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Eigenimport


Shelby

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Geschrieben

Moin,

weiss jemand, mit welchen Schwierigkeiten / Problemen man zu kämpfen hat, wenn man eine Waffe aus den USA importieren möchte ( außer Beschussamt )?

Hintergrund: Schwiegervater ist US-Bürger mit Wohnsitz in USA, und würde mir gern behilflich sein... :00000733:

Gruss,

shelby

Geschrieben
Moin,

weiss jemand, mit welchen Schwierigkeiten / Problemen man zu kämpfen hat, wenn man eine Waffe aus den USA importieren möchte ( außer Beschussamt )?

Hintergrund: Schwiegervater ist US-Bürger mit Wohnsitz in USA, und würde mir gern behilflich sein... :00000733:

Gruss,

shelby

Ich weiß ja nicht, was du konkret importieren möchtest...

Sollte es irgendetwas in Richtung Halbautomaten sein, die auch nur im Entferntesten nach Militär riechen, wiederhole ich wie mein Vorposter eine Frage:

Sagen dir die Begriffe KWKG, Feststellungsbescheid, Behördenwillkür und -terror, Unrechtsstaat, Lüge, Hausdurchsuchung, sowie insbesondere "RRA" etwas ?

Falls nicht, einfach die die Suchfunktion mit dem Begriff "RRA" nutzen...

Geschrieben
weiss jemand, mit welchen Schwierigkeiten / Problemen man zu kämpfen hat, wenn man eine Waffe aus den USA importieren möchte ( außer Beschussamt )?

Das Problem faengt bei der Ausfuehr aus den USA an. Dazu braucht man eine Handelslizenz, eine Registrierung bei der entsprechenden Kontrollbehoerde, einen Einzelantrag der ca. 250 Dollar kostet und der Hersteller muss ebenfalls als ausfuehrender Hersteller registriert sein (was nur ein kleiner Teil ist).

Wenn der Schwiegervater ein Waffenteil einfach so versendet (und ja, eine bruenierte Schraube kann das schon sein - es muss halt nur "fuer" Waffen gemacht sein) dann ist schnell mal ein Aufenthalt mit Vollpension von 3-5 Jahren dabei.

Kurz und schmerzlos - es ist ausser bei sehr teuren Einzelanfertigungen nicht lohnend!

Geschrieben

Schade....

ich interessiere mich nämlich für ein AR15 M4 Kaliber 6,5mm Grendel....kann ich hier in EU nicht finden und Schwiegervater hat eines " an der Hand "

Geschrieben

Grundsätzlich dürfen keine AR15 exportiert werden aus USA. Unter ganz bestimmten Voraussetzungen gibt es Ausnahmen, die aber nur bei lizensierten Exporteuren asngewendet werden können und so selten sind wie ein Waffenschein in DE.

Dann kommt in DE immer noch das BKA und wenn Du eine Waffe mit Sear-Cut hast, die mit einem M16 Verschluss als Vollautomat läuft (wie 95% aller AR15 in USA), dann hast du einen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz begangen und riesige Probleme. Ich würde dir davon abraten, denn du kannst schneller im Kaffee Viereck sitzen als du denken kannst.

Geschrieben
... eine Waffe mit Sear-Cut hast, die mit einem M16 Verschluss als Vollautomat läuft (wie 95% aller AR15 in USA), dann hast du ...

.. ggf. auch jetzt schon ein Problem.

Z.B. wenn Du beim Beschussamt (neuer Verschluss, Lauf oder wesentliches Teil) aufschlägst.

Sinngemäß eine aktuelle Aussage beim Beschussamt:

"Wenn ich mir hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Waffe unsicher bin, behalte ich das vorgestellte AR-15 ein und sende es zum BKA zur Begutachtung."

Besser ist es, den Sear Cut mit einem Füllstück zu verschließen.

Der wird mit 2-Komponenten-Kleber fachgerecht eingeklebt.

Damit ist die ggf. denkbare Verwendung eines FA-Lowers unmöglich.

Das Teil sieht so aus. Zu bekommen bei den üblichen Verdächtigen .

ylsckpe9od5.jpg

Geschrieben
stress mit dem CUT!

Andreas, ich gebe nur das wieder, was ich unmittelbar erlebt habe. Mehr nicht.

Wie wer was daraus macht, ist jedem seine Sache.

Ich habe mein XR-15 jedenfalls wieder mitgenommen. Und das war es mir wert. Mehr sag´ ich nicht dazu.

Geschrieben

was macht ein Besitzer eines OA15 der ersten Tage , für welches sogar ein Feststellungsbescheid vorhanden ist?

da ist auch ein Cut vorhanden!

scheinbar sind selbst die BAs untereinander nicht einig.

Geschrieben
was macht ein Besitzer eines OA15 der ersten Tage , für welches sogar ein Feststellungsbescheid vorhanden ist?

da ist auch ein Cut vorhanden!

scheinbar sind selbst die BAs untereinander nicht einig.

hi

und der cut ist im bescheid enthalten ...?

da war doch was damals mit den ersten OAs ..

gabs damals nicht einen - ähhm - etwas ueberstuerzten besitzerwechsel oder verwechsle ich das mit was ..?

Geschrieben
scheinbar sind selbst die BAs untereinander nicht einig.

So isses.

Zitat:

"Fest eingebaut kann man sich für kleines Geld so viel Ärger und großes Geld ersparen."

Geschrieben

Wenn Ihr ein einziges Mal beim BKA gewesen wäret mit einem AR15, würdet Ihr diese Halbwahrheiten hier nicht zusammen schreiben.

Nicht die Beschussämter sind zuständig sondern ausschließlich das BKA. Und da heißt es ganz klar: Wenn der Lower mit einem M16 Verschluss als Vollautomat läuft, hat man einen verbotenen Gegenstand mit allen rechtlichen Folgen.

Die BA´s haben darauf keinen Einfluss außer dass sie keine AR15 beschießen dürfen, für die es keinen Feststellungsbescheid gibt. Hört also besser auf, jemanden in die Kriminalität zu locken mit diesen Halbweisheiten. Wenn das BA Eckernförde sich darüber hinwegsetzt, hat das rechtlich gesehen für den Besitzer absolut keine Bedeutung, denn das BA prüft nicht die rechtliche Einstufung sondern lediglich die Maßhaltigkeit und die Stabilität der wesentlichen Bestandteile.

  • 2 Jahre später...
Geschrieben

An dieser Ausfräsung scheitert also die Zulassung?

Da hat sich das BKA ja mal richtig ins Zeug gelegt um die Welt ein Stück sicherer zu machen. Jetzt müssen nur noch Fräser in der entsprechenden Größe verboten oder zumindest registriert werden.

Full-Auto Griffstücke und Verschlußträger scheint es ja an jeder Straßenecke zu geben. Gut das die Verwendung dieser verbotenen Teile nun nachhaltig an diesem fehlenden Ausschnitt scheitert. Mir fällt echt ein Stein vom Herzen.

Manfred

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