AdventureQ Posted April 17, 2012 Posted April 17, 2012 Servus ! Ich habe vor einigen Tagen eine interessante Waffe bei einem Händler aus Holland bei eGun gekauft. Verkäufer nahm sofort Kontakt mit mir auf, gab mir seine Daten, ich habe den Betrag überwiesen. Es kam auch gleich ein Kaufvertrag per Email. Nun bekam ich vorhin ne Mail aus der hervorgeht, dass der Betrag eingegangen ist und der Verkäufer schreibt, dass er "die Papiere zum Zoll geschickt hat und er nun wartet mit dem Versand, bis er sie wieder zurck bekommt". Muss ein Waffenverkauf von Holland nach Deutschland über den Zoll laufen ? Zollgebühren fallen aber doch nicht mehr an, oder ? Hat jemand schon mal ne Waffe in Holland gekauft und ging das auch über den Zoll ?
Schniedergraf Posted April 17, 2012 Posted April 17, 2012 Hallo, Ich habe einmal vor jahren gehört das wenn ein Deutscher Waffen in Holland kauft der Händler den Deutschen Behörden mitteilen muss das du bei ihm eine Waffe gekauft hat. Der Zoll wird bestimmt mit deiner Behörde Kontakt aufnehmen ob du eine WBK hast.Zollgebühren könnten vielleicht durch unterschiedliche Mehrwertsteuersätze anfallen.
guschtl Posted April 17, 2012 Posted April 17, 2012 Vllt sagt ja die Verordnung über die Ausfuhr von Kulturgütern etwas darüber... http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUri...001:0007:DE:PDF Artikel 2Ausfuhrgenehmigung (1) Die Ausfuhr von Kulturgütern aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft darf nur erfolgen, wenn eine Ausfuhrgenehmigung vorliegt. Sofern Deine Waffe >50 Jahre ist Gruß guschtl
Guest Posted April 17, 2012 Posted April 17, 2012 @AdventureQ Du hast DIr aber ne Importgenehmigung besorgt ??? Gibts bei der Waffenbehörde und ist auch bei Import innerhalb der EU von Nöten.... Zoll fällt nicht an da EU , wohl aber Ärger wenn DU keine Importgenehmigung hast :-) MP%
Mausebaer Posted April 18, 2012 Posted April 18, 2012 Yup, Minimum die waffenrechtliche Verbringungserlaubnis nach Deutschland. Ob die Niederländer auch noch einmal soetwas wie eine Verbringungserlaubnis aus den Niederlanden haben wollen, weiß ich nicht. Wäre aber auch nicht überraschend. Was habt Ihr handelsrechtlich als Gefahren-, Kosten- und Eigentumsübergang vereinbart (frei Haus, ab Werk, cif, ... )? Zahlt und macht der Verkäufer den zwischen staatlichen waffenrechtlichen Papaierkrieg, Du oder teilt Ihr Euch den? Tarifer sollte innerhalb der EU nichts mehr anfallen. Dein Mausebaer
AdventureQ Posted April 18, 2012 Author Posted April 18, 2012 @AdventureQDu hast DIr aber ne Importgenehmigung besorgt ??? Gibts bei der Waffenbehörde und ist auch bei Import innerhalb der EU von Nöten.... Zoll fällt nicht an da EU , wohl aber Ärger wenn DU keine Importgenehmigung hast :-) MP% Servus ! Danke Euch für die Antworten. Ich habe bei der für mich zuständigen Behörde angerufen. Der SB teilte mir mit, dass erkeinerlei Papiere braucht, lediglichdie Anschrift des Verkäufers wie sonsthalt auch. Ihmist es egal ob die Waffe innerhalb DL´s oder in Holland gekauft wurde ! @Mausebaer: wir haben "frei Haus" vereinbart, dementsprechend auch lt. seiner Aussage 40 € Versandgebühren. @guschtl: Waffe wurde 2011 hergestellt.
