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IGNORED

Welche Daten sehen Polizei, Zoll, Flughafenpasskontrolle?


IMI

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

bevor die Spekulationen hier ins Kraut wachsen, folgender Hinweis:;

Die Polizei kann jederzeit feststellen, ob jemand waffenrechtliche Erlaubnisse hat oder nicht. Konkret, ob jemand angemeldete, also legale Schusswaffen hat. Diese Überprüfung geht über die Auskunft über die Einwohnermeldedatei und ist nach meinem Kenntnisstand auf das jeweilige Bundesland begrenzt.

Mit den illegalen Waffen ist es leider noch nicht so einfach!!! :ridiculous:

Spaß beiseite.

Die am Flughafen durchgeführten „Fahndungskontrollen“ geben keine Auskunft darüber, ob jemand „waffenrechtliche Erlaubnisse“ hat oder nicht. Die Personen werden nur „Fahndungstechnisch“ überprüft. Hat die Person keine entsprechenden Erkenntnisse, erhält der Beamte auch keine weiteren Auskünfte. Sollte sich diesbezüglich in den letzten 10 Jahren was geändert haben, wäre ich über eine Aufklärung dankbar. :rolleyes:

Lässt der Polizeibeamte bei einer normalen Verkehrskontrolle die Person auch Einwohnermeldemäßig überprüfen, erfolgt bei Legalwaffenbesitzer der Hinweis in rot: "Waffenrechtliche Erlaubnis vorhanden".

Mehr nicht. Diese Erlaubnis kann bedeuten, dass die Person den sogenannten „Kleinen Waffenschein“ hat, sie kann aber auch bedeuten, dass die Person ordnungsgemäß erlaubnispflichtige Schusswaffen bei seiner Behörde angemeldet hat.

Sollte uns das beunruhigen? Meiner Meinung nach nein!

Erfahrungsgemäß gehen die meisten Polizeibeamten mit dieser Erkenntnis sehr vernünftig um:

Sie erkennen nämlich, dass sie einen zumindest bis zum Zeitpunkt der Kontrolle „unbescholtenen Bürger“ vor sich haben. Sonst hätte er ja keine „erlaubnispflichtigen Waffen“. :gutidee:

Es ist aber auch denkbar, dass in Einzelfällen „Waffengegner bei der Polizei“, die soll es ja auch geben, in diesem Fall sehr munter werden und den Verkehrsteilnehmer sehr genau überprüfen, ob er möglicherweise seine erlaubnispflichtigen Schusswaffen mit sich führt und wenn ja, ob er dies auch gesetzeskonform macht.

Gruß jaguar

Geschrieben

Erlebniss beim Bürgeramt in Berlin vor einigen Jahren!

Beantragung eines neuen Personalausweises, Sachbearbeiterin schaut etwas genauer auf den Bildschirm...

Auf Nachfrage bestätigt Sie, dass der Antragsteller zu den bösen Sportschützen gehört, es war kurz nach Erfurt!!!

Noch Fragen...so ist es in Berlin.

Mit freundlichen Gruß

bswede

Geschrieben
Hallo Leute,

bevor die Spekulationen hier ins Kraut wachsen, folgender Hinweis:......

oi, joi, joi! Hoffentlich hast du jetzt keine Dienstgeheimnisse verraten :peinlich:

Ist aber eh egal, viele hier wissen es sowieso besser als die Behörden selbst.

Geschrieben
Die Polizei kann jederzeit feststellen, ob jemand waffenrechtliche Erlaubnisse hat oder nicht.

Erfahrungsgemäß gehen die meisten Polizeibeamten mit dieser Erkenntnis sehr vernünftig um

Das war auch meine Erfahrung, als ich in eine Verkehrskontrolle geraten bin.

Ich hatte weder einen Ausweis, Führerschein noch eine WBK dabei, aber unübersehbar 2KW und eine 1LW.

Auch war das Auto nicht auf mich zugelassen.

