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IGNORED

Schießerei mit Kriegswaffe in Siegen


BenNie76

Empfohlene Beiträge

Man kann sich auf diesen Standpunkt stellen, auch wenn ich ihn für etwas pauschal halte, nur ändert dann die Frage Beamter oder Angestellter rein gar nichts an der Situation. Das ist mehr von der jeweiligen Person als vom Amt abhängig. Es gibt auch umgängliche und vernünftige Beamte und es gibt auch arrogante Angestellte, die sich gerne als Vertreter der Obrigkeit aufspielen. De facto unkündbar sind die Einen wie die Anderen.

Einzelfälle sind bei derartigen Erörterungen generell aussen vor, also weshalb die Erwähnung ? Ein Angestellter wäre dann ein Angestellter im Sinne eines Angestellten in einem entsprechenden Arbeitsverhältnis wie in der Wirtschaft auch und ist garantiert nicht unkündbar, erst recht nicht, wenn er sich ggü. seinem Kundem (dem Bürger) unpassend verhält. Denn eine derartige Regelung würde dann auch die Installation einer entsprechenden Qualitätssicherung (Beschwerden werden verfolgt und nicht nur in der Rundablage deponiert) seitens des Arbeitgebers ermöglichen,welche die Entfernung des Angestellten (zB wegen Verhalten zum Schaden der "Firma") jederzeit ermöglichen und den Rest der Mischpoke anhalten würde, ihre Arbeit freundlich, höflich, zuvorkommend und effizient zu erledigen. ;)

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Ich weiß garnicht, was du gegen Beamte hast, die tun doch nix! ^_^

Pauschalbashen ist zwar immer lustig, aber selten dem Einzelnen angemessen.

Warum Richter Beamte sind? Sind sie nicht.

Richter stehen zum Staat in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis eigener Art, dem so genannten Richterverhältnis, das vom Beamtenverhältnis zu unterscheiden ist. Denn der Richter ist gerade nicht weisungsgebunden wie der Beamte. Das Richterverhältnis ist die Form des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses, in dem derjenige Angehörige des öffentlichen Dienstes steht, der als Träger der rechtsprechenden Gewalt in einem öffentlichen Amt Recht zu sprechen hat. Die Richter stehen entweder im Dienst des Bundes oder eines der 16 Bundesländer.

http://ec.europa.eu/civiljustice/legal_pro...of_ger_de.htm#1.

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Wobei ich an dem Satz "Denn der Richter ist gerade nicht weisungsgebunden wie der Beamte." zumindest beim Verfassungsgericht leichte Zweifel habe. In einem demokratischen System sollten politische Parteien nicht über die Besetzung von Richterposten des höchsten Gerichtes bestimmen dürfen. Ich bin der festen Überzeugung, dass politisch unerwünschte Klagen auf "Anregung" einzelner oder mehrerer Parteien nicht zur Entscheidung angenommen oder im Sinn der vorherrschenden politischen Meinung entschieden werden.

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Es ist doch Quatsch, sich hier genau diesen Fall als Paradebeispiel herauszupicken. Wer arbeitet, macht Fehler, durch einen Beamten-Status wird man nicht zum Übermenschen. Dabei kann man es belassen. Es stimmt mich schon nachdenklich, wenn ein mutmaßlicher Krimineller, dem man ein Waffendelikt vorwirft eine andere Gefährdungsbeurteilung erhält als ein LWB. Das ist der Fehler, und die Frage, ob dieser "Fehler" Methode hat, muß erlaubt sein.

Wir diskutieren hier aber wieder mal um den Einzelfall, von dem dann von @ASE und @COB auf die Grundgesamtheit rückgeschlossen wird. Argumentativ ist das sehr schwach. Auch das Anspruchsdenken an Beamte das hier so propagiert wird, ist albern. Vom Sessel aus diejenigen "aus Prinzip" zu kritisieren, die in der Situation selbst waren ist eher armselig, sorry. Kann ja sein, daß die Jungs in Grün gepatzt haben, erstmal die Einsatzleitung und dann die Beamten vor Ort. Aber das sollen mal diejenigen beurteilen, die die meisten Fakten kennen.

Ich kann nur sagen, wenn man mir mit einer AK die Augenbrauen angesengt hat, und meine Ohren vom Schussknall noch klingeln, dann werde ich psychisch nicht in der Lage sein, nach hehren ArmchairCommando-Maximen zu handeln. "Niemals, niemals, niemals die Waffe abgeben...." Ja, Neh, is klar !

Das Einzige, was man aus diesem Vorfall mitnehmen kann, ist eben: Kriminelle halten sich nicht an Gesetze, erst recht nicht ans WaffG. Daran wird jede Gesetzesverschärfung genau nichts ändern, denn die Gauner schert es doch ohnehin nicht. Als QUalitätstest für "Beamte" taugt dieses Extrembeispiel aber genau gar nicht. Insofer wiederhole ich: Albern !

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Wir diskutieren hier aber wieder mal um den Einzelfall, von dem dann von ... auf die Grundgesamtheit rückgeschlossen wird.

Ich für meinen Teil schliesse nicht aus diesem Einzelfall auf irgendwas, meine Meinung, auch zum Beamtentum allgemein, existiert schon wesentlich länger als seit diesem Vorfall. ;) Aber sei es drum, ich sage es auch noch einmal: Ich habe andere Ansprüche an einen PVB. ;)

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;) Aber sei es drum, ich sage es auch noch einmal: Ich habe andere Ansprüche an einen PVB. ;)

Das hattest Du schon laut, deutlich und ausführlich dargelegt. Trotzdem Danke für die Iteration. Ich glaube an Deinem Standpunkt bestehen keine Zweifel, genauso wie an der Unverückbarkeit Deiner Meinung. Ich hab' halt 'ne Andere.

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Muss hier eigentlich jeder Scheiß, der irgendwo auf der Welt (hier mal ausnahmsweise Deutschland) mit einer Schußwaffe angestellt wird, gepostet und ins letzte, vielfach nur vermutete Detail bekakelt werden? Wunderbare Quellensammlung für weitere Hetzbeiträge unserer Qualitätsmedien. <_<

Ich ärgere mich auch jedesmal über so einen Müll. Sie sind doch ein Administrator, dann machen sie doch so einen Beitrag einfach dicht. In der Bild kann man doch genug Mist lesen, der brauchen wir doch hier wirklich keine Konkurenz mit Vermutungen machen.

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