BFPierce Posted April 18, 2012 Posted April 18, 2012 Der NL Händler benötigt von Dir die dt. Importerlaubnis. Diese bekommst Du unter Vorlage Deiner Kaufrechnung (woraus alle Daten der Waffe hervorgehen) bei Deiner zuständigen Waffenbehörde. Diese sendest Du dem Händler. Danach sendet er seinen Export-Antrag nach Groningen zur zentralen Justizbehörde. Sind dann alle Dokumente zurück beim Händler, kannst Du die Waffe abholen oder gesendet bekommen. Nix Zoll, Du zahlst die NL MwSt. BFP
erstezw Posted April 18, 2012 Posted April 18, 2012 ...Der SB teilte mir mit, dass erkeinerlei Papiere braucht, lediglichdie Anschrift des Verkäufers wie sonsthalt auch. Ihmist es egal ob die Waffe innerhalb DL´s oder in Holland gekauft wurde ! ... Da hast du aber einen qualifizierten SB... Schau mal ins WaffG, das bringt mehr, §33 ist ergänzend zu beachten: § 29 Verbringen von Waffen oder Munition in den Geltungsbereich des Gesetzes (1) Die Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis D) und sonstiger Waffen oder Munition, deren Erwerb und Besitz der Erlaubnis bedürfen, in den Geltungsbereich des Gesetzes kann erteilt werden, wenn 1.der Empfänger zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition berechtigt ist und 2.der sichere Transport durch einen zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition Berechtigten gewährleistet ist. (2) Sollen Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis D) aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (Mitgliedstaat) in den Geltungsbereich des Gesetzes verbracht werden, wird die Erlaubnis nach Absatz 1 als Zustimmung zu der Erlaubnis des anderen Mitgliedstaates für das betreffende Verbringen erteilt. Gruß Erik
Mausebaer Posted April 18, 2012 Posted April 18, 2012 ...@Mausebaer: wir haben "frei Haus" vereinbart, dementsprechend auch lt. seiner Aussage 40 € Versandgebühren. ... Dann ist es auch seine Sache, dass die Waffe nach D kommt (z.B. über deutschen Händler). Wobei Du ihm natürlich die waffenrechtliche Erwerbsgenehmigung nachweisen mußt. Aber ob, der das "frei Haus" auch so verstanden hat ... Dein Mausebaer
AdventureQ Posted April 18, 2012 Author Posted April 18, 2012 Servus ! So, soeben nochmal länger mit dem SB telefoniert. Er ist felsenfest der Meinung, dass ich keinerlei Formular brauche. Wenn ich die Waffe in Händen habe trägt er sie ohne Wenn und Aber ein. Er sieht es so, dass ich eine sogenannte Verbringungserlaubnis nur brauche, wenn ich die Waffe SELBST abhole. Ich denke mal, ich rufe da bei einem anderen SB aus einer anderen Stadt, den ich gut kenne, noch mal an...nicht dass da hinterher noch Ärger ins Haus steht.
abo Posted April 18, 2012 Posted April 18, 2012 hi also normalerweise gilt beim privatkauf innerhalb der EU das prinzip der vorherigen einwilligung - DU brauchst die waffendaten des verkaeufers - DAMIT bekommst du einen importgenehmigung bei deinem SB - die schickst DU dem verkaeufer - DER bekommt damit eine exportgenehmigung bei seiner behoerde und die waffe wird bei ihm "ausgetragen" - DANN kann er sie dir schicken ich bin aber nicht beratungsresistent wenns jetzt irgendwie anders geht seit neuestem dann soll mir das recht sein ...
