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IGNORED

WBK-pflichtige Waffe bei Egun verkaufen und dann?


Banane82

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo.

ich brauche Platz im Schrank und möchte mich von ungenutzten Prügeln trennen.

Wie funktioniert die rechtliche Abwicklung nach einem Verkauf?

Ich habe mir folgende Reihenfolge vorgestellt:

-Waffe ist verkauft

-Käufer überweist das Geld und schickt mir eine beglaubigte Kopie seiner Wbk

-Ich versichere mich bei seinem zuständigen Amt über die Gültigkeit der Wbk

-Die Waffe geht zb mit Overnite und eigenhändigem Empfang an den Käufer

-Ich lasse meinerseits die Waffe auf meiner Wbk austragen

-Im Schrank ist wieder Platz

Ist das soweit richtig? Und vor allem- mit welchem Dokument lasse ich die Waffe auf meiner Wbk austragen?

Es tut mir leid das ich so dumm fragen muss aber das wird mein erster Verkauf. Bisher bin ich immer mit Wbk und Rechnung zu meinem Sb gegangen um etwas eintragen zu lassen. Verkauft habe ich bisher noch nie etwas.

Vielen Dank schonmal und ein schönes Wochenende.

Geschrieben

Im Prinzip geht das so.

Tauscht noch einen Kaufvertrag online aus (Vorlagen über Google zu finden).

Aber: Beglaubigte Kopie oder Amt anrufen.

Unbeglaubigte Kopie - auf jeden Fall beim Amtmann klingeln.

Geschrieben

Gute Idee. Vielen Dank.

Auf der Seite von meinem Amt habe ich gerade einen Vordruck für "Das Überlassen (verkaufen) einer Waffe" gefunden.

Hier muss der Käufer nichts unterschreiben oder selbst eintragen. Anscheinend rückversichert sich mein Amt dann selbstständig nochmal bei dem Amt des Käufers.

Einzig das Überlassungsdatum finde ich bei einem Internetverkauf schwammig.

Werde mich da kommende Woche mal kundig machen ob dieses Datum den Tag des Auktionsendes oder den Tag des Waffenversands meint.

14 Tage sind da ja schnell vorbei.

Also vielen Dank nochmal. Im nächsten Leben werde ich auch Stempelknecht- vielleicht fällt's mir dann mit dem ganzen Papierkrieg leichter.

Geschrieben
Einzig das Überlassungsdatum finde ich bei einem Internetverkauf schwammig.

Werde mich da kommende Woche mal kundig machen ob dieses Datum den Tag des Auktionsendes oder den Tag des Waffenversands meint.

§10 WaffG:

(1a) Wer eine Waffe aufgrund einer Erlaubnis nach Absatz 1 Satz 1 erwirbt, hat binnen zwei Wochen der

zuständigen Behörde unter Benennung von Name und Anschrift des Überlassenden den Erwerb schriftlich

anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen.

Anhang zum WaffG:

Abschnitt 2:

Waffenrechtliche Begriffe

Im Sinne dieses Gesetzes

1.

erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt,

Für Dich ist das der Tag, an dem der Postbote bei dir klingelt.

Das Kaufdatum, das auf dem Vertrag steht, ist insofern nur wenig relevant.

ABER - druck dir die Sendungsverfolgung aus, aus der geht das Auslieferdatum hervor. Ich habe schon mal über 10 Tage gewartet, weil der Paketdienst die Ware zwischen zwei Stationen Pingpong spielen ließ, meine Nerven!!! ...

Geschrieben

hi

beglaubigt ist unsinniger mehraufwand

der SB ruft eh an

der braucht - vor allem bei zb verkauf an haendler - im prinzip nur die daten des kaeufers und ggf den namen des zustaendigen SB des kaeufers

das kann zb die kopie der WBK oder die kopie der WHL des haendlers sein

"beglaubigt" ist voellig sinnfrei

denn alles weitere geht telefonisch zwischen den SBs ..

Geschrieben

:confused: hola amigos,

Banane82 will VERKAUFEN... der Käufer meldet dem Verkäufer Empfangsdatum der Waffe (kann man auch über Sendungsvervolgung kontrollieren) und das ist der Datum des Ewerbs und ab dann fangen die 14 Tage an zu zählen.

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

Geschrieben
-Käufer überweist das Geld und schickt mir eine beglaubigte Kopie seiner Wbk

-Ich versichere mich bei seinem zuständigen Amt über die Gültigkeit der Wbk

Alternativ die Original-WBK anfordern, denn nicht jede Behörde gibt telefonisch Auskünfte zu WBK´s.

Werde mich da kommende Woche mal kundig machen ob dieses Datum den Tag des Auktionsendes oder den Tag des Waffenversands meint.

Der Tag des Versandes gilt als Überlassungdatum.

