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IGNORED

Lagerung von Kurz- & Langwaffen am Arbeitsplatz


valli

Empfohlene Beiträge

Guten Tag allerseitz.

Ich hoffe hier jemanden zu finden der mir folgende Waffenrechtliche Auskunft geben kann..

Habe bis dato nichts gefunden, und im Gesetzestext werd ich auch nicht genau fündig.

Ich möchte 1x Kurzwaffe (Revolver) sowie 1x Selbstladeflinte in einem Tresor lagern.

(Eventuell auch mit Munition, Muss aber nicht)

Der Tresor soll in meine Angemietete Räumlichkeiten meiner Firma Installiert werden.

Ich bin jeden 2. Tag der gar jeden Tag dort.

Es sind 2 Stahl/Feuerschutz Türen bis zu den Räumlichkeiten meiner Firma, mit BKS und EVVA 3KS Schloss.

Sowie eine Videoüberwachung installiert.

Nun meine Frage.

Zählt dies zu Nicht dauernd bewohnten Gebäuden ?

Oder Ist dies hier wieder ein anderer Sachverhalt ? Will das gute Amt am liebsten vor klare Lösungen

stellen. Bei uns ist die Behöre etwas umständlich. Daher hier vorab meine Frage.

p.s. Denn in nicht dauernd bewohnten Gebäuden habe ich nur von max. 3 Einzellader Gewehren in min. Klasse 1 gelesen.

Also dürfte ich hier keine Selbstladeflinte, oder gar eine Kurzwaffe lagern. Soweit habe ich es verstanden.

Danke schonmal für die Antworten.

Grüße in die Runde !

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Hi valli,

herzlich wilkommen hier!

Naja,

über die Verwahrung am Arbeitsplatz selbst, wurde von öffentlicher Seite wenig Gedanken gemacht. Aber Deiner Waffenrechtsbehörde könntest Du die Verwaltungsvorschrift zum Waffenrecht um die Ohren hauen.

36.2.9 Bei nicht dauerhaft bewohnten Gebäuden nach § 13

Absatz 6 AWaffV handelt es sich um Gebäude, in denen nur

vorübergehend Nutzungsberechtigte verweilen, wie z. B.

Jagdhütten, Wochenend- oder Ferienhäuser oder –wohnungen.

Die Eigenschaft als dauerhaft bewohntes Gebäude geht nicht

dadurch verloren, dass sich Nutzungsberechtigte dort zeitweise

nicht aufhalten, sei es infolge der Erledigung von Besorgungen

oder Besuchen oder von normalen Urlaubsabwesenheiten.

Auch die Wohnungen von Pendlern, die sich nur einen

Teil der Woche am Arbeitsort, den anderen Teil am Hauptwohnsitz

aufhalten, sind im Regelfall als dauerhaft bewohnte

Gebäude einzustufen. Museen, die dem Publikumsverkehr zugänglich

sind, gelten als dauerhaft bewohnte Gebäude.

Wenn Du im Museum arbeitest bist Du jetzt schon fein raus. Schlimmsten Falls wirst Du Deinem SB klar machen mssen, warum sich Deine Arbeitsstätte nicht von einem Museum unterscheidet - waffenrechtlich natürlich. ;)

Dein

Mausebaer

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Ja, diese Begründung habe ich auch gelesen und mir Gedanken gemacht.

Dann werde ich wohl doch mal in die Offnsive gehen und ihn darum Fragen.

Ohnehin bin ich erschrocken was ein gescheiter Klasse 1 Tresor im Gegensatz zu A & B Variante kostet.. Ein vielfaches.!

Will halt wenn es geht vermeiden die Waffen daheim zu haben.

Gruß & danke schonmal.

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Servus,

ein Bekannter hatte ein ähnliches Problem ( Sportschütze und Jäger mit Ferienhaus in seinem Revier in dem er die Waffen unterbringen wollte).

