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IGNORED

WBK Voraussetzung: "18 mal trainieren" im gleichen Kaliber ?


sgalbauc

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Also die Zahl 18 ist bei mir im SV auch schon soweit in den meisten Köpfen. Da seh ich auf das Jahr gesehen aber kein Problem. Wer einigermaßen regelmässig den Schiessport ausübt erlangt recht schnell die 18 :rolleyes:

Ja, das denkt jeder. Ich kenne Schützen, bei denen sich aus familiären, persönlichen oder beruflichen Veränderungen schon Schwierigkeiten mit 18 Terminen/Jahr ergeben können obwohl Sie früher vielleicht mal auf 30 Termine/Jahr kamen.

Für jemanden der einigermaßen regelmäßig sein Hobby neben Familie und Beruf ausübt, können 12 Termine/Jahr schon stressig sein. Ein Hobby ist ein Teil des Lebens, aber nicht das Leben.

Deshalb sollte nicht mehr verlangt werden als notwendig um glaubhaft eine Sportschützeneigenschaft nachzuweisen. Den Rest tun die Verbände, wie Pancho schrieb, ja sowieso.

Gruß Tauschi

Geschrieben

Ich weiß nicht, wieso sich manche Vereine in vorauseilendem Gehorsam regelrecht gegenseitig übertrumpfen. Mir wurde letzte Woche bei der Vereinssitzung erklärt, man müsse im sächsischen Schützenbund nicht nur regelmäßig trainieren, sondern auch mindestens an einer Vereinsmeisterschaft pro Jahr teilnehmen, um das Bedürfnis zu behalten. Weiß nicht, wer jetzt schon wieder auf solche Ideen kommt und ob der SSB das auch weiß. Aber so langsam drehen wohl alle durch.

Geschrieben

Naja...

wenn sogar vorgeschlagen wird, dass die Schützen sich zu zweit oder dritt

einen Tresor teilen/beschaffen können, um die Waffen im Schützenhaus zu lagern..

fällt einem nicht mehr viel dazu ein..

......................

Geschrieben

Für Schützen gilt: Das Regelbedürfnis für Waffen der grünen WBK umfasst zwei mehrschüssige Kurzwaffen und drei halbautomatische Gewehre. Für dieses "Grundkontingent" genügt die regelmäßige Teilnahme am Schießtraining. Der Begriff "regelmäßig" ist vom Gesetzgeber nicht genau definiert, die Auslegung ist eine Ermessensfrage der Landesverbände. Im Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum WaffG werden 18 Trainingseinheiten pro Jahr angesetzt. Sollte die Verwaltungsvorschrift irgendwann vom Bundesrat beschlossen werden, beträgt die Anzahl der geforderten Trainingseinheiten bundeseinheitlich 18x pro Jahr, also 1 bis 2 Mal pro Monat.

Ich denke mal sollte hier das "eine Ermessensfrage der Landesverbände" genauer sich anschauen und damit sind die Bundesländer gemeint, nicht die Sportverbände. Bei mir in Sachsen wurde die 12/18 Regel vorgegeben. Sprich die Behörde hat eine Anweisung, dass sie danach zu schauen hat ob man 12x (einmal im Monat) oder 18x im Jahr schießen geht. Der Staat hat es sich also leicht gemacht und überlässt es derzeit den Bundeslädner eigene Regeln aufzustellen und die fallen wohl überall anders aus wenn man die Forenbeiträge liest.

Wenn jemand das erstemal eine WBK beantragt, dann muss man in Sachsen auch selbst ein Schießbuch führen, wo genau aufgelistet ist welche Waffenart und Kaliber man geschossen hat.

