Zum Inhalt springen
IGNORED

Abfrage Waffenrecht


Der Franke

Empfohlene Beiträge

Guten Tag,

immer wieder mal was neues mit meiner Behörde........

Diesmal: weiterer Voreintrag WbK grün. (schon über ein Jahr nichts mehr erworben :peinlich: )

SB möchte aktuelle Zuverlässigkeitsüberprüfung. Dauerert aber 4-6 Wochen!!! :00000733:

wer kann mir mal den Unterschied zwischen einer Abfrage nach der der Zuverlässigkeit ( Waffenrecht ) und der einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Sprengstoffrecht erklären.

Speziell geht es mir darum - gibt es Unterschiede ? --wenn ja welche ?

- und in welchen Registern wird jeweils abgefragt ?

Vielen Dank für euere Antworten !

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo!

BFPierce hat Recht! Das ist eine reine Schikane! Die Zuverlässigkeitsprüfung mach das Amt eigentlich alle 3 Jahre automatisch und schickt Dir dann eine kleine Rechnung (ich glaube über 25€) zu. Das machen die Ämnter bei uns zumindest jetzt so!

Sieht mir ebenfalls nach Geldmacherei aus...

Bye eaglesix

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Diesmal: weiterer Voreintrag WbK grün. (schon über ein Jahr nichts mehr erworben :peinlich: )

SB möchte aktuelle Zuverlässigkeitsüberprüfung. Dauerert aber 4-6 Wochen!!! :00000733:

Für einen Voreintrag muss die Behörde eigentlich nicht separat eine Zuverlässigkeitsprüfung lostreten. Wie schon geschrieben wurde, geschieht dies (im Waffenrecht) minimal im 3-Jahres-Turnus und bei Erkenntnissen auch zwischendurch.

Eine Prüfdauer von 4-6 Wochen ist sehr lange. In Extremfällen kann es bei der Polizei schon mal lange dauern. Durchschnittlich sollte so eine Prüfung aber in der halben Zeit möglich sein. Hab auch schon Fällen gehört, wo das in drei Tagen abgespeist war.

Ein Unterschied zwischen waffen- und sprengstoffrechtlicher Prüfung besteht (inzwischen) nicht mehr. § 5 WaffG und § 8a SprengG sind fast deckungsgleich. Die Anfragen werden auch auf die selben Erkenntnisquellen (unbeschränkte Auskunft aus Bundeszentralregister mit Erziehungsregister, zentrales staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister und örtliche Polizei) gestützt.

Da eine sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ein Jahr lang gültig ist, könnte man deshalb zum Schluss kommen, dass in diesem Zeitraum auch die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung vorliegt, wenn keine neuen Erkenntnisse bestehen. Da eine Erlaubnis nach § 27 SprengG fünf Jahre lang gültig ist und dazwischen keine Regelprüfungen erfolgen, könnte man das sogar auf den 3-Jahres-Zeitraum im Waffenrecht beziehen.

Manche Behörden machen sich leider gerne wichtig und damit auch selber unnötig Arbeit. Du scheinst an eine solche geraten zu sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da werd ich wohl warten müssen.... :contra:

Was mich ärgert ist das ich erst im September 2010 meinen § 27 für weitere fünf Jahre verlängert habe und daher die letzte Abfrage gerade einmal neun Monate alt ist. <_<

Nochmals danke.

P.S. Wo ist so was möglich ??? ------>www.buga2019.com

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Als ich meine AK in .223 Rem. in Stuttgart (vor ca. 2 oder 3 Jahren) habe eintragen lassen hat es auch 4 Wochenj gedauert, weil die

das erste mal von mir erfahren haben und dahingehend gleich eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemacht haben.

Gekostet hat es aber nix...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...
Da werd ich wohl warten müssen....

Was mich ärgert ist das ich erst im September 2010 meinen § 27 für weitere fünf Jahre verlängert habe und daher die letzte Abfrage gerade einmal neun Monate alt ist.

Hallo Franke,

wie ist denn der stand der Dinge?

Schnuffi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was mich ärgert ist das ich erst im September 2010 meinen § 27 für weitere fünf Jahre verlängert habe und daher die letzte Abfrage gerade einmal neun Monate alt ist. <_<

Meine Behörde macht das noch viel umständlicher. Für meine Waffenrechtlichen Belange ist die Kreispolizeibehörde zuständig und für den §27 das Ordnungsamt. Offiziell haben beide "Vereine" nichts miteinander zu tun. Inoffiziell unterstützen die Sachbearbeiter des Ordnungsamtes die Kreispolizeibehörde aber tatkräftig. Die Sachbearbeiter beider "Vereine" sitzen "rein zufällig" in den gleichen Räumen. Ist aber angeblich nicht so gewollt. Eine Sachbearbeiterin des Ordnungsamtes bearbeitet also meine waffenrechtlichen Anträge und die Verlängerung des Pulverscheins. 2009 war meine letzte Pulverscheinverlängerung und die neue "Regel-(Bedürfnis-) überprüfung. Beides lag nur zwei Monate auseinander. Meine Sachbearbeiterin hat also eine unbeschränkte Auskunft und das pol. Führungszeugnis beantragt, da sie die unbeschränkte Auskunft nicht für die Pulverscheinverlängerung verwenden darf. :peinlich:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... Manche Behörden machen sich leider gerne wichtig und damit auch selber unnötig Arbeit. Du scheinst an eine solche geraten zu sein.

:eclipsee_gold_cup: Gut erklärt - vielleicht sollte man der Behörde mal einen Link zum Waffen-Online schicken. Evtl. geht dann den einen oder anderen SB ein Lichtlein auf!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.