Zum Inhalt springen
IGNORED

Fangschusswaffen Jäger


Glückspieler

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Ich halte es mit meinem leider verstorbenen Jagdausbilder, welcher immer sagte "tue Gutes und sprich nicht darüber"...

Will heißen, was auch immer ich tun kann um mich in dunklen Ecken des Revieres vor unangenehmen Überaschungen zu schützen, tue ich ... vor allem zur Eigensicherung.

Unter anderem verwende ich mein NSG zur "Aufklärung" der Gegend...

Die Anfahrt ins Revier verändere ich stets...

Kein ungebetener Waldbesucher soll sich meiner Fahrtroute sicher sein können. Die KW ist immer dabei, ob sie geladen ist... ist für eventuelle Gegenüber weder ersichtlich noch vermutbar...

Auch ich als Jäger habe ein Recht auf Eigensicherung, oder ?

BFP

Tja, leider ist es so, das dir da schon im Falle einer Verkehrskontrolle der Beamte dir sagen wird, was du für Rechte hast....

Freie Fahrt für Straftäter... Sexualstraftäter bedienen sich auch stets am schwachen Geschlecht wo mit keiner Gegenwehr und Widerstand zu rechnen ist. Friede sei mit Dir, und keiner will dir doch was. Das ist doch Verboten. Ganz ganz böse.

Na , hoffen wir wirklich nur, das wir niemals in eine solche Entscheidungsfrage geraten, leider steigen da aber immer mehr die Wahrscheinlichkeiten.

Mir persönlich würde , wie bereits erwähnt schon genügen, bei Gesellschaftsjagden als Hundeführer die Kurzwaffe geladen im sichern Holster (Abzug gesichert, gegen Herausfallen) führen zu dürfen. Hab es leider noch nie geschafft, diese mit einer Hand durch zu laden , wenn man auf der Sau sitzt und das Haupt mit einer Hand zu Boden drückt. Nicht immer die Regel, aber nunmal schon erlebt und ich möchte auch Aufgrund einer Erfahrung Dinge verändern und besser machen dürfen. Und dazu zählen einfach Sachen zu verschärfen oder aber auch mal zu lockern, da Sie praktisch nicht durchführbar sind.

Da sind eigentlich die Funktionäre von DJV und LJV mal gefragt. Aber leider geschieht da nichts. Werden unsere Gelder dahingehend überhaput sinnvoll eingesetzt oder bereichern sich dadurch nur manche Vorstandsleute?

Aus der Gewerkschaft im Beruf bin ich bereits ausgetreten, da in den letzten Jahren nur Verschlechterungen eingetreten sind. Wozu einen Beitrag leisten?

Geschrieben
Kannst Du den Fall aus unsere Jagd mal etwas genauer schildern.......

würde mich mal interessieren was sich da genau zugetragen hat?

Jäger gerät in Verkehrskontrolle.

Polizist bemerkt die ordnungsgemäß im Futteral mit Zahlenschloß verstaute Langwaffe

(eigene Anmerkung: hier nicht nachvollziehbar: die Langwaffe könnte auch entladen ohne Futteral und Zahlenschloss

auf dem Rücksitz liegen!!.Es gibt einen Unterschied zwischen erlaubnisfreien Führen und Transportieren !!!)

und das Holster der Kurzwaffe an Jägers Gürtel.

Polizist lässt sich die Kurzwaffe zeigen und bemerkt dabei, dass das Magazin in der Waffe steckt. Die Kurzwaffe war

unterladen. (eigene Anmerkung: ok, eindeutiger Gesetzesversto0, wird von mir aber kritisiert).

Es liegt eine Straftat vor, keine Ordnungswidrgkeit!

Staatsanwalt stellt das Verfahren ein.

Dann aber:

Ein Jahr später schreibt ihn die untere Jagdbehörde an: Einzug Jagdschein, sofortige Vollziehbarkeit.

"Unerlaubtes Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe".

Achtung: Beim Widerruf von Jagdschein und WBk ist es keinesfalls sicher, dass Jäger nach Ablauf der Sperrfrist wieder jagen gehen darf.