Geschrieben
Alternativ die Original-WBK anfordern, denn nicht jede Behörde gibt telefonisch Auskünfte zu WBK´s.

Ich gebe niemals die Original-WBK aus der Hand. :contra: Meine Behörde wollte von mir bevollmächtigt werden, Auskünfte zu geben (einem Händler) - die Vollmacht hat sie dann auch bekommen und gut wars. Dann klappte alles wunderbar.

Geschrieben
Ich gebe niemals die Original-WBK aus der Hand. :contra: Meine Behörde wollte von mir bevollmächtigt werden, Auskünfte zu geben (einem Händler) - die Vollmacht hat sie dann auch bekommen und gut wars. Dann klappte alles wunderbar.

voellig richtig

und ein haendler gibt nie bis fast nie seine WHL aus der hand

geht alles telefonisch ....

die SBs wollen die nie sehen, die haben das eh im system wer hat und wer nicht

Geschrieben

Ich gebe niemals die Original-WBK aus der Hand.

HY

Gut... wo steht das geschrieben, das der Verkauf mit einer Kopie rechtens ist.??

Meines Wissens muß ich mich als Verkäufer über die Rechtmäßigkeit überzeugen. Kopie..Rechtmäßig??

Das ist bei der Persönlichen Abholung kein Problem, die Person steht vor mir..WBW Orginal dabei..Lichtbildausweiß zur Person und gut ist..

Jetzt zum Versand... Kopie Erwerb Kurzwaffe.. Super... Eintrag da..Paket weg...dann Meldung an Behörde... Behörde meldet sich dann.. mmh die Erlaubniss wurde zurückgezogen und in der WBK gestichen...

WAS dann??? Dann gibts mal richtig Ärger....für den Verkäufer. Evtl. ist dann alles weg...Ersatzlos

Neugier..

Gruß

Stefan

Geschrieben
Im Prinzip geht das so.

Tauscht noch einen Kaufvertrag online aus (Vorlagen über Google zu finden).

Aber: Beglaubigte Kopie oder Amt anrufen.

Unbeglaubigte Kopie - auf jeden Fall beim Amtmann klingeln.

Naja, ich hatte schon eine gefälschte Kopie einer WBK mit einer gefälschten Beglaubigung und der Versand erfolgte tatsächlich an eine Scheinadresse, den genauen Ablauf schildere ich mal hier nicht!

Geschrieben

Wenn man das hier so liest empfiehlt sich wohl eher der Kauf eines weiteren Tresors als das verkaufen ungenutzer Waffen :rolleyes:

Das Thema gefälschte WBK kam mir auch schon in den Sinn, daher würde ich mich nicht auf eine nptierte Nummer auf der Kopie verlassen- wer sagt mir das im Betrugsfall der Käufer nicht selbst am anderen Ende der Leitung sitzt und den Sachbearbeiter für mich mimt?

Die ausstellende Behörde ist auf der WBK vermerkt- besser man sucht sich anhand der Angaben selbst die passende Nummer raus.

Vielen Dank nochmal für eure Tipps.

Ich schätze ich muss mal gucken was die Stahlmöbel momentan kosten...

Geschrieben
Naja, ich hatte schon eine gefälschte Kopie einer WBK mit einer gefälschten Beglaubigung ...

Oder gefälschte WBK mit echter Beglaubigung. Was glaubt man hier eigentlich, was beglaubigt wird? Weder die Echtheit noch die Übereinstimmung.

Geschrieben

Ich gebe niemals die Original-WBK aus der Hand.

Gut... wo steht das geschrieben, das der Verkauf mit einer Kopie rechtens ist.??

hi

und wo steht geschrieben dass der verkauf mit einer beglaubigten kopie rechtens ist?

es wird bei einer beglaubigung nur die uebereinstimmung von dokumenten beglaubigt

weder das wissen oder wollen des dokumenteninhabers noch die richtigkeit des dokumentes

ich mach den schei** alle paar monate mit

da will dann unbedingt ein verkauefer eine beglaubigte WHL damit er mit der dann zu seinem SB latschen kann

was voellig sinn- und wertfrei ist

einen speziellen "kandidaten" hatte ich mal im vorjahr, der hat sich dann ueber seinen SB beim vorgesetzen des SBs beschwert weil der eben KEINE beglaubigte WHL von mir haben wollte ..

da fragst dich dann manchmal schon welche menschen das sind ...

Geschrieben
- wer sagt mir das im Betrugsfall der Käufer nicht selbst am anderen Ende der Leitung sitzt und den Sachbearbeiter für mich mimt?

Das sagt dir Tante Telefonbuch und/oder die Website der zuständigen Behörde des Käufers.

Seitdem es Internet gibt, ist das nun wirklich keine Hürde.

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