und erkundigt sich beim SB ob der verkauf so in ordnung geht

und das wars

Genau so ist es . Ich habe doch die Daten ( WBK als scan und PA ) schon und der SB bestätigt nur die Richtigkeit .

Woher sollte ein " Gangsta" der Infos über Einbruchsziele braucht , die Daten denn haben ?

ASE , mach nicht solchen Wind !

Geschrieben
Genau so ist es . Ich habe doch die Daten ( WBK als scan und PA ) schon und der SB bestätigt nur die Richtigkeit .

Der SB am Telefon weiß aber nicht, wer Du bist, woher Du die Daten hast und was Du damit anfangen möchtest.

Ich persönlich möchte jedenfalls nicht, dass mein SB ohne mein Einverständnis am Telefon gegenüber ihm irgendwelchen unbekannten Dritten Daten zu meinen Erlaubnissen oder Waffen herausgibt.

Geschrieben
Woher sollte ein " Gangsta" der Infos über Einbruchsziele braucht , die Daten denn haben ?

zumal ein " Gangsta" sich wohl ausrechnen kann, dass die Waffen besonders gut geschützt sind und sich der Aufwand eher nicht lohnt.

Die marodierenden "Gangsta-Banden", die auf Waffenklau aus sind, sind doch nur eine urban legend, die von sich allseits verfolgt sehenden LWB in die Welt gesetzt wurde. Die Wirklichkeit sieht anders aus.

Geschrieben

Hinzu kommt, dass Händler gemäß § 34 WaffG verpflichtet sind, beim Überlassen einer Waffe die entsprechenden Waffendaten in die WBK einzutragen. Schon deswegen ist die Vorlage einer Kopie oder eines Scans sinnlos.

Und ja, ich weiß, dass es Behörden gibt, die sagen "Wir wollen aber nicht, dass die Händler was in die WBK schreiben, die haben immer so eine Sauklaue". Das kann man aber getrost ignorieren, da das im Gesetz (wirklich) eindeutig geregelt ist und keine Behörde das Recht hat, das mal eben so zu ändern.

Geschrieben

Wie wärs mit dieser Variante:

Ich gehe zu MEINEM Sachbearbeiter, schildere Ihm mein Anliegen.

Und Er fragt dann bei seinem Kollegen aufm Amt des Käufers nach ob alles OK ist ?

Geschrieben
Sind sie nicht.

Die Waffen der Morde von Eislingen wurden aus einem Schützenverein geklaut.

Einzelfall und hat nichts mit den hier immer beschworenen Auftrags-Waffenbeschaffungsbanden, die außerdem noch DIE Power-Hacker sind und sich alle in Deutschland registrierten Legalwaffen als Liste ausdrucken lassen, um dann GEZIELT da einzubrechen, wo es die meisten Waffen gibt, obwohl sie wissen müssen, dass genau da die größtmöglichen Einbruchshemmnisse vorhanden sind.

Geschrieben

Die Daten werden nicht gehackt, die gibt einem ein Berechtigter.

Geschrieben
Die marodierenden "Gangsta-Banden", die auf Waffenklau aus sind, sind doch nur eine urban legend, die von sich allseits verfolgt sehenden LWB in die Welt gesetzt wurde. Die Wirklichkeit sieht anders aus.

hi

von der wirklichkeit hast du offenbar nicht viel ahnung

oder war deine bemerkung ironisch gemeint?

erst vor einigen wochen wurden an der grenze zu AT in sopron auf einem schiesstand zwei vereinsmitglieder (einer davon mir fluechtig bekannt, ein oesterreicher) bei einem raubmord erschossen. das begraebnis des oesterreichers war erst von rund 10 tagen.

ziel der raubmorde:

die waffen im schuetzenverein

die taeter wurden eine woche spaeter gefasst als sie ihre zu geld gemachte beute verprasst haben...

quelle:

http://www.hatc.hu/editor_article.php?aid=3811

teilzitat:

"....19th April, 2012

Three arrested in double murder

Police have arrested three people on suspicion of killing two others in a shooting gallery in Sopron on Tuesday.

Police spokesman Lszl Garamvlgyi told reporters on Wednesday that the three men aged 19-20 meant to commit further crimes with weapons stolen from the venue.