Jäger ist 76 Jahre (42 Jagdscheinjahre).

Jäger hofft auf die Gnade der Behörden!

Eigene Anmerkung: Warnung an alle Jäger, wenn in einer Verkehrskontrolle eine Langwaffe kontrolliert wird, sehen die Polizisten genauer hin!

Geschrieben
Jäger gerät in Verkehrskontrolle.

Polizist bemerkt die ordnungsgemäß im Futteral mit Zahlenschloß verstaute Langwaffe

(eigene Anmerkung: hier nicht nachvollziehbar: die Langwaffe könnte auch entladen ohne Futteral und Zahlenschloss

auf dem Rücksitz liegen!!.Es gibt einen Unterschied zwischen erlaubnisfreien Führen und Transportieren !!!)

und das Holster der Kurzwaffe an Jägers Gürtel.

Polizist lässt sich die Kurzwaffe zeigen und bemerkt dabei, dass das Magazin in der Waffe steckt. Die Kurzwaffe war

unterladen. (eigene Anmerkung: ok, eindeutiger Gesetzesversto0, wird von mir aber kritisiert).

Es liegt eine Straftat vor, keine Ordnungswidrgkeit!

Staatsanwalt stellt das Verfahren ein.

Dann aber:

Ein Jahr später schreibt ihn die untere Jagdbehörde an: Einzug Jagdschein, sofortige Vollziehbarkeit.

"Unerlaubtes Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe".

Achtung: Beim Widerruf von Jagdschein und WBk ist es keinesfalls sicher, dass Jäger nach Ablauf der Sperrfrist wieder jagen gehen darf.

Jäger ist 76 Jahre (42 Jagdscheinjahre).

Jäger hofft auf die Gnade der Behörden!

Eigene Anmerkung: Warnung an alle Jäger, wenn in einer Verkehrskontrolle eine Langwaffe kontrolliert wird, sehen die Polizisten genauer hin!

Genau da liegt der Haken. Wie oft hab ich mal nur eine Patrone im Auto unterm Sitz oder in der Kiste gefunden. Und diese war noch nichtmal von mir, sondern von einem anderem Jäger den ich mit genommen hatte. Munition unverschlossen, falsche Aufbewahrung etc. und schon war es gewesen mit der Jagd.

Geschrieben

Die Einschränkungen beim Führen von (Kurz) Waffen durch Jäger sind für bestimmte Aspekte bei der Jagd kontraproduktiv. Hier wäre tatsächlich eine Einmischung der Vertreter sinnvoll,sogar notwendig.

Es bringt sicher nichts, hier im Forum dazu aufzurufen, die jetzt bestehenden Regelungen zu mißachten, deshalb lasse ich das einfach. Ich möchte trotzdemdarauf hinweisen, daß "im Wald" die Ordnungshüter der Polizei kaum eine Möglichkeit haben, Reviergrenzen nachzuvollziehen, im Straßenverkehr sieht die Kontrollsituation ganz anders aus.

Insofern kann man jedem Jäger nur raten, den Transport der Waffen im Auto besonders sorgfältig zu betreiben. Einerseits aus Sicherheits-Aspekten (gelöste Schüsse.... :pissed:) aber eben auch wegen der neuen Gestzeslage.

Würde ich als Jäger sowohl eine Lang- als auch ein Kurzwaffe führen, dann wäre mein Ablauf beim Verlassen des Reviers:

1. Langwaffe entladen und überprüfen.

2. Langwaffe "nicht zugriffsbereit" und "nicht schussbereit" im Wagen verstauen

3. Ins Auto setzen und abschließen

4. Kurzwaffe ebenfalls verstauen,s.o.

Die Trageweise der KW muss natürlich dann für diese Handhabung geeignet sein,ein SOB-Holster ist dann "Out"... Das ist ein Ablauf,bei dem man einerseits die gesetzlichen Regeln einhält, andererseits aber selbst relativ lange sicher (bewaffnet) ist.

