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IGNORED

Darf ich das Messer führen ?


Messermessut

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Hallo,

Ich hab schon versucht raus zu bekommen ob ich dieses Taschenmesser mit mir führen darf.

Aber ich verstehe manche dieser Formulierungen im Gesetz nicht eindeutig.

Das Messer ist kein Einhandmesser ! Die Klinge ist 8 cm lang.

Ich möchte dieses Messer auch nicht ständig bei mir haben, ich möchte nur wissen ob ich in Schwierigkeiten gerate wenn ich es einmal bei mir habe und die Polizei mich kontrolliert.

Ich benötige beim Arbeiten manchmal ein Messer, daher meine Frage.

bildschirmfotocuotbwm9hq.png

Wäre nett wenn mir jemand meine Frage beantworten könnte. :)

MfG Messut

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Wer sagt, dass es kein Einhandmesser ist? Meiner Meinung nach sieht es so aus, als ob man es mit dem Daumenloch öffnen kann. Auch der Hinweis "Verkauf ab 18 Jahren" kann als Hinweis gedeutet werden, dass es sich um eine "Waffe" handeln könnte. Beides Indizien, die das Rumtragen problematisch machen.

Rechtsverbindliche Aussagen wird dir nur das BKA geben können. Du brauchst nur einen Packen Geld und Geduld.

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Wer sagt, dass es kein Einhandmesser ist? Meiner Meinung nach sieht es so aus, als ob man es mit dem Daumenloch öffnen kann. Auch der Hinweis "Verkauf ab 18 Jahren" kann als Hinweis gedeutet werden, dass es sich um eine "Waffe" handeln könnte. Beides Indizien, die das Rumtragen problematisch machen.

Rechtsverbindliche Aussagen wird dir nur das BKA geben können. Du brauchst nur einen Packen Geld und Geduld.

War mir noch gar nicht aufgefallen dass man es mit dem Loch einhändig auf machen kann. Ist doch voll der Quark, da will man nur ein Taschenmesserchen kaufen und kann es nur zuhause benutzen.

Wie schneide ich dann beim Grillen meine Wurst ? Mit der Gabel ? :D

Naja aber Danke für deine Antwort ! Hab gedacht weil es kein knuppel für den Daumen hat ist es kein Einhandmesser...

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Hallo,

von der Klingenlänge her ist es führbar. Wie hexoplast schon geschrieben hat ist der Knackpunkt, ob es möglich ist das Messer mit einer Hand zu öffnen. Ist das der Fall besteht das Führungsverbot.

Ausnahmen: Berufsausübung, Sport, Brauchtum oder "allgemein anerkannter Zweck".

Wenn du bei google mal "messer führen" eingibst, kommt als erstes Suchergebnis eine recht aufschlussreiche Abhandlung eines Forums.

Gruß

asmr

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Ist doch voll der Quark, da will man nur ein Taschenmesserchen kaufen und kann es nur zuhause benutzen.

Du sprichst eine große Wahrheit "gelassen" aus...

Konkret zum Messer:

Auf welche Weise das einhändige Öffnen und Feststellen bewerkstelligt wird (mit "Knubbel" oder Klingenöffnung) ist nicht maßgeblich; sondern, ob ein Messer von seiner Konstruktion her, also durch bestimmte Ausstattung und Bauweise, das Öffnen und Feststellen mit nur einer Hand ermöglicht. Dann ist es eben ein "Einhandmesser" mit den gesetzlichen Konsequenzen. Und (nur meine bescheidene Meinung), dieses Messer könnte eines sein.

Ich weiß - "Sinn", "Vernunft" und "Logik" gehen anders...

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hier ist alles erklärt.

Kurzfassung: Führverbot für einhändig feststellbare Klappmesser, feststehende Messer >12cm Klingenlänge und "Waffen" (z.B. zweischneidige Dolche etc.).

Eine rechtssichere Auskunft für Zweifelsfälle wird dir hier (und auch sonstwo) niemand geben können. Denn der "allgemein anerkannte Zweck" ist nirgends klar definiert.

