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IGNORED

Schießstandzulassung Kurzwaffenstand


Col. Breytenbach

Empfohlene Beiträge

Moin,

auf den meisten Ständen hängt ein Schild mit

”Zugelassen für Kurzwaffen (Pistolen/Revolver) bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Geschosse von 1.500 Joule.”

bezieht sich das auf "Kurzwaffenmunition im technischen Sinn" (Tabellen 3 und 4 der „Bekanntmachung der Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition“) oder darf wirklich nur mit Kurzwaffen geschossen werden? Was steht denn in den Standzulassungen?

Konkretes Beispiel:

Schießen mit KK-Wechselssystem auf AR-15 oder Pistolenkarabiner von Beretta / Heckler&Koch in 9x19mm bzw. .45 ACP auf "Kurzwaffenstand".

Hintergrund der Frage: Es gibt Personen im Verein die seit kurzem der Meinung sind "Kurzwaffenstand" wäre wörtlich zu nehmen und man dürfe dort nur mit Kurzwaffen schießen. Da ich aber weiterhin mit meinen "Spaßkniften" auf dem 25m Stand schießen möchte, muss ich dies widerlegen.

Jan

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Hintergrund der Frage: Es gibt Personen im Verein die seit kurzem der Meinung sind "Kurzwaffenstand" wäre wörtlich zu nehmen und man dürfe dort nur mit Kurzwaffen schießen. Da ich aber weiterhin mit meinen "Spaßkniften" auf dem 25m Stand schießen möchte, muss ich dies widerlegen.

Hallo,

wie es genau im Gesetz seht kann ich nicht sagen, jedoch kenne ich bei den Zulassungen für 25m Stände in meinem Umfeld drei Formulierungen, die jeweils der Standzulassung entnommen sind:

1.) Zugelassen für Kurzwaffen bis zu einer Bewegunsenergie von 1500J

2.) Zugelassen für Kurz- und Langwaffen bis zu einer Bewegungsenergie von 5000J

Der 50m KK-Stand mit 25m GK Pistolenanlage verfügt über die folgende Zulassung:

3.) Zugelassen für Langwaffen bis 300J, sowie Kurzwaffen bis 1500J

Ich vermute daher mal, dass es schon einen Unterschied KW/LW gibt, selbst wenn sich der Grund hierfür mir nicht auf den ersten Blick erschließt. Aber ich lasse mich da gern eines besseren belehren.

Gruß

Frank

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Ihr sprecht von der Standordnung, siese hängt in den Ständen aus. WAs da drin festgehalten ist, muss mit der Standzulassung durch die Behörde nach dem Gutachten des SSV nichts zu tun haben.

Beispiel:

SSV schlägt der Behörde vor, den Stand auf Grudn der vorhandenen Lüftungs-, Boden- Wand- und Deckensituation für Lw+KW bis 7000 J sowie für VL und Armbrust zuzulassen.

Vorstandsmitglied "Ist mein Stand" setzt aber durch, dass wegen der zu befürchtenden Schäden durch die "Rambos" mit ihrer "Knallerei" und weil man das Geld dringender für neue Stühle in der Gaststsätte braucht, die Standordnung ausgelegt wird auf KW +LW bis 1500 J sowie VL. VL eingeschränkt auf eine Bahn, damit nicht zu viele auf den Geschmack kommen und der Stand dann so "dreckig" wird.

Beschlossen + verkündet - Standordnung steht.

Nach 20 Jahren Maulerei der "wilden Jungen" über dei Idioten von SSV, die behörde und man könnte doch... Revolution, Streiterei im Verein weil kein Geld da ist usw. usw.

Aber die "Alten" von der ersten Betreibsgenehmigung sind nicht mehr, alle anderen interessiert doch der "uncoole Aktenmist" nicht.

Ergebnis: na ja...

P.S. Übrigens würden sich mache Vorstände sehr schnell mit sehr deutlichen neuen Standordnungen auf den Weg machen wenn sie die Zulassungen ihrer Stände prüfen würden.. :o

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Servus Lobo,

kann es sein, dass einer von uns beiden die Frage falsch verstanden hat?