Ich gehe natürlich davon aus, daß der Wagen an der Reviergrenze steht.

Soweit mal mein Senf zur Gesetzesänderung.

Geschrieben

Ein "nicht zugriffsbereites" Verstauen der Waffe ist bei der An- und Abfahrt zur befugten Jagdausübung nicht notwendig, "nicht schussbereit" reicht aus.

Aber selbst darüber kann man trefflich disputieren.

Die letzte Sicherheit, alles richtig gemacht zu haben, hat man nie.

Es ist und bleibt eine Gratwanderung, für die jeder Jäger selbst verantwortlich ist.

Man muss sich nur über die Risiken und eventuell Folgen im Klaren sein.

Michael

PS: Ich glaube übrigens nicht, das durch die Einschränkungen beim Führen von Schusswaffen durch Jäger die Republik sicherere geworden ist.

Geschrieben
Würde ich als Jäger sowohl eine Lang- als auch ein Kurzwaffe führen, dann wäre mein Ablauf beim Verlassen des Reviers:

1. Langwaffe entladen und überprüfen.

2. Langwaffe "nicht zugriffsbereit" und "nicht schussbereit" im Wagen verstauen

3. Ins Auto setzen und abschließen

4. Kurzwaffe ebenfalls verstauen,s.o.

Ist für mich eine brauchbare Vorgehensweise, um dem Gesetzestext genüge zu leisten.

In der Praxis kommen jedoch weitere "Stolpersteine" dazu:

Verschmutzte Hände durch das Aufbrechen von Haarwild.

Entladen und Verstauen der Kurzwaffe im Sitzen im KfZ: Patronen können zwischen Sitze fallen

Holstern kann im Sitzen schwierig sein.

Die Mündung der Waffe kann beim Entladen auf den Beifahrersitz zeigen, aber nur solange sich kein Mitjäger auf dem

Beifahrersitz befindet.

Das Gelbe vom Ei ist es nicht.

Geschrieben

Wo bleibt denn bei dem ganzen Gesetzes-Getue die notwendige Möglichkeit des Jägers zur Eigensicherung ???

Jeder Polizist darf und kann und soll.... seine Waffe "auch" zur Eigensicherung führen...

Was ist aber mit uns Jägern, die ein berechtigtes Interesse am Führen einer ebenfalls zur Eigensicherung und zum Fangschuss / Jagdschutz angeschafften Kurzwaffe haben ???

Uns wird wieder einmal, per Gesetz, die Eigensicherung außerhalb unserer Reviergrenzen untersagt, obwohl das Führen der KW direkt mit der Jagdausübung und der notwendigen Möglichkeit zur Eigensicherung zusammenhängt !

Wieder einmal ein Skandal bei welchem legale, überprüfte Waffenbesitzer, zu eigenen Lasten die eigenen Sicherheit zu Kreuze tragen um die vermeintliche Sicherheit des Staates zu erhöhen.

Unfassbar, eigentlich !

Dann muss man sich halt per Gesetz auf dem Weg ins und vom Revier im Zweifelsfall doch besser abschlachten lassen, bevor man seine verfügbaren Mittel zur Erhaltung seines Rechtes auf Leben und körperliche Unversehrtheit einfordert bzw. durchsetzt !

Geiles Gesetz !

Danke an alle "Volksvertreter", die diese Weichspülerei möglich gemacht haben... ich fühle mich echt sicher bei so vielen Salafisten und sonstigen Extremen in diesem Land !

Danke !

BFP

Geschrieben
Jeder Polizist darf und kann und soll.... seine Waffe "auch" zur Eigensicherung führen...

.... ich fühle mich echt sicher bei so vielen Salafisten und sonstigen Extremen in diesem Land !

Danke !

BFP

Die Polizisten sind immer die Guten, egal welche Regierung, welche Staatsform und welche Gesetze grade en vogue sind.

Du kannst dich zu Recht sicher fühlen, die bewaffnete Polizei passt Tag und nacht auf dich auf, heute und in Zukunft.

Gruß

Erik

PS: Hab kein angemessenes Grün gefunden...