One of the fatalities was the 53-year-old president of the shooting club, and the other was his 43-year-old acquaintance, an employee of the club...:"

edit:

hier auch noch eine quelle auf deutsch, so richtig in die heimischen medien hat es die story nicht geschafft

http://burgenland.orf.at/news/stories/2530414/

teilzitat: "...Doppelmord in Sopron

Ein dramatischer Doppelmord hält derzeit Ungarn in Atem. Drei junge Männer im Alter von 18 und 19 Jahren haben vergangene Woche zwei Menschen in einer Schießhalle in Sopron kaltblütig erschossen. Sie sitzen nun in U-Haft. Die Morde haben sich am Dienstag vergangener Woche in einem Schießclub in Sopron ereignet. Die drei Männer gaben an, dass sie sich Geld und Waffen besorgen wollten, um mehrere Einbrüche begehen zu können. Dabei stand ihnen allerdings der Besitzer des Schießclubs im Weg, weshalb ihn das Trio eiskalt erschoss. Als die drei die Leiche des 53-jährigen Mannes zu verstecken wollten, betrat offenbar ein Mitglied des Schießclubs zufällig den Raum. Er versuchte zu flüchten. Der 43-jährige Mann konnte den drei Männern allerdings nicht entkommen, auch er wurde erschossen. Vor ihrer Flucht stahlen die drei noch drei Pistolen, Munition, rund 200 Euro Bargeld und das Besucherverzeichnis der Schießhalle, in das sie sich vor den Morden noch eingetragen hatten. Die Polizei kam dem Trio allerdings wegen des fehlenden Verzeichnisses sehr schnell auf die Spur. Bereits einen Tag nach der Tat wurden sie verhaftet. Die drei Männer sind ehemalige Schüler des Technikums Sopron. Sie sollen in der Vergangenheit mehrere Einbrüche und sogar zwei bewaffnete Raubüberfälle begangen haben. Alle drei sitzen derzeit in Györ in Haft...."

Geschrieben
zumal ein " Gangsta" sich wohl ausrechnen kann, dass die Waffen besonders gut geschützt sind und sich der Aufwand eher nicht lohnt.

Die marodierenden "Gangsta-Banden", die auf Waffenklau aus sind, sind doch nur eine urban legend, die von sich allseits verfolgt sehenden LWB in die Welt gesetzt wurde. Die Wirklichkeit sieht anders aus.

Das Stimmt. Sie wollen keine Waffen, bzw. wenn dann den erfordernissen der täglichen Arbeit entsprechend nur Kurzwaffen, ansonsten Wertgegenstände. Und die Jagd ist nicht selten ein teures Hobby.......

1+1

*schnipp*

Außerdem: Wie einige ebenfalls erwähnt haben: Original und Ausweis reicht.

Eine beglaubigte Kopie weist die Erwerbsbereechtigung genauso gut nach, wozu dienen Beglaubigungen sonst.

Außer dort, wo das Original explizit gefordert ist: Eintragung durch den Waffenhändler, oder verwandt mit der Fragestellung, bezug von Treibladungspulver.

Als Käufer versende ich meine WBK ungern, habe auch dort schon bei gewerblichen Verkäufern wie Waffe dann erst am Amt eintragen lassen.

Verschwindet eine Kopie, ist halt die Kopie weg ~5 Euro, verschwindet auf dem Postweg die WBK sind dann halt die neuaustellungskosten fällig.

Und wie man um himmelswillen mit einer beglaubigten Kopie schindluder treiben soll, das erklär mir jetzt mal einer.

Noch nie eine machen lassen?

Info für diejenigen, die das noch nie haben machen lassen:

Das original wird kopiert, die Ecken der Kopien umgeknickt, geheftet und gesiegelt, an anderer Stelle wird die Übereinstimung von Kopie und Original bestätigt, Unterschrieben und gesiegelt.

Beglaubigte_Kopie.png

Geschrieben
Eine beglaubigte Kopie weist die Erwerbsbereechtigung genauso gut nach, wozu dienen Beglaubigungen sonst.

...

Und wie man um himmelswillen mit einer beglaubigten Kopie schindluder treiben soll, das erklär mir jetzt mal einer.

...

machen wir das alles jetzt nochmal von ganz vorne durch?

das hatten wir schon x-mal

eine beglaubigung bedeutet nur dass beglaubigt wird dass zwei zetteln den selben inhalt haben

jeder kann jeden beliebeigen zettel beglaubigen lassen

der notar prueft weder ob das deine WBK ist

noch prueft er ob du berechtigt bist das dokument zu besitzen....

Geschrieben

Und diese "beglaubigte Kopie" gibt nur den Zustand zum Zeitpunkt der Beglaubigung wieder.

Das Original könnte ja inzwischen eingezogen sein oder oder oder...