Anders ausgedrückt: wenn das Ding arretiert, würd ich es als LWB zuhause lassen, um meine Zuverlässigkeit nicht zu gefährden.

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wenn ich es einmal bei mir habe und die Polizei mich kontrolliert. Ich benötige beim Arbeiten manchmal ein Messer, daher meine Frage.

MfG Messut

Kontrolliert die Polizei den Inhalt von Hosentaschen?

Zudem, wenn das Messer -so wie du es schreibst!- "zum Arbeiten benötigt wird", ist das Führen erlaubt!

Ich latsche auch durch den Flughafen (Nichtabflugbereich) bzw. überall mit Letherman offen sichtbar am Gürtel.

Als selbständiger Metaller (Handwerkskarte immer dabei) ist das mein mobiles Arbeitsgerät.

Kontrolliert hat mich noch niemand wegen dem Messer.

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Kontrolliert die Polizei den Inhalt von Hosentaschen?

Wenn Du als hilflose Person irgendwo aufgefunden wirst, mit Sicherheit!

Zudem, wenn das Messer so wie du es schreibst!- "zum Arbeiten benötigt wird", ist das Führen erlaubt!

Ja, aber nach den neuesten Rechtssprechungen wenn Du es wirklich benötigst und kein adäquates Messer den gleichen Zweck erfüllt!

Ich latsche auch durch den Flughafen (Nichtabflugbereich) bzw. überall mit Letherman offen sichtbar am Gürtel.

Wie lange noch Du Glücklicher?

Als selbständiger Metaller (Handwerkskarte immer dabei) ist das mein mobiles Arbeitsgerät.

Kontrolliert hat mich noch niemand wegen dem Messer.

Es wird auch in der Regel kein normaler Handwerker daraufhin kontrolliert, aber eben bei Auffälligkeiten!

Der § 42a WaffG ist schon lange aus dem "Ruder" gelaufen!

Auch ich habe mein Messer ausgetauscht!

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Auch ich habe mein Messer ausgetauscht!

Wo ich schon eine Polizisten zur Hand habe: Gegen was? Ein feststehendes? Das war meine Lösung, da gibt's rechtlich keine Diskussion, da reicht ein Maßband. Aber ich hab noch kein hochwertiges Klappmesser gefunden, das man bei böswilliger Annahme nicht mit einer Hand öffnen und verriegeln gekonnt hätte.

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Wo ich schon eine Polizisten zur Hand habe: Gegen was? Ein feststehendes? Das war meine Lösung, da gibt's rechtlich keine Diskussion, da reicht ein Maßband. Aber ich hab noch kein hochwertiges Klappmesser gefunden, das man bei böswilliger Annahme nicht mit einer Hand öffnen und verriegeln gekonnt hätte.

Es ist nicht die Kunst entscheidend, wie man das Messer öffnen und feststellen kann, sondern die Herstellung, also Daumen-Pin und Daumenloch, oder auch das erlaubte Springmesser unter 8,5 cm Klingenlänge.

Ja, ich habe mich für ein neues feststehendes Walthermesser unter 12 cm Klingenlänge mit veränderbarer Scheide (horizontale/vertikale Trageweise) entschieden!

Ich hatte vorher auch einige Klappmesser probiert, aber ich war nie wirklich zufrieden!

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Die einzige Klappmesser-Form, die ich mit meinen großen Händen und großem Unverständnis von Mechanik je selbst geschmiedet habe ;-)

Aaaaber: Man erinnere sich: Das damals technisch eher inkompetent formulierte Gesetz besagt "soll nicht einhändig feststellbar sein" (woraus wir alle immer "einhändig zu öffnen" lesen (was ja einen Unterschied macht, wenn es um Einhandmesser ohne Verriegelung geht, wie das Spyderco UK Pen Knife).

Und ich finde, das Bauernmesser ist einhändig feststellbar dadurch, das man es einhändig fest hält. Zumal der Pin im geschlossenen Zustand als Flipper dient.

