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IGNORED

keine a und b schränke mehr erlaubt


harald gräff

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Geschrieben

Originaltext der polizei düren

", das bei Neukauf nur noch Waffenschränke der Sicherheitsstufe Widerstandsgrad 0/I der Norm Din/EN 1143-1 anerkannt werden

Der kauf eines gebrauchten waffenschrankes ist nicht zulässig, es sei denn, er entspricht der sicherheitsstufe der Norm Din/EN 1143-1"

wer hat auch noch so etwas bekommen?

gruß

Harald

Geschrieben

Interessant. In meiner aktuellen Fassung des Waffengesetzes sowie Allgemeiner Waffengesetz-Verordung findet sich diese Vorgabe nicht. Scheinbar liegt Düren nicht im Geltungsbereich dieser deutschen Regelwerke.

Geschrieben
Originaltext der polizei düren

", das bei Neukauf nur noch Waffenschränke der Sicherheitsstufe Widerstandsgrad 0/I der Norm Din/EN 1143-1 anerkannt werden

Der kauf eines gebrauchten waffenschrankes ist nicht zulässig, es sei denn, er entspricht der sicherheitsstufe der Norm Din/EN 1143-1"

Verhaltensempfehlung:

1. Zur Behörde mit den Unterlagen eines neu erworbenen Schrankes der Sicherheitsstufen A oder B marschieren (Lieferschein oder/und Fotos - Außenansicht, Türverriegelung, Typenschild).

2. Anerkennung als zulässiges Aufbewahrungsbehältnis beantragen; unbedingt auf einen formellen, rechtsmittelfähigen Bescheid bestehen (der SB wird evtl. versuchen, dies mit dem Hinweis auf die Kosten der Verbescheidung abzuwenden)

3. Widerspruch einlegen und (bzw. gleich) ab vors VG (mit im Waffenrecht kompetenter Rechtsvertretung).

Nach 3 dürfte der Zinnober ein- für allemal gegessen sein.

Geschrieben

Wozu denn Anerkennen lassen? Es steht im Gesetz dass die A- und B-Schränke zugelassen sind! Wenn das Amt einen Nachweis der Aufbewahrung haben möchte, dann gibts ein Foto vom Schrank+Typenschild, eventuell einen Kaufbeleg. Wenn es denen nicht passt, dann eine rechtsmittelfähigen Bescheid geben lassen und klagen bis die Schwarte kracht.

Geschrieben

Hallo,

ich war gestern los meine gelbe WBK zu beantragen.Ich habe ein Foto vom Waffenschrank, vom Etiket im innern mit der Typenbezeichnung A und ein Foto wo man sieht das der Schrank an der Wand festgedübelt ist.Zu guter letzt noch eine Kopie der Quittung des Schrankes.Dann hat die SB mich noch gefragt ob ich die Bilder von meinen B-Schrank nicht gleich in meine Akte rein soll da ich bestimmt noch eines Tages die grüne WBK beantragen werde.

So wünscht man sich den umgang der Behörde mit den Sportschützen :00000733:

Geschrieben
Ein Waffenschrank der Sicherheitsstufe A oder B, der nach dem 01.01.2004 produziert

wurde, kann jedoch in Ausnahmefällen anerkannt werden, wenn der Waffenbesitzer durch ein

auf seine Kosten zu erstellendes Gutachten eines anerkannten Sachverständigen nachweist,

dass der Waffenschrank den Anforderungen der VDMA - Norm 24992 (Stand Mai 1995)

entspricht.

Gilt der Hersteller nicht als Sachverständiger? Damit müsste eine Bestätigung vom Hersteller doch ausreichen. Also das Typenschild... ^^

Geschrieben

Ich wundere mich, dass der Quatsch nicht schon den Weg in den Kreis Aachen gefunden hat, aber vielleicht weiß ich nur nix davon... :ninja:

Was den Kreis HS angeht, könnte Peter Hinsberg was zu erzählen.

Geschrieben
Ich wundere mich, dass der Quatsch nicht schon den Weg in den Kreis Aachen gefunden hat, aber vielleicht weiß ich nur nix davon... :ninja:

Hast du denn im Jahre 2011 dort bei Neuerwerb einen A/B-Schrank nachgewiesen?

Denn nur dann könnte man dies auch wissen...

Bei mir hat im Frühjahr 2011 der A/B-Schrank (trotz der oben zitierten DB im LKA) ausgereicht, inklusive Nachschau durch den Bezirksbeamten.

Geschrieben

ich denke das ist was für die anwälte unter uns,

unsere prüfungsfragen für die waffen sachkunde sind von der behörde

gerade überpüft worden, und da halten wir uns an waffengesetzt

minimum

a= LW

B=KW

nix anderes

Geschrieben

In wohl keinem anderen Land wie dem unseren sind Bürger, die ein klein wenig was anderes als der Mainstream haben wollen, gefordert, sich ausführlicher mit Gesetzen und Verordnungen als die jeweilig zuständigen staatlichen Stellen zu beschäftigen.

Auf diese Weise soll sichergestellt werden, daß auch weiterhin Deutschland einen guten Rang bezüglich "Lesekompetenz" beim PISA-Test belegt.

Also alles keine Schikane oder gar Dummheit der Behörden, sondern geheime Vorgabe des Kultusministeriums. "Fordern und Fördern".