Der SB sagte : grundsätzlich kein Problem nur einen Bescheid vom BKA mußt du vorlegen.

Der Bekannte Ruft beim BKA an und eine Woche später war schon ein Beamter vor Ort. Nach Anschau der Örtlichkeiten und einem netten kurzen Gespräch ist der Beamte wieder abgefahren.

Nach ca. zwei Wochen bekam er einen Bescheid vom BKA in dem stand, dass ihm leider ein A/B Schrank nicht ausreicht. Er würde einen 1er Schrank benötigen.

Ausser er richtet eine Alarmanlage mit Direktmeldung zu ihm ein (aufs Handy oder dergleichen). Mit einem Nachweis des Einbaus der Alarmanlage reicht ihm wieder ein A/B Schrank.

Er hat dies gemacht und nun seine Waffen im Ferienhaus. Das ganze hat ihn ca. 50€ Bearbeitungsgebühr gekostet. Und alles ist genehmigt.

Gruß

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Wow, das hört sich super an !

Danke für den Hinweiß. Und eine Alarmgeschichte direkt aufs Handy... Das ist nicht einmal mehr so teuer.

Juhuu, also doch noch aussicht auf A/B Schrank.

BKA Anrufen, wo rufe ich da an.. Einfach an der Zentrale ??

Werd ich morgen gleich mal machen.

Gruß

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Du könntest auch die Beratungsstelle der (örtlichen) Kriminalpolizei einbeziehen, die sind für solche Sachverhalte hilfreich (und kostenlos i.d.R). Mit deren Stellungnahme wirst Du dann mit Deiner Waffenbehörde fundiert argumentieren können. Damit läuft das nicht hoch bis zum BKA.

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Kenn auch Möglichkeiten dass ein Sb der Waffenbehörde (hier LKA) und ein Sachverständiger (hier LKA KT) vor Ort erscheinen, dann bist Du auf der ganz sicheren Seite.

1. weißt Du ob Deine Behörde Deine Aufbewahrung akzektiert(sie könnte ja auch zu einer anderen Auffassung als das BKA kommen)

2. hast Du auch gleichzeitig Deine Waffenaufbewahrung nachgewiesen

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Also ich werde die Woche mal das Örtliche LKA kontaktieren.

Bei uns in BaWü regelt das Land Rats Amt wie Waffen angelegenheiten. (In Rems-Murr-Kreis zumindest).

Dann werde ich diesem mein Anliegen erklären und eventuell eine Begehung machen. So das ich am

Landratsamt gleich allen Wind aus den Segeln nehmen kann.

Mann muss dazu erwähnen dass dies das gleiche LRA ist welches auch im Fall Winnenden betroffen war.

Daher muss mann viell. etwas Verständnis aufbringen das dort ein anderer Wind weht.

Gruß und danke für die Antworten !!

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Das ganze hat ihn ca. 50€ Bearbeitungsgebühr gekostet. Und alles ist genehmigt.

Etwas Off Topic (nämlich zu den Gebühren): Was für ein "Irrsinn" (vergleichend)...

Für diese nicht geringe Behördendienstleistung ganze 50 € - und für die lachhaften Aufbewahrungskontrollen werden

hingegen den Betroffenen in vielen Städten und Kreisen gleich hohe Gebühren, im wahnwitzigen Extremfall Stuttgart

sogar die mehr VIERfachen Gebühren abgepresst.

Hier stimmt doch keinerlei Maßstab mehr.

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Für diese nicht geringe Behördendienstleistung ganze 50 € - und für die lachhaften Aufbewahrungskontrollen werden

hingegen den Betroffenen in vielen Städten und Kreisen gleich hohe Gebühren, im wahnwitzigen Extremfall Stuttgart

sogar die mehr VIERfachen Gebühren abgepresst.

Von irgendwoher muss ja das Geld für den ESM herkommen! :ninja:

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