Zum Inhalt springen
IGNORED

geladene Magazine und Hauskontrollen


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wenn schon Leute, die in ihrer Wohnung eine Schreckschusswaffe führen, verurteilt werden, soll das Rechtens sein?

Der Gesetzgeber will keinen Selbstschutz mit Waffen, sondern erlaubt nur einen Umgang im Rahmen des Bedürfnisses, darum dürfen die Waffen nur ungeladen und nicht zugriffsbereit geführt(transportiert) werden und die neue Verwaltungsvorschrift hat hier mit den 3 Handgriffen unter 3 Sekunden nun endlich für Klarheit für die Nichtzugriffsbereitschaft gesorgt.

Geschrieben
Nicht mal ansatzweise. Woher nimmst Du, dass

a ) die sichere Aufbewahrung nur zwischen 6-20 Uhr zu erfolgen hat.

b ) Du die Waffe iVm mit Autosafe schussbereit in den Anschlag bringen darfst

???

a) Naja das ist die grauzone was ich beschrieben habe. Die Kontrollen erfolgen unagemeldet zwischen 6 und 20 uhr und da muss alles Vorschriftsmäßig gelagert werden, natürlich muss auch Nachts alles Vortschriftsmäßig gelagert sein aber keiner wird das kontrollieren. Vor der Waffengesetzänderungen von 2009 war auch noch nie vorgeschrieben in welcher klasse der Tresor sein soll.

Also könnte ich <b>rein theoretisch</b> die Waffe auch in einem kleinen Safe unterm Bett lagern und eben morgens in den großen Tresor legen und alles ist Konform.

B) Ich habe die definition gelesen von schussbereit und da wird folgendes geschrieben

- Zugriffsbereit ist es, wenn man die Waffe innerhalb von 3 Sekunden in den Anschlag bringen kann z.B. ziehen aus holster, unterm Sitz hervorziehen.

- Zugriffsbereit ist auch wenn die Waffe in unmittelbarer Nähe in einem nicht verschlossen Koffer ist. z.B. Aktenkoffer auf Beifahrersitz, handschufach.

- Nicht Zugriffsbereit ist wenn ein Sicherheitsschloss überwunden werden muss, deshalb müssen auch die Koffer beim Transport mit einem schloss sein.

- Nicht Zugriffsbereit ist auch wenn kein geladenes magazin in der Waffe ist.

Also auch hier wieder <b>rein theoretisch</b> würde man das alles verfüllen. Ein autosafe ist auch viel besser als nur ein Kofferraum, denn wenn jemand an der Tanke das gewehr klaut gibt es größere probleme.

Es ist alles theorie aber wenn man das gesetzt so iterpretiert könnte man hierbei doch nichts falsch machen oder?

Notwehr ist nicht selbsternannter Selbstverteidigungsspezialist sondern eben in Notsituation.

OK ich denke ich sag lieber nichts mehr, ;-) ich halte mich ja auch strikt an die vorschriften, will doch die WBK nicht gefährden.

Geschrieben
- Nicht Zugriffsbereit ist auch wenn kein geladenes magazin in der Waffe ist.

Falsch, das ist ungeladen!

Das Gesetz fordert ungeladen und nicht zugriffsbereit, wenn ein Teil nicht erfüllt ist, führst Du illegal!

Natürlich kannst Du Deine Waffe in Deiner Wohnung führen, aber Du solltest sie nicht Holstern und Dich schlafen legen!

Was ist wenn bei Dir wegen Gefahr im Verzuge eine Durchsuchung erfolgt?

Da gild die Nachtzeitschranke nicht!

Geschrieben
Hallo Leute,

bin neu hier aber hätte dennoch eine rein theoretische Frage an die Profis. ...

...Mir gehts hier ehe die notwendigkeit wenn man mit einem teuren Wagen nach Osten fährt und jemand sich das auto aneignen will wenn ich an der ampel stehe oder nachts auf der landstraße...