Beispieleinträge:

Langwaffe Gewehr K98 = 8x57

Kurzwaffe Pistole = 9mm

Kurzwaffe Revolver = .357

Genauso hatte ich es im Sachkundelehrgang gelernt und genauso wurde es mir vom SB gesagt. Nachgefragt beim SB hatte ich damals, weil man von vielen Waffenbesitzer die unterschiedlichsten Aussagen hörte. Fakt ist aber, es nutzt nichts mit der Drohkeule vorm SB zu schwenken und zu sagen "Wo im WaffG steht dass genau", wenn man was haben möchte. Natürlich muss man nicht kriechen vorm SB und sich alles gefallen lassen, aber wenn der SB einem sagt dass es so von der Verwaltungsbehörde beschlossen wurde, dann ist dem doch so. Schließlich (siehe oben), hat der Staat bzw. die Regierung dieses jedem Bundesland freigestellt eigene Regeln aufzustellen.

Im Bezug der obigen genannten Kaliber ist es bei uns auch so, dass vorrangig mit dem Kaliber geschossen werden sollte, was man später beantragen möchte. Also 4x 9mm schießen und 18x KK reichen unserer Behörde nicht aus um eine GK-Waffe zu bekommen, unabhängig was der Dachverband bescheinigt. Wenn man aber z.B. 10x 9mm und 18x KK schießt, dann sieht die Behörde es als erwiesen an, dass man den Umgang mit einer GK-Waffe beherrscht und man hat kein Problem damit einem die WBK zu geben.

Zu der Frage der .44er, sofern keine im Verein ist oder man diese noch nie geschossen hat, hatte mein SB gesagt "Wir unterscheiden zwischen KK und GK". Also wenn man nachweisen kann öfter schon mit einer 9mm oder noch besser einem .357 geschossen zu haben, kann man auch eine .44er beantragen. Der Behörde bei uns geht es darum, dass man den Unterschied zwischen KK und GK kennt. Aussage vom SB war damals auch und dass klingt logisch "Wie wollen Sie sonst je an ein Kaliber kommen, wenn es im Verein als Vereinwaffe nicht angeboten wird?". Also genehmigen diese bei uns auch ein Kaliber was größer ist als dass was man geschossen hat. Das einzige was ich sonst noch kenne ist, dass wenn man einen Selbstlader (SL) haben möchte, dass man zumindest gegenüber dem Dachverband (bei mir BDS) ein paar Einträge im Schießbuch haben sollte/muss.

Zum Schießbuch nochmals soviel. Richtig ist es, dass man selbst kein Schießbuch führen muss, da der Verein das ok gibt und dem Dachverband belegen muss dass man regelmässig schießen geht. Das eigene Schießbuch erleichtert es aber extrem beim SB wenn die die Schießnachweise sehen möchten. Natürlich könnten die auch eine Kopie der Schießunterlagen vom Verein anfordern, aber da ist das eigene Schießbuch um ein vielfaches einfacher. Auch weil man da sich Stempel geben lassen kann, wenn man mal in anderen Vereinen geschossen hat, was vielleicht auch mal sehr wichtig werden kann.

Taurus357

Geschrieben

@Wossi und Taurus357

hört bitte auf auf die alten GST Funktionäre oder andere Dummschwätzer zu hören.

Erkundigt euch bei euren Verband, zb für Wossi Standpunkts des Sächsischen Schützenbundes

also mindestens 12 Trainingseinheiten im Jahr. Solche Desinformierten wie ihr es seit, lassen sich noch für ein Wechselsystem ein Bedürfniss bescheinigen und einen Voreintrag geben. Hab ich schon reel gesehen.

Also selbst an der Quelle informieren und nicht den Blödsin mittmachen.

Schade für Taurus357 das er nicht auch im SSB ist, dort reicht es aus, Sportschütze mit den oben verlinkten Bedingungen zu sein, um das Bedürfniss für SLB bestätigt zu bekommen.

Geschrieben
@Wossi und Taurus357

hört bitte auf auf die alten GST Funktionäre oder andere Dummschwätzer zu hören.

Erkundigt euch bei euren Verband, zb für Wossi...

Solche Desinformierten wie ihr es seit, lassen sich noch für ein Wechselsystem ein Bedürfniss bescheinigen und einen Voreintrag geben...

