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IGNORED

Wann kann man seinen Jagdschein verlängern lassen ?


BFPierce

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Geschrieben

Hallo und guten Morgen,

habe gerade mit meiner zuständigen, Unteren Jagdbehörde telefoniert und wollte mich zur Verlängerung meines Jagdscheines anmelden.

Daraufhin sagte man mir, ich könne erst ab der letzten Woche im Februar zu Verlängerung erscheinen, damit die Behördet Ihre "Jagd-Abrechnung" machen kann.

Verstehe ich nicht, ich entscheide doch, wann ich da hingehe und wann ich meinen Schein verlängern lasse, oder ist Mitte Januar echt zu früh ???

Wäre nett, da mal aufgeklärt zu werden.

Danke und Grüße,

BFP

Geschrieben

Da meine Versicherunsbestätigung schon vor zwei Wochen angekommen ist, habe ich genau die Frage meinem SB gestellt. Er sagte, ich kann ab dem 2.1. jeden Jahres den JS verlängern lassen. Somit gehe ich kommende Woche da mal hin und muss mich dann nicht im Gedrängel Ende März bis Anfang April einreihen.

Geschrieben

Verlängerung war bei meiner Behörde schon problemlos im Bürgeramt (!) möglich.

Ob die da wirklich wussten, was sie da Verlängert haben, wage ich zu bezweifeln...

Geschrieben
Ob die da wirklich wussten, was sie da Verlängert haben, wage ich zu bezweifeln...

Dir ist wenigstens klar, dass es da um den Jagdschein nach BJG und nicht um den nach BGB geht?

Gruß

Erik

PS: Nix für ungut, dass musste sein. Normalerweise sind die froh, wenn nicht alle gleichzeitig kommen. Meine SBin hat beim letzten Mal gemault, weil ich außer dem JS noch ein paar andere Sachen hatte. Ich hab sie dann gefragt, ob sie eigentlich weiß warum der JS maximal drei Jahre gilt und der Führerschein ewig und ob sie das für logisch hält. Da war sie etwas beleidigt...

Geschrieben
Verlängerung war bei meiner Behörde schon problemlos im Bürgeramt (!) möglich.

Ob die da wirklich wussten, was sie da Verlängert haben, wage ich zu bezweifeln...

Eigentlich musst das doch an Kontrolle der Versicherungsbestätigung und an den Gebühren sehen können. Oder hamse den wie ein Perso um 10 Jahre verlängert. :ridiculous:

Geschrieben

Die gute Frau wirkte etwas hilflos bei der Bearbeitung; musste sich auf dem Bildschirm erstmal die Bearbeitungshinweise aufrufen... :rotfl2:

Sie war sichtlich froh, dass ich den Antrag schon komplett ausgefüllt hatte.

Die Versicherungsbestätigung hat sie gesehen und mir gleich wieder ausgehändigt, aber keine Kopie für die Akten gefertigt; wahrscheinlich nur Vermerk im PC.

Während ich die 160.-€ Euronen in bar an der Kasse eingezahlt habe, hat sie den JJS verlängert.

Dauer der gesamten Aktion ca. 15 Minuten.

Immerhin besser als vor drei Jahren, da mussten sie erstmal rumfragen, ob das jemand kann.

Zum Glück war einer der Kollegen dort auch Jäger und hat sich der Sache angenommen.

Geschrieben
Sie war sichtlich froh, dass ich den Antrag schon komplett ausgefüllt hatte.

Verlängerung geht bei uns im Bürgeramt ohne schriftlichen Antrag auf "Zuruf". Weg zur Kasse ist ebenfalls nicht erforderlich. Gebühren direkt am Arbeitsplatz per Scheckkarte.

Landratsamt Bad Homburg :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben

Die Frage: "ab wann" und die entsprechende Gesetzesgrundlage würde mich auch interessieren.

Beim letzten Mal bin ich schon im Dezember auf dem Amt gewesen, eigentlich um den §27-Schein zu verlängern.

Ich war mit einer Versicherungsbescheinigung für einen 3-Jahres-Jagdschein ausgestattet und wollte das auch gleich erledigen.

Die anwesende (Vertretungs-) SB´in meinte, sie könne das erst am Tag des Ablaufes verlängern.

Ich argumentierte, daß dann alle Jäger des Kreises auf ein Mal am 31.3. vor der Tür stehen müßten.... ;)

Sie verlängerte ohne weitere Argumente.. :D

Waihei! Andreas

Geschrieben

Die Ämter holen vor dem 01.04. eine Auskunft beim Zentralregister (oder wo auch immer) ein. Du bekommst davon gar nichts mit. Wenn die das noch nicht gemacht haben oder die Antwort(en) noch nicht vorliegen, dann verlängern die nur ungern. Müssten ggfls. ja die Verlängerung widerrufen oder den Jagdschein einziehen. Macht nur unnötige Arbeit.

