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IGNORED

Ist das der richtige Text auf der gelben SpoSchü WBK?


Tierlieb

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Tach.

Ich hab endlich auch eine gelbe WBK (muss ja nicht alles halbautomatisch sein). Bedürfnis dafür war die Bedürfnisbestätigung vom BDS für einen Repetierer in 308 für JG100.

Die WBK ist gerade mit der Post gekommen. Und ich bin völlig verwirrt, was da drauf steht:

"...Einzelladerwaffen mit einer Länge von mehr als 60cm zu erwerben...".

Das war es. Nix anderes.

Ich hatte erwartet: "zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt." So, wie es halt in §14 Abs. 4 steht.

Aaaaaaber: Auf der Karte steht drauf "Waffenbesitzkarte für Sportschützen" und handschriftliche daneben "gem. § 14 IV WaffG" mit Stempel drauf.

Benutzen die nur alte Formulare?

MfG,

Tierlieb

Geschrieben

servus,

na ja dein sb will sich halt die arbeit sparen immer wenn beim § 14-4 was geändert wird die karte abzuändern und so bist du automatisch von jeder änderung am § 14-4 sofort betroffen.

gruß

Geschrieben
"...Einzelladerwaffen mit einer Länge von mehr als 60cm zu erwerben...".

Ist der gedruckte Text das alten Vordrucks.

Ich hatte erwartet: "zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt." So, wie es halt in §14 Abs. 4 steht.

Aaaaaaber: Auf der Karte steht drauf "Waffenbesitzkarte für Sportschützen" und handschriftliche daneben "gem. § 14 IV WaffG" mit Stempel drauf.

Das sollte zwar § 14 (4) heißen (lateinische statt römische "4"), umfasst aber alles, was Du oben aufgeführt hast.

Benutzen die nur alte Formulare?

Ja, und zwar so lange, bis endlich die neuen bei der Bundesdruckerei in Auftrag gehen und in Verkehr kommen.

Wir warten auch seit Jahren darauf, dass endlich das Formular für die Vereins-WBK kommt (eigentlich seit Inkrafttreten

des WaffG2002 am 1.4.2003; spätestens jedoch seit Januar 2006, als der Vordruck im Rahmen eines VwV-Entwurfs

kursierte).

Geschrieben

@knight:

Nee, auf der Karte steht sonst nix. Nichts bei "Anmerkungen". Und nicht mal die erste Waffe (die schon gekauft beim Händler liegt), obwohl ich alle Unterlagen mitgeschickt hab - aber die Sachbearbeiterin besteht darauf, dass das nur _nach der Übernahme_ passieren darf. Weswegen ich jetzt demnächst noch mal vorbeifahren darf...

@fswald:

Hast Du recht, das kann von Nachteil sein. Rechtssicherheit nicht so toll. Allerdings steht ja das Ausstelldatum drauf.

Hmm. Vielleicht kriege ich die dazu, den gegenwärtigen Text in die Anmerkungen zu drucken.

@JürgenG:

Das erklärts. Noch eine Verständnisfrage: Gibt's denn das neue Formular schon irgendwo? Hat das noch niemand oder nur meine Behörde nicht?

Geschrieben

Hat m.W. noch keine Behörde in Gebrauch und ist wahrscheinlich auch noch nicht bei der Bundesdruckerei

aufgelegt worden.

Einen Entwurf davon gab es schon im Januar 2006; im Anhang an die seinerzeit verabschiedete, aber

nicht in Kraft gesetzte VwV.

Geschrieben
Das sollte zwar § 14 (4) heißen (lateinische statt römische "4"), umfasst aber alles, was Du oben aufgeführt hast.