Also selbst an der Quelle informieren und nicht den Blödsin mittmachen.

ich dachte, meinem Beitrag hätte man entnehmen können, dass die Meinung so nicht von mir geteilt wird. Ich habe mir bisher nichts einreden lassen. Weder beim Erwerb der SLB, noch beim letzten Erwerb des Revolvers. Aber ich diskutiere mit den älteren Herren nicht mehr herum. Die haben ja sowieso immer recht und man rennt gegen eine Wand. Ich gehe zum Vereinschef, lasse mir den Antrag unterzeichnen, schicke meine Unterlagen an den SSB und bekomme meine Bescheinigung. Noch nie hat der SB mein Schießbuch sehen wollen.

Deine Meinung mit der Einholung von Informationen direkt vom Verband teile ich uneingeschränkt. So habe ich das bisher auch gemacht.

Geschrieben
Erkundigt euch bei euren Verband, zb für Wossi Standpunkts des Sächsischen Schützenbundes

also mindestens 12 Trainingseinheiten im Jahr. Solche Desinformierten wie ihr es seit, lassen sich noch für ein Wechselsystem ein Bedürfniss bescheinigen und einen Voreintrag geben. Hab ich schon reel gesehen.

Also selbst an der Quelle informieren und nicht den Blödsin mittmachen.

Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich schrieb, die Behörde verlangt die 12/18 Regel von uns. Wenn die Behörde auf Grund einer Entscheidung der Kammer dieses so festlegt, was soll dann da der Verband gegen machen? Der Gesetzgeber hat doch formuliert, dass die Landesebene, sprich das Bundesland selbst eine Regel aufstellen kann wie sie das "weitere Bedürfnis", also die Regel "Ja, Du darfst Deine Waffe behalten, weil Du betreibst Deinen Sport aktiv" festlegt.

Das gleiche gilt auch auf den Bezug das erstemal überhaupt eine WBK zu bekommen. Meines Wissen entscheidet die Behörde ob man eine WBK bekommt anhand vieler Dinge wie Zuverlässigkeit, Bedürftigkeit etc. und wenn denen da was nicht passt, dann wird es wohl sehr schwierig werden. Natürlich kann man da mit Anwalt usw. gegen vor gehen, aber es gab auch einen Fall mal vor ein paar Jahren hier, wo auch jemand unbedingt die WBK haben wollte und nicht bekommen hat. Soweit ich dass in Erinnerung habe wurde er als Unzuverlässig eingestuft, weil er ständig dem Ordnungsamt wegen Verstösse bei Parken aufgefallen ist und sehr schnell aufbrausend war. Also keine Straftaten direkt, aber eben nicht geeignet eine Waffe zu bekommen. Mehrere Gerichtsprozesse hatte er verloren, bis es es wohl aufgegeben hat.

Ich schreibe hier nur dass was die Behörde bei uns in Sachsen, oder zumindest in meinem Wohnbereich festgelegt hat und was ich da mehr als nur einmal in den letzten Jahren nachgefragt habe, eben auch weil man in Foren solche und solche Meinungen zu liest. Abgesehen davon, finde ich es nicht mal schlimm wie es bei uns geregelt ist, jedenfalls optimaler als in man anderen Städten.

Es mag ja auch sein, dass es in anderen Orten oder Bundesland anders gehandelt wird und dass wird es offensichtlich in sehr vielen Fällen. Selbst für mich der viel im Forum liest finde ich immer wieder Beiträge von Usern die über unglaubliche Dinge im Amt/SB schreiben, was ich nicht nachvollziehen kann. Aber trotzem ist es dort so.

Taurus357

Geschrieben
... Bedürftigkeit...
:00000733:

wenn dein SB sagt, er unterscheidet beim training zwischen KK und GK, muss er das ja irgendwo her haben.

im gesetz steht klar geschrieben, daß man das training mit einer erlaubnispflichtigen waffe zu absolvieren hat.

wenn dein landratsamt festlegt, daß grüne autos ab jetzt nur noch im august und im november zugelassen werden dürfen, fragst du dich doch auch zu recht, was das soll :rolleyes:

Geschrieben
Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich schrieb, die Behörde verlangt die 12/18 Regel von uns. Wenn die Behörde auf Grund einer Entscheidung der Kammer dieses so festlegt, was soll dann da der Verband gegen machen? Der Gesetzgeber hat doch formuliert, dass die Landesebene, sprich das Bundesland selbst eine Regel aufstellen kann wie sie das "weitere Bedürfnis", also die Regel "Ja, Du darfst Deine Waffe behalten, weil Du betreibst Deinen Sport aktiv" festlegt.