Für die, deren Lesekompetenz noch nicht derart entwickelt ist: Grüne Farbe gibts im Baumarkt.

Geschrieben

Klare Rechtsbeugung, denn bei einem gebrauchten Waffenschrank (zumindest bis 2003) ist die A und B Eigenschaft doch unstrittig und im Gesetz explizit als gleichwertig klassifiziert, da können die sich auf den Kopf stellen wie sie wollen.

Ich will auch nur mal ein einziges Beispiel sehen von einem Hersteller, der die Baureihe nicht wie vorher fortführt und z.B. nur halb so dicke Bleche hernimmt weil es nicht mehr stichprobenartig überwacht wird.

Geschrieben

Auf der Internetseite vom "Verband der unabhängigen Schießstandsachverständigen VuS e.V." findet man zu diesem Thema folgende Aussage.

Arbeitskreis (AK) Waffenaufbewahrung

28. Juli 2010 - 0:00 – Dieter.Stiefel

Gemäß § 13 Abs. 5 Satz 1 WaffG kann die zuständige Behörde bei der Aufbewahrung von Waffen eine andere gleichwertige Aufbewahrung zulassen. Entgegen verschiedentlich geäußerten Auffassungen sind für die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen Sicherheitsbehältnisse bzw. Stahlschränke nach VDMA 1 - Einheitsblatt 24992 der Sicherheitsstufen A und B weiterhin zulässig, auch wenn diese Bauvorschrift am 31.12.2003 vom Herausgeber zurückgezogen worden ist. Die waffenrechtlich zulässige Aufbewahrung von Schusswaffen in solchen Behältnissen wird derzeit eindeutig und damit noch rechtsgültig in § 36 Abs. 2 WaffG und § 13 Abs. 1 bis 4 AWaffV geregelt.

<<<LINK>>>

Geschrieben
Ich sehe schon: Profis zitieren Wikipedia als zuverlässige Quelle. Das disqualifiziert diese Anscheinsbehörde.

Das ist wirklich krass. Wenn das so weitergeht, dass deutsche Behörden alles aus irgendwelchen Internetquellen völlig kritiklos übenehmen und nicht mal auf die Idee kommen mal ins Gesetz zu schauen, dann Gute Nacht!

Die Macht der Internetkonzerne wird unterschätzt, bis es zu spät ist. Schon jetzt ist ja jeder Politiker auf Facebook. Wo das hinführt interessiert keinen.

Zum Thema: Einfach nicht beachten. Die Gesetzeslage ist glasklar. Falls wirklich akut Probleme auftreten sollte ein freundliches Gespräch die Lösung bringen. Oder man berichtigt einfach selber die Wikipedia und legt es dem Verwaltungsbeamten als Ausdruck vor....Das solle Eindruck machen. :peinlich:

Geschrieben

Also bei mir schert sich da niemand drum. Es sind auch nur A- und B-Schränke :)

Stell das Teil in deine Wohnung, Waffen rein und abschließen. Wenn die Waffenbehörde das nicht akzeptiert, dann wird sie dementsprechend Verfügungen erlassen. Dann muss man das mal vor einem Verwaltungsgericht prüfen lassen.

Ich würde mich um den Schrieb nicht scheren. Deine Schrank ist gesetzeskonform. Was soll man mehr dazu sagen? ;)

Geschrieben
Das ist wirklich krass. Wenn das so weitergeht, dass deutsche Behörden alles aus irgendwelchen Internetquellen völlig kritiklos übenehmen und nicht mal auf die Idee kommen mal ins Gesetz zu schauen, dann Gute Nacht!

Die Macht der Internetkonzerne wird unterschätzt, bis es zu spät ist. Schon jetzt ist ja jeder Politiker auf Facebook. Wo das hinführt interessiert keinen.

Man könnte fast meinen, da hat jemand ein Abkommen mit den Tresorherstellern...

Geschrieben
Man könnte fast meinen, da hat jemand ein Abkommen mit den Tresorherstellern...

Es gibt ja so das eine oder andere Gerücht das die A und B Schränke technisch total überaltert sind,

sagen Gutachter die im Auftrag von Tresoherstellern diese prüfen.Als ich mich nach einen Schrank umgesehen habe für Langwaffen bin ich direkt zu einer Tresorfirma die nur 8 km von mir entfernt ist hingefahren.Der Verkäufer wollte mir mit aller Gewalt einen Schrank mit Widerstandsgrad 0 verkaufen.Ich will aber einen A Schrank haben sagte ich.Kommentar des Verkäufers:Den können Sie in 10 Jahren verschrotten!

Im Baumarkt habe ich meinen Schrank dann gekauft.

Geschrieben
Als ich mich nach einen Schrank umgesehen habe für Langwaffen bin ich direkt zu einer Tresorfirma die nur 8 km von mir entfernt ist hingefahren.

Du meinst doch bestimmt die nette Tresorfirma, die obwohl Bannerkunde hier, uns mal mit einer Veröffentlichung im Internet sauber in den Rücken fallen wollte und dann so lala zurückgerudert ist?

Geschrieben

In Bremen gibt bzw gab es diese "Regelung" schon vor fast 2 Jahren. Wie sieht es denn da mittlerweile aus? Ich kann mich an ein Gespräch mit der SBine erinnern, die dem Thema aus dem Weg gehen wollte.

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