Nachdem festgestellt wurde dass die Waffen nicht zur sachfahndung ausgeschrieben waren,

durfte ich mit den Waffen nach Hause fahren. :o

Ich hatte alle Dokumente am nächsten Tag vorgelegt und den Hienweis erhalten:

Es wäre günstiger wenn ich bei der nächsten Kontrolle alles dabei hätte. :wos_armee_044:

Schnuffi

Geschrieben
oi, joi, joi! Hoffentlich hast du jetzt keine Dienstgeheimnisse verraten :peinlich:

Ist aber eh egal, viele hier wissen es sowieso besser als die Behörden selbst.

Hallo Tauri,

kein Grund zur Sorge. Diese Erkenntnisse fallen nicht unter die Kategorie "Dienstgeheimnis". Es sind Daten aus dem Einwohnermelderegister, die jedem Bürger auf Nachfrage mitzuteilen sind. Wir leben doch schließlich in einer Demokratie, ja sogar in einem Rechtsstaat! Oder täusche ich mich da?

Insofern ist dein Smily "Peinlich" wohl fehl am Platz.

Geschrieben
@uwewittenburg

Wie kannst du schreiben das meine Angaben nicht der Warheit entsprechen?

Trotzdem Freunde? :s75:

MIBA

Dann hättst Du eben nur "die Polizei in Hessen" schreiben müssen, aber für die gesamte Polizei kann ich das so nicht stehen lassen!

Gruß Uwe

Geschrieben
Erlebniss beim Bürgeramt in Berlin vor einigen Jahren!

Beantragung eines neuen Personalausweises, Sachbearbeiterin schaut etwas genauer auf den Bildschirm...

Auf Nachfrage bestätigt Sie, dass der Antragsteller zu den bösen Sportschützen gehört, es war kurz nach Erfurt!!!

Noch Fragen...so ist es in Berlin.

Mit freundlichen Gruß

bswede

Hat das jemand bestritten, dass das so ist?

Steht doch alles im § 44 WaffG!

Ich bin auch glücklicher Besitzer eines Reisepasses, Personalausweis und Führerschein und muß diese auch regelmäßig verlängern (Führerschein alle 5 Jahre), aber diese Frage hat mir noch keiner der dortigen Sachbearbeiter gestellt!

Geschrieben
Ist ja auch eine sehr ungewöhnliche Frage für eine Polizeikontrolle. :D

Die Frage mußte ich mir schon oft genug Jahre vor meinem ersten Waffenbesitz regelmäßig in Verkehrskontrollen stellen lassen, nicht nur in Hessen. Ist also nichts ungewöhnliches, bzw. weißt nicht auf vorhandene Informationen bezüglich des tatsächlichen Besitzes hin. Reiner Eigenschutz der Beamten und je später am Abend/ in der Nacht umso vorsichtiger.

Er sagte auch sie sind ja WBK Inhaber, er wußte also bestens bescheid :-)

und nein wir waren gar nicht verkleidet wir sind zugezogen und haben beide mit Fasching nichts am Hut

Geschrieben
Lässt der Polizeibeamte bei einer normalen Verkehrskontrolle die Person auch Einwohnermeldemäßig überprüfen, erfolgt bei Legalwaffenbesitzer der Hinweis in rot: "Waffenrechtliche Erlaubnis vorhanden".

[...]

Sollte uns das beunruhigen? Meiner Meinung nach nein!

HHhmmmm..... <_<

Wenn das nicht beunruhigen soll, warum erfolgt dann der Hinweis in ROT?

bye knight

Geschrieben

Vom Thema etwas abschweifend, aber dennoch:

Es kann auch anders laufen.

Vor einigen Jahren wurde ich auch einer Pol.-Kontrolle unterzogen.

Wie immer das übliche: Zulassung und Führerschein bitte. Hab der Dame in grün schön meine Papiere gegeben und die ging dann zum VW Bus um den Krimskrams zu überprüfen.

Kam nach einer Minute zurück und sagte alles ok. Wenn Sie mir noch ihr Warndreieck und Verbandskasten zeigen würden, wär das prima.

