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IGNORED

WBK Anwärter und Alkohol am Steuer über 1,1 Promille


Jochen.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

meinen Kumpel und angehenden WBK Anwärter hats letzt erwischt.

Nach dem feiern im Auto gepennt, aber Auto laufen lassen (da kalt). Die Cops kamen, haben ihn blasen lassen und der Drops war gelutscht.

So, da es über 1,1 Promille waren, fällt es unters Strafrecht.

Wie sieht es nun mit der WBK aus? Könnte das ein Problem werden?

Bitte keine Moralapostel sondern sachdienliche Infos, danke. :icon14:

Gruß Jochen

Geschrieben
Hallo,

meinen Kumpel und angehenden WBK Anwärter hats letzt erwischt.

Nach dem feiern im Auto gepennt, aber Auto laufen lassen (da kalt). Die Cops kamen, haben ihn blasen lassen und der Drops war gelutscht.

So, da es über 1,1 Promille waren, fällt es unters Strafrecht.

Wie sieht es nun mit der WBK aus? Könnte das ein Problem werden?

Bitte keine Moralapostel sondern sachdienliche Infos, danke. :icon14:

Ab zum Anwalt, wenn noch nicht geschehen.

Ansonsten könnte eventuell das hier interessant sein:

http://www.bernd-huppertz.de/Fachartikel%2...20von%20Kfz.pdf

http://www.strassenverkehrsrecht.net/index...ende/s-316-stgb

Eventuell kann der Anwalt hier etwas machen, wenn das Fahrzeug wirklich nicht bewegt wurde.

Geschrieben
Wie sieht es nun mit der WBK aus? Könnte das ein Problem werden?

Ja, wenn am Ende 60 Tagessätze oder mehr stehen bleiben, war es das wohl mit der WBK für die nächsten fünf Jahre.

So, da es über 1,1 Promille waren

Und wie viel drüber?

1,2 oder 3,2 Promille wäre beides drüber, würde aber voraussichtlich ganz andere Folgen haben. Theoretisch könnte die Behörde, abhängig vom Promillewert, auch noch auf die Idee kommen, dass eine Alkoholabhängigkeit vorliegt. Dann müsste der Betroffene bei Antragstellung auch noch ein entsprechendes Gutachten vorlegen.

Geschrieben
Hallo,

meinen Kumpel und angehenden WBK Anwärter hats letzt erwischt.

....

Interssant, dass immer die Kumpels erwischt werden und sich über Freunde Hilfe erfragen!? :rolleyes:

Also ab zum Anwalt und regeln lassen.

Geschrieben

Ersteinmal danke für die Antworten.

Über den endgültigen Wert weiß ich nichts, weiß nicht ob der schon bekannt ist. Ist aber auf jeden Fall über 1,1.

Also ist dann wahrscheinlich das Strafmaß, das am Ende rauskommt, dafür relevant?! Sprich ob über oder unter 60 Tagessätzen.

Interssant, dass immer die Kumpels erwischt werden und sich über Freunde Hilfe erfragen!? :rolleyes:

Also ab zum Anwalt und regeln lassen.

Ja sowas aber auch, kaum zu glauben. :confused:

a) ich habe meine WBKs schon eine Weile und b ) ich fahr nicht betrunken, ganz einfach.

Er hat mich nicht um Hilfe gefragt, sondern das kam mir als Gedanke, als ich die Story mitbekommen habe. Ich weiß noch gar nicht, ob ihm bewusst ist, dass das auch die WBK Anträge beeinflussen kann.

Ich dachte halt, ich frag hier mal nach.

Gruß Jochen

Geschrieben

Auch ohne Fahren könnte diese Alkoholmenge ein Problem werden. Ein Staatsdiener könnte die berechtigte Frage aufwerfen ob überhaupt jemand, der solche Rauschzustände hat, zum Waffenbesitz geeignet ist.

Geschrieben
Dein Kumpel ist ja auch nicht gefahren, wie du geschrieben hast.

Wird ihm aber unterstellt, da der Motor ja lief. Wo er saß, weiß ich nicht.

Ich werd die Infos mal weiter geben, danke.

Geschrieben
Wird ihm aber unterstellt, da der Motor ja lief. Wo er saß, weiß ich nicht.

Ich werd die Infos mal weiter geben, danke.

Ist völlig wurscht wo er sass.

Wenn er glaubwürdig, schon alkoholisiert ohne zu fahren ins Auto kommen konnte, wird die Sache nicht sehr weit gehen.

Zb das Auto steht vor dem Gasthaus, wo er ausgiebig gefeiert hat...

Was den chronischen Alkoohol Konsum betrifft, wenn jemand mit 1,xx gefunden wird heisst es noch lange nicht das ein Verdacht berechtigt ist. Anders ist es wenn jemand mit solchen Werten noch Auto fährt und man ausserdem keine Äusseren Merkmahle des Zustandes sieht. Dann ist es wahrscheinlich dass derjenige schon sich ziemlich daran gewöhnt hat.

joker

Geschrieben
Auch ohne Fahren könnte diese Alkoholmenge ein Problem werden. Ein Staatsdiener könnte die berechtigte Frage aufwerfen ob überhaupt jemand, der solche Rauschzustände hat, zum Waffenbesitz geeignet ist.

ja genau. einmal junggesellenabschied gefeiert und weg ist die WBK. wie kommst du denn auf so eine dämliche idee? 1,1 Promille sind schnell erreicht und sind, wenn dabei nichts passiert und das nicht täglich der fall ist, auf keinen fall der zuverlässigkeit abträglich.

Geschrieben
ja genau. einmal junggesellenabschied gefeiert und weg ist die WBK. wie kommst du denn auf so eine dämliche idee? 1,1 Promille sind schnell erreicht und sind, wenn dabei nichts passiert und das nicht täglich der fall ist, auf keinen fall der zuverlässigkeit abträglich.

1. Es waren "über" 1,1. Nicht genau 1,1.

2. War er nicht mehr in der Lage in ein "normales" Bett zu kommen um seinen Rausch auszuschlafen.

Trinkgewöhnung bei hohen Promillewerten tritt erst bei extremen Trinkverhalten auf. Ich selbst kenne Leute im Bekannten und ehemaligen Kollegenkreis, wo Menschen sich jedes Wochenende die Kante gegeben haben. Bis zum Kontrollverlusst und trotz der Regelmäßigkeit waren dazu keine großen Alkoholmengen nötig.

Mit "Zuverlässigkeit" hat das übrigens garnichts zu tun. Nur wenn ihm das als Straftat nachgewiesen wird und er ein Urteil über 60 TS bekommt. Selbst wenn er frei gesprochen wird und keine Straftat begangen hat kommt nun die "persönliche Eignung" zum Tragen. Da nützt dann auch ein Anwalt nichts mehr, da muss ein psychologisches Gutachten her. Und das kann dauern und Nerven kosten.

Sicher sind die genauen Umstände nicht bekannt. Jedoch ist großzügiger Drogenkonsum (und wenns nur dieses eine Mal war) immer ein heißes Eisen wenn es um den Waffenbesitz geht.

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