hotch Posted February 5, 2012 Share Posted February 5, 2012 Hallo zusammen, ich habe über eGun einen Unterhebelrepertierer verkauft. Der Käufer will nun, dass ich die Waffe an einen Büchsenmacher schicke, damit sie dort auf Salut umgebaut wird. Bin ich mit der Waffenhandelslizenz des Büchsenmachers beim Verkauf auf der sicheren Seite oder benötige ich vom Käufer, der auch Sportschütze ist, noch etwas? WBK gelb wird ja nicht benötigt, da er sie dort nicht eintragen läßt. Gruß hotch Link to comment Share on other sites More sharing options...
A-9 Posted February 5, 2012 Share Posted February 5, 2012 Wieso sollst du die Waffe an den BÜMA schicken? Dein Vertragspartner ist er, da er ja eine gelbe WBK hat kann er sie ja umbauen lassen- Link to comment Share on other sites More sharing options...
Col. Hahti Posted February 5, 2012 Share Posted February 5, 2012 Ich sehe kein Problem. Du überlässt die Waffe im waffenrechtlichen Sinn an den BüMa, der das Überlassen an ihn in Deine WBK einträgt. Was anschließend damit passiert, kann Dir egal sein. Auch zivilrechtlich tritt Erfüllung des Vertrags ein, wenn Du die Kaufsache auf Anweisung des Käufers dem BüMa überlässt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tauschi Posted February 5, 2012 Share Posted February 5, 2012 Dein Vertragspartner ist er, da er ja eine gelbe WBK hat kann er sie ja umbauen lassen- Wieso sollte der so pervers sein und die Puffe zerstören, wenn er eine "Gelbe" hat? Gruß Tauschi Link to comment Share on other sites More sharing options...
A-9 Posted February 5, 2012 Share Posted February 5, 2012 Sorry ich habe falsch gelesen bzgl der WBK. Link to comment Share on other sites More sharing options...
hotch Posted February 5, 2012 Author Share Posted February 5, 2012 Wieso sollte der so pervers sein und die Puffe zerstören, wenn er eine "Gelbe" hat?Gruß Tauschi Das habe ich mich auch gefragt. Scheinbar will er sie öffentlich in der Wohnung ausstellen. Davon ab, dass es mir selber in der Seele weh tut, soll es aber nicht mein Problem sein, was er damit macht. Mich hat nur gewundert, dass er als Käufer will, dass ich die Waffe direkt an den BüMa schicke. Von diesem soll ich eine Kopie/beglaubigte Kopie der Waffenhandelslizenz bekommen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Col. Hahti Posted February 5, 2012 Share Posted February 5, 2012 Schön... Der Käufer könnte sich die Puste in die WBK ein- und dann zwecks Umbau auf Salut wieder austragen lassen (fast umsonst). Ist - aus Sicht des Käufers - schon besser so. Link to comment Share on other sites More sharing options...
hotch Posted February 5, 2012 Author Share Posted February 5, 2012 Ich sehe kein Problem. Du überlässt die Waffe im waffenrechtlichen Sinn an den BüMa, der das Überlassen an ihn in Deine WBK einträgt. Was anschließend damit passiert, kann Dir egal sein. Auch zivilrechtlich tritt Erfüllung des Vertrags ein, wenn Du die Kaufsache auf Anweisung des Käufers dem BüMa überlässt. Schön... Der Käufer könnte sich die Puste in die WBK ein- und dann zwecks Umbau auf Salut wieder austragen lassen (fast umsonst). Ist - aus Sicht des Käufers - schon besser so. Das liest sich jetzt für mich jetzt widersprüchlich . Ich habe mal meine Behörde angeschrieben. Mal sehen, was ich als Antwort bekomme. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 5, 2012 Share Posted February 5, 2012 1. Frag den Käufer nach dem Namen und der Anschrift des BüMa 2. Frag bei der für den BüMa zuständigen Behörde ob der BüMa eine Waffenhandels- oder Waffenherstellungslizenz hat. 3. Frag den BüMa ob er über die Sache informiert ist, die Waffe entgegennehmen und dir eine "Bescheinigung über das Überlassen" übersenden wird. 4. Wenn bis hierher alles O.K. und der Kaufpreis auf deinem Konto gelandet ist, übersendest du die Waffe nachweisbar an den BüMa. 5. Binnen zwei Wochen ab absenden der Waffe meldest du das Überlassen an den BüMa der Behörde und legst die WBK zur Korrektur vor. Ein BüMa hat in der WBK nichts rumzukritzeln, wenn man ihm eine Waffe entgültig überläßt / "verkauft", da schreibt nur die Behörde rein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 5, 2012 Share Posted February 5, 2012 Ehrlich gesagt, würde ich mich da auf nichts einlassen. Du hast bei eGun