Geschrieben
Die Polizisten sind immer die Guten, egal welche Regierung, welche Staatsform und welche Gesetze grade en vogue sind.

Du kannst dich zu Recht sicher fühlen, die bewaffnete Polizei passt Tag und nacht auf dich auf, heute und in Zukunft.

Gruß

Erik

PS: Hab kein angemessenes Grün gefunden...

Richtig. Da hat es einer erkannt. Daher brauchen wir auch keine Rauchmelder, Feuerlöscher, Erste Hilfe Kurse und Kästen etc. , da ja Feuerwehr und Rettungsdienst die nötigen Mittel haben, und zu deinem Schutze da sind.

Geschrieben

Hallo Erik,

hab´Dank für Deinen offenkundigen Sarkasmus !

Was glaubst Du denn, warum Leute wie ich, die der Jagd als Passion fröhnen, uns derartige Gedanken machen ???

Genau, weil wir keine Lust darauf haben, irgendwann auch mal "auf der Strecke" zu liegen !

Ich nutze die mir gegenüber zugestandenen "Rechte" maximal aus, d.h. für mich maximal rechtlich zulässigen Zugriff auf meine Jagd- / Fangschusswaffe während der Jagd, Führen auf dem Weg ins und vom Revier nach Hause "in der maximalen Nähe" von Munition (Magazin) um schnell "wehrhaft" zu sein, wenn es notwendig erscheint.

Was das frühere Führen meiner KW, unterladen im Holster angeht... das war mir damals schon eigentlich zu wenig, weil immer noch die entscheidende Sekunde bis zur Schussabgabe gefehlt hätte (nur unterladenes Führen war damals erlaubt...).... aber die Zeit ist leider vorbei.

Nun, ich jedenfalls habe meine Kurzwaffe im Revier und den beiden Fahrten zu den sog. "erlaubnisfreien Orten" immer am Mann, zwar nicht in der mir eigentlich notwendig erscheinenden Bereitschaftsform (durchgeladen und gesichert...), jedoch immerhin dabei und in Reichweite der passenden Munition.

Ich weiß nicht warum der Staat mir vorschreibt, mich so wehrlos wie irgend möglich zu geben, dafür fehlt mir bei meinen Erlaubnissen und meinem staatstragenden Background völlig das Verständnis !

Wenn´s den Herrschaften in Berlin dadurch besser geht, lasse ich mich gerne in vorauseilendem Gehorsam von potentiellen Rechtsbrechern zu Gunsten der Einhaltung aller Gesetze in meiner körperlichen Unversehrtheit einschränken.

Gerne... und immer wieder jeden Tag aufs NEUE, gerne....... !

BFP

Geschrieben
...Was das frühere Führen meiner KW, unterladen im Holster angeht... ...

Bis 1972 war Jagdschein uneingeschränkt = Waffenschein, trotzdem lagen von Jägern Erschossene nicht stapelweise auf der Straße. Dito bis 2003 mit der Einschränkung auf den Weg von und zur Jagd.

Ob die UVV in allen Bereichen für den 08/15 Jäger wirklich bindend ist, stell ich mal in Frage. Er erhält ja auch keine Leistungen von der BG wenn ihm was passiert...

Für den Pächter (Unternehmer) und den Berufsjäger/beschäftigten Jagdaufseher (Beschäftigter) ist das ganz klar anders. Aber die Kaffemaschine zuhause muss ja auch keinen BG3(?)-Aufkleber haben und im Privatauto brauchst du (zumindest in D) auch keine Warnweste. Ähnliches bei den Profis, die ohne Schnittschutzkleidung mit der Stiehl im Garten rumspielen, etc...

Gruß

Erik

Geschrieben
Ob die UVV in allen Bereichen für den 08/15 Jäger wirklich bindend ist, stell ich mal in Frage.

Die Unfallverhütung steht bei der Jägerausbildung an erster Stelle: Durchfallgründe sind unter anderem

bei den Schusswaffen das Vergessen der Überprüfung der Lauffreiheit (kein Schmutz oder sonstige Partikel im Lauf).

