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IGNORED

Waffensteuer vom Tisch?


Stiely

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Ist die Waffensteuer vom Tisch, oder nur für den Wahlkampf zurückgestellt?

Egal wie.

Was sollte die davon abhalten NACH der Wahl wieder das gleiche Liedchen zu spielen?

Geschrieben

Guten Abend zusammen,

die Bremer Waffensteuer ist gescheitert. Es kommen nun Gebühren für die Kontrolle der Aufbewahrung.

Gruß

Spopi

Geschrieben
Guten Abend zusammen,

die Bremer Waffensteuer ist gescheitert. Es kommen nun Gebühren für die Kontrolle der Aufbewahrung.

Gruß

Spopi

Herrlich. Jetzt darf man auch noch dafür bezahlen, dass einem die grundgesetzlichen Rechte (unverletzlichkeit der Wohnung) genommen werden. DDR 2.0.

Dann gibt es zukünftig 2x jährlich Kontrollen á 150€ ...

Geschrieben
Herrlich. Jetzt darf man auch noch dafür bezahlen, dass einem die grundgesetzlichen Rechte (unverletzlichkeit der Wohnung) genommen werden. DDR 2.0.

Dann gibt es zukünftig 2x jährlich Kontrollen á 150€ ...

2x jährlich á 150 € pro Waffe (um auf die 300,- / Waffe zu kommen), ist also gleichbedeutend mit : 'Macht das Gästezimmer dauerhaft für den Prüfer frei'

Geschrieben
2x jährlich á 150 € pro Waffe (um auf die 300,- / Waffe zu kommen), ist also gleichbedeutend mit : 'Macht das Gästezimmer dauerhaft für den Prüfer frei'

150€ Entschädigung pro Kontrolle, für die Verletzung der Grundrechte, das wäre mal eine sinnvolle Maßnahme. Aber das kann Bremen sich nicht leisten.

Geschrieben

Na, hoffentlich tritt vorher noch die Verwaltungsvorschrift in Kraft, die die Erhebung von Gebühren untersagt und somit das bisherige, eiernde Rechtsvakuum sinnvoll füllt. ;)

Geschrieben
2x jährlich á 150 € pro Waffe (um auf die 300,- / Waffe zu kommen)...

...wären offensichtlich - nach den Grundsätzen jedes deutschen Landesgebührengesetzes - rechtswidrig.

Gebühren sind nicht "nach dem Mond" gestaltbar, sondern müssen dem Verwaltungsaufwand entsprechen.

Geschrieben

In der Zeitung steht heute nur, dass die Kontrollgebühr 120,- - max. 150,- Euro pro Kontrolle kosten soll.

Dort steht nichts von "pro Waffe", denn das wäre wie karlyman schon sagte rechtswidrig.

Die Steuer ist demnach unter Anderem gescheitert, weil der Senat ein großes Prozessrisiko gesehen hat.

Insofern werden die wohl eher eine Kontrolle alle 2 Jahre machen, höchstens 1x im Jahr.....

...wären offensichtlich - nach den Grundsätzen jedes deutschen Landesgebührengesetzes - rechtswidrig.

Gebühren sind nicht "nach dem Mond" gestaltbar, sondern müssen dem Verwaltungsaufwand entsprechen.

Geschrieben
Na, hoffentlich tritt vorher noch die Verwaltungsvorschrift in Kraft, die die Erhebung von Gebühren untersagt und somit das bisherige, eiernde Rechtsvakuum sinnvoll füllt. ;)

Nicht ganz. Dort steht doch IMHO "es SOLLEN keine Gebühren für die Kontrollen erhoben werden". Von "untersagt" lese ich da nichts.

Geschrieben

In Stgt wurden die Gebühren in einer Nacht und Nebelaktion die Gebühren auf 210 € angehoben, der Stadtrat hat zugestimmt da ihnen der Herr Föll (Finanzbürgermeister) ausdrücklich die Unwahrheit erzählt hat.

