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IGNORED

Eiskratzer und Glasschaber oder Waffe?


357er

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Gerade fiel mir wieder ein vor Zeiten gekaufter Glasschaber in die Hand,

den ich für einen rel. genialen Eiskratzer halte.

Jedoch das ewige Gelese hier, hat dazu geführt, dass ich ANGST habe,

den im PKW mitzuführen, weil evtl. die Gefahr besteht,

damit bei einer Fahrzeugkontrolle mit dem wunderbaren Waffg. in Konflikt zu kommen.

Die Frage, ob Winter ist oder ich vergesse ihn im Frühling herauszunehmen, ist hoffentlich kein Kriterium! Oder?

Was meinen ich Experten hier, zur Rechtslage des beeindruckenden Alltagsgegenstandes im PKW?

Name: Tajima-SCR-L600

tajimascrl600eiskratzer.th.jpg

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Unvollständige Beispiel-Links:

..w.amazon.com/Tajima-SCR-L600-Reversible-Blade-Scraper-21-Inch/dp/B00023S4TE

..w.hahne-schneidartikel.de/Shop/Glasschaber--glaschaber--schaber--reinigungsschaber--reinigungschaber--martor--glashobel/Schaber-60cm-lang-mit--Schlagkappe-Tajima.html

Tips zu anderen oder besseren Eiskratzern mit LANGEM Stiel,

sind zwar nicht die Frage hier, würden mich jedoch auch interessieren.

Den mit dem dünnen Bronzeblech am langen Holzstiel kenne ich schon.

Das soll hier möglichst kein Thema mit dem Schwerpunkt Eiskratzer werden.

Die rechtliche Frage zu abwehr- oder angriffgeeigneten Alltagsgegenständen in Fahrzeug,

hier speziell der SCR-L600, DAS ist hier die Kernfrage die ich zur Diskussion stelle!

Geschrieben
....

Die rechtliche Frage zu abwehr- oder angriffgeeigneten Alltagsgegenständen in Fahrzeug,

hier speziell der SCR-L600, DAS ist hier die Kernfrage die ich zur Diskussion stelle!

....

Wie das Ding unterm Sitz auf eine Polizeikontrolle wirkt können bestimmt die Zahlreich vorhandenen Vertreter dieser Zunft beantworten :) Aber ein Feuerlöscher unterm Fahrersitz ist auch nicht verboten.. und der tut auch weh wenn man ihn über die Birne gezogen bekommt :D

Und manch andere schmerzhafte Gegenstände die eigentlich ein Werkzeug sind finden sich auch in vielen Fahrzeugen

Gruß

Hunter

Geschrieben

Wenn es darum geht, einem Gegenstand die Eigenschaft "Waffe"anzudichten, ist es üblich, die Zweckbestimmung des Gegenstands zur Grundlage zu machen. Deshalb ist ein Skalpelloder ein Hirschfänger keine Waffe,sondern eben Arzt- oder Jäger-Werkzeug. Diese Gegenstände sind nicht dazu gebaut, die Waffenrecht-Definition zu erfüllen. Also sind sie keine "geborenen" Waffen.

Wenn man jetzt ein Muniereisen mit Duct-Tape umwickelt, dann wird daraus eine "gekorene" Waffe aus einem Alltagsgegenstand. Der Kratzer ist fürGlasscheiben bestimmt,solange Du ihn als Werkzeug imAuto hast: Null Problemo. Wenn Du ihn hinter die Haustüre legst (zur Sicherheit),wird er zur Waffe...auch unproblematisch. Aber nicht ins nächste Juweliergeschäft schleppen

Geschrieben
Dann wäre ggf. § 42a WaffG zu prüfen, aber wegen der Klingenlänge < 12cm abzulehnen.

Und selbst wenn sie über 12 cm lang wäre,

dann ist das "berechtigte Interesse" eines PKW Führers für

einen Eiskratzer und Glasschaber als offensichtlich anzusehen

und somit erlaubnisfrei...

Geschrieben

Ich musste ja schon wieder den Kopf schütteln, als ich das Thema gelesen habe. Nicht weil der Fredstarter einen an der Klatsche hat, sondern weil seine Bedenken tatsächlich berechtigt sind und hier im Lande des Schwachsinns ja alles möglich ist. Ich würde trotzdem, wie hier schon geschrieben wurde, den Eiskratzer ohne Bedenken im Auto liegen lassen. Ob im Kofferraum oder unterm Sitz ist da doch völlig wurst. Vielleicht war ja gerade kein Platz im Kofferraum, als der Eiskratzer eingepackt wurde. Meiner einer hat zum Beispiel ein 40cm langes Rundrohr aus Eisen im Kofferraum liegen. Das eignet sich ganz hervorragend, um ordentlich auszuteilen. Dazu ist es aber nicht bestimmt. Es ist eben nur eine Radschlüsselverlänergung. Und wenn das tatsächlich mal von der Obrigkeit beanstandet wird, dann lasse ich die Herrschaften versuchen, eine meiner Radmuttern mit ausschließlich dem mitgelieferten Schlüssel aufzumachen und dann sollte das Thema gegessen sein.

Geschrieben
In einem Land, in dem sogar der Begriff "Schutzbewaffnung" kreiert wurde

muß man sich über Bürgerrechte sich wirklich ernsthaft Sorgen machen.

Nennt sich Versammlungsgesetz!

Es sollen die Grundrechte der Versammlungsfreiheit geschützt werden(fridlich und ohne Waffen), aber warum funktioniert das wohl nicht?

Geschrieben

Weil Demonstranten irgendwann keine Lust mehr hatten willkürlicher Staatsgewalt schutzlos ausgesetzt zu sein.

Geschrieben
Weil Demonstranten irgendwann keine Lust mehr hatten willkürlicher Staatsgewalt schutzlos ausgesetzt zu sein.

Aha, daher also das Versammlungsgesetz? :confused:

Schon mal den Begriff Mai-Chaot usw. gehört?

Schon mal einen Schornsteinkopf auf den Helm bekommen!

Schon mal eine Mikrowelle aus dem 10. Stock auf den Helm bekommen?

Schon mal einen Sprengsatz zwischen die Beine bekommen?

Ich weiß, aus Deiner Sicht ist nur Gewalt gegen die Polizei gerechtfertigt! :peinlich:

Geschrieben

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten! :eclipsee_gold_cup:

Besonders die Meinung des mir durch WO-Nord Treffen bekannten PVB hat hohes Gewicht. (Ich hoffe: :bb1: mal wieder )

Ab sofort ist der 560gramm schwere 20EURO-Eiskratzer dort, wo er hingehört:

im PKW, als effektives Mittel* gegen vereiste und ggf. insektenverdreckte Scheiben.

*) das dort zuerst verwendete Wort "Waffe", löste schon wieder Unbehagen aus.

Es ist wirklich tief traurig, wo sich Deutschland hinentwickelt hat, nicht nur bezügl. "Waffen".

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