Kein Polizist kommt auf die verrückte Idee, seine Schusswaffe mit Patronen zu bestücken, wenn er auf dem Parkplatz seines

Dienstfahrzeuges steht. Er hat im Trockenen sein Spindfach, seine Ladeecke und ausreichend Licht zur Verfügung.

Vom Jäger wird verlangt, dass er im Dunkeln aus dem Fahrzeug steigt, seine Langwaffe und zusätzlich seine

Kurzwaffe (Pistole oder Revolver) mit Patronen munitioniert. Und das bei Schnee, Regen, Eiseskälte.

Vollkommen egal ist es dem Gesetzgeber, wenn sich während der Fahrt Fuseln, Textilien oder sonstige Partikel durch den offenen

Magazinschacht in das Patronenlager verteilt haben.

Egal ist es dem Gesetzgeber auch, wenn Patronen auf den Waldboden fallen.

Die Regelung hat überhaupt keinen Praxisbezug und gefährdet darüberhinaus die Gesundheit und Unversehrtheit des Jägers.

Geschrieben

Interessantes Thema, nur der Grundtenor unseres "lieben" Gesetzgebers ist leider, das wir seiner subjektiven Meinung nach potentziell gefährliche Leute sind! Im Grunde genommen müssen wir noch dankbar sein, überhaupt das "nicht schußbereite Waffen führen" (auf dem Weg von und ins Revier) dürfen zu können. Rein objektiv betrachtet sieht es v. Jägerstandpunkt mit der Gefährdung natürlich genau umgekehrt aus! Speziell beim Nachtansitz kenne auch ich das Problem des Rumfummelns in der kargen Kofferraumlicht Umgebung. Nur in Bezug auf die KW, verstehe ich so ganz nicht die Patronen Fummelaktion - gesetzt den Fall man nennt eine Pistole sein eigen, Magazin vorher laden, im Revier dann rein, durchladen und fertig. Kein Fummeln nötig! Nur beim Abfahren nach Haus wird es mit der einen Patrone dann interessanter.

@Tyr: Warum soll man Deiner Meinung nach auch auf der Fahrt v. / ins Revier nicht zugriffsbereit die Waffe/Waffen transportieren? Ist doch nicht notwendig-im Gegenteil, da ist dann ein richtiger Fummelfaktor später bei! Ich packe meine LW zwar auch ins unverschlossene Futteral, aber nur aus dem Grund, um im Falle einer Vollbremsung nicht Probleme mit dem Glas zu bekommen.

Geschrieben
@Tyr: Warum soll man Deiner Meinung nach auch auf der Fahrt v. / ins Revier nicht zugriffsbereit die Waffe/Waffen transportieren? Ist doch nicht notwendig-im Gegenteil, da ist dann ein richtiger Fummelfaktor später bei!

Ist nur meine Überlegung. Bis zum Auto will ich den mehr oder wenig zügigen Gebrauch der Waffe, dann kommt die Schnittstelle, Auf der Fahrt durch den öffentlichen Verkehrsraum will ich höchst "konformen" Transport.

Eine KfZ-Zelle ist schon relativ gut geschützt, außerdem habe ich mit dem Auto immer noch eine gute Fluchtmöglichkeit. Deshalb erscheint mir mein Ablauf halbwegs balanciert,was Sicherheit für mich selbst angeht. Nebeneffekt: Auf dem Weg bin ich nicht "angreifbar" UND ich bin sicher, daß keine Waffe "losgehen" kann.

Aber alles, was von mir zu dem Thema kommt ist rein theoretisch,ist halt meine Überlegung unter dem Aspekt "Selbstschutz".

Inwieweit ein "Admin-Unload" Fummelei sein soll, kann ich nicht nachvollziehen.

