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IGNORED

Bedürfnis für Wechselsystem


WOfriend

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo,

als Jäger habe ich zwei Bedürfnisse für KW.

Ich habe beide ausgenutzt. Eins für ne 9mm Glock und eins für neu SIG in 9mm mit 22er Wechselsystem.

Jetzt möchte ich mir für die Glock noch ein WS dazukaufen. Zulässig?

Geschrieben

Wenn kalibergleich oder -kleiner: erlaubnisfreier Erwerb möglich , aber Besitz ist erlaubnispflichtig (d.h. im Klartext: kaufen und eintragen lassen).

Geschrieben

Allerdings hast du (siehe: Wechselsystem kalibergleich oder kleiner...) bei der Glock in 9mm P. nicht viele Möglichkeiten.

Nochmals 9 mm, oder eben ein .22 lr-System würde gehen, mehr nicht.

(Anm.: Es sei denn, .357SIG, aber das ist als "kalibergleiches" WS umstritten.)

Eine Glock etwa in .40 S&W würde mehr Möglichkeiten eröffnen. Du bist ja nicht auf alle Zeiten an die 9 mm P. gebunden.

Geschrieben

Es gibt keinen Grund, dass das .357SIG-WS umstritten sein soll.

9x19:

Projektilkaliber: 9,03mm

Feldkaliber: 8,82mm

Zugkaliber: 9,02mm

.357SIG

Projektilkaliber: 9,03mm

Feldkaliber: 8,79mm

Zugkaliber: 9,02mm

Also kalibergergleich bzw. -kleiner. Mit Gasdrücken braucht keiner argumentieren, die spielen nur bei Wechseltrommeln eine Rolle (nachzulesen in Anlage 2 WaffG)

Geschrieben
Es gibt keinen Grund, dass das .357SIG-WS umstritten sein soll.

9x19:

Projektilkaliber: 9,03mm

Feldkaliber: 8,82mm

Zugkaliber: 9,02mm

.357SIG

Projektilkaliber: 9,03mm

Feldkaliber: 8,79mm

Zugkaliber: 9,02mm

Also kalibergergleich bzw. -kleiner. Mit Gasdrücken braucht keiner argumentieren, die spielen nur bei Wechseltrommeln eine Rolle (nachzulesen in Anlage 2 WaffG)

Das verstehe ich nicht. .357 ist doch viel dicker als 9mm???

Was ist der Unterschied von .357mag und 357sig?

Geschrieben
Mache dich von der Annahme frei, dass die Kaliberbezeichnung auch gleichzeitig den exakten Durchmesser beschreibt

ich will ja nicht den spielverderber geben, aber wenn jemand sachkundig ist, sollte man ihn darauf nicht ausdrücklich hinweisen müssen.

gruß alzi

Geschrieben
Es gibt keinen Grund, dass das .357SIG-WS umstritten sein soll.

Von mir aus müsste es auch nicht umstritten sein.

Ich weiß nur, DASS es z.T. strittig ist.

Sicher, wenn man die Diameter (siehe von Raiden genannte Daten) vergleicht, ist es eindeutig - .357SIG ist nicht "größer".

Geschrieben
ist es eindeutig - .357SIG ist nicht "größer".

Muni sehr teuer, werd mal die anderen Kaliber anschauen.

Wie ist das bei WS? Gilt kleiner und gleich als WS? .357sig könnte ich als WS für meine 9mm beanspruchen weil gleich?

Geschrieben
Muni sehr teuer, werd mal die anderen Kaliber anschauen.

Wie ist das bei WS? Gilt kleiner und gleich als WS? .357sig könnte ich als WS für meine 9mm beanspruchen weil gleich?

Ein Wechselsystem ist ein Wechselsystem.

Der Vorteil von kalibergleichen oder -kleineren WS liegt darin, dass der Erwerb erlaubnisfrei ist.

Bei einem kalibergrößeren WS bräuchtst du für den Erwerb ein neues Bedürfnis.

Passt das denn auf die 9x19 Glock ?

Ja.

Geschrieben
Das verstehe ich nicht. .357 ist doch viel dicker als 9mm???

Was ist der Unterschied von .357mag und 357sig?

Die Geschosse unterscheiden sich nicht (mal von Feinheit abgesehen). Der Unterschied ist hinter dem Geschoss in Form der Hülse und vielleicht auch noch dem Pulver und ganz evtentuell auch im Zündhütchen. Aus Sicht des Geschosses macht es keinen Unterschied, ob es mit dem Dampf einer 9mm Luger, .357 mag oder .357 Sig verschossen wird (wiederum mal von Feinheiten abgesehen).

Letztlich geben die CIP-Maßtafeln Auskunft darüber, wie die Parameter des Laufes und des Patronenlagers beschaffen sind und welche Toleranzen vorliegen dürfen. In diesem Sinne sind laut der Tabelle weiter oben 9mm und .357 Sig kalibergleich.

Das ganze Thema resultiert ja eh bloß aus dem zwanghaften Drang durch Überregulierung irgendwelche Pseudosicherheit vorzugaukeln. Als ob D sicherer wäre, wenn jemand mit einer .40S&W kein .45ACP Wechselsystem erlaubnisfrei kaufen darf, wohl aber ein .357 SIG. Von daher muss man das auch nicht alles aus der Perspektive eines sachlichen Waffenkundigen sehen.

bye knight

Geschrieben
Letztlich geben die CIP-Maßtafeln Auskunft darüber, wie die Parameter des Laufes und des Patronenlagers beschaffen sind und welche Toleranzen vorliegen dürfen. In diesem Sinne sind laut der Tabelle weiter oben 9mm und .357 Sig kalibergleich.

hi,

gibt es da eine Tabelle, die "offiziell" aussieht, damit ich sie mit zur UJB nehmen kann?

Geschrieben
hi, gibt es da eine Tabelle, die "offiziell" aussieht, damit ich sie mit zur UJB nehmen kann?

knight hat es doch schon geschrieben

Letztlich geben die CIP-Maßtafeln Auskunft darüber, wie die Parameter des Laufes und des Patronenlagers beschaffen sind und welche Toleranzen vorliegen dürfen. In diesem Sinne sind laut der Tabelle weiter oben 9mm und .357 Sig kalibergleich.

Ansonnsten beim Beschussamt nachfragen, die sollten das wissen.

Schnuffi

Geschrieben

Bekanntmachung der Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition vom 10.1.2000, BanZ v. 24.2.2000 Nr. 38a

Die UJB hat damit nix zu tun, hier geht es ums Waffenrecht. Dein Sachbearbeiter sollte die Maßtafeln aber irgendwo im Regal haben.

bye knight

Geschrieben
Bekanntmachung der Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition vom 10.1.2000, BanZ v. 24.2.2000 Nr. 38a

Die UJB hat damit nix zu tun, hier geht es ums Waffenrecht. Dein Sachbearbeiter sollte die Maßtafeln aber irgendwo im Regal haben.

bye knight

Vielen Dank, ich sag EUch, wie das ausgegangen ist...

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