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IGNORED

Muss ich meine WBK abgeben?


Prendergast

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Geschrieben

Hi Leute,

hab mal ne Frage,ich lebe seite einem halben Jahr in der Schweiz,und habe meine Waffen aus D selbst importiert,ergo habe ich meine WBK noch.

heute bekomme ich post vom BVA Köln,ich soll mein Bedürfnis nachweisen und da nach 3 Jahren die regelüberprüfung ansteht soll ich ihnen ein "schweizerisches" Führungszeugnis zuschicken wenn ich meine Wbk behalten will.

Ich meine ich bin noch im BDS angemeldet und werde ganz bestimmt nicht wieder zurück nach D kommen,die WBK soll ne Art "Erinnerung" sein :-)Aber ich sehe nicht ein nur weil ich das Dokument behalten will 20 chf fürn Zeugnis rauszuschmeissen+porto und dann müsste ich ja noch in D schiessen gehen regelmässig.Das will ich nicht.Die Waffen sind jetzt auf nem europäischen eingetrangen und wenn ich ipsc wetkämpfe schiessen will in d kann ich ja mit einladung nach d kommen.Was passiert wenn ich die WBK einfach behalte?

Geschrieben
Bussgeld, Erzwingung... und all das fuer sowas, das beim Umzug verloren gegangen ist.

Oh jee..na klar..ich hab noch garnicht nachgeschaut..sone scheisse aber auch..kann meine WBK nirgens finden....hmm..machen wan jetzt..?:-) :-)

Geschrieben

Naja, wenn Du die Nummer von Boule's GRÜN durchziehst: Nie wieder nach Deutschland kommen...

Wenn's Nur Erinnerung sein soll, dann frag doch das BVA ob sie Dir die WBK lochen und entwertet zusenden. Mit EFWP kannst Du dann ja wiederkommen, um in 'Schland eine Runde mitzuschießen.

Oder Du investierst eben mal die 20 Steine und hast drei Jahre lang mindestens wieder Ruhe. rechne's auf den Tag um, davon kann man nicht rauchen. Geschweige denn eine Trainingseinheit auf dem Stand absolvieren.

Geschrieben

@Prendergast

Ich nehme an du hast den B-Ausweis, spätestens nach 5 Jahren wenn du den C-Ausweis hast, musst du dir eh keine Sorgen machen. Du bist dann in deinem Fall waffenrechtlich dem Schweizer Bürger gleichgestellt für den Waffenerwerb in der Schweiz. Schlimmstenfalls wird wohl deine WBK für ungültig erklärt werden. Ich weiss natürlich nicht ob es dann Probleme geben könnte falls du mal für einen Urlaub nach Deutschland zurückkehrst, würde diese im Vorfeld abklären.

Geschrieben

@ mühli:

Genau darum geht es doch... ob sie ungültig ist interessiert nicht, als Andenken würde er das Blatt Papier gerne aufheben. Nachvollziehbar... ich habe meinen ersten KFZ-Brief auch noch, obwohl das Fahrzeug längst verschrottet ist.

@ Prendergast:

Frag nach ob sie ungültig gestempelt werden kann, das ist das sicherste. Wenn sie "verloren" ginge würde sich Dein Problem nicht lösen, da Du eine neue bekämst, bei der das Theater grad wieder von vorne los geht. Wird eigentlich eine WBK auch zur Fahndung ausgeschrieben?

Geschrieben

Also wenn ich die wbk behalten will und nicht irgenwie entstellt dann muss ich weiter in deutschland trainieren..will ich ja nicht..also bleibt nur abgeben.:-(Wiie wollen sie in der Schweiz nach meiner Wbk fanden?Ok ich will das ganze ja auch nicht auf die spitze treiben..:-)

Geschrieben

hallo,

20 Steine = 20 Euro ?

wenn die Gleichung stimmt dann frage ich mich was das ganze hier soll :)

Sollte die Gleichung nicht stimmen so bitte ich um etwas mehr Info..... möchte gerne dazu lernen !