Pistole: Mag raus, umdrehen, Schlitten zurückziehen und Murmel in Handfläche kullern lassen. Murmel weg, Press-Check, entspannen, wegpacken. Mag mit einzelner Murmel auffüllen:fertig

Revolver: Trommel ausschwenken, Murmeln raus in die linke Hand. Murmeln weglegen. Trommelkammern gucken und fühlen, Revolver zuklappen und wegpacken. Lose Patronen in Speedloader/Strip zurückpacken: fertig

Super-Einfach sind natürlich Revolver mit Moon-Clip...

Das geht alles im Sitzen, sogar im Dunkeln. Ebenso Langwaffe, man muss natürlich die Handhabung beherrschen. besonders Fummelig sind natürlich Büchsen mit internem Magazin. Das ist aber dann egal, wo und wann man es macht, mMn.

Geschrieben
wenn ich das so lese,wird's mir xxxx.Die Jäger haben .....

werner

Vielleicht solltest Du Deine Pöbelei mal mit Argumenten unterstreichen ... Selbstschutz ist doch nur ein Teilaspekt der KW am Mann ...

Geschrieben

Wer nicht die hier besprochene Situationen nicht kennt, sollte mit unsinnigen Bemerkungen ala Jäger... mal zurückhaltend sein!

Abschließend nochmal wegen dem Entladen Fummeln - man kann es in absoluter Dunkelheit machen, klar - aber man kann noch soviel üben und die Waffe sicher beherrschen, es kann immer mal passieren das die Patrone rausrepetiert wird und dann irgendwo hinfliegt, sei es durch zuviel Druck oder warum auch immer - in der Dunkelheit ist das dann sehr ungünstig und das meinte ich mit "Fummelei"! Wer jetzt behauptet, das kann nie passieren dem glaube ich diese Aussage ehrlich gesagt nicht so recht.

Geschrieben
Wer nicht die hier besprochene Situationen nicht kennt, sollte mit unsinnigen Bemerkungen ala Jäger... mal zurückhaltend sein!

Abschließend nochmal wegen dem Entladen Fummeln - man kann es in absoluter Dunkelheit machen, klar - aber man kann noch soviel üben und die Waffe sicher beherrschen, es kann immer mal passieren das die Patrone rausrepetiert wird und dann irgendwo hinfliegt, sei es durch zuviel Druck oder warum auch immer - in der Dunkelheit ist das dann sehr ungünstig und das meinte ich mit "Fummelei"! Wer jetzt behauptet, das kann nie passieren dem glaube ich diese Aussage ehrlich gesagt nicht so recht.

Die Jäger hier im Forum verstehen mich wenigstens, Danke!

Geschrieben
Auf der Fahrt durch den öffentlichen Verkehrsraum will ich höchst "konformen" Transport.

Hast du auch ohne das ach so tolle Schlösschen am Futteral.

Pistole: Mag raus, umdrehen, Schlitten zurückziehen und Murmel in Handfläche kullern lassen. Murmel weg, Press-Check, entspannen, wegpacken.

Mach das mal mit ner 08.

Geschrieben
Mach das mal mit ner 08.

Ist ja wohl eher eine untypische Fangschusswaffe des Jahres 2012.

Obwohl ich ja auch mit dem M71/84 irgendwann noch ein Reh schießen will... Sozusagen auf meines Uropas Spuren.

Gruß

Erik

Geschrieben
es kann immer mal passieren das die Patrone rausrepetiert wird und dann irgendwo hinfliegt, sei es durch zuviel Druck oder warum auch immer - in der Dunkelheit ist das dann sehr ungünstig und das meinte ich mit "Fummelei"! Wer jetzt behauptet, das kann nie passieren dem glaube ich diese Aussage ehrlich gesagt nicht so recht.

Würd' ich auch nie behaupten, und das ist für mich auch ein klares Kriterium bei der Waffen-Wahl. Also ein herausnehmbares Magazin an der Langwaffe z.B.

Das Ende der Jagd ist ja auch nicht die einzige Gelegenheit, wo ein Entlade-Vorgang gefordert ist, insofern sehe ich darin gar kein Problem, oder klettert hier noch jemand mit geladener Waffe vom Hochsitz ?