Meiner Einer würde auf so etwas hin eh keine Waffe rausgeben,es sei denn, die Beglaubigung ist von gestern/vorgestern.

Also nochmal: der Überlasser ist verpflichtet, die notwendigen Dokumente zu prüfen.

Dieses sind WBK/Jagdschein und. ggf. Lichtbildausweis.

Paranoiker können gerne darüber hinaus gehen. Aber das ist ihre Entscheidung und keine gesetzliche Anforderung.

Michael

Geschrieben
oh ja! Wie in den gefühlten 538748 Mal davor!

Also mir sind aus vielen bereichen sehr viele Beispiele dazu bekannt. Relativ geläufig dürfte dir die Adressenweitergabe aus einer Halterfeststellung eines Kfz sein, um nur ein weitverbreitetes Beispiel zu nennen.

Spektakulär in Erinnerung sind jedem sicher noch die Steuer-CD´s.

Am Rechner sitzen eben nur Menschen, die entweder aus Freundschaftsdiensten oder Bezahlung oder Dummheit zugriffsbereite Daten weitergeben.

Manch ein Polizist ist auch schon verknackt worden, weil er Razzien im Rotlichtviertel gegen Rabatt vorab bekannt gegeben hat. Tun wir nicht so, als wären alles nur vereinzelte Ausnahmefälle. Es sind eben ganz normale Menschen mit all ihren Stärken und Schwächen am Werk.

Geschrieben
Also mir sind aus vielen bereichen sehr viele Beispiele dazu bekannt.

Merkst du nicht, dass du wie die Antiwaffengegner argumentierst?

Wieviel "Amokläufe" hat es bisher gegeben? Alle Antis tun so, als ob es an der Tagesordnung ist.

Und du tust so, als wenn jeden Tag in Schützenhäuser eingebrochen wird, oder hunderte Waffenbesitzer "heimgesucht" werden und, s.o., dutzende von Legalwaffenbesitzern wegen ihrer Waffen ermordet werden.

Alles Humbug! Warum neigen wir nur immer so zur Übertreibung?

Geschrieben

Ich hab das von dir behauptete nicht erwähnt. Ich erwähne lediglich die Datenweitergabe durch Zugriffsberechtigte. Dies ist die Hauptverbreitung und nicht Hackerei. Es ist keine Übertreibung, sondern hinlänglich bekannt. Wer mag kann gerne selbst Google (news) bemühen. Diese Zahlen stehen in einem ganz anderen Verhältnis als die "Amokläufe"

Geschrieben
Also nochmal: der Überlasser ist verpflichtet, die notwendigen Dokumente zu prüfen. Dieses sind WBK/Jagdschein und. ggf. Lichtbildausweis.

Genau so ist es. Falls sich dann herausstellen sollte, das die WBK unecht war (z.B. weil Papier und Siegel aus dem Amt gestohlen wurden) kann und wird dem Überlasser kein Vorwurf gemacht. Er hat weder die Möglichkeiten noch die Pflicht das Original auf originalität prüfen zu lassen.

Gruß RNehring

Geschrieben
Genau so ist es. Falls sich dann herausstellen sollte, das die WBK unecht war (z.B. weil Papier und Siegel aus dem Amt gestohlen wurden) kann und wird dem Überlasser kein Vorwurf gemacht. Er hat weder die Möglichkeiten noch die Pflicht das Original auf originalität prüfen zu lassen.

Gruß RNehring

Hatten wir vor ein paar Seiten schon, auch wenn es mancher nicht glaubt.

Und genau so ist es, das fordert das Waffenrecht und nicht mehr.

Bei der begl. Kopie akzeptiere ich auch nur welche, die jüngsten Datums, ergo nach Abschluss des Kaufvertrages erstellt wurden.

Sollte in den paar Tagen zwischen Erstellung dieser und einzug des Originals liegen, kann auch hier kein Vorwurf erhoben werden.

Vergleich mit dem Original:

Solange keine Gefahr im Verzuge ist, wird eine WBK widerrufen und die Rückgabe binnen einer Frist angeordnet. Da kommt nicht das Rollkomando wie oft behauptet.

Das heisst, das derjenige in der Zwischenzeit noch Fix bei dir eine Waffe kauft mit dem widerrufenen Original. Unterschied zur Kopie? Keiner. Kommt natürlich raus wegen der Meldung deinerseits.

Deswegen:

Bei direktem Verkauf: Nur Original+Ausweis.

Beim Versand: Ausweis und Original oder begl. Kopie

Ist nur doof wenn das Original auf dem Postweg verschwindet, dann werden halt 56 Euro aufwärts für die Neuaustellung fällig.