Praktische Antwort: Im Zweifel an der roten Ampel anfahren und/bzw. das rechte der drei (zwei) Pedale vor dem Fahrersitz benutzen (wegfahren geht zur großen Überraschung immer in zwei Richtungen, mindestens!). Um dir dein Auto zu klauen, wird dich keiner von der Straße drängeln, dann wärs ja kaputt...

Geht im Zweifel garantiert schneller als alles andere.

Gruß

Erik

Geschrieben

Es ist doch eine keinem zu verbieten, in einer Notwehrsituation entsprechend zu handeln. Blos sollte man Theorie u. Praxis da schon mal vorher in Einklang bringen. Ich habe etliche Seminare mit unter diesem Thema besucht, da stellt ich dann schnell mal eine gewisse Problematik recht deutlich dar.

Mit wurde gezeigt, wie man mit einen Kinder-Schul-Lineal jemanden dermassen zurichten kann, dass er sich vielleicht gewuenscht haette, man haette lieber einen entsprechenden andern Gegenstand (Ihr wisst schon) benutzt. Ein Kinder-Schul-Linal, kannst ueberall mit hinnehmen u. das kannst Dir nachts sogar im Bett zwischen die Backen klemmen. In einem andere Fall wurde gezeigt, wie schnell man ungeuebter Schuetze mit seinem Sportgeraet entwaffnet ist. Der Schuetze hat mal schnell mit den Augen gezwinkert, der Seminarleiter in der Zeit ihm die Waffe entrissen u. 2x (Dummy) abgedrueckt. Das Schulineal zwischen den Zaehnen u. dann der Blick, grandios.

Ein Magazin mit Patronen drin, stellt um zum wieder Thema zu kommen, im Gegensatz zum leeren Magazin u. die Patronen daneben kein Problem dar.

Michael

Geschrieben
a) Naja das ist die grauzone was ich beschrieben habe.

Vor der Waffengesetzänderungen von 2009 war auch noch nie vorgeschrieben in welcher klasse der Tresor sein soll.

B) Ich habe die definition gelesen

Hm...ich glaube, Du bist nicht echt. Dafür aber echt unterhaltsam!

Geschrieben
Praktische Antwort: Im Zweifel an der roten Ampel anfahren und/bzw. das rechte der drei (zwei) Pedale vor dem Fahrersitz benutzen (wegfahren geht zur großen Überraschung immer in zwei Richtungen, mindestens!). Um dir dein Auto zu klauen, wird dich keiner von der Straße drängeln, dann wärs ja kaputt...

Geht im Zweifel garantiert schneller als alles andere.

Gruß

Erik

Der Frage zum vollen o. leeren Magazin ist das egal.

Michael

Geschrieben
Es ist doch eine keinem zu verbieten, in einer Notwehrsituation entsprechend zu handeln. Blos sollte man Theorie u. Praxis da schon mal vorher in Einklang bringen. Ich habe etliche Seminare mit unter diesem Thema besucht, da stellt ich dann schnell mal eine gewisse Problematik recht deutlich dar.

Ein Magazin mit Patronen drin, stellt um zum wieder Thema zu kommen, im Gegensatz zum leeren Magazin u. die Patronen daneben kein Problem dar.

Michael

Igendwie verstehe ich dein letzten Satz nicht korrekt. Das würde bedeuten das ein leeres Magazin mit losen Patronen ein Problem darstellen würde??

Wenn es dennoch andersherum gemeint war, dann muss ich dennoch was sagen. Im Gesetzt zum Thema Transport wird nicht definiert wie die Munition zu verbringen/transportieren ist. nur eine maximale menge von 50kg.

Somit ist es egal ob die Patronen lose oder im Magazin sind, ist beides gleich. Rein theoretisch könnte ich auch das geladenen Magazin in der hosentasche haben, weil es nicht explizit unter verschluss gehalten werden muss, laut gesetz !!

Geschrieben
Hm...ich glaube, Du bist nicht echt. Dafür aber echt unterhaltsam!