Ich jedenfalls habe es so verstanden, dass der Themenstarter wissen will, ob er in einem für KW zugelassenem Stand mit 1500 j auch eine LW mit weniger Energie schießen darf. Mir wurde das von einem Deiner Kollegen wie folgt erklärt: Wenn in der Standzulassung nur KW steht, dann darf auch nur mit KW geschossen. Und das gilt auch umgekehrt. Steht da nur das Wort LW, dann halt nur LW.

LG

MK

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Wenn das Schild auf dem Stand tatsächlich aus der Behördlichen Zualssung zitiert und nicht durch den Verein beschlossen wurde, dann ist die restriktive Auslegung richtig.

Bei uns lautet die Zulassung auf dem Stand 3:

Zugelassen für Kurzwaffen und Langwaffen im Kurzwaffenkaliber sowie Flinten mit Flintenlaufgeschossen. E0(max)=2.500 J

Dagegen auf Stand 2: Zugelassen für Kurzwaffen mit E0 (Max)= 2.500 J

Ist doch deutlich, oder?

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Wenn das Schild auf dem Stand tatsächlich aus der behördlichen Zualssung zitiert und nicht durch den Verein beschlossen wurde, dann ist die restriktive Auslegung richtig.

Genau da liegt ja das Problem; bis das nicht geklärt ist, ist der Rest ein Versuch von Kaffeesatzleserei.

C.

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Genau da liegt ja das Problem; bis das nicht geklärt ist, ist der Rest ein Versuch von Kaffeesatzleserei.

C.

Das ist doch "Wurscht" :contra:

Der Themenstarter hat doch, wie auch vom Manfred Kübel geschrieben, danach gefragt, ob es im GESETZ oder den STANDZULASSUNGEN Unterscheidungen zwischen KW und LW gibt. Das das, was auf den Aushängen in den Ständen zu lesen ist, nicht zwangsläufig der (maximalen) Zulassung entspricht, ist hier doch gar nicht gefragt.

Gruß

Frank

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Die Ausgangslage:

Auf den meisten Ständen "hängt ein Schild"....

Und hier ist erläutert worden, daß zunächst einmal geklärt werden muß, ob dieses Schild "urheberrechtlich" auf dem Mist des Vereinsvorstandes gewachsen ist oder ein Auszug aus der offiziellen Schießstandzulassung.

Und damit ist alles gesagt geworden.

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Kurz gegoogelt habe ich auf der Seite eines Vereins ein PDF gefunden welches besagt:

"1.1 Die Standzulassung

In der Standzulassung finden sich Informationen, was auf dieser Schießstätte zugelassenen ist. Also was darf wie, wann und wo geschossen werden!

In der Standzulassung festgelegt sind die auf diesem Stand zugelassenen Waffen und Kaliber, meist eine Angabe zur Art der Waffe (Lang- oder Kurzwaffe) und zur max. zulässigen Mündungsenergie."

Quelle: http://www.sv1862-gross-umstadt.de/Downloa...andaufsicht.pdf

Weiterhin habe ich auf http://www.schiessstandsachverstaendiger.d...ssstaenden.html

folgende Passage gefunden:

"”Zugelassen für Kurzwaffen (Pistolen/Revolver) bis zu einer maximalen

Bewegungsenergie der Geschosse von 1.500 Joule.”

Auf den Teilanlagen für Kurzwaffen darf nur Kurzwaffenmunition im technischen

Sinn verwendet werden."

Das folgende, dazugehörige Schild schränkt es, meiner Meinung nach, jedoch wieder etwas ein:

http://www.schiessstandsachverstaendiger.d...d-zulassung.pdf

Hier steht klar "nur mit folgenden Waffen- und Munitionsarten".

In meinem kürzlich abgelegten Standaufsichtenkurs wurde mir das übrigens genauso beigebracht: Auf einem Stand, der für KW freigegeben ist,

darf ich NICHT mit einer LW in .22 schießen.

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Und hier ist erläutert worden, daß zunächst einmal geklärt werden muß, ob dieses Schild "urheberrechtlich" auf dem Mist des Vereinsvorstandes gewachsen ist oder ein Auszug aus der offiziellen Schießstandzulassung.

Das hat für den Nutzer doch keine Konsequenz. Wenn der Schütze sich nicht dran hält, dann fliegt er vom Stand.

Wenn die Auflage durch die Genehmigungsbehörde kommt, dann muss der Verein dafür sorgen dass sie eingehalten wird. Also fliegt der Schütze raus.