Geschrieben
Bei der begl. Kopie akzeptiere ich auch nur welche, die jüngsten Datums, ergo nach Abschluss des Kaufvertrages erstellt wurden.

Sollte in den paar Tagen zwischen Erstellung dieser und einzug des Originals liegen, kann auch hier kein Vorwurf erhoben werden.

Hallo ASE,

ich denke, dass Du da falsch liegst. Du musst Dir immer das Original zeigen lassen. Wer sagt Dir denn, das er die Karte >>noch immer<< hat? Er könnte auf dem Weg zur Behörde (bei der er heute seine widerrufene / eingezogene WBK abgeben muss), noch schnell eine begl. Kopie anfertigen lassen. Karte abgegeben, Kopie bei Dir, keine tel. Auskunft von der Behörde --> Du hast einem unberechtigten eine Waffe überlassen! Was glaubst Du, wird der Richter mit Dir machen? Er wird Dir sagen, dass Du Dich durch vorlegenlassen der originalen WBK vergewissern konntest, ob er eine hat.

Gruß RNehring

Geschrieben

Eine beglaubigte Kopie ist so gut wie das Orginal. Wenn sie aktuell ist, reißt einem niemand den Kopf ab. Bei bedarf bitte lesen, was beglaubigte Kopie bedeutet.

Die beglaubigte Kopie wird kaum beim Direktverkauf gebraucht werden, sondern in den Fällen bei denen niemand gerne seine WBK aus den Händen gibt.

Geschrieben
Eine beglaubigte Kopie ist so gut wie das Orginal. Wenn sie aktuell ist, reißt einem niemand den Kopf ab.

Hallo Schiiter,

das halte ich so für nicht korrekt. Warum, das habe ich im Beitrag 71 geschrieben. Solange alles o.k. ist, mag das funktionieren. Läuft es schief, hast Du unweigerlich das Problem.

Gruß RNehring

Geschrieben
Hallo ASE,

ich denke, dass Du da falsch liegst. Du musst Dir immer das Original zeigen lassen. Wer sagt Dir denn, das er die Karte >>noch immer<< hat? Er könnte auf dem Weg zur Behörde (bei der er heute seine widerrufene / eingezogene WBK abgeben muss), noch schnell eine begl. Kopie anfertigen lassen. Karte abgegeben, Kopie bei Dir, keine tel. Auskunft von der Behörde --> Du hast einem unberechtigten eine Waffe überlassen! Was glaubst Du, wird der Richter mit Dir machen? Er wird Dir sagen, dass Du Dich durch vorlegenlassen der originalen WBK vergewissern konntest, ob er eine hat.

Gruß RNehring

Animated_Riddler.jpg

riddle me this, riddle me that:

Er könnte natürlich auch erst die Waffe bei dir abholen und dann die WBKl abgeben.

Wo ist der Unterschied? Lösung auf der Rückseite....

Geschrieben

Musst du ja auch nix von halten, ist aber so ;) Du hast alles genauso richtig gemacht, als hätte dir jemand ne gefälschte WBK vorgelegt. Man kann auch die Beglaubigung von der zuständigen Waffenrechtsbehörde machen lassen. Das dürfte Zweifel hinreichend ausräumen.

Geschrieben
Wo ist der Unterschied? Lösung auf der Rückseite....

Hallo ASE,

der Unterschied ist wesentlich, aber nicht auf der Rückseite, sondern offensichtlich. :rolleyes: Mir hat als Überlasser ein Original vorgelegen. Damit habe >>ich<< alles getan, um Sicherzustellen, dass nur ein Berechtigter eine Waffe von mir erwibt. Bei Vorlager einer Kopie hätte ich genau das >>nicht<< getan.

Gruß RNehring

Geschrieben
Musst du ja auch nix von halten, ist aber so ;) Du hast alles genauso richtig gemacht, als hätte dir jemand ne gefälschte WBK vorgelegt. Man kann auch die Beglaubigung von der zuständigen Waffenrechtsbehörde machen lassen. Das dürfte Zweifel hinreichend ausräumen.

Hallo Schiiter,

auch dann könnte die Behörde kurz danach (aus welchen Gründen auch immer) das Original eingezogen haben. Ergebnis --> siehe mein Beitrag 71

Scheint mir aber so, als könnten wir uns gegenseitig nicht überzeugen. No Problem :rolleyes: , ich gehe jedenfalls immer auf Nummer sicher, so wie es im Gesetz steht.

Gruß RNehring

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