Geschrieben
Dort steht doch IMHO "es SOLLEN keine Gebühren für die Kontrollen erhoben werden". Von "untersagt" lese ich da nichts.

Ein "Soll" ist in der Welt der Rechtsnormen ein "bedingtes Muss".

D.h., normalerweise verbindlich (= keine Gebühr), es sei denn, es gibt ganz besondere Gründe (= die ausnahmsweise doch die Erhebung einer Gebühr rechtfertigen).

Geschrieben
In Stgt wurden die Gebühren in einer Nacht und Nebelaktion die Gebühren auf 210 € angehoben,

der Stadtrat hat zugestimmt da ihnen der Herr Föll (Finanzbürgermeister) ausdrücklich die Unwahrheit erzählt hat.

Soso, dann ging diese Geschichte tatsächlich vom Finanzbürgermeister aus... ich hätte wetten können, das wäre eher politisch (Grüne = stärkste Rats-Fraktion)

motiviert und initiiert gewesen.

Wie auch immer; die Stuttgarter Gebührenbemessung speziell für diese Verwaltungshandlung ist so exorbitant,

dass sie vor einem Gericht hinten herunter fallen könnte. Wie gesagt: Grundsätze der Gebührenerhebung/Landesgebührengesetz...

Geschrieben
Allerdings frage ich mich, ob schonmal einer der Stuttgarter dagegen vorgegangen ist, oder ob sie duckmäuserisch alles fressen.......

Ich gehe stark davon aus, dass es in Stuttgart Schützen und Jäger geben wird, die zwar "im Prinzip" kein Problem mit der Aufbewahrungskontrolle haben,

sie nun aber speziell wegen der unverschämten Gebührengestaltung verweigern werden.

Geschrieben
Ich gehe stark davon aus, dass es in Stuttgart Schützen und Jäger geben wird, die zwar "im Prinzip" kein Problem mit der Aufbewahrungskontrolle haben,

sie nun aber speziell wegen der unverschämten Gebührengestaltung verweigern werden.

Ich meinte speziell die billigen Fälle, wie Austellung einer WBK und so.

Da lohnt sich's eher.

Kommt auch wesentlich öfter vor als eine Kontrolle.......

Ich glaube aber, die zahlen lieber zähneknirschend und unternehmen nichts. Richtige deutsche Michel halt.

Geschrieben
Ich glaube aber, die zahlen lieber zähneknirschend und unternehmen nichts. Richtige deutsche Michel halt.

Ist zwar OT in diesem Thread, aber kurz zur Info:

In Baden-Württemberg läuft derzeit ein Verfahren gegen die Gebührenerhebung, daß durch alle Instanzen geführt werden soll und vom LJV unterstützt wird.

Der LJV empfiehlt gegen Gebühren mit Verweis auf das laufende Verfahren Widerspruch einzulegen.

Geschrieben
Ein "Soll" ist in der Welt der Rechtsnormen ein "bedingtes Muss".

Im anglo-amerikanischen Sprachraum auf jeden Fall, dort steht "shall be" für ein "muss". Aber auch bei uns ? :confused:

Geschrieben
Gegen die Kontrollgebühren.

Nun, da frage ich mich, weshalb man nicht zusätzlich gegen die Verwaltungsgebührensatzung als Ganzes geklagt hat...............

Wäre ein Aufwasch gewesen.

Tellerränder sind halt manchmal sehr hoch........

Geschrieben
Nun, da frage ich mich, weshalb man nicht zusätzlich gegen die Verwaltungsgebührensatzung als Ganzes geklagt hat...............

Das Verfahren führt ein Betroffener aus Esslingen. Dieser wird vom LJV unterstützt. In diesem Fall geht es um Gebühren für die Aufbewahrungskontrollen. Die Gebührensatzung kann jeder Land-/Stadtkreis selbst festlegen.

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