WOfriend Posted February 2, 2012 Share Posted February 2, 2012 hallo, als Jäger habe ich zwei Bedürfnisse für KW. Ich habe beide ausgenutzt. Eins für ne 9mm Glock und eins für neu SIG in 9mm mit 22er Wechselsystem. Jetzt möchte ich mir für die Glock noch ein WS dazukaufen. Zulässig? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Raiden Posted February 2, 2012 Share Posted February 2, 2012 Wenn kalibergleich oder -kleiner: erlaubnisfreier Erwerb möglich , aber Besitz ist erlaubnispflichtig (d.h. im Klartext: kaufen und eintragen lassen). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted February 2, 2012 Share Posted February 2, 2012 Stimmt. Das Bedürfnis für die eingetragene Grundwaffe ist ja bereits vorhanden. Eine 3. KW wird dadurch nicht erworben, lediglich erlaubnispflichtiges "Zubehör" zu einer vorhandenen KW. Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted February 3, 2012 Share Posted February 3, 2012 Allerdings hast du (siehe: Wechselsystem kalibergleich oder kleiner...) bei der Glock in 9mm P. nicht viele Möglichkeiten. Nochmals 9 mm, oder eben ein .22 lr-System würde gehen, mehr nicht. (Anm.: Es sei denn, .357SIG, aber das ist als "kalibergleiches" WS umstritten.) Eine Glock etwa in .40 S&W würde mehr Möglichkeiten eröffnen. Du bist ja nicht auf alle Zeiten an die 9 mm P. gebunden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Raiden Posted February 3, 2012 Share Posted February 3, 2012 Es gibt keinen Grund, dass das .357SIG-WS umstritten sein soll. 9x19: Projektilkaliber: 9,03mm Feldkaliber: 8,82mm Zugkaliber: 9,02mm .357SIG Projektilkaliber: 9,03mm Feldkaliber: 8,79mm Zugkaliber: 9,02mm Also kalibergergleich bzw. -kleiner. Mit Gasdrücken braucht keiner argumentieren, die spielen nur bei Wechseltrommeln eine Rolle (nachzulesen in Anlage 2 WaffG) Link to comment Share on other sites More sharing options...
WOfriend Posted February 3, 2012 Author Share Posted February 3, 2012 Es gibt keinen Grund, dass das .357SIG-WS umstritten sein soll.9x19: Projektilkaliber: 9,03mm Feldkaliber: 8,82mm Zugkaliber: 9,02mm .357SIG Projektilkaliber: 9,03mm Feldkaliber: 8,79mm Zugkaliber: 9,02mm Also kalibergergleich bzw. -kleiner. Mit Gasdrücken braucht keiner argumentieren, die spielen nur bei Wechseltrommeln eine Rolle (nachzulesen in Anlage 2 WaffG) Das verstehe ich nicht. .357 ist doch viel dicker als 9mm??? Was ist der Unterschied von .357mag und 357sig? Link to comment Share on other sites More sharing options...
alzi Posted February 3, 2012 Share Posted February 3, 2012 .357 ist doch viel dicker als 9mm??? soso, aja? was ist bei dir "viel" ? Was ist der Unterschied von .357mag und 357sig? das kannst du problemlos z.B. >> HIER << herausfinden! gruß alzi Link to comment Share on other sites More sharing options...
schubex Posted February 3, 2012 Share Posted February 3, 2012 Mache dich von der Annahme frei, dass die Kaliberbezeichnung auch gleichzeitig den exakten Durchmesser beschreibt Link to comment Share on other sites More sharing options...
alzi Posted February 3, 2012 Share Posted February 3, 2012 Mache dich von der Annahme frei, dass die Kaliberbezeichnung auch gleichzeitig den exakten Durchmesser beschreibt ich will ja nicht den spielverderber geben, aber wenn jemand sachkundig ist, sollte man ihn darauf nicht ausdrücklich hinweisen müssen. gruß alzi Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted February 3, 2012 Share Posted February 3, 2012 Es gibt keinen Grund, dass das .357SIG-WS umstritten sein soll. Von mir aus müsste es auch nicht umstritten sein. Ich weiß nur, DASS es z.T. strittig ist. Sicher, wenn man die Diameter (siehe von Raiden genannte Daten) vergleicht, ist es eindeutig - .357SIG ist nicht "größer". Link to comment Share on other sites More sharing options...