Das dürfte -von besonderer Tagesfaulheit abgesehen- der Hauptgrund sein.

Geschrieben

Allerdings ist es als Revierpächter wichtig, dass man ohne Unterbrechung einen Jagdschein in das nächste Jagdjahr hinein gelöst hat. Man könnte sonst das Revier los sein.

Deshalb ist es gut, dass der JJS frühzeitig verlängert wird, um eventuelle Verzögerungen durch Zuverlässigkeitsprüfungen etc. in Kauf nehmen zu können.

In meinem Kreis völlig easy.

Geschrieben
Die Frage: "ab wann" und die entsprechende Gesetzesgrundlage würde mich auch interessieren.

Einen Jagdschein (oder auch irgendeine waffenrechtliche Erlaubnis) kann man jederzeit beantragen, allerdings wird man keinen JS bekommen, wenn man bei Antragstellung keine Versicherungsbestätigung vorlegen kann.

Von daher hängt der Zeitpunkt der Beantragung i.d.R. davon ab, wann die Versicherung einem die Versicherungsbestätigung zusendet.

Geschrieben
Einen Jagdschein (oder auch irgendeine waffenrechtliche Erlaubnis) kann man jederzeit beantragen, allerdings wird man keinen JS bekommen, wenn man bei Antragstellung keine Versicherungsbestätigung vorlegen kann.

Von daher hängt der Zeitpunkt der Beantragung i.d.R. davon ab, wann die Versicherung einem die Versicherungsbestätigung zusendet.

Also meine Versicherung hat mir umgehend (keine 5 Minuten) nach telefonischer Anfrage, meine aktuelle Bestätigung per Fax gesendet.

Das Original gibts jetzt mit der Post, also könnte ich bereits jetzt verlängern, nur mein Amt will nicht....

Blöd, muss ich mich halt in die Schlange stellen, mit den anderen 869 Jagdscheininhabern in Mönchengladbach....

Update von gerade... (10.45 Uhr)

Man hat mir telefonisch erklärt, das man noch nicht alle Auszüge aus dem Bundeszentralregister bekommen bzw. diese aktuelle eingepflegt hat.

Man macht sich jetzt eine Notiz und wenn mein BZR-Auszug da ist, ruft man mich wg. eines Termines an ! (Das ist nett und kundenfreundlich !)

Ach ja, und teurer ist es auch noch geworden....

65 EUR Jagdabgabe (vorher 60 EUR)

135 EUR Jagdschein-Verlängerung (vorher 95 EUR...!!!)

Wow, die langen aber hin, für´s nix-tun ausser Stempel setzen....

BFP

Geschrieben
Ach ja, und teurer ist es auch noch geworden....

65 EUR Jagdabgabe (vorher 60 EUR)

135 EUR Jagdschein-Verlängerung (vorher 95 EUR...!!!)

Wow, die langen aber hin, für´s nix-tun ausser Stempel setzen....

Tja, es zwingt Dich sicherlich niemand, einen Jagdschein zu lösen. ;)

Geschrieben

Hallo in die Runde,

auf Nachfrage, anläßlich einiger Waffeneintragungen (Waffenbehörde und untere Jagdbehörde in Personalunion), wann ich denn am besten meinen Jagdschein verlängern lassen sollte bekam ich zur Antwort: frühestens 14 Tage vor Ablauffrist.

Gruß Klaus

PS. auf die anfallenden Kosten bin auch mal gespannt...

Geschrieben
Tja, es zwingt Dich sicherlich niemand, einen Jagdschein zu lösen. ;)

Doch, die Polizei....,

wenn ich den Jagdschein nicht verlängere (bzw. löse), nimmt man mir doch leider die Eisen ab !

Daher MUSS ich den Jagdschein verlängern lassen...

Was ist das überhaupt für eine Frage bzw. Aussage ?!?!?!?!?

BFP

Geschrieben
Was ist das überhaupt für eine Frage bzw. Aussage ?!?!?!?!?

Meine Aussage bezog sich darauf, dass ich Jäger kenne, die sich, ohne mit der Wimper zu zucken, für mehrere tausend Euro eine neue Waffe kaufen, aber über die 12,78 € jammern, die die Eintragung der Waffe bei der Behörde kostet.

Geschrieben

Hallo,

genau wie du, der keine 12€ über hat für dieses Forum.

Was soll die Aussage überhaupt.

Ich könnte ja auch sagen, da kauft sich einer ein Auto für 30000€ und schimpft über die Steuer und Tüvgebühren die auch nur einen Bruchteil ausmachen.

Man man man

voyager

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