Der Franke Posted May 5, 2011 Share Posted May 5, 2011 Guten Tag, immer wieder mal was neues mit meiner Behörde........ Diesmal: weiterer Voreintrag WbK grün. (schon über ein Jahr nichts mehr erworben ) SB möchte aktuelle Zuverlässigkeitsüberprüfung. Dauerert aber 4-6 Wochen!!! wer kann mir mal den Unterschied zwischen einer Abfrage nach der der Zuverlässigkeit ( Waffenrecht ) und der einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Sprengstoffrecht erklären. Speziell geht es mir darum - gibt es Unterschiede ? --wenn ja welche ? - und in welchen Registern wird jeweils abgefragt ? Vielen Dank für euere Antworten ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
BFPierce Posted May 5, 2011 Share Posted May 5, 2011 Schikane....Getue.....Schikane.....Getue..... Behördengemache ! Ja, ja.... mal eben geht nichts ! ...und der Deutsche Michl macht´s mit, weil er gar keine andere Chance hat ! Traurig ! BFP Link to comment Share on other sites More sharing options...
eaglesix Posted May 5, 2011 Share Posted May 5, 2011 Hallo! BFPierce hat Recht! Das ist eine reine Schikane! Die Zuverlässigkeitsprüfung mach das Amt eigentlich alle 3 Jahre automatisch und schickt Dir dann eine kleine Rechnung (ich glaube über 25€) zu. Das machen die Ämnter bei uns zumindest jetzt so! Sieht mir ebenfalls nach Geldmacherei aus... Bye eaglesix Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted May 5, 2011 Share Posted May 5, 2011 Diesmal: weiterer Voreintrag WbK grün. (schon über ein Jahr nichts mehr erworben )SB möchte aktuelle Zuverlässigkeitsüberprüfung. Dauerert aber 4-6 Wochen!!! Für einen Voreintrag muss die Behörde eigentlich nicht separat eine Zuverlässigkeitsprüfung lostreten. Wie schon geschrieben wurde, geschieht dies (im Waffenrecht) minimal im 3-Jahres-Turnus und bei Erkenntnissen auch zwischendurch. Eine Prüfdauer von 4-6 Wochen ist sehr lange. In Extremfällen kann es bei der Polizei schon mal lange dauern. Durchschnittlich sollte so eine Prüfung aber in der halben Zeit möglich sein. Hab auch schon Fällen gehört, wo das in drei Tagen abgespeist war. Ein Unterschied zwischen waffen- und sprengstoffrechtlicher Prüfung besteht (inzwischen) nicht mehr. § 5 WaffG und § 8a SprengG sind fast deckungsgleich. Die Anfragen werden auch auf die selben Erkenntnisquellen (unbeschränkte Auskunft aus Bundeszentralregister mit Erziehungsregister, zentrales staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister und örtliche Polizei) gestützt. Da eine sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ein Jahr lang gültig ist, könnte man deshalb zum Schluss kommen, dass in diesem Zeitraum auch die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung vorliegt, wenn keine neuen Erkenntnisse bestehen. Da eine Erlaubnis nach § 27 SprengG fünf Jahre lang gültig ist und dazwischen keine Regelprüfungen erfolgen, könnte man das sogar auf den 3-Jahres-Zeitraum im Waffenrecht beziehen. Manche Behörden machen sich leider gerne wichtig und damit auch selber unnötig Arbeit. Du scheinst an eine solche geraten zu sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Franke Posted May 5, 2011 Author Share Posted May 5, 2011 Da werd ich wohl warten müssen.... Was mich ärgert ist das ich erst im September 2010 meinen § 27 für weitere fünf Jahre verlängert habe und daher die letzte Abfrage gerade einmal neun Monate alt ist. Nochmals danke. P.S. Wo ist so was möglich ??? ------>www.buga2019.com Link to comment Share on other sites More sharing options...
mastermc51 Posted May 5, 2011 Share Posted May 5, 2011 Als ich meine AK in .223 Rem. in Stuttgart (vor ca. 2 oder 3 Jahren) habe eintragen lassen hat es auch 4 Wochenj gedauert, weil die das erste mal von mir erfahren haben und dahingehend gleich eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemacht haben. Gekostet hat es aber nix... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schnuffi Posted May 13, 2011 Share Posted May 13, 2011 Da werd ich wohl warten müssen.... Was mich ärgert ist das ich erst im September 2010 meinen § 27 für weitere fünf Jahre verlängert habe und daher die letzte Abfrage gerade einmal neun Monate alt ist. Hallo Franke, wie ist denn der stand der Dinge? Schnuffi Link to comment Share on other sites More sharing options...
Götterbote Posted May 15, 2011 Share Posted May 15, 2011 Was mich ärgert ist das ich erst im September 2010 meinen § 27 für weitere fünf Jahre verlängert habe und daher die letzte Abfrage gerade einmal neun Monate alt ist. Meine Behörde macht das noch viel umständlicher. Für meine Waffenrechtlichen Belange ist die Kreispolizeibehörde zuständig und für den §27 das Ordnungsamt. Offiziell haben beide "Vereine" nichts miteinander zu tun. Inoffiziell unterstützen die Sachbearbeiter des Ordnungsamtes die Kreispolizeibehörde aber tatkräftig. Die Sachbearbeiter beider "Vereine" sitzen "rein zufällig" in den gleichen Räumen. Ist aber angeblich nicht so gewollt. Eine Sachbearbeiterin des Ordnungsamtes bearbeitet also meine waffenrechtlichen Anträge und die Verlängerung des Pulverscheins. 2009 war meine letzte Pulverscheinverlängerung und die neue "Regel-(Bedürfnis-) überprüfung. Beides lag nur zwei Monate auseinander. Meine Sachbearbeiterin hat also eine unbeschränkte Auskunft und das pol. Führungszeugnis beantragt, da sie die unbeschränkte Auskunft nicht für die Pulverscheinverlängerung verwenden darf. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Papermaker Posted May 15, 2011 Share Posted May 15, 2011 So was Dummes hatte ich auch einmal: der .44er auf den Voreintag habe ich sofort eingetrage bekommen, die neu erworbene Gelbe WBK hat mit den Erstintrag Perkussionsrevolver auch noch zwei Wochen gedauert und Deutschland war gerettet... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted May 15, 2011 Share Posted May 15, 2011 ... Manche Behörden machen sich leider gerne wichtig und damit auch selber unnötig Arbeit. Du scheinst an eine solche geraten zu sein. Gut erklärt - vielleicht sollte man der Behörde mal einen Link zum Waffen-Online schicken. Evtl. geht dann den einen oder anderen SB ein Lichtlein auf! Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted May 15, 2011 Share Posted May 15, 2011 Nee, die sitzen so im Dunkeln, das die selbst mit nem 1000 Watt Strahler angeleuchtet immer noch unterbelichtet sind. Erik Link to comment Share on other sites More sharing options...
sniper-k98 Posted May 15, 2011 Share Posted May 15, 2011 Waffe eintragen 5 Min, neue WBK beantragen 5 Min. erstmalig Jagdschein lösen..5 Min.... liegt aber vielleicht daran, dass ich "Stammkunde" auf dem Amt bin Link to comment Share on other sites More sharing options...
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