Das gleiche gilt auch auf den Bezug das erstemal überhaupt eine WBK zu bekommen. Meines Wissen entscheidet die Behörde ob man eine WBK bekommt anhand vieler Dinge wie Zuverlässigkeit, Bedürftigkeit etc. und wenn denen da was nicht passt, dann wird es wohl sehr schwierig werden. Natürlich kann man da mit Anwalt usw. gegen vor gehen, aber es gab auch einen Fall mal vor ein paar Jahren hier, wo auch jemand unbedingt die WBK haben wollte und nicht bekommen hat. Soweit ich dass in Erinnerung habe wurde er als Unzuverlässig eingestuft, weil er ständig dem Ordnungsamt wegen Verstösse bei Parken aufgefallen ist und sehr schnell aufbrausend war. Also keine Straftaten direkt, aber eben nicht geeignet eine Waffe zu bekommen. Mehrere Gerichtsprozesse hatte er verloren, bis es es wohl aufgegeben hat.

Servus Taurus,

lass doch mal ein paar Links rüber. Dann können wir uns in Ruhe auf deinen Kenntnisstand lesen.

Danke schonmal

Tauschi

Geschrieben
:00000733: wenn dein SB sagt, er unterscheidet beim training zwischen KK und GK, muss er das ja irgendwo her haben.

im gesetz steht klar geschrieben, daß man das training mit einer erlaubnispflichtigen waffe zu absolvieren hat.

Und dann würde ein Sportschütze der in einem Verein nur die Möglichkeit hat einen z.B. .357 Revoler zum trainieren zu nehmen, niemals in den Besitz eines .44er Revolver kommen. Das gleiche würde auch auf viele andere Kaliber zutreffend sein, ganz besonders auf das .50er Kaliber.

Der SB oder die Behörde ist zum Glück so eingestellt bzw. hat es für sich so festgesetzt, dass sie eben nicht verlangt den Nachweis darüber zu bringen dass man die ganze Zeit mit einem .44er Revolver schießen geht. Es reicht der Behörde auch aus, dass man nachweisen kann dass man regelmäßig mit einem z.B. .357 Revolver geschoßen hat. Nicht ausreichend wäre es der Behörde aber, wenn ich Nachweise bringe dass ich regelmäßig KK-Revolver geschoßen habe und jetzt einen .44er Revolver beantrage, mit dem ich noch nie geschoßen habe. Selbst dann nicht, wenn der Dachverband es für gut befinden würde. das gleiche gilt für KW und LW.

Laut anderen Beiträgen hier in Foren gibt es aber bundeweit genug SB, die auch sehen wollen dass mit regelmäßig mit dem .44er Revolver schießen geht, bevor man das ok für einen eigenen bekommt. Also ist doch die Anwendung bei uns im Amt aus meiner Sicht besser und logischer, oder?

Ich will mich darüber nicht streiten, ich kann nur dass wiedergeben was ich aus eigener Erfahrung mit dem Amt erfahren habe. Und genau deshalb, weil es eben so viele unterschiedliche Aussagen gibt oder man immer auf das WaffG verweist, was nicht alle Punkte 100% deutlich regelt. Ich empfehle daher immer jeden der was ganz neues beantragen möchte sich bei seine zuständen Amt zu erkundigen wie und welche Auflagen die haben.

Taurus357

Geschrieben
im gesetz steht klar geschrieben, daß man das training mit einer erlaubnispflichtigen waffe zu absolvieren hat.

Wo steht das?