Wäre mir zu riskant.

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Ich hatte vorher auch einige Klappmesser probiert, aber ich war nie wirklich zufrieden!

Ich schon. Ich führe seit Jahren (m)ein Victorinox Sentinel Clip.

Das ist schlicht das feststellbare Schweizermesser aus der großen Serie (111mm-Schale) ohne viel Ausstattungs-Schnickschnack,

aber mit Clip zum praktischen Befestigen an Hosentasche oder Jacken-Innentasche.

Hat sich für mich sehr bewährt, liegt im 20 €-Bereich (daher habe ich gleich zwei... und weitere, teurere Modelle liegen eher zuhause);

"ohne" gehe ich praktisch nie aus dem Haus (es sei denn, es sind zu anderem Zweck "Spezialisten" mit großer bzw. Aufbrechklinge dabei).

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Das ist schlicht das feststellbare Schweizermesser aus der großen Serie (111mm-Schale) ohne viel Ausstattungs-Schnickschnack,

aber mit Clip zum praktischen Befestigen an Hosentasche oder Jacken-Innentasche.

Hat sich für mich sehr bewährt, liegt im 20 €-Bereich (daher habe ich gleich zwei... und weitere, teurere Modelle liegen eher zuhause);

"ohne" gehe ich praktisch nie aus dem Haus (es sei denn, es sind zu anderem Zweck "Spezialisten" mit großer bzw. Aufbrechklinge dabei).

Ist aber ein Einhandmesser mit Daumenloch in der Klinge (zumindest in der feststellbaren Version)

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Ja, ich habe mich für ein neues feststehendes Walthermesser unter 12 cm Klingenlänge mit veränderbarer Scheide (horizontale/vertikale Trageweise) entschieden!

Welches wäre das?

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Das Victorinox gibt es in einhändig (mit Daumenloch) und zweihändig (kleine Rille zum Öffnen mit dem Fingernagel).

"Natürlich" ist mein Vic. Sentinel in der letzeren Variante. Man will ja (als gesetzestreuer Mensch) auch praktisch etwas davon haben...

Das einzige Vic., das ich in "Einhand" (Daumenloch-Version) habe, ist das Rescue Tool;

und spätestens dabei hat die einhändige Bedienbarkeit auch ihre verd... Berechtigung.

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Das sehe ich genauso, bin mir aber sicher, dass das die wenigsten wissen und auch so einschätzen!

Da muss ich dir uneingeschränkt Recht geben.

Im schlimmsten Fall liegt ein Verstoß gegen das WaffG vor und damit steht die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Frage. Das ist mir ein Klappmesser persönlich nicht wert.

Ich würde immer zu einem gesetzeskonformen Messer mit feststehender Klinge greifen.

Gruß

asmr

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Im schlimmsten Fall liegt ein Vorwurf wegen Verstoß gegen das WaffG vor...

Nur weil ein kontrollierender Beamter vor Ort ein Messer nicht zuordnen kann, mache ich mir nicht in die Hose. Solange das Messer zweifelsfrei exakt nach den Waffengesetz zulässig ist, stört mich eine falsche Vor-Ort-Einschätzung nur vorrübergehend.

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Nur weil ein kontrollierender Beamter vor Ort ein Messer nicht zuordnen kann, mache ich mir nicht in die Hose. Solange das Messer zweifelsfrei exakt nach den Waffengesetz zulässig ist, stört mich eine falsche Vor-Ort-Einschätzung nur vorrübergehend.

Naja, wenn es dann rechtzeitig korrigiert wird, ist das ja auch in Ordnung, aber wenn dann die "Schiene" weitergezogen wird, weil niemand den "A.... in der Hose hat zu sagten: "keine Straftat/keine Owi"!

Frag mal "schiiter"!

Den Streß, die Nerven, naja, wem es das denn wert ist!?

Für die "Kohle" hole ich mir doch dann lieber ein paar 1000 Schuss, ne neue Waffe, oder mache eine Sondertilgung in meine Hausfinanzierung!

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