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IGNORED

Änderungen am Waffenrecht Bundesrat?


Patriarch MacQuarrie

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...denn das WaffG tangiert Länderinteressen (Stichwort Vollzug des Gesetzes).

Wobei uns dieser Zustimmungsvorbehalt m.E.

- nichts "bringt" angesichts der mittlerweile starken Position von Rot/Grün im Bundesrat

- andererseits (hinsichtlich einer Verschärfung, denn von Liberalisierung reden wir momentan ja eher nicht)

auch nicht "schadet", denn das zustimmungspflichtige Gesetz muss ja eine Mehrheit im Bundestag haben;

der Bundesrat kann nur verhindern (Zustimmung verweigern; evtl. mit Anregungen), aber nicht selbst aktiv beschließen.

P.S.:

Was Baden-Württemberg jetzt übrigens vorhat, ist eine Gesetzesinitiative des Bundesrats für eine WaffG-Verschärfung.

Auch wenn sich im Bundesrat eine Mehrheit findet, diese Initiative einzubringen, so müsste es letztlich doch der Bundestag

mit Mehrheit beschließen.

Wenn also (wie es leider aussieht) die ba.-wü. Initiative für das GK-KW-Verbot die nächste "Baustelle" wird,

dann müssen wir als LWB-Lobby Überzeugungsarbeit leisten, dass nie eine parlamentarische Mehrheit dafür entsteht.

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Der Bundesrat hat ein Gesetzesinitiativrecht (Art. 76 Abs. 1 GG), kann also selber Vorschläge wie das GK-Verbot einbringen.

Der Bundestag muss immer zustimmen (Art. 77 Abs. 1 GG), der Bundesrat nur wenn dies im GG vorgesehen ist (vgl. Art. 77 Abs. 2a, Abs. 3, Art. 78).

Das Zustimmungserfordernis für die WaffVwV (die kein Gesetz ist) ergibt sich aus Art. 84 Abs. 2 GG.

Interessen der Länder werden durch Bundesgesetze fast immer tangiert, denn der Vollzug ist im Regelfall Ländersache (Art. 83 GG). Daraus alleine ergibt sich noch kein Zustimmungserfordernis. Den Ländern verbleibt in diesen Fällen nur die Möglichkeit, über den Bundesrat Einspruch gegen das Gesetz zu erheben (Art. 77 Abs. 3, 4 GG).

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