Wenn die Vereinsvorstandschaft die Auflage beschlossen hat, dann hat der Schütze es zu respektieren. Wer sich nicht daran hält, fliegt auch vom Stand. Als Eigentümer kann man bestimmen was mit dem Stand gemacht wird.

In meinem Verein gibt es zur Zeit auch eine unpraktische Standzulassung der Genehmigungsbehörde, weil bei der letzten Standabnahme ein Absatz vergessen wurde. Ist blöd, ist aber so. Ich werde bei der diesjährigen Standabnahme schauen, dass außer (sicherheits-)technischen Auflagen (Energie, Geschosstyp, Schießentfernung,...) keine weiteren (wie Disziplinnummern, Waffenarten,...) ins Gutachten kommen. Dennoch werde ich, wie der Rest des Vorstandes, dann dennoch nicht alles zulassen. Wir sind nur dem BSSB/DSB angeschlossen, und möchten nur dass auch diese Disziplinen geschossen werden. Also entscheiden wir als Vorstand, wie der Stand genutzt werden darf.

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Hintergrund der Frage: Es gibt Personen im Verein die seit kurzem der Meinung sind "Kurzwaffenstand" wäre wörtlich zu nehmen und man dürfe dort nur mit Kurzwaffen schießen. Da ich aber weiterhin mit meinen "Spaßkniften" auf dem 25m Stand schießen möchte, muss ich dies widerlegen.

Servus Jan !

Wenn ich diesen Satz so lese, dann erinnere ich mich an die Aussage eines Freundes als ich vor ein paar Jahren mit dem Schiesssport angefangen habe:

"Klaus pass´ auf, es gibt bei keiner Sportart so viele Neider wie beim Schiesssport" ! Recht hatte er...

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Das hat für den Nutzer doch keine Konsequenz. Wenn der Schütze sich nicht dran hält, dann fliegt er vom Stand.

Es ging auch nicht um die Konsequenzen, sondern zunächst einmal um die Wertung.

Daß zunächst einmal fast alles, was an Anweisungen an irgendeiner Wand hängt zu befolgen ist, steht auf einem anderen Blatt.

Aber auch Anweisungen sind nicht heilig, unveränderbar oder sonstwie für die Ewigkeit.

Wenn jemand feststellt, daß diese "Anweisung" geändert werden könnte, weil die Standzulassung es erlaubt, spricht - außer der Betonköpfigkeit von Vorständen nichts dagegen.

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Dennoch werde ich, wie der Rest des Vorstandes, dann dennoch nicht alles zulassen. Wir sind nur dem BSSB/DSB angeschlossen, und möchten nur dass auch diese Disziplinen geschossen werden. Also entscheiden wir als Vorstand, wie der Stand genutzt werden darf.

Respekt vor dieser Einstellung... ich wollte schon immer mal wissen, wer die Leute sind, über die hier im Forum immer geschumpfen wird - und für die der ganze DSB und alle deren Mitglieder mit Hohn und Schimpf büßen müssen...

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Servus Lobo,

kann es sein, dass einer von uns beiden die Frage falsch verstanden hat?

Ich jedenfalls habe es so verstanden, dass der Themenstarter wissen will, ob er in einem für KW zugelassenem Stand mit 1500 j auch eine LW mit weniger Energie schießen darf. Mir wurde das von einem Deiner Kollegen wie folgt erklärt: Wenn in der Standzulassung nur KW steht, dann darf auch nur mit KW geschossen. Und das gilt auch umgekehrt. Steht da nur das Wort LW, dann halt nur LW.

LG

MK

Deine Frage kann ich mit JA für den ersten Teil und mit zutreffend für den zweiten Teil bentworten Manfred.

Er hat gesagt "hängt ein Schild"

Ich habe dann ausgeführt, dass dies einmal eine Einschränkung der Zulassung durch den SSV und die Behörde sein kann oder anderseits eine vom Vereinsvorstand kraft Amtes beschlossene Einschränkung.

Für MICH ergibt es einfach keinen Sinn einen Stand bis XXX J zuzulassen und dann diese Zulassung durch die Vorgabe einer Waffenart (VL lassen wir mal außen vor wegen der Lüftung) unnötig einzuschränken.

Die einzige Begründung die mir jetzt auf die schnelle und ohne die RiLi nochmals zu Rate zu ziehen einleuchtend ist wäre, dass der Verein eine bestimmte Anzahl von Bahnen nutzen will.

