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IGNORED

Mit Waffen inUrlaub fahren


WOfriend

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich habe eine KW über meinen Jagdschein. Jetzt fahre ich in Urlaub in die neuen Bundesländer und möchte dort im Schützenverein des Urlaubsortes mit meiner KW trainieren.

Wie sind die Regeln dafür? Brauche ich eine gesonderte Erlaubnis (Einladung vom SV)? Was ist beim Transport zu beachten?

Dick

Geschrieben

Ich würde sagen, du transportierst die Waffe zum Training auf einem anderen Schießstand.

Somit im Zusammenhang mit deinem Bedürfnis

Für die Aufbewahrung am Urlaubsort musst du dann aber auch Sorge tragen.

Geschrieben

Der Waffentransport ist innerhalb Deutschland überhaupt kein Problem viele Schützen fahren zu Wettkämpfen mit Ihren Waffen quer durch Deutschland die Waffe in abschließbaren Waffenkoffer und fertig am Urlaubsort muss man dann sehen ob der Schützenverein einen Waffenschrank hat wo man die Waffe für die Urlaubszeit lagern kann oder ein Mitglied des Schützenvereins, am besten vorher abklären.

Wolfgang :bb1:

Geschrieben

Also mein Wissenstand ist oder war (man möge mich belehren) :

1) Man muß vom Gastgeberstand eine Einladung haben.

Wäre dies nicht so, könnte jeder immer seine Waffen im Auto haben und müsste nur alle Schützenvereine in der Nähe auswendig drauf haben, und, die Klausel vom Bedürfnis umfasster Zweckweg "zum Büchser", "zum Stand" oder "zum Waffenhändler" wäre ja auch mal sowas von nichtig.

Ich habe hier schon oft gelesen das schon ein erweiterter Umweg bei einer dieser Fahrten ein Problem sein kann.

2) Man muß die Waffen am Urlaubsaufenthaltsort nicht per Gesetz im Tresor lagern, man muß aber natürlich den Fremdzugriff verhindern.

Wie soll man als Hotelgast seine Waffen auch im Tresor lagern wenn der Schützenverein keine Möglichkeit hat und auch kein Schützenkamerad bereit ist?

Geschrieben
...am Urlaubsort muss man dann sehen ob der Schützenverein einen Waffenschrank hat wo man die Waffe für die Urlaubszeit lagern kann oder ein Mitglied des Schützenvereins, am besten vorher abklären.

...

Das wäre zwar eine gute, saubere und empfehlenswerte(!) Lösung, aber gesetzlich vorgeschrieben ist sie prinzipiell nicht:

AWaffV § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition:

...

11) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist.

D.h. in diesen Fällen muß die Waffe nicht in einen entsprechend eingestuften Waffenschrank.

Problem: Wenn was passiert/das Ding wegkommt wird der Richter entscheiden, ob man "sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme" getroffen hat. <_<

Gruß

Sigges

Geschrieben

Das Kernproblem, diese erleichternden Bestimmungen des §13 nutzen zu können ist aber:

AWaffV § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition:

...

11) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen ...

Wenn man also zum Wettkampf fährt, inklusive An- und Abreise kein Prob, aber dann noch 'nen Badeurlaub von 2 Wochen dranhängen sehe ich kritisch.

Geschrieben
1) Man muß vom Gastgeberstand eine Einladung haben.

Sorry, aber das ist Quatsch! Oder hast du auch immer eine Einladung dabei, wenn du auf dem Weg zu deinem Schiessstand bist? Woher soll denn der PB bei einer Verkehrskontrolle wissen, wo dein "normaler" Stand ist und wann die Trainingszeiten dort sind?

Also einfach mal die Kirche im Dorf lassen und beruhigt in den Urlaub zum Schiessen fahren (ich habe für solche Zwecke extra einen B-Würfel für schlappe 135€ bei meinen Eltern deponiert :gutidee: )

Wenn du unterwegs in eine Kontrolle kommst und man unter deinen ganzen sonstigen Reiseutensilien deine Waffenkoffer finden sollte, sagst du einfach, dass du im urlaub auf dem Schiessstand XY trainieren willst und gut ist....

MfG: Steam

Geschrieben
Das Kernproblem, diese erleichternden Bestimmungen des §13 nutzen zu können ist aber:

AWaffV § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition:

...

11) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen ...

Wenn man also zum Wettkampf fährt, inklusive An- und Abreise kein Prob, aber dann noch 'nen Badeurlaub von 2 Wochen dranhängen sehe ich kritisch.

Sicher beginnt irgendwann der Zusammenhang zur Grundlage für den §13 abzunehmen!

Die Frage ist hier, will er in mehreren Wochen Urlaub nur 1x schießen, oder will er dort mehrmals schießen, wie lange geht er überhaupt in Urlaub, etc. etc. .... abschließend wird man das immer nur für den Einzelfall beurteilen können - wenn man das überhaupt kann.

Geschrieben

Praktisches Beispiel von mir.

Beruflich bin ich sehr oft in CZ, weil wir dort eine Produktionsstätte haben. Einer meiner dortigen Kollegen ist auch

Sportschütze.... Eher Waffenträger, da er einen Waffenschein besitzt und seine KW zur Verteidigung nutzen darf.

Ist wohl in CZ nicht so hirnrissig wie bei uns.

Wie auch immer. Wir haben beschlossen zusammen in CZ auf den Stand zu gehen, wenn ich wieder da bin.

Einen EFP habe ich. Also hat er mir ein kurzes Einladungsschreiben per Mail gesendet und ich habe meinen

98er, XR41 und P1 eingepackt. Dazu noch ein Paar Murmeln und alles in den den Kofferraum. Während

der Arbeit waren die Waffen im Kofferraum verschlossen und das Fahrzeug, zu dem nur ich den Schlüssel

hatte auf dem bewachten Firmenparkplatz. Nachts im Hotel haben die Waffen neben mir am Bett gestanden.

Natürlich stets im verschlossenen Behältnis.

Meiner Meinung nach war dem Gesetz damit Genüge getan und ich hatte zu jeder Zeit die Waffen gegen

unberechtigte gesichert. Einzig beim Abendessen habe ich sie zusätzlich im Kleiderschrank eingeschlossen,

damit das Zimmermädchen nicht auf die Idee kommt, Sie könnte sie vielleicht als Meinungsverstärker

gegenüber Ihren Boss für ein besseres Gehalt verwenden.

ToBo

Geschrieben
Sorry, aber das ist Quatsch! Oder hast du auch immer eine Einladung dabei, wenn du auf dem Weg zu deinem Schiessstand bist? Woher soll denn der PB bei einer Verkehrskontrolle wissen, wo dein "normaler" Stand ist und wann die Trainingszeiten dort sind?

Es wäre einer Behörde durchaus möglich über die Standbücher die Einträge einzusehen und andere Nachweise abzufordern wo man nachweist das man einen Stand regelmäßig als Hausstand nutzt. Und wenn Du in Urlaub bist, 300km von deiner Meldeadresse entfernt dann wird es spannend wenn Du behauptest da nur mal gerade von zu Hause für eine Runde hingefahren zu sein.

Und sorry, nicht jeder fährt zu seinen Eltern in Urlaