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IGNORED

Wollte mir 3. HA kaufen


Bender

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Geschrieben

So wie ich das Posting des TE lese, hat er GARNICHT versucht die Waffe zu beantragen?

Oder? :confused:

Er hat nur, möglicherweise aufgrund eines Fehler auf der Seite des Landesverbandes ANGENOMMEN, das er keine bekommt. <_<

Also wird erstmal ein Fass aufgemacht :contra: , anstatt einfach bei dem LV anzufragen ob es WIRKLICH so ist, oder es möglicherweise nur ein Fehler auf der HP ist?

Respekt! :00000733:

Geschrieben
Er hat nur, möglicherweise aufgrund eines Fehler auf der Seite des Landesverbandes ANGENOMMEN, das er keine bekommt. <_<

Richtig, deswegen auch mein Hinweis in Beitrag #9.

Geschrieben
Dann wünsche ich mal viel Erfolg beim Klagen..... <_<

Gruß

GKLDRangemaster

:confused: hola amigo GKLDRangemaster,

wieso klagen? er schrieb: ...auf der Seite des LV habe ich gelesen...usw, d.H. er hat noch keinen Antrag, beim LV, eingereicht also KANN er auch keine Ablehnung behommen haben.

saludos de pancho lobo-der schon 4 HA LW hat für BDMP Disziplinen- :hi::drinks:

Geschrieben
Dann wünsche ich mal viel Erfolg beim Klagen..... <_<

Eine Klage sollte bei einem vernünftigen Verband und Waffen innerhalb des Grundbedürfnisses doch nicht notwendig sein.

Siehst Du das wirklich anders? :confused:

Geschrieben

Salutos Compadre pancho lobo und Servus Carot

Wenns der Landesverband (wie Bender behauptet) schreibt, wird es der dortige LV-Präsident wohl auch so durchsetzten.....wie ich schon oben erklärte, sind die Verbände seit 2003 in ihren Bedürfnismodalitäten nur gegenüber dem Bundesverwaltungamt Rechenschaft schuldig, ansonsten hat man als Einzelner keine Chance, gegen einen abgelehnten Bescheid vorzugehen.

Ich hatte vor Jahren mal das Problem mit der DSU: Es ging um einen .44er SA-Revolver, den ich günstig bekommen hätte, fürs Schwarzpulver-Patronenschießen....erst war das Kaliber nicht recht, dann hatte ich ja zuviele (6 DA-) Kurzwaffen (dafür hatte ich denen 20 Jahre lang auf DM, Pokal und Liga die Startgelder in den Rachen gestopft), zum Schluß hat es geheißen, ich wäre unverschämt und würde mich im Ton vergreifen, weil ich es gewagt hatte, ihrer Heiligkeit zu widersprechen.....nun gut, auch andere Verbände wollen unterstützt werden.... <_<

Nach dem WaffG steht ihm der 3. Halbautomat zu, aber wenn der Verband blockiert, ist nach meiner Erfahrung halt hängen im Schacht; da hilft eben nur gut Wetter (wie ich bereits umfangreich ausführte....)

Gruß

GKLDRangemaster

Geschrieben
Auch sollten wir uns fragen, warum wir in diesem Land überhaupt noch Schießsport betreiben dürfen: Die Einzigen, die sich für diese Möglichkeit der Sportausübung je für uns einsetzen werden, sind die Schießsportverbände (Ok, die Einen mehr, die anderen Weniger.....) die gegenüber der Politik unser Tun als gesellschaftlich wertvoll herausstellen (Jugendarbeit, Integration von Migranten und Behinderten, Sportliches Prestige in der Öffentlichkeit, etc....).

Unser deutsches WaffG ist nur eine(!) von vielen Möglichkeiten, privaten Waffenbesitz gesetzeskonform zu gestalten. "Gesetzeskonform" heißt aber nicht automatisch "rechtskonform". Das ist eben der Unterschied zwischen Rechtspositivismus und Naturrecht. Ich persönlich halte Waffenbesitz für ein Naturrecht - schon deshalb, weil der Begriff "Waffe" vielmehr Gegenstände des täglichen Lebens umfaßt als nur Schußwaffen.

Wie also Deutschland diese Sache rechtlich regelt (und warum so und nicht anders), kann dem Bürger im Grunde ziemlich egal sein, solange er nur irgendeine Möglichkeit hat, unter Einhaltung von Gesetzen zu seinem Recht zu kommen. Von daher frage ich mich nicht, warum ich in diesem Land überhaupt noch Schießsport betreiben darf! Ist die Ausübung von Schießsport kein Naturrecht? Wird sie nicht von der freien Entfaltung der Persönlichkeit umfaßt, welche im Grundgesetz kodifiziert ist?

Es gibt doch gar keine stichhaltige Antwort auf die Frage, warum Deutschland den Schießsport überhaupt reguliert, und dann auch noch so weitgehend. Ein Blick auf die Geschichte des WaffG zeigt, daß es so war, aber nicht, warum. Die Kriminalität ist jedenfalls durch die Existenz des WaffG nicht zurückgegangen.

