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IGNORED

Verweigerung Voreintrag


Funkman

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Geschrieben

Hallo WO'ler,

ich bräuchte mal euren Rat und eure Erfahrung.

Seit Freitag stehe ich vor folgendem Problem...

Ich habe einen neuen Voreintrag für eine Selbstladebüchse Kal. .223Rem in meine grüne WBK

Beantragt (LKA 573 Berlin). Ich befinde mich noch innerhalb meines Grundkontingents.

Mir wurde mitgeteieilt, das diesem nicht entsprochen werden könne da ich nicht die erforderlichen

18 Trainingstermine mit einer "Waffe gleicher Art" geleistet hätte.

Der BDS hätte mir die Bedürfnisbescheinigung gar nicht ausstellen dürfen - hat er aber anstandslos

getan da ich ja mehr als 18 Termine nachgewiesen habe - nur halt KW und LW gemischt.

Ich habe nun weder im WaffG noch in der AWaffV etwas gefunden das die Aussage des Sachbearbeiters rechtfertigt.

Das der SB dem BDS unterstellt quasi gesetzeswidrig gehandelt zu haben find ich auch schon ganz schön dreist.

Ich habe noch keinen gültigen Bescheid bekommen sondern nur eine "Vorabinfo" damit ich meinen Antrag

noch zurückziehen kann um eine kostenpflichtige Ablehnung zu umgehen.

Zwei Fragen habe ich jetzt:

1. Ist die Forderung des SB berechtigt?

2. Wie gehe ich jetzt vor wenn sie es nicht ist?

Ich bin übrigens über den VdW bei der Zürich rechtschutzversichert.

Vielen Dank für eure Hilfe,

bis denne

Timo

Geschrieben
Zwei Fragen habe ich jetzt:

1. Ist die Forderung des SB berechtigt?

2. Wie gehe ich jetzt vor wenn sie es nicht ist?

Servus

zu 1.) Nein

zu 2.) Rechtsmittelfähigen Bescheid vom Sachbearbeiter ausstellen lassen. Gegen die dann schriftlich begründete Ablehnung mit einem versierten Anwalt vorgehen.

Gruß

Tauschi

Geschrieben

hallo funkman,

mach doch einfach was logisches und naheliegendes - informiere deinen landesverband und besprich mit DENEN was weitergeschehen kann und soll.

wenn du aus berlin kommst, sollte das der lv 1 mit seinem präsidenten fritz gepperth sein - da bist du direkt an der "quelle".

der verband ist hier betroffen, da seine bestätigung nicht anerkannt wurde - dort ansetzen.

viel erfolg !

p.s. fritz ist im moment in philippsburg zur dm - also ran an seine vize´s............

handgunner

Geschrieben

Ob der BDS die Bedürfnisbescheinigung hätte erteilen dürfen oder nicht, hat das Amt nicht zu interessieren!

Duch die Anerkennung durch das Bundesverwaltungsamt werden die Sportverbände zu Beliehenen.

Siehe dazu auch RA Becker, Zahlen und Fakten zum privaten Waffenbesitz, S. 18

Ihnen ist die Aufgabe übertragen, Sportschützenbedürfnisse zu prüfen und ggf. zu bescheinigen. Die Waffenbehörde darf nur die Schlüssigkeit dieser Bescheinigungen prüfen, etwa ob es die richtige Bescheinigung ist (ober/unterhalb des Grundkontingents).

Erteilt ein Schießsportverband wiederholt falsche Bedürfnisbescheinigungen, so kann dies zum Widerruf der Anerkennung führen.

Das ist vergleichbar mit der Jagdscheinerteilung. Dort kann die Waffenbehörde sich ja auch nicht darauf berufen, der Jagdschein wäre zu unrecht erteilt worden.

Geschrieben

Wie hat die Behörde denn überhaupt einen Überblick in das Schießbuch bekommen?

Wenn ich in Berlin etwas beantrage gehe ich nur mit dem Antrag, Bescheinigung des BDS und der WBK dahin. Das Schießbuch geht die garnix an. Der BDS Bescheinigt ja schließlich auch das Bedürfnis inkl. Trainingsteilnahme.

Abgesehen davon steht im Gesetz, soviel ich weiß, nur etwas von erlaubnispflichtigen Waffen. Ich wäre sonst nie an meine Büchsen gekommen. Da in meinem Verein damit nicht regelmäßig trainieren konnte als ich noch im ersten Jahr war.

Darf ich fragen wer der Sachbearbeiter war?

Ansonsten halt schriftlichen Bescheid anfordern, RA einschalten und Widerspruch einlegen.

Geschrieben

Ja...................in Deutschland alles über einen RA laufen lassen.