Bei meinem Ablauf wird die KW auch im Auto entladen, selbst wenn dann die Patrone nicht gefangen wird, hat man am Ende der Fahrt dann ausreichend Ruhe, sicheren Ort, Licht und Zeit, um zu suchen.

Solange ich ein Plätzchen habe, wo ich mit der Langwaffe hantieren kann und mir Zeit lasse, hab' ich bisher jede Patrone aufgefangen, klar, wenn Hektik, Frust und Müdigkeit sich verschwören, kann es dumm laufen. Eine Patrone zu verlieren oder suchen zu müssen, ist mir aber allemal lieber, als geladene (und somit typischerweise auch gespannte) Langwaffen im Auto herumzuschaukeln. Da sind alle komponenten für eine fahrlässige Schussabgabe zusammen und man verlässt sich auf eine mechanische Sicherung...

Bei der Kurzwaffe ist das je nach Modell einen Tick weniger kritisch, aber mal ernsthaft: Sobald ich im Auto sitze und mental auf dem Nach-Hause-weg bin, ist es für den Selbstschutz höchst unwahrscheinlich eine Schusswaffe schnell zu brauchen. Car-Jacking mitten im Wald ist jetzt nicht das primäre Szenario.

Nur meine Meinung, mkay ?

Und @Hephaistos: :heuldoch: Schlössileinchen wirken nicht gegen Amoklauf. Aber gegen übereifrige SC Grün-Weiß.

Geschrieben
...

Das Ende der Jagd ist ja auch nicht die einzige Gelegenheit, wo ein Entlade-Vorgang gefordert ist, insofern sehe ich darin gar kein Problem, oder klettert hier noch jemand mit geladener Waffe vom Hochsitz ?

...

Nachdem mir der Herr einen Organ zum Denken und einen Verstand (um dieses auch zu benutzen) gegeben hat, kann ich das eine vom anderen unterscheiden (entladen damit ich meine Waffe nicht benutzen kann - WaffG/ Entladen damit sich kein Schuss löst, wie auch immer das bei einem Handspanner gehen soll - UVV).

Und jetzt erklär mal, wo das Risiko ist, wenn beim Hochsitzbesteigen das Mittelschaft- oder Röhrenmagazin gefüllt, das Patronenlager aber leer ist. Übers Auto beim Verlassen des Reviers brauchen wir nicht diskutieren, die Absicht des Gesetzgebers ist klar, wenn auch unsinnig.

Uns fehlt nur noch ein Gesetz, das sagt man müsse Samstags zum Einkaufen Gummistiefel - noch nicht mal das gäbe Protest, nur einen Run auf Gummistiefel...

Gruß

Erik

Geschrieben
....auch noch in der Dunkelheit den Revolver beladen....Patronen fallen evtl auf den Boden, müssen verschmutzt wieder aufgehoben werden.

Aus rein praktischen Gründen (vor dem Hintergrund von gesetzlichen Anforderungen sowie UVV-Anforderungen) halte ich bei jagdlich geführten Kurzwaffen

1. die Selbstladepistole

2. den mit Clip geladenen Revolver

für gute Lösungen.

Die Pistole ist ohne viel Gefummel und sauber vom ungeladenen Zustand (=Weg ins Revier ohne Schussbereitschaft gem. WaffG) in den teilgeladenen Zustand (=für alle Situationen, wo gemäß UVV noch das Patronenlager leer sein muss) versetzbar. Und sehr schnell dann in denn schussbereiten Zustand (wo notwendig und nach UVV zulässig).

Der mit Clip geladene Revolver gilt das im Prinzip auch. Trommel auf, alle Patronen mit nur einer Bewegung rein, Trommel zu. Und umgekehrt.

Für den "klassisch" mit Einzelpatronen bestückten Revolver gilt das nicht mehr - der wird zwar von vielen Jägern bevorzugt, bei genauer Einhaltung der heutigen waffenrrechtlichen und UVV-Anforderungten halte ich ihn aber für die unpraktischste - "fummeligste" - Kurzwaffen-Lösung (vergleiche oben..).

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.