Grob gesagt: Bei 5 m Breite sind -5- KW-Bahnen zulässig, aber nur 4 LW-Bahnen. Hinzu kommt, dass bei der Nutzung von LW auch andere Einrichtungen des Standes (z.B. Brüstungsbreite oder LW-Ablagen/Ständer den RiLi entsprechen müssen.

Wenn dann die Gesamtbreite der Anlage aber diese Anzahl von Bahnen nur bei Zu Grunde Legung der Mindestbreite für KW zulässt, muss ich entweder LW untersagen oder aber eine Bahn streichen und kann dafür auch LW schießen.

Energieabgabe ist Energieabgabe -egal ob aus KW oder LW. Entscheident ist, was vorne einschlägt (oder sonstwo).

Dass es andere (s.o.) Gründe geben kann eine Waffenart auszuklammern von der Nutzungsfreigabe steht auf einem anderen Blatt.

Dies muss aber aus dem Abnahmegutachten anläßlich der Betriebserlaubnis ersichtlich sein.

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Dennoch werde ich, wie der Rest des Vorstandes, dann dennoch nicht alles zulassen. Wir sind nur dem BSSB/DSB angeschlossen, und möchten nur dass auch diese Disziplinen geschossen werden. Also entscheiden wir als Vorstand, wie der Stand genutzt werden darf.

Du willst uns damit ernsthaft sagen, dass ihr nicht zulasst, dass z.B. ein GK-KW-Schütze auf diesem Stand eine BDMP PolicePistol1 oder NPA-Scheibe an seinen Scheibenträger/Rahmen heftet und (u.U. mit identischer Waffe/Munition wie der Standnachbar daneben, der sich eine "DSB"/ISSF-25m-Präzisionsscheibe rausgehängt hat) den entsprechenden Präzisionsteil dieser Übungen schießt?

Entschuldige, aber das empfinde ich als lachhaft. Und mit der Stand-Zulassung sowie den vom Verein zugelassenen Waffen/Kalibern hat es ohnehin nichts zu tun.

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Ich hatte mir fast gedacht, dass mein Verhalten nicht auf große Zustimmung stößt. Lasst es mich erklären.

Ich bin seit 2 Jahren im Vorstand meines Vereins, als 2. Pistolenreferent. Damals war festgelegt, dass auf dem 25m Stand nur die DSB üblichen Kurzwaffen geschossen werden dürfen (.22lfb, .30-.38, 9mm Para, .45 ACP, .357, .44), und auf dem 50m Stand Langwaffen in Kleinkaliber sowie Unterhebel B (Kurzwaffenpatronen).

Mit der Zeit kamen einige Schützen mit dem Wunsch, auch Ordonannzgewehr schießen zu wollen. Ist original auf 100m, geht also nicht. Bayerisch Ordnonnanz geht auf verkleinerte Scheibe auch auf 50m. Also habe ich mich der Sache angenommen. Aber nach dem Blick in die Standzulassung der Stadt die Ernüchterung, dort sind für beide Stände explizit Disziplinnummern angegeben, die erlaubt. sind. Bayerisch Ordonannz steht nicht dabei. Nachdem mir die Standzulassung älter vorkam, habe ich eine aktuellere Standzulassung gefunden, die hier einen entscheidenden Satz weniger hat, weshalb Bayerisch Ordonnanz jetzt zulässig ist. Gemeinsam mit ein paar aktiven Schützen, neuen Scheibenhaltern (damit man nicht die anderen kaputtschießt, sondern die eigenen) und einem Konzept zu Schießzeiten und Aufsichten konnte ich im Vorstand erreichen, dass wir einen weiteren Schießtermin, hauptsächlich für GK-Gewehr, eingerichtet haben. Aus Rücksicht auf Schützen, die in Ruhe ihr KK-Gewehr-Training absolvieren wollen, aus Rücksicht auf die Gäste der Gaststätte (GK-Gewehr ist im Gastraum laut zu hören) und die aktuell doch hohe Auslastung der bisherigen Schießzeiten.