Danke das ich zur allgemeinen Unterhaltung dienen kann :)

Ich persönliche sehe das nicth schlimm an aber wenn man sich die Gesetze anschaut und diese korrekt iterpretiert und befolgt, kann man so vieles auslegen.

versteht mich nicht falsch, ich bin kein selbsternannter Held der selbstjustiz auslebt sondern analysiere ich gerne und versuche das maximale rauszuholen.

Geschrieben
Im Gesetzt zum Thema Transport wird nicht definiert wie die Munition zu verbringen/transportieren ist.

Somit ist es egal ob die Patronen lose oder im Magazin sind, ist beides gleich. Rein theoretisch könnte ich auch das geladenen Magazin in der hosentasche haben, weil es nicht explizit unter verschluss gehalten werden muss, laut gesetz !!

Munition kann man im waffenrechtlichen Sinn nicht führen!

Geschrieben
Igendwie verstehe ich dein letzten Satz nicht korrekt. Das würde bedeuten das ein leeres Magazin mit losen Patronen ein Problem darstellen würde??

Wenn es dennoch andersherum gemeint war, dann muss ich dennoch was sagen. Im Gesetzt zum Thema Transport wird nicht definiert wie die Munition zu verbringen/transportieren ist. nur eine maximale menge von 50kg.

Somit ist es egal ob die Patronen lose oder im Magazin sind, ist beides gleich. Rein theoretisch könnte ich auch das geladenen Magazin in der hosentasche haben, weil es nicht explizit unter verschluss gehalten werden muss, laut gesetz !!

Genau so hatte ich das auch gemeint.

Michael

Geschrieben
Ich persönliche sehe das nicth schlimm an aber wenn man sich die Gesetze anschaut und diese korrekt iterpretiert und befolgt, kann man so vieles auslegen.

versteht mich nicht falsch, ich bin kein selbsternannter Held der selbstjustiz auslebt sondern analysiere ich gerne und versuche das maximale rauszuholen.

Naja, dabei sind schon viele auf den A.... gefallen, weil sie dachten das Gestz ausreizen zu können und dabei Kleinigkeiten nicht bedacht hatten!

Geschrieben
Munition kann man im waffenrechtlichen Sinn nicht führen!

Aber was passiert wenn ich in der Fußgängerzone mit einer 9mm in der hosentasche durchsucht werden (personenkontrolle)?

Ich dachte immer, das Munition ein verbotener Gegenstand ist, also darf ich diesen nicht führen sondern nur tranportieren, am schießstand verbrauchen oder im Tresor aufbewahren. oder?

Geschrieben
Aber was passiert wenn ich in der Fußgängerzone mit einer 9mm in der hosentasche durchsucht werden (personenkontrolle)?

Wenn Du eine 9 mm Patrone meinst und eine WBK dabei hast, in der Regel nichts!

Ich dachte immer, das Munition ein verbotener Gegenstand ist, also darf ich diesen nicht führen sondern nur tranportieren, am schießstand verbrauchen oder im Tresor aufbewahren. oder?

Willst Du mich jetzt veräppeln?

Geschrieben
Naja, dabei sind schon viele auf den A.... gefallen, weil sie dachten das Gestz ausreizen zu können und dabei Kleinigkeiten nicht bedacht hatten!

Das ist mir schon klar, deshalb wollte ich mal eure Meinung hören.

Mir ist auch klar das es auf den Kontrolleur drauf ankommt was für ne laune er hat. Könnte es auch ganz anders darstellen und schon bisste am a...

Geschrieben
Zeit wird`s für Chips und Bier!