Germanfritze Posted April 18, 2012 Posted April 18, 2012 Habe schon öfter Waffen in NL gekauft, laeuft so ab: Waffen- und Händlerdaten auf die Verbringungserlaubnis, diese bei deiner zuständigen Behörde abstempeln lassen, die bekommend dann der NL-Händler von Dir zugeschickt, damit er in NL seine Ausfuhrbewilligung beantragen kann. Wenn er diese hat, informiert er dich, du kannst die Waffe abholen und lässt sie dann nur noch bei deiner Behörde eintragen. Ist doch nicht schwer, oder?
henwilk Posted April 18, 2012 Posted April 18, 2012 @ abo... ......genau so ist es. Es gilt in der EU das Prinzip der "doppelten Erlaubnis". Du musst erst (mit dem EU Formular) die Importerlaubnis bei deiner Erlaubnisbehörde beantragen. Mit diesem gestempelten Papier muss danach in Holland die Exporterlaubnis beantragt und bescheinigt werden. Das Formblatt gibt es bei "gut sortierten" Erlaubnisbehörden oft zum Download. Wenn du die Waffe selbst transportieren solltes musst du die Waffe bei Grenzübertritt an der ersten erreichbaren Zolldienststelle vorzeigen und die dir Einfuhr bestätigen lassen.
abo Posted April 18, 2012 Posted April 18, 2012 ...damit er in NL seine Ausfuhrbewilligung beantragen kann. Wenn er diese hat, informiert er dich, du kannst die Waffe abholen .... hi also zumindestens die DEUTSCHE behoerde bestreitet vehement dass eine verbringungserlaubnis einem auslaendischen (zb oesterreichischem) kaeufer das recht gibt die waffe in DE abzuholen und raus zu transportieren auch kein deutscher haendler gibt einem auslaender ohne in DE gueltigem waffendokumenzt eine waffe einfach so mit und die verbringungserlaubnis erlaubt - nach rechtansicht mehrerer von uns befragten behoerden - eben NICHT die innehabung in DE auch nicht zum sofortigen transport ins ausland in CZ zum beispiel ist das schon so eine verbringungserlaubnis einer waffe aus CZ (diese enthaelt aber auch dinge wie abholtag, abholzeitpunkt, personendaten des abholers, fahrzeugdaten des transportmittels, fahrtroute vom abholungsort zur grenze, grenzstelle die zum grenzuebertzritt benuetzt wird und ungefaehre uhrzeit der ausreise ect ect ect) erlaubt eben auch den kurzfristigen besitz innerhalb CZ zum zweck der ausfuhr falls jemand ewas gegenteiliges definitiv WEISS (und nicht vermutet oder interpretiert) wuerde mir die info helfen
AdventureQ Posted April 18, 2012 Author Posted April 18, 2012 Ist doch nicht schwer, oder? Servus ! Es geht nicht darum ob was schwer idt oder nicht ! Es geht darum, ob es gesetzeskonform ist oder nicht. Mein SB braucht keine Verbringungserlaubnis, lt seiner Aussage sollte man die nur haben, wenn man die Waffe selbst abholt. Der Händler in den NL braucht lt seiner Aussage auch kein Formular von mir, er bekommt eine Ausfuhrbewilligung vom dortigen Zoll. Was das Eintragen angeht, so darf ich das selbst machen, lediglich zum stempeln der WBK und abgeben des Kaufvertrags muss ich zum Amt. Ich werde da jetzt msl abwarten. Und falls die Waffe ohne Papierkram meinerseits zu mir nach Hause kommt, dann solls mir recht sein. Ich trage sie in meine WBK ein, lasse den Eintrag abstempeln und dann sollte alles i. O. sein für mich.
Tauri Posted April 18, 2012 Posted April 18, 2012 DU trägst die Waffe in die WBK ein? Das habe ich ja noch nie gehört! Dürfen das nicht nur die Waffenbehörde und Händler? Ich gewinne immer mehr den Eindruck, dass sich dein SB das (Arbeits)Leben ziemlich leicht machen will, ohne auch nur im geringsten einen Gedanken daran zu verschwenden, ob dir dadurch vielleicht ein Nachteil oder noch Schlimmeres passieren könnte.
AdventureQ Posted April 18, 2012 Author Posted April 18, 2012 Servus ! Sorry, hätte ich erwähnen sollen, ist ne rote WBK und durchaus üblich, dass der Inhaber selbst einträgt. Ich durfte sie sogar selbst (beide) ausfüllen mit Namen etc etc. Er hat sie dann nur noch abgestempelt...
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