Weitergehende "Freigaben" wollen wir zur Zeit nicht machen, weil:

- von den Schützen kein Bedarf gemeldet wurde,

- ich mich darum kümmere, dass bei der diesjährigen Standabnahme, wie bereits geschrieben, erst alle weiteren Auflagen die nicht notwendig sind, gestrichen werden,

- und vor allem weil wir als Vorstand nicht wissen, wie es haftungs- und versicherungstechnisch aussieht, wenn etwas passiert, und dabei nicht nach den Regeln des BSSB/DSB geschossen wurde. Als Mitglied des BSSB ist der Verein automatisch haftpflichtversichert, jedoch nur im Rahmen der DSB/BSSB Regeln.

Mitversicherte Wagnisse

Sportwaffen/Sportgeräte, Böller

Genehmigter Besitz und zugelassene Verwendung sowie zulässiger Transport von

+ nach der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes e.V. (DSB) bzw. der Schießordnung des BSSB zulässigen Sportwaffen und Sportgeräten;

...

Wiederladen

Nicht gewerbsmäßig, behördlich genehmigtes Wiederladen von Sportpatronen für Waffen,

die nach den Bestimmungen des DSB e.V. / BSSB e.V. bei den von ihm anerkannten Sportdisziplinen zugelassen sind und sofern die wiedergeladenen Patronen ausschließlich für versicherte Zwecke Verwendung finden.

Weil wir nicht wissen, wie die haftungs- und versicherungstechnische Lage ist, wenn etwas passieren sollte, lassen wir Schießen nach anderen Sportordnungen, oder ohne Sportordnung (Jäger,..) auf unserem Stand nicht zu. Auch möchten wir kein "Ballerstand" für uns unbekannte Gäste sein, die nur kommen weil man bei uns alles Schießen könnte, womöglich ohne pfleglich mit dem Stand umzugehen. Bei eigenen Mitgliedern lassen wir durchaus zu, auch Funktionstest mit Waffen durchzuführen, für die wir keinen regulären Schiebetrieb anbieten können, z.B. weil wir nicht die benötigten Schießentfernungen haben. Wir bestehen nur darauf, dass sich überhaupt eine Disziplin beim BSSB/DSB finden lässt, eben aus Versicherungsgründen.

Wie ich an dem Beispiel Ordonnanzgewehr zeigen will, sind wir im Vorstand keine Betonköpfe. Wir haben, als Bedarf angemeldet wurde, geschaut was geht, und eine praktikable und haftungs- und waffenrechtlich wasserdichte Lösung für alle gefunden. Und das werden wir auch wieder tun, sobald Wünsche an uns herangetragen werden. Ich persönlich habe z.B. nicht die Zeit, alle "was wäre wenn-Fragen" durchzuspielen, sauber zu recherchieren und durchzukauen, solange kein Bedarf da ist. Alle Schützen in unserem Verein, die Disziplinen außerhalb des BSSB/DSB schießen wollen, sind bereits Mitglied in anderen Vereinen, in denen entsprechende Gruppen existieren. Bei uns gibt es dass nicht, weil es von den Schützen nicht angefragt wurde.

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Ich hatte mir fast gedacht, dass mein Verhalten nicht auf große Zustimmung stößt. Lasst es mich erklären.

Deine Erklärung und Deine Motivation in allen Ehren.

Allerdings habe ich als juristischer Laie das Gefühl, Ihr zieht aus (ebensolcher, juristischer) Unkenntnis Probleme an den Haaren herbei, die gar keine sind. So wie ich die Haftpflicht-Versicherung für Schützen kenne, die über den Verband üblicherweise besteht, steht diese Versicherung für Schäden gerade, die der Schütze produziert. Außerdem ist der Schütze bei der Ausübung des Sports auch noch Unfallversichert, Das heißt, wenn Ihm etwas passiert, kommt die Unfall-V. für seinen Verdienstausfall auf. Die Krankenversicherung besteht ja ohnehin.

Wenn der Schütze unter Beachtung der Sicherheit schießt oder trainiert, so ist er durch seinen VERBAND üblicherweise abgesichert, ebenso wie der Standbetreiber. Der VEREIN taucht erst gar nicht auf, höchstens eben als Standbetreiber. Bin ich also bei Euch im Verein, so sollte das Schießen nach BVA-Sportordnung, egal mit welcher Buchstabensuppe, stets versicherungstechnisch OK sein.