Nein, es wird Zeit für den Mod hier jemanden rauszuschmeißen, der offensichtlich keine Sachkunde hat und gleichzeitig offen zu mehr als zwielichtigem Umgang mit der Aufbewahrung verleitet. Dieser zwielichtige Umgang hat uns genau dahin gebracht, wo wir heute stehen und da ist auch meine Toleranz ganz schnell am Ende!

bye knight

Geschrieben
Nein, es wird Zeit für den Mod hier jemanden rauszuschmeißen, der offensichtlich keine Sachkunde hat und gleichzeitig offen zu mehr als zwielichtigem Umgang mit der Aufbewahrung verleitet. Dieser zwielichtige Umgang hat uns genau dahin gebracht, wo wir heute stehen und da ist auch meine Toleranz ganz schnell am Ende!

bye knight

Jemanden gleich rauschmeißen ist tatürlich viel einfacher als sich mit der materie auseinader zu setzen und einen Anfänger entsprechend aufklären. So what... No Comment !

Geschrieben
Also doch keine Sachkunde respektive WBK, hm?

Ich habe doch gesagt das ich neu bin und habe nie behauptet das ich waffen besitze oder gar die Sachkunde habe.

Das hindert mich aber nicht das Gesetzt jetzt zu lesen und zu iterpretieren, oder?

Es kommt ja irgendwann auf mich zu und dann muss ich sicher sein was erlaubt ist und was andere nur aus übermäßiger Vorsichtsmaßnahme umsetzen.

Mod.-Hinweis: Die provokative Fragerei ohne Sachkenntnis ist damit jetzt zu Ende.

SWJ

Geschrieben
Es kommt ja irgendwann auf mich zu und dann muss ich sicher sein was erlaubt ist und was andere nur aus übermäßiger Vorsichtsmaßnahme umsetzen.

Die erste Sicherheit in dieser Sache gewinnst du zunächst mal durch den Besuch eines Waffen-Sachkundelehrgangs

und das gründliche Nacharbeiten des dort vermittelten Wissens...

Danach kommen erst die "Feinverästelungen".

Also immer schön Schritt für Schritt.

Geschrieben
Ich habe doch gesagt das ich neu bin und habe nie behauptet das ich waffen besitze oder gar die Sachkunde habe.

Das hindert mich aber nicht das Gesetzt jetzt zu lesen und zu iterpretieren, oder?

Dann eigne Dir bitte mal erst etwas Sachkunde an bevor du hier in einem Fachforum mitdiskutieren willst oder provakative Fragen stellst, die das ganze Forum und die sachkundigen Legalwaffenbesitzer in Verruf bringen können. Wir lassen uns hier nicht gerne vorführen.

Ich hoffe du hast diesen Fingerzeig jetzt verstanden.

Geschrieben
Jemanden gleich rauschmeißen ist tatürlich viel einfacher als sich mit der materie auseinader zu setzen und einen Anfänger entsprechend aufklären. So what... No Comment !

Entschuldige bitte die Forderung nach einem Rauswurf. Das war in der Tat etwas überzogen.

Du solltest dir darüber im Klaren sein, dass Abweichungen von der gesetzestreuen Aufbewahrung der Waffen und Munition in der Welt der Legalwaffenbesitzer überhaupt nicht diskutabel sind. Das schließt nun nicht aus, dass man über das Maß der Vorschriften diskutieren kann - aber die Befolgung der geltenden Vorschriften ist eben nicht diskutierbar.

Deine Beiträge waren jedoch dazu geeignet für Außenstehende das Bild zu erzeugen, dass die legalen Waffenbesitzer vorsätzlich und systematisch davon abweichen wollen. Dass du gar keine Waffen hast, die du nicht gesetzestreu aufbewahren könntest, würde den deutschen Qualitätsjournalisten nicht daran hindern, deine Beiträge als Beweis für eben dieses zu zitieren.

In diesem Sinne möchte ich dir den Rat geben, dich erst mal grundsätzlich kundig zu machen und nicht gleich Fragen zu stellen, die den Eindruck erwecken, dir ginge es ums Austricksen der Behörde. Dass es dir tatsächlich nur ums Verständnis der Rechtlage ging, wird im Fall einer erneuten Hetze gegen die Legalwaffenbesitzer niemanden interssieren und schon gar nicht zu hören bekommen.

In diesem Sinne: Willkommen hier im Forum :s75:

bye knight

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.