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Waffenversand an Händler auch "nicht-eigenhändig"?


muidem

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Hallo zusammen,

ich habe eine Kurzwaffe online an einen Waffenhändler verkauft. Dieser hat seine EWB auch in Form einer Waffenhandelslizenz nachgewiesen. Die Versandkosten hatte ich eigentlich auf 35,00 EUR (transportwerk.de) taxiert. Der Händler bietet nun an, dass er 10,00 EUR für den Versand zahlen würde, extra mit dem Hinweis auf seine Handelslizenz.

Meine Frage: ist das rechtlich ein Unterschied, ob ich an einen Händler versende, oder an eine Privatperson? Und würde es dann in dem Fall ein normales DHL Paket für 6,90 EUR ohne "eigenhändig" tun?

Ich meine rein technisch könnte ich mir schon vorstellen, dass wer ein großes Ladenlokal mit Angestellten hat, nicht alle Pakete eigenhändig annehmen kann.

Bin für alle Ratschläge offen :)

Danke & Grüße

muidem

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Soviel ich weiß sind Angestellte eines Waffenhändlers durch die Tätigkeit des Arbeitgebers berechtigt Waffen anzunehmen.

Was die Grundlage dafür ist müsste ich nachschauen, habe ich jetzt nicht direkt parat wird aber sicher von andere Seite schnell erfolgen.

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Rechtlich unverbindlich(!!) kann ich bestätigen, dass Waffenpakete an Händler meist auch ohne "eigenhändig" und damit günstiger geschickt werden (Auskunft heute früh bei einem erfahrenen Büchsenmacher und Waffenversender). Größere Firmen haben immer mehrere zur Annahme berechtigte Leute in der Paketannahme.

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hallo

an haendler mit ladenlokal und ueblichen oeffnungszeiten reicht - nach allem was ich bisher immer gehoert habe - ein normales versichertes paket, eigenhaendig muss ned sein

die auskunft ist aber unverbindlich

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Meine Frage: ist das rechtlich ein Unterschied, ob ich an einen Händler versende, oder an eine Privatperson?

Ja, denn im gewerblichen Bereich sind die Mitarbeiter des Betriebs Erfüllungsgehilfen des Erlaubnisinhabers.

(So ist auch bei auf Waffentransporten spezialisierten Kurierdiensten beim gewerblichen Empfänger die Ident-Prüfung entbehrlich).

Und würde es dann in dem Fall ein normales DHL Paket für 6,90 EUR ohne "eigenhändig" tun?

Ja.

(Jetzt wird natürlich gleich jemand aus dem Gebüsch hüpfen und mit einer Auskunft des DHL-Callcenters oder den falsch verstandenen AGBs kontern - das hatten wir aber schon bis zum Exzess. Das Callcenter hat zu der Frage eine selten dämliche - und sachlich falsche - Standardantwort im Intranet hinterlegt und die kriegt knüppelhart jeder vorgesetzt, der sich in Sachen Waffenversand erkundigt. Die Mitarbeitzer dort sind für gewöhnlich übrigens in etwa so hilfreich und vernuftbegabt wie eine wildgewordene Horde Paviane vom Oruhungu. Wobei die Paviane für DHL im Unterhalt kostengünstiger wären als der Callcenter-Betrieb).

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Wie verhält es sich dann bei einer Sendung einer Waffe an eine Waffenzeitschrift ???

Die Assistenten der sachkundigen Redakteure sind dann doch auch Erfüllungsgehilfen, oder ?

Lt. Blueberry

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an haendler mit ladenlokal und ueblichen oeffnungszeiten reicht -...

die auskunft ist aber unverbindlich

...und unverbindlich noch meine Vorgehensweise:

Ich schreibe immer noch drauf "Bitte ausschließlich im Ladengeschäft abgeben" damit es nicht beim Schlachter nebenan landet! :rolleyes:

Kurzes Foto mit dem Handy vorm Versenden und denn ab dafür!!!

Gruß,

Michael

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Und DPD erlaubt dieses wieder ?

... Nein, die DPD schließt in Ihren AGB die Beförderung von Schusswaffen explizit aus (DPD AGB).

Was natürlich nicht heisst, dass es keine Sondervereinbarungen z.B. mit Händlern geben könnte.

Grüße

muidem

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