Wäre mal ein Thema für Eure Vorstandssitzung, Euch da von jemand deutlic berufenerem als mir informieren zu lassen. Ich tät einen Anwalt und einen Versicherungs-Kaufmann einladen oder um Stellungnahme bitten, habt Ihr ja vielleicht sogar im Verein. Und dann könntet Ihr Eure Dachorganisationen mal um Hilfe und Aufklärung fragen.

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Weitergehende "Freigaben" wollen wir zur Zeit nicht machen, weil:

- und vor allem weil wir als Vorstand nicht wissen, wie es haftungs- und versicherungstechnisch aussieht, wenn etwas passiert, und dabei nicht nach den Regeln des BSSB/DSB geschossen wurde. Als Mitglied des BSSB ist der Verein automatisch haftpflichtversichert, jedoch nur im Rahmen der DSB/BSSB Regeln.

unter Einbeziehung des Beitrags von karlyman:

diese Sorge kann ich Dir nehmen: BDMP-Mitglieder sind auf jedem Stand abgesichert, wenn sie Disziplinen des BDMP schießen - siehe hier

Harlekin

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Wäre mal ein Thema für Eure Vorstandssitzung, Euch da von jemand deutlic berufenerem als mir informieren zu lassen.

Wird sicher gemacht, sobald Bedarf dafür ist. Wie gesagt, der besteht zur Zeit nicht. Wir bekommen die Vorstandssitzung auch so schon voll, mit dringenden Problemen wie Finanzen, Instandhaltung und Modernisierung der Immobilie und anderem. Wir brauchen keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme wenn sie dann keiner nutzt oder würdigt.

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unter Einbeziehung des Beitrags von karlyman:

diese Sorge kann ich Dir nehmen: Ich kann mich da Harlekin nur anschließen, gleiches gilt für Jäger auf zugelassenen Schießständen.

Gruß JM

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Ich hatte mir fast gedacht, dass mein Verhalten nicht auf große Zustimmung stößt. Lasst es mich erklären.

Danke für die Erklärung.

Und, was den BDMP bzw. die dortigen Disziplinen angeht, hat Harlekin das mit dem Versicherungsschutz ja geklärt.

Im Übrigen( nur mal z.B.): In BDMP-Disziplinen wie DP1, 2 oder 3 werden Präzisionsschüsse auf 25 m auf die ISSF-/"DSB"-Pistolenscheibe abgegeben, in Kalibern, die zum allergrößten Teil den der Gebrauchswaffendisziplinen des DSB entsprechen. Und wenn der Präszisionsteil (25m) von PP1 oder NPA geschossen werden, verhält es sich ähnlich, nur dass die Scheibe eben eine "Fleckscheibe" mit z.T. anderen Ringzahlen ist und leicht abweichende Schusszahlen gemacht werden. Im Grunde also "das Gleiche in Grün". Der Anlage und den "DSB"-Mitnutzern machen diese Disziplinen Null komma Nichts aus. Für Besonderheiten wie Mehrdistanz-Abläufe, "1500" u.ä. muss man ohnehin woanders hin.

Noch eine Anmerkung:

Speziell dir, hexoplast, hätte ich nie Engstirnigkeit unterstellt... Hattest du nicht schon eine Drückjagd speziell mit "optisch bösen Selbstladern" im Revier organisiert? Vor diesem Hintergrund hatte ich mich dann sehr gewundert...

Gruß,

karlyman

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Das mit der Drückjagd war bestimmt jemand anderes, ich habe mit Jagen nichts am Hut.

Bei mir im Verein geht es bestimmt nicht um Engstirnigkeit. Sondern um "Da haben wir uns noch nie drum gekümmert, und bevor wir uns in die Nesseln setzen untersagen wir es. Wenn Bedarf ist, dann schauen wir was geht.". Ich kann damit leben. So geht es schrittweise weiter. Bei der Hauptversammlung letzte Woche sind auch noch vier junge Leute (<50 Jahre) in den Vorstand gewählt worden. Und deshalb sehe ich den Verein auf dem richtigen Weg. Wäre ich vor 2 Jahren mit der Forderung nach einer kompletten Freigabe des 50m Standes gekommen (Will den Stand und die geschweißten Alurahmen mit Slugs zusammenschießen, oder so.) dann wäre ich heute nicht mehr dort. Und so entwickelt sich der Verein, auch mit meiner Hilfe, vorwärts. Das ist die Aufgabe eines Vorstandes, denke ich.

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