Ich dann im Beisein ihres Kollegen den Kofferraum aufgemacht, wo mein Munitkoffer und ein kleiner (abgesperrt natürlich) Waffenkoffer mit der unübersehbaren Aufschrift Smith&Wesson drin lag. Als sie das gesehen haben...

leichte Nervosität (auch keine Frage nach WBK oder sonstwas, haben nur den Waffenkoffer angeglotzt).

Dann kam die Ansage, danke, aber wir müssen weiter. Vielen Dank und noch einen schönen Tag.

Dachte erst, na da wird ja bestimmt nochwas kommen. Nix, nie mehr was von dem Verein gehört.

Im Nachhinein denke ich da eine eine etwas überforderte Situation für die beiden :rolleyes:

Geschrieben
Nachdem festgestellt wurde dass die Waffen nicht zur sachfahndung ausgeschrieben waren,

durfte ich mit den Waffen nach Hause fahren. :o

Ich hatte alle Dokumente am nächsten Tag vorgelegt und den Hienweis erhalten:

Es wäre günstiger wenn ich bei der nächsten Kontrolle alles dabei hätte. :wos_armee_044:

Schnuffi

Da hast Du mal locker ca. 300,- € für eine begangene Owi gespart!

Geschrieben
leichte Nervosität (auch keine Frage nach WBK oder sonstwas, haben nur den Waffenkoffer angeglotzt).

Dann kam die Ansage, danke, aber wir müssen weiter. Vielen Dank und noch einen schönen Tag.

ich denke, das es so normal ist. die beamten waren ja vor ort um dein fahrzeug und die dazugehörigen papiere zu prüfen und nicht um deine waffen oder deren erlaubnis. hätten sie warscheinlich gedurft aber warum?

könnte ja jeder kommen und sagen, mach mal deinen einkaufsbeutel auf. wir wollen mal sehen, ob die ungesunde lebensmittel oder mehr als 1 schachtel zichten dabei hast.

oder deine sporttasche, ob du auch wirklich nach dem sport geduscht hast...

etwas weit hergeholt aber ich meine alles war normal.

Geschrieben
ich denke, das es so normal ist. die beamten waren ja vor ort um dein fahrzeug und die dazugehörigen papiere zu prüfen und nicht um deine waffen oder deren erlaubnis. hätten sie warscheinlich gedurft aber warum?

könnte ja jeder kommen und sagen, mach mal deinen einkaufsbeutel auf. wir wollen mal sehen, ob die ungesunde lebensmittel oder mehr als 1 schachtel zichten dabei hast.

oder deine sporttasche, ob du auch wirklich nach dem sport geduscht hast...

etwas weit hergeholt aber ich meine alles war normal.

Schon klar, aber nachdem sie eben den Waffenkoffer gesehen hatten, interessierte sie mein Warndreieck und Verbandskasten schlagartig nicht mehr.

Zum zeigen bin ich gar nicht gekommen, was ja der Grund war, warum ich den Kofferraumdeckel öffnete (sorry, ging vll. aus meinem vorherigen Beitrag nicht deutlich hervor).

Geschrieben
Da hast Du mal locker ca. 300,- € für eine begangene Owi gespart!

Ja, ich weis, Ich war auch etwas überrascht, dass ich nach einer mündlichen Belehrung weiterfahren durfte.

Schnuffi

Geschrieben
leichte Nervosität (auch keine Frage nach WBK oder sonstwas, haben nur den Waffenkoffer angeglotzt).

Dann kam die Ansage, danke, aber wir müssen weiter. Vielen Dank und noch einen schönen Tag.

Es heist doch "Ist auf Verlangen vorzuzeigen"

...ohne Verlangen kein Vorzeigen...

Schnuffi

Geschrieben
Hat das jemand bestritten, dass das so ist?

Steht doch alles im § 44 WaffG!

Ich bin auch glücklicher Besitzer eines Reisepasses, Personalausweis und Führerschein und muß diese auch regelmäßig verlängern (Führerschein alle 5 Jahre), aber diese Frage hat mir noch keiner der dortigen Sachbearbeiter gestellt!

Hallo,

nicht die Sachbearbeiterin hat gefragt, sondern der Antragsteller, was Sie sieht!

Mit freundlichen Gruß

bswede

Archiviert

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