eine Waffe verkauft an einen Käufer, der dir die Erwerbsberechtigung nachweisen muss. Tut er das und bekommst du dein Geld, wird die Waffe an den Käufer versandt. Warum dieser Umweg über den Büxer? Kann er doch selber die Waffe zum Büxer bringen. Stell dir nur mal vor der eGun-Käufer ist mit dem Deko-Umbau des Büxers nicht zufrieden. Dann gibt es Theater ohne Ende. Lass den Büxer da raus, egal wer es ist. Just my 2-cents. Hinnerk Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tauri Posted February 5, 2012 Share Posted February 5, 2012 dieses Versenden direkt an den BüMa kommt mir auch ein wenig komisch vor. Bist du sicher, dass der Käufer tatsächlich eine gelbe WBK hat? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michael-Mo Posted February 5, 2012 Share Posted February 5, 2012 ..Warum dieser Umweg über den Büxer? Kann er doch selber die Waffe zum Büxer bringen.. .. - weil er dann die Waffe eintragen muss, (bezahlen) - dann wieder austragen (bezahlen) - Also etwa 80 unnötige Teuro für nix! So geht's direkt an den Büxer: - kein eintragen (kost nix) - kein austragen (kost wieder nix) .. Mo (der die Vorgehensweise sehr sinnvoll findet!) edit: das zerstören einer Waffe empfinde ich aber als frevel.. (vielleicht hat der Erwerber tatsächlich keine WBK, ist aber bei Übergabe an einen "willigen" Büxer/Händler kein Thema für den Verkäufer) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 5, 2012 Share Posted February 5, 2012 Mir wäre das ehrlich gesagt egal, welche Kosten der Käufer damit hat. Er hat keine Dekowaffe erworben bzw. gekauft. Hinnerk Link to comment Share on other sites More sharing options...
drehmomentmonster Posted February 5, 2012 Share Posted February 5, 2012 Ich würd mich da auch auf gar nix einlassen. Der kauft die Waffe, und dann kann er damit machen, was er will. Aber nicht ich als Verkäufer. Man denke an die kotzenden Pferde, die vor Apotheken stehn........ Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hob Posted February 6, 2012 Share Posted February 6, 2012 Manchmal fragt man sich doch wirklich, was hier teilweise für Stuß diskutiert wird. Schick die Kanone einfach an den Büma und vermerke im Kaufvertrag, das dies so vom Käufer gewollt ist und damit jeglich Gewährleistung (so es dazu überhaupt je eine Pflicht gab, da Privatverkauf) verloren geht. Ich hab auch schon über eGun eine Büchse gekauft und diese nicht an mich, sondern direkt an einen Büma schicken lassen. Sonst wären die Kosten für den Versand nämlich deutlich höher gewesen. Der Verkäufer kann nämlich an mich nur eigenhändig versenden, an einen Büma aber reicht ein normales Paket. Für den Verkäufer hat es auch Vorteile, weil die WHL eines Bümas viel einfacher abzuklären ist, als die Erwerbserlaubnis eines WBK-Inhabers. Ich würde als Käufer meine WBK auch ganz sicher nicht an einen quasi Unbekannten schicken, bei einem Händler wär das aber kein Problem. Insgesamt gesehen hat es eigentlich für beide Seiten nur Vorteile, wenn die Sache über einen Händler bzw. Büma abgewickelt wird. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gruger Posted February 6, 2012 Share Posted February 6, 2012 Insgesamt gesehen hat es eigentlich für beide Seiten nur Vorteile, wenn die Sache über einen Händler bzw. Büma abgewickelt wird. Jo, das Überlassen muß an einen Berechtigten erfolgen. Ob der Käufer eine WBK hat spielt hier keine Rolle, schließlich kann man ja auch ohne waffenrechtliche Besitzerlaubnis Eigentum erwerben . Link to comment Share on other sites More sharing options...
abo Posted February 6, 2012 Share Posted February 6, 2012 hallo abwicklung ueber den BueMa ist sicher problemlos vorteil uer den verkaeufer -> geringere versandkosten vorteil fuer den kaeufer -> sinnloses hin- und heruebertragen entfaellt nachteil fuer den verkauefer -> er muss abklaeren ob das seitens des BueMa so gewusst und gewollt ist ich wuerde das - nach abklaerung mit dem buema - einfach so machen wie es mir der kaeufer mitgeteilt hat moeglicherweise haette ich ohne das (oder die) geboteE von leuten die solche abwicklungen moechten ja gerned so einen hohen preis erzielt muss man ja auch mal von DER seite sehen ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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