Im WaffG und in der AWaffV hab ich das nicht gefunden. Einen kleinen Kasten Bier schicke ich dir für den Nachweis meines Irrtums.

Jedoch in einigen Befürwortungsrichtlinien der anerkannten Schießsportverbände steht sowas, und das ist rechtens.

@Taurus357:

Wo steht, daß der Sachbearbeiter bei einem Mitglied eines §15-Vereines entscheiden kann, welche Schießnachweise er zuläßt?

Der Landesveraband ganz alleine - und die Überprüfung der entspr. Regelungen des Verbandes ist Teil des Genehmigungsverfahrens - bescheinigt das Bedürfnis aufgrund ver ihm vorgelegten Schießnachweise. Der Sachbearbeiter prüft Eignung, Zuverlässigkeit und VORLIEGEN des Bedürfnisses sowie die sichere Verwahrung. Mehr nicht. Da hat er keinerlei Ermessensspielraum. Nicht mehr. Das war früher mal.

Im übrigen hat Tauschi voll recht: http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...t&p=1667899

Und Jekusans Rat, nicht auf alte GST-Funktionäre zu hören, ist auch nicht zu verachten.

Ein Sachbearbeiter hat sich an das Gesetz zu halten und jede, absolut jede seiner Amtshandlungen erfordert eine Rechtsgrundlage.

Bist du aber in keinem anerkannten Verband, dann hat der SB freie Hand - und dafür auch im WaffG die Rechtsgrundlage.

Aber man kann sich natürlich auch vorbeugen und .... äh ... ich meinte verbeugen .... verbiegen ... ach ... mach doch, was du willst.

Geschrieben

Unser Landesverband, also der NDSB verlangt inzwischen für Neumitglieder eine gesonderte Dokumentation der Aktivitäten, d.h. zum jeweiliger Schießtermin immer noch die Disziplin nach Sportordnung. Dies bis 3 Jahre nach Ersterteilung einer WBK.

Wir drücken inzwischen jedem Neumitglied ein eigenes Schießbuch in die Hand.

Geschrieben
Unser Landesverband, also der NDSB verlangt inzwischen für Neumitglieder eine gesonderte Dokumentation der Aktivitäten, d.h. zum jeweiliger Schießtermin immer noch die Disziplin nach Sportordnung.

Diese Pflcht, die dem Verein obliegt, hat der Verband sich nicht aus den Fingern gesaugt, das steht so im §15 Abs 1 Nr. 7b:

7.

im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese

a)

die ihnen nach diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes obliegenden Pflichten erfüllen,

b )

einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre, nachdem diesem erstmalig eine Waffenbesitzkarte als Sportschütze erteilt wurde, führen und

Geschrieben
der NDSB verlangt inzwischen für Neumitglieder eine gesonderte Dokumentation der Aktivitäten, d.h. zum jeweiliger Schießtermin immer noch die Disziplin nach Sportordnung.

Warum gibt es Verbände, die immer über das gesetzliche Limit herausschießen müssen...?

Geschrieben
Warum gibt es Verbände, die immer über das gesetzliche Limit herausschießen müssen...?

Damit diese höheren Limits in die nächste Gesetzesnovellierung gebastelt werden können. :rolleyes:

Gruß

Tauschi

Geschrieben
ich dachte, meinem Beitrag hätte man entnehmen können, dass die Meinung so nicht von mir geteilt wird. Ich habe mir bisher nichts einreden lassen.

....

Deine Meinung mit der Einholung von Informationen direkt vom Verband teile ich uneingeschränkt. So habe ich das bisher auch gemacht.

oh, da hab ich wirklich etwas unter Zeitdruck gelesen und habe fast das auf Arbeit fahren verpast. Bei dir ist da alles ok.

Wie ich gerade lese ist bei Taurus357 alles verloren, einfach hoffnungslos. Er giebt auch den Grund dafür an.

was ich da mehr als nur einmal in den letzten Jahren nachgefragt habe
Also ist doch die Anwendung bei uns im Amt aus meiner Sicht besser und logischer

Ein zufriedener Sklave.

Archiviert

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