Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffen auf Schießstand führen


likedeler01

Empfohlene Beiträge

Ich bin auch mal mit einer Ordnung aneinandergeraschelt. Auf einem Jäger-Stand wollte ich meinen Garand schießen, latürnich mit Trageriemen, wie beim BDS zugelassen. Nun gebietet aber die DJV-Ordnung, Gewehrriemen generell abzunehmen.

Die Aufsicht hat sich meinen Vortrag angehört, daß das beim BDS erlaubt sei, und hat dann entschieden: Ich darf die Waffe nur am Stand (Liege/Pritsche) auspacken, dann mit Riemen schießen und direkt wieder einpacken.

Damit ist die Intention des DJV verwirklicht gewesen: "nirgendwo hängenbleiben" und ich durfte dennoch schießen. Sollen sich die Vorstände mal 'ne Scheibe von abschneiden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auf einem Jäger-Stand wollte ich meinen Garand schießen, latürnich mit Trageriemen, wie beim BDS zugelassen. Nun gebietet aber die DJV-Ordnung, Gewehrriemen generell abzunehmen.

Ja, die Regelung ist in der Tat ein bisschen strange. Im Revier latscht jeder mit Riemen `rum, aber mit einer Waffe mit Riemen trainieren is nich. Der Umgang mit so schicken Riemen wie diesem, wird dann im Revier trainiert.

Gruß

Tauschi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich kann jetzt nur für den BDMP sprechen, da wird die Waffe erst nach Kontrolle des RO geholstert!

So kenne ich das auch. Da wird erst nach Abnahme des "Schießleiters" der Ladezustand(Pistole geöffnet, Magazin daneben in einer Hand/Revolver geöffnet) nach Ansage geholstert.

Aber hier geht es ja um den DSB, da wird natürlich nix geholstert. Ein "Wachhabender" muss am Schützenstand bleiben und alles sichern, er ist dann für die Sicherheit(Diebstahl, Missbrauch) verantwortlich!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

DA braucht sich keine entmündigt fühlen. Wir alle spielen nunmal nicht mit Murmeln. Ich möchte ein Höchstmaß an Sicherheit für meine Schützen gewährleisten (und für mich natürlich auch). Daher arbeite ich regelmäßig mit dem "4 Augen sehen mehr als 2" prinzip. Jeder vergisst mal das Patronenlager zu kontrollieren. (Ich hatte letzte woche 2 bei Ansage "Sicherheit herstellen" geschlossene Waffen auf dem Tisch liegen, wovon mir beim öffnen einer noch eine Patrone entgegenkam. Deshalb machen das vor jeder Sicherheit Schütze UND Standaufsicht. BEIDE sind für die Waffen verantwortlich. Und da lass ich mir auch von keinem was anderes erzählen.

Zu der Munition: Wie würdest du dich als Schütze fühlen, wenn Du grad vorne bist zur Trefferuafnahme und jemand fummelt an seinem Tisch rumm? Siehst Du das aus 25m Entfernung was der da macht? Ich fühle mich da höchst unwohl bei wenn ich vorne bin, darum möchte ich das auch anderen nicht zumuten. Da bei uns sowohl DSB als auch BDS als auch BDMP Mitglieder schießen (viele sind in mehreren Vereinen) kann ich sagen, dass sich bis jetzt noch kein aktiver Schütze über diese Art der Handhabung beschwert hat. Eher im Gegenteil.....

@sniperk98: Ich weiß nicht warum Du hier so einen Ton anschlägst!? Vll kannst Du deine Verbitterung mal näher erläutern.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das muß man präzisieren: Der Verein kann natürlich eine eigene Schießstandordnung beschließen und erlassen.

Dann ist es egal, was DSB, DSU oder sonstwer will.

Die meisten DSB-Vereine übernehmen aber ohne Diskussion die Regeln des DSB.

Und nach denen geht eben Holstern nicht.

Und die Aussagen des Vorstands legen nahe, daß es sich um eine DSB-Standordnung handelt.

Beim Wettkampf ist es eh klar: Der wird nach den Regeln des jeweiligen Verbands ausgetragen.

Hallo.Wo steht das,mit;der Verein kann die Schießstandordnung selbst beschließen und erlassen? mfg likedeeler

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo.Wo steht das

Du hast das wichtigste überlesen: "eigen" war das operative Wort in @Heletzen's Beitrag.

Wenn der Verein der Betreiber einer Schießstätte im Sinne des §27 ist, dann kann er selbstverständlich nach Herzenslust Regeln erlassen. Die Rechte erwachsen also nicht aus dem "Vereins-"status. Sondern aus der Rolle als Betreiber.

Eingeschränkt werden solche Standordnungen durch das Verbot kampfmäßigen Schießens, durch die Standzulassung durch das Amt usw....

Aber zunächst ist mal Handlungsfreiheit.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich kenne es so:

Holster ist hundepfui beim DSB. Also was macht man?

Auf keinen Fall unbeaufsichtigt liegen lassen.