Alles andere ist sch............, parallel dazu einen Brief an den Bundesrechnungshof schicken in dem hier über unnötig provozierte Behördengänge und Kosten aufgrund von fehlender Fach und Sach Kompetenz berichtet wird, und dann noch eine Fachaufsichtsbeschwerde / Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber den Beamten oder Mitarbeiter, der das verfasst hat. Ist wie Kartoffel ernten. Die Guten behalten, die faulen wegwerfen. Und wenn Du Angst davor hast, dass dieser Sachbearbeiter / Beamte dir noch einmal Probleme bereiten könnte - wegen Befangenheit aufgrund deiner Beschwerde ablehnen.

Werden Sachbearbeiter immer selbstgerechter werden Wir werden immer selbstbewußter!

:heuldoch:

Geschrieben
Abgesehen davon steht im Gesetz, soviel ich weiß, nur etwas von erlaubnispflichtigen Waffen.

Nicht mal das.

Das wird normalerweise von den Verbänden gefordert.

Denn der gesetzestext ist eindeutig:

...das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und...

Es gibt aber so einen total abgefahrenen "Waffenrechtskommentar" von 3 Autoren, der vollkommen blödsinnige "Forderungen" stellt wie z.B.: 18x pro Jahr mindestens eine volle Stunde PRO WAFFE. Aber das hat schlußendlich juristisch die Relevanz der Auskunft einer Klofrau.

Geschrieben
zu 2.) Rechtsmittelfähigen Bescheid vom Sachbearbeiter ausstellen lassen. Gegen die dann schriftlich begründete Ablehnung mit einem versierten Anwalt vorgehen.

In manchen Fällen erfolgte nach der Forderung nach diesem eine plötzliche "nochmalige Überprüfung" und die Sache war geklärt. Komisch... :peinlich:

Also wähle Nummer 2!

Geschrieben
In manchen Fällen erfolgte nach der Forderung nach diesem eine plötzliche "nochmalige Überprüfung" und die Sache war geklärt.

Das dürfte, ausser bei ganz sturen SBs oder wenn es politische Vorgaben gibt, die Regel sein.

Gruß

Tauschi

Geschrieben

Hallo zusammen,

danke für eure schnellen Antworten.

Ich hab mir schon gedacht dass das nicht mit rechten Dingen zugeht.

Dann werde ich mir jetzt erstmal einen rechtsmittelfähigen Bescheid ausstellen lassen

und dann nehmen die Dinge ihren Lauf...

Diese Willkür ist echt zum ko..en, bisher habe ich davon nur gelesen - nun hat es mich selber getroffen...

Das mein SB das Schießbuch bekommen hat ist natürlich meine eigene Schuld, es wurde beim letzten Mal

angefordert und ich habe treu doof reagiert und, noch schlimmer, es dieses mal freiwillig mitgeschickt.

Das passiert mir aber auch nicht wieder.

Bin bis jetzt mit dem LKA 573 immer gut ausgekommen - naja, alles hat mal ein Ende...

Danke nochmal,

Gruß

Timo

Geschrieben
Bin bis jetzt mit dem LKA 573 immer gut ausgekommen - naja, alles hat mal ein Ende...

Ich auch. Deswegen bin ich ein wenig verwundert. Die sind zwar immer nüllig und überwiegend unfreundlich (bis auf eine Ausnahme) und schöpfen ihre Rechte als Behörde komplett aus aber wirklich rechtswidrig haben die sich mir gegenüber noch nie verhalten.

Ich wünsche Dir viel Erfolg.

Geschrieben
Mit Waffen gleicher Art sind erlaubnispflichtige Waffen gemeint, es wird nicht zwischen Unterarten differenziert.

schau dir hierzu aber auch mal den letzten entwurf zur WaffVwV an.

gruß alzi

Geschrieben
Dann werde ich mir jetzt erstmal einen rechtsmittelfähigen Bescheid ausstellen lassen

und dann nehmen die Dinge ihren Lauf...

Ich würde dringend dazu raten Handgunners Tipp zu beherzigen und zuerst mit deinem Landesverband zu reden. Wenn du jetzt gleich auf dem rechtsmittelfähigen Bescheid bestehst, legst du dich fest, bevor du alle Optionen ausgelotest hast.

bye knight

Geschrieben

Servus

Welche Optionen hat er denn bezüglich des Landesverbandes?

Er hat ein ordnungsgemäßes Bedürfnis durch den LV bescheinigt bekommen. Was soll da noch von LV-Seite regelbar sein?

Der einzige der sich mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid festlegt, ist der SB. Dann muss er sein abstruses Vorgehen ja schriftlich begründen. Der TE hat hier nichts zu verlieren.