Lateinische Zahlen und Römische Ziffern sind das Selbe. Wir verwenden jedoch Arabische Zahlen und die sollte da auch drauf stehen. ;)

Gruß

Geschrieben

Hhnmm.... Also, das ist so eine Sache. Ich würde schon versuchen den kompletten Erlaubnistext auf die WBK zu bekommen. Zumindest aber hinter den 14 (4) den Zusatz "Stand <Datum einsetzen>". Wenn der 14(4) verschärft wird, ist deine WBK automatisch eingeschränkt, zumindest aber steht dann Diskussion an, ob die Erlaubnis das noch hergibt oder nicht. Wenn der 14(4) entschärft wird, kannst du immer noch die Erlaubnis erweitern lassen.

bye knight

Geschrieben
Lateinische Zahlen und Römische Ziffern sind das Selbe. Wir verwenden jedoch Arabische Zahlen und die sollte da auch drauf stehen. ;)

Gruß

Ups, richtig!

Rom oder Arabien, Hauptsache Madrid....oder so

knight's Einwand ist berechtigt. Bei meinen (neu-)gelben stehen die 4 Waffenarten nach §14 (4) auf der Rückseite;

der Paragraph selbst ist nicht genannt.

Geschrieben
Wir warten auch seit Jahren darauf, dass endlich das Formular für die Vereins-WBK kommt (eigentlich seit Inkrafttreten

des WaffG2002 am 1.4.2003; spätestens jedoch seit Januar 2006, als der Vordruck im Rahmen eines VwV-Entwurfs kursierte).

Und was ist an dem Formular für die Vereins-WBK so besonderes?

Hat m.W. noch keine Behörde in Gebrauch und ist wahrscheinlich auch noch nicht bei der Bundesdruckerei

aufgelegt worden.

Kann ja auch nicht, denn die neuen Erlaubnisdokumente (ursprünglich Anlage zur VwV) wurden ausgegliedert und werden gesondert verabschiedet.

Geschrieben
Und was ist an dem Formular für die Vereins-WBK so besonderes?

Dass

1. die WBK auf den Verein ausgestellt wird, anstatt auf natürliche Personen und

2. (dem alten Enturf zufolge) wesentlich mehr Waffen draufpassen

Geschrieben
1. die WBK auf den Verein ausgestellt wird, anstatt auf natürliche Personen

Das kann man doch jetzt auch schon.

2. (dem alten Enturf zufolge) wesentlich mehr Waffen draufpassen

Das wurde meines Wissens nach wieder verworfen.

Geschrieben

Es sind trotzdem arabische zahlen, schreibt sich halt anders.

Früher hielt der Papst das zahlensystem für Teufelswerk, weil wie kann es sein, wenn die zahl 0 hinter einer anderen zahl steht, diese dann plötzlich einen höheren wert hat.

Geschrieben
Hhnmm.... Also, das ist so eine Sache. Ich würde schon versuchen den kompletten Erlaubnistext auf die WBK zu bekommen.

Ja, das sollte schon rein zur Klarstellung für den unter Umständen unbedarften Überlasser geschehen, denn wenn der als Erwerbsberechtigung auf der WBK nur den Text für EL-Langwaffen sieht, könnte er stutzig werden und von einer alten gelben WBK ausgehen, die ja auch nach dem 01.04.2003 noch als Folge-WBK oder Ersatz-WBK ausgestellt werden kann.

Die Erwerbsberechtigung muss für jeden Überlasser auf den ersten Blick klar erkennbar sein. Für Baden-Württemberg wurde deshalb per Erlass geregelt, wie die alten Formulare für neue gelbe WBK zu ergänzen sind und dazu gehört u.a., dass auf der Rückseite alles drauf steht, zu dessen Erwerb der Erlaubnisinhaber berechtigt ist.

Da für unter 25-jährige Erlaubnisinhaber einer neuen gelben WBK unter Umständen Beschränkungen im Großkaliberbereich bestehen, reicht in diesen Fällen erst recht nicht der Verweis auf § 14 Abs. 4 WaffG aus !!!

Die neuen Formulare sollen übrigens mit der sogenannten VwV Dokumente ins Leben gerufen werden, die mal gemeinsam mit der WaffVwV verabschiedet werden sollte. Gehört hab ich von der seitdem allerdings nichts mehr. Die Bundesdruckerei hatte meines Wissens Anfang des Jahres mal eine Bedarfsanfrage bei den Waffenbehörden gestellt.

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