Man nimmt den Revolver einfach mit, wenn man alleine auf dem Stand zurückbleibt.

Trommel ausgeklappt und in der Hand gehalten. Eventuell noch das "Deppenfähnchen"

Edit meinte, dass alzi eine Minunte schneller war..... :ninja:

Was sagt uns das Kommando "SICHERHEIT" ?

Magazin raus, Verschluß offen, Waffe ABLEGEN!

Solange sich Personen vor der Feuerlinie aufhalten Fummelt niemand mit Waffe, Magazin oder Munition!

Wem das nicht passt, der geht zum BDS und schießt IPSC oder Mehrdistanz! ;)

Edit sagt: Sorry, ich hätte den ganzen Fred vorher lesen sollen, aber bei derartiger Unkenntnis der Sport- und Sicherheitsbestimmungen hats mir gleich in den Fingern gejuckt!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was sagt uns das Kommando "SICHERHEIT" ?

Magazin raus, Verschluß offen, Waffe ABLEGEN!

Solange sich Personen vor der Feuerlinie aufhalten Fummelt niemand mit Waffe, Magazin oder Munition!

Wem das nicht passt, der geht zum BDS und schießt IPSC oder Mehrdistanz! ;)

Edit sagt: Sorry, ich hätte den ganzen Fred vorher lesen sollen, aber bei derartiger Unkenntnis der Sport- und Sicherheitsbestimmungen hats mir gleich in den Fingern gejuckt!

Diese,deine Äusserung solltest(Unkentnis)du doch bitte etwas präzisieren.

likedeeler

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was sagt uns das Kommando "SICHERHEIT" ?

Magazin raus, Verschluß offen, Waffe ABLEGEN!

Solange sich Personen vor der Feuerlinie aufhalten Fummelt niemand mit Waffe, Magazin oder Munition!

Hast du auch gelesen was du zitierst?

Wer gibt denn das Kommando "Sicherheit" wenn man alleine auf dem Stand ist?

Und wer außer einem selbst soll sich vor der Feuerlinie befinden?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe da auch noch ein Beispiel für euch (wirklich so passiert):

Am Langwaffenstand sah ich als Wartender einen gerade schiessenden Schützen mit geholsterter Pistole. Da mir soetwas fremd war, befragte ich die Schießaufsicht was das zu bedeuten hat. Der Herr ging freundlich auf den Schützen zu und unterhielt sich kurz mit diesem.

Als die Aufsicht zurück kam, erläuterte sie mir das es sich bei diesem Schützen um einen Polizisten handelt, der (offensichtlich in seiner Freizeit) hier schießt und seine Dienstwaffe halt dabei hat. Alles kein Problem.

Fraglich wäre es nun, wenn die Aufsicht von ihrem Recht gebrauch gemacht hätte und das geholsterte Tragen der Waffe auf dem Stand untersagt hätte- aus welchem Grund auch immer.

Dürfte der Polizist nun trotzdem seine Waffe führen?

Oder muß er sich auch an das Hausrecht/ Aufsichtsrecht halten?

Es war übrigens ein offizieller Schießtermin, der Polizist war in Zivil und mit einem Jagdgewehr am Stand.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo ,

also um nochmal den BDMP aufzurufen .

In der Sportordnung steht

DP 1, DP 2, SP, SAR, KK-Pist

Das Verwenden von Holstern wird dann empfohlen, wenn für

die Waffe keine Ablagemöglichkeit zur Verfügung steht !

Das sind alles statische Disziplinen , wo ich normalerweise hinter einem Schießtisch stehe .

die Disziplinen , wo ein Holster zwingend vorgeschrieben ist , sind mehrdistanz Disziplinen , wo ich das Holster brauche weil ich keinen Tisch mit herum trage !

Wenn Du aber diese Disziplinen trainieren möchtest , brauchst Du auch einen voll begehbaren Stand !

Da wir aber über den DSB reden , hast Du diesen Stand normalerweise auch nicht !

Und bei den statischen Disziplinen , ist es laut BDMP Sportordnung nicht zwingend notwendig zu holstern !

Also , warum sich das Leben untereinander schwer macher und deswegen streiten !

Wenn die Standaufsicht Ihren Job richtig macht , kann man die Waffe normalerweise ohne Bedenken liegen lassen !

Gruß Jessy

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe da auch noch ein Beispiel für euch (wirklich so passiert):

Am Langwaffenstand sah ich als Wartender einen gerade schiessenden Schützen mit geholsterter Pistole. Da mir soetwas fremd war, befragte ich die Schießaufsicht was das zu bedeuten hat. Der Herr ging freundlich auf den Schützen zu und unterhielt sich kurz mit diesem.

Als die Aufsicht zurück kam, erläuterte sie mir das es sich bei diesem Schützen um einen Polizisten handelt, der (offensichtlich in seiner Freizeit) hier schießt und seine Dienstwaffe halt dabei hat. Alles kein Problem.