Wie von 2nd Amendment bereits ausgeführt, ist es nicht die Aufgabe der Behörde, die Bedürfnisbescheinigungen des Verbandes zu prüfen. Wenn seitens der Behörde Unregelmäßigkeiten beim Verband vermutet werden, hat das BVA diesen Sachverhalt zu Prüfen.

Gruß

Tauschi

Geschrieben

@Knight

Ich werde den BDS auf jeden Fall informieren und deren Reaktion auch abwarten,

habe ja ein paar Tage Zeit bis ich mich beim LKA äußern muss.

Ich vermute allerdings auch das der BDS da nichts machen kann - aber Fragen

schadet nicht.

Gruß

Timo

Geschrieben
Welche Optionen hat er denn bezüglich des Landesverbandes?

Er hat ein ordnungsgemäßes Bedürfnis durch den LV bescheinigt bekommen. Was soll da noch von LV-Seite regelbar sein?

Der Landesverband soll nichts amtlich regeln. Funkman soll bloß mit dem LV sprechen und sich dessen Meinung / Vorschläge / Unterstützung einholen. Vielleicht ruft der LV bei dem Sachbearbeiter an und klärt das unbürokratisch? Vielleicht kennt der LV ähnliche Fälle und hat Erfahrung, wie man die unkompliziert knackt? Vielleicht hilft es auch gar nix. Wenn er aber gleich den ablehnenden Bescheid haben will, ist der Verwaltungsvorgang einen Schritt weiter in eine Richtung gegangen, in die er eigentlich nicht will. Diesen Schritt kann er nach dem Gespräch mit dem LV aber immer noch gehen. Ob es umgekehrt genauso funktioniert kann sich jeder selbst ausmalen.

bye knight

Geschrieben
Der Landesverband soll nichts amtlich regeln. Funkman soll bloß mit dem LV sprechen und sich dessen Meinung / Vorschläge / Unterstützung einholen. Vielleicht ruft der LV bei dem Sachbearbeiter an und klärt das unbürokratisch?

Naja, könnte sein. Versuch macht kluch......

Andererseits, wenn die LVs bei jeder Fehlentscheidung der Behörden rumtelefonieren würden, bräuchten die Standleitungen. Zumindest bekommt man das Gefühl, wenn man `ne Zeitlang hier mitliest. :s75:

Gruß

Tauschi

Geschrieben

Na, dann kann ich auch noch einen beitragen, vor kurzem gehört (aber nicht selbst erlebt):

Verweigerung der Eintragung der Munitionserwerbsberechtigung bei Eintragung eines (kaliberkleineren) Wechsellaufs 0.22.

Mann, Mann.

Geschrieben

Manche Sachbearbeiter meinen immer noch das sie was zu sagen haben,aber die Zeiten sind schon lange,lange vorbei.Wenn ich eine Bedürfnis Bescheinigung habe hat er das in meine WBK einzutragen und nichts anderes.Ansonsten kann er mich und meinen Anwalt kennen lernen, auch die Kosten trägt er,damit er dann beim nächsten mal Bescheid weis.

Geschrieben
Manche Sachbearbeiter meinen immer noch das sie was zu sagen haben,aber die Zeiten sind schon lange,lange vorbei.Wenn ich eine Bedürfnis Bescheinigung habe hat er das in meine WBK einzutragen und nichts anderes.Ansonsten kann er mich und meinen Anwalt kennen lernen, auch die Kosten trägt er,damit er dann beim nächsten mal Bescheid weis.

Ich stimme Dir zu. Allerdings trägt er eben nicht die Kosten und solange wie in Berlin Rot/Rot regiert wird dem betreffenden Sachbearbeiter keiner auf die Füße treten. Insbesondere den SB um den es hier geht. Der hat schon einigen Schwachsinn abgezogen und hat dabei noch Karriere gemacht.

Geschrieben
Ich stimme Dir zu. Allerdings trägt er eben nicht die Kosten und solange wie in Berlin Rot/Rot regiert wird dem betreffenden Sachbearbeiter keiner auf die Füße treten. Insbesondere den SB um den es hier geht. Der hat schon einigen Schwachsinn abgezogen und hat dabei noch Karriere gemacht.

TRAURIG GENUG !!!! :mad:

Geschrieben

Dann so schnell als möglich Dienstaufsichtsbeschwerden gegen ihn und auch gleich eine gegen seinen Chef. Dann ist er bald ruhiggestellt und hockt in der Registratur :gutidee:

Wenn nämlich in paar Einträge in der Personalakte stehen oder sich die Beschwerden häufen setzt der bei der nächsten Beförderung erstmal aus.

Erik

Archiviert

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