WOfriend Posted February 3, 2012 Author Share Posted February 3, 2012 ist es eindeutig - .357SIG ist nicht "größer". Muni sehr teuer, werd mal die anderen Kaliber anschauen. Wie ist das bei WS? Gilt kleiner und gleich als WS? .357sig könnte ich als WS für meine 9mm beanspruchen weil gleich? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Norbert_S Posted February 3, 2012 Share Posted February 3, 2012 Passt das denn auf die 9x19 Glock ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Raiden Posted February 3, 2012 Share Posted February 3, 2012 Muni sehr teuer, werd mal die anderen Kaliber anschauen.Wie ist das bei WS? Gilt kleiner und gleich als WS? .357sig könnte ich als WS für meine 9mm beanspruchen weil gleich? Ein Wechselsystem ist ein Wechselsystem. Der Vorteil von kalibergleichen oder -kleineren WS liegt darin, dass der Erwerb erlaubnisfrei ist. Bei einem kalibergrößeren WS bräuchtst du für den Erwerb ein neues Bedürfnis. Passt das denn auf die 9x19 Glock ? Ja. Link to comment Share on other sites More sharing options...
knight Posted February 7, 2012 Share Posted February 7, 2012 Das verstehe ich nicht. .357 ist doch viel dicker als 9mm???Was ist der Unterschied von .357mag und 357sig? Die Geschosse unterscheiden sich nicht (mal von Feinheit abgesehen). Der Unterschied ist hinter dem Geschoss in Form der Hülse und vielleicht auch noch dem Pulver und ganz evtentuell auch im Zündhütchen. Aus Sicht des Geschosses macht es keinen Unterschied, ob es mit dem Dampf einer 9mm Luger, .357 mag oder .357 Sig verschossen wird (wiederum mal von Feinheiten abgesehen). Letztlich geben die CIP-Maßtafeln Auskunft darüber, wie die Parameter des Laufes und des Patronenlagers beschaffen sind und welche Toleranzen vorliegen dürfen. In diesem Sinne sind laut der Tabelle weiter oben 9mm und .357 Sig kalibergleich. Das ganze Thema resultiert ja eh bloß aus dem zwanghaften Drang durch Überregulierung irgendwelche Pseudosicherheit vorzugaukeln. Als ob D sicherer wäre, wenn jemand mit einer .40S&W kein .45ACP Wechselsystem erlaubnisfrei kaufen darf, wohl aber ein .357 SIG. Von daher muss man das auch nicht alles aus der Perspektive eines sachlichen Waffenkundigen sehen. bye knight Link to comment Share on other sites More sharing options...
WOfriend Posted February 7, 2012 Author Share Posted February 7, 2012 Letztlich geben die CIP-Maßtafeln Auskunft darüber, wie die Parameter des Laufes und des Patronenlagers beschaffen sind und welche Toleranzen vorliegen dürfen. In diesem Sinne sind laut der Tabelle weiter oben 9mm und .357 Sig kalibergleich. hi, gibt es da eine Tabelle, die "offiziell" aussieht, damit ich sie mit zur UJB nehmen kann? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schnuffi Posted February 7, 2012 Share Posted February 7, 2012 hi, gibt es da eine Tabelle, die "offiziell" aussieht, damit ich sie mit zur UJB nehmen kann? knight hat es doch schon geschrieben Letztlich geben die CIP-Maßtafeln Auskunft darüber, wie die Parameter des Laufes und des Patronenlagers beschaffen sind und welche Toleranzen vorliegen dürfen. In diesem Sinne sind laut der Tabelle weiter oben 9mm und .357 Sig kalibergleich. Ansonnsten beim Beschussamt nachfragen, die sollten das wissen. Schnuffi Link to comment Share on other sites More sharing options...
knight Posted February 7, 2012 Share Posted February 7, 2012 Bekanntmachung der Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition vom 10.1.2000, BanZ v. 24.2.2000 Nr. 38a Die UJB hat damit nix zu tun, hier geht es ums Waffenrecht. Dein Sachbearbeiter sollte die Maßtafeln aber irgendwo im Regal haben. bye knight Link to comment Share on other sites More sharing options...
WOfriend Posted February 8, 2012 Author Share Posted February 8, 2012 Bekanntmachung der Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition vom 10.1.2000, BanZ v. 24.2.2000 Nr. 38aDie UJB hat damit nix zu tun, hier geht es ums Waffenrecht. Dein Sachbearbeiter sollte die Maßtafeln aber irgendwo im Regal haben. bye knight Vielen Dank, ich sag EUch, wie das ausgegangen ist... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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