Fraglich wäre es nun, wenn die Aufsicht von ihrem Recht gebrauch gemacht hätte und das geholsterte Tragen der Waffe auf dem Stand untersagt hätte- aus welchem Grund auch immer.

Dürfte der Polizist nun trotzdem seine Waffe führen?

Oder muß er sich auch an das Hausrecht/ Aufsichtsrecht halten?

Es war übrigens ein offizieller Schießtermin, der Polizist war in Zivil und mit einem Jagdgewehr am Stand.

Das ist eine sehr interessante Konstellation. Da bin ich aber auf die Meinungen der User gespannt.

Bei uns auf dem Stand kommen diese lieben Kollegen in schwarz auch zwei mal wöchendlich. Was sich

da manchmal abspielt ist Haarstreubend. Zum einen wissen diese "Nettmenschen "zu Waffenangelegenheiten

für meine Begriffe nicht richtig bescheid (offizielles Wiederladen ist strafbar) zum anderen werde Zielübungen

mit Waffe auf dem Anfahrtsweg in Längsrichtung getätigt, ich glaube so an die acht Leute usw,usw.

Wohl dem der bei solchen"Netmenschen"in die Kontrolle kommt. Zum Anderen wie kommt der Mann in seiner

Freizeit an die Dienstwaffe , dann geholstert, wo von vornherrein nicht erwünscht, dem hätte

dann aber doch aufgefordert dieses abzustellen.

mfg Likedeeler

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist eine sehr interessante Konstellation. Da bin ich aber auf die Meinungen der User gespannt.

Bei uns auf dem Stand kommen diese lieben Kollegen in schwarz auch zwei mal wöchendlich. Was sich

da manchmal abspielt ist Haarstreubend. Zum einen wissen diese "Nettmenschen "zu Waffenangelegenheiten

für meine Begriffe nicht richtig bescheid (offizielles Wiederladen ist strafbar) zum anderen werde Zielübungen

mit Waffe auf dem Anfahrtsweg in Längsrichtung getätigt, ich glaube so an die acht Leute usw,usw.

Wohl dem der bei solchen"Netmenschen"in die Kontrolle kommt. Zum Anderen wie kommt der Mann in seiner

Freizeit an die Dienstwaffe , dann geholstert, wo von vornherrein nicht erwünscht, dem hätte

dann aber doch aufgefordert dieses abzustellen.

mfg Likedeeler

Ich hab das hier schon mal kundgetan, aber eine Wiederholung lohnt sich.

Letztes Jahr hatte sich eine Gruppe Polizisten unseren Stand gemietet. Da sie im Dienst kaum zum Schießen kämen, wollten sie bei uns trainieren. So weit, so gut.

Als unser "Bau-und Instandsetzungs-Team" sich Tag darauf die Schäden auf dem Stand anschaute, fielen sie fast vom Glauben ab!

Als da wären zerschossene Scheibenaufhängungen (wir haben eine Seilzuganlage), Einschüsse in den Wandverkleidungen nur 5m von den Schützenständen entfernt etc.

Zukünftig schießen die (wenn überhaupt) nur noch mit von uns gestellter(n) Aufsicht(en).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Letztes Jahr hatte sich eine Gruppe Polizisten unseren Stand gemietet.

hallo

warum soll das in DE anders sein als in AT

hier "sollte" jeder beamte theoeritisch zweimal jaehrlich 150 schuss schiesstraining machen

ist aber graue theorie

ueberstunden

krankenstaende

andere schulungen

div. dienstzuteilungen ...

die meisten koennen grad mal so mit ihren kanonen umgehen

liest man dann ja auch oft genug in den medien wie es ausgeht wenn ein polizist die waffe zieht ...

von daher finde ich es gut wenn privat trainiert wird

passiert hier in AT auch oft

auf den schiesstanden auf denen ich unterwegs bin sind ca 1/3 der schuetzen polizisten

und die sind dann meist ziemlich gut drauf was den waffenumgang und das treffen betrifft

und logisch, die haben die knarren geholster

so wie auch andere schuetzen

is ja normal ...

der sichere umgang mit einer schusswaffe ist wichtig

und ned wie sie wo hingelegt werden muss ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

is ja normal ...

der sichere umgang mit einer schusswaffe ist wichtig

und ned wie sie wo hingelegt werden muss ...

Das sollte das Fazit dieser Diskussion sein !

solange der sichere Umgang gegeben ist,ist die Methode egal. Jede Aufsicht sollte die Freiheit haben, den Betrieb sicher zu organisieren. Dementsprechend sollten die Standbetreiber Ihre Haus-Ordnungen organisieren. Die Vereine könnten sich so von den individuellen Sicherheitsregeln der Verbände für spezifische Disziplinen lösen.

Mir persönlich ist eigentlich der Holster das liebste Sicherheits-gerät. Wer sich eine Schusswaffe an das eigen Bein hängt, trägt seine eigene Haut zu Markte, dementsprechend ist die Aufmerksamkeit hoch.

Wobei jede Aufsicht da ihre eigenen Vorlieben hat.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.