Gruß

Geschrieben
hallo,

20 Steine = 20 Euro ?

Nein es sind 20 Schweizer Franken und es ist eigentlich nur ein Auszug aus dem Zentralstrafregister/Zentralstrafregisterauszug. <_<

Edit: Prendergast war ein bisschen schneller.

Geschrieben
Also wenn ich die wbk behalten will und nicht irgenwie entstellt

Was ist an dem "ungültig" Stempel so schlimm? Jeder Reisepaß wird ungültig gemacht wenn man ihn behalten will, das ist bei Dokumenten ganz normal!

Geschrieben
heute bekomme ich post vom BVA Köln,ich soll mein Bedürfnis nachweisen und da nach 3 Jahren die regelüberprüfung ansteht soll ich ihnen ein "schweizerisches" Führungszeugnis zuschicken wenn ich meine Wbk behalten will.

Hallo,

nach einem halben Jahr ist in der Schweiz noch alles rosig für jeden Expatriate. In 2 Jahren sieht das vielleicht anders aus (und sei es die Freundin, der man nach Deutschland hinterherzieht)...

Daher mein Tipp: Du hast sicher noch den schweizerischen Strafregisterauszug irgendwo (nehme an, dass Du den brauchtest für den Import Deiner Waffen). Den nach D schicken und der Käs is gegessen.

Balmi

Geschrieben
Man weiß nie wozu es mal gut ist. Wenn es dir möglich ist, die Nachweise für akzeptables Geld zu erbringen, würde ich dir dazu raten.

Dem Tipp schliesse ich mich an.

So lange der (geforderte) Aufwand überschaubar ist...

Geschrieben

Fuer mich ist auch das BVA zustaendig. In den Jahren, wo ich mich in einem Land aufhielt, woe schiessen nicht moeglich war (Indien) hatte ich das mitgeteilt und es war Ruhe.

Jetzt in Tschechien und ab und zu in Deutschland schiesse ich wieder und habe Ihnen eben das mitgeteilt und das ist dann auch kein Problem.

Schwieriger stellt sich die Sache mit dem Wiederladeschein dar, da dort die "alte" Wohnsitzbehoere zustaendig ist und diese nun mit Auslandsaufenthalten gar keine Ahnung hat.

Und noch ein Tip: Achte auf die Gueltigkeit von Wiederladeschein und Europ. Feuerwaffenpass, diese kann man aus dem Ausland nicht so einfach mal eben "verlaengern"!

Viele Gruesse

Micha

Geschrieben

ja das problem ist ja nicht der strafregisterauszug,das Problem ist das ich kein Bedürfnis mehr habe in d,kann ich die wbk trotzdem behalten?

Ich meine ich bin mir absolut sicher das ich nicht mehr zurück gehe...(meine Freundin ist Schweizerin und sie wird bestimmt nicht nach D ziehen wollen)Freiwillig gehe ich bestimmt nicht zurück..

Habe eben nochmal mit de netten Dame vom BVa getelt,also ich soll in dem Schreiben vermerken das ich kein Bedürfnis nachweisen kann,die wbk aber entwertet behalten will.

Desweitern will sie aber auch einen Nachweis das die Waffen in der Schweiz registriert sind..darf sie das?Ich hasse diese Datensammelei.

Geschrieben
Desweitern will sie aber auch einen Nachweis das die Waffen in der Schweiz registriert sind..darf sie das?Ich hasse diese Datensammelei.

ob die waffen in der schweiz registriert oder sonst was sind, geht die dame nix an ( geht nur die schweizer was an). aber dass du sie ordnugsgemäß aus D ausgeführt und ordnungsgemäß in die schweiz eingeführt hast, dafür hast du ja belege, die kannst ihr ja kopieren.

gruß alzi

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