Fazit: Wenn einerseits die Politik trotz eindeutiger Verfehlung ihres Ziels an den Grundsätzen des WaffG, zu denen auch das Bedürfnis zählt, festhält, dann darf dem Sportschützen anderseits nicht vorgehalten werden, dieses Gesetz nur noch pro forma zu erfüllen.

Es ginge ja auch anders - nämlich liberaler!

Grüße

Borsig

P.S.: Mit der obigen Aussage möchte ich natürlich keine Rechtsverstöße gutheißen; vielmehr möchte ich aufzeigen, daß es eine Grenze gibt, ab der das gute Betragen der Sportschützen und Verbände nicht mehr dem Ziel und Sinn des WaffG dient. Wer sie dennoch dazu zwingt, so und nicht anders zu agieren, läßt sie ein Schmierentheater aufführen, das mit der Realität nichts mehr zu tun hat. - DDR, ick hör dir trapsen!

Geschrieben
Auch sollten wir uns fragen, warum wir in diesem Land überhaupt noch Schießsport betreiben dürfen:

Die Einzigen, die sich für diese Möglichkeit der Sportausübung je für uns einsetzen werden, sind die Schießsportverbände...

Meines Erachtens ein schlicht falscher Ansatz; und hier geht es schon fast hinein in den staatsrechtlichen Bereich.

Wir sollten uns fragen, warum in diesem Land mit seiner im GG verankerten Allgemeinen Handlungsfreiheit (und der Autonomie des Sports) überhaupt

eine so starke Beschränkung des Schießsports stattfindet, bzw., über welche Fakten (z.B. Deliktrelevanz) diese Beschränkung legitimiert wird.

Und nochmal näher zum Thema:

Ein Schießsportverband, der über die gesetzlichen Regularien (die im vorliegenden Fall recht klar sind) hinaus

pauschal weitere Erwerbshürden aufbaut, arbeitet m.E. nicht für, sondern gegen seine Mitglieder. Punkt.

Geschrieben

Servus karlyman

Ich würde da sogar noch weiter gehen und fragen, warum die Schießsportverbände 2003 ihre Autonomie des Sports (Einführung der Genehmigungspflicht der Schießsportordnungen durch das Bundesverwaltungsamt) aufgegeben hatten und sich den Verwaltungsaufwand mit den Bedürfnisprüfungen aufhalsen ließen.

Sicherlich hat es da Leute in den Führungspitzen des einen oder anderen Verbandes gegeben, die das gut fanden (warum, kann sich Jeder denken...), aber im Endeffekt hat sich Keiner gewehrt, weil eine Nichtzulasssung durch das BVA das Ende des eigenen Verbandes bedeutet hätte.

Ich hatte auf einen Vereinstrainerlehrgang der DSU die Gelegenheit, zu dieser Zeit/Thematik ein Referat des Vizepräs. Bernhard Schneider zu hören, er bestätigte, daß der BMI den Verbänden klipp und klar die Vorgaben diktiert hatte; als der damalige Präsident Erich Monreal dagegen opponierte, wurden in verschiedenen Bundesländern die Bedürfnisbescheinigungen der DSU nicht mehr anerkannt.

Diese ganzen Regulierungen kommen nicht von den Verbänden; die wären froh, wenn sie ihre Ruhe hätten, das sind Weisungen, die auf dem kleinen Dienstweg an die Verbände gehen und wer sich nicht fügt, kann ja klagen (hat verloren).

Mit sachlichen Argumenten oder statistischen Zahlen hat weder das WaffG noch andere Rechtsgebiete was zu tun, es geht immer darum, wie eine Sache in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, welche Mehrheiten dafür gewonnen werden können und welche Absicht der Initiatoren dahinter steckt.

Insofern müssen wir uns fragen, ob wir überhaupt noch in einem freiheitlich demokratischen Rechtssystem leben, was ich seit 1999 (Sorry, Kameraden aus dem ehemaligen Arbeiter- und Bauernparadies...) entschieden verneine.

Seit dieser Zeit haben wir eine Generation Politiker aus der ehemaligen SBZ, die mit den Werten des GG nichts anfangen kann und will, ich habe Frau Merkel noch nie den Begriff Grundgesetz sagen hören, sie spricht immer nur von einer Verfassung (womit sie den Vertrag von Lissabon meint, den sie Deutschland überstülpen will, damit sie im Krisenfall straflos auf ihre Bürger schießen lassen darf....). Und wenn was nicht paßt...na, dann isses halt alternativlos und Basta !

Ich denke daher, daß unsere einzige Chance ist die, mit allen unseren Verbänden und Vereinigungen zusammen eine Mehrheit zu bilden, die von der Politik nicht übergangen wird, weil sie in jedem Wahlgang wahlentscheidend ist, was bei den aktuellen Wahlbeteiligungen so schwierig gar nicht ist (die Grünen haben es in BaWü und RLP vorgemacht).

Nur dazu müssen wir wieder positiv in das Bewußtsein der Öffentlichkeit kommen, aus der uns unsere Gegner in den letzten Jahrzehnten durch Verbote und Medienhetze erfolgreich vertrieben.

Sowas geht allerdings nur über professionelle Medienarbeit der Verbände, der Einzelne kann da in seinem Verein/Verband sein Teil leisten, aber nur als Ganzes werden wir Erfolg haben.

Sicherlich mag es für Bender aus persönlichen Gründen ärgerlich sein, wenn sein LV in eigener Zuständigkeit den Brotkorb höher hängt, als es das Gesetz vorschreibt, allerdings denke ich, daß es für uns wichtig ist, der Öffentlichkeit zu zeigen, daß alle Bürger, die das Recht auf Legalwaffenbesitz wahrnehmen, zuverlässig und vertrauenswürdig sind, mit ihren Waffen professionell und sicher umgehen und Schießsport in seiner ganzen Vielfalt als Freizeitbetätigung, Leitungssport und Gemeinschaftserlebnis anspruchsvoll, abwechslungsreich und erstrebenswert ist.

Dazu gehört nun mal auch die Aussage, daß die Leute, die aktiv den Schießsport betreiben, die benötigten Waffen erhalten, während die Leute, die sich nach Erhalt der der ersten Waffen sagen: „Toll, jetzt hab ich ja, jetzt muß ich nicht mehr“, eben keine weiteren Waffen mehr bekommen.

Würden alle die Leute, die ihr „Recht“ auf Nichtteilnahme an überregionalen Wettbewerben ihrer Verbände propagieren, sich sagen: „Eh, ich hab mir die Flinte für teuer Geld gekauft; wenigsten einmal im Jahr nehm ich an einen Verbands-Wettbewerb teil und kleb dem SB die Urkunde an die Backe...“, hätten unsere Verbände solche Auflagen nicht nötig, um von den verantwortlichen Stellen ernst genommen zu werden.

Und was das temporäre Bedürfnis angeht, welches in der kommenden Verwaltungsvorschrift als Mindestteilnahme an Vereinsmeisterschaft ausgestaltet ist, da verweise ich auf § 45 WaffG.

Es dürfte mit dieser Vorschrift für einen SB kein Problem sein, einem Passivschützen, der seit Jahren keine Wettbewerbe mehr bestreitet, zu unterstellen, daß er nicht mehr sportlich schießt und deswegen das Bedürfnis weggefallen sei. Auch hier wünsche ich viel Erfolg beim Klagen, wie sowas ausgeht.....schaun wir mal; mal davon abgesehen, wenn diese Vorschrift unter Rotgrün nochmals überarbeitet wird (siehe dazu DWJ Juli Seite 8 Querschüsse v. Walter Schulz), denke ich, wird die Latte dann wenigstens auf Landesmeisterschaft liegen.

Gruß

GKLDRangemaster

Geschrieben
Es dürfte mit dieser Vorschrift für einen SB kein Problem sein, einem Passivschützen, der seit Jahren keine Wettbewerbe mehr bestreitet, zu unterstellen, daß er nicht mehr sportlich schießt und deswegen das Bedürfnis weggefallen sei. Auch hier wünsche ich viel Erfolg beim Klagen, wie sowas ausgeht.....schaun wir mal; mal davon abgesehen, wenn diese Vorschrift unter Rotgrün nochmals überarbeitet wird (siehe dazu DWJ Juli Seite 8 Querschüsse v. Walter Schulz), denke ich, wird die Latte dann wenigstens auf Landesmeisterschaft liegen.

Ich könnte jetzt vieles sagen (z.T. stimme ich inhaltlich auch voll zu) - aber zum o.g. Absatz nur diese Anmerkung:

Es kann im Nachhinein nur auf das Vorliegen von Bedürfnisanforderungen hin geprüft werden,

welche tatsächlich (vor/bei Erwerb) auch mal gefordert waren.

Bei "Altbeständen" oder "innerhalb-Kontingent"-Beständen, für die für den Bedürfnisnachweis keine Wettkampfaktivität

zu erbringen - und "Bedürfnisvoraussetzung" - war, kann diese auch nicht rückwirkend eingeführt werden.

OK, versuchen könnte ein (rot-grüner) Gesetzgeber vielleicht zunächst mal vieles...

Die "Haltbarkeit" solcher Regelungen ist dann aber offen.

Geschrieben
@Bender: Hast du schon Kontakt zu deinem Landesverband aufgenommen, um die Sache zu klären?

Das sollte die Sache aufklären.

Ich beschloss, so wie mir hier geraten wurde, einfach den ganzen Antragskram zusammen zu tragen und an den Verband einzuschicken. Dann wird sich Zeigen was Sache ist.

Es wäre natürlich tragisch wenn ein Verband höhere Auflagen erteilt wie gesetzlich gefordert ist.

Übrigens zur Teilnahme an Wettkämpfen habe ich meine eigene Meinung. Ich besitze auch ein Auto, trotzdem sehe ich keine Veranlassung damit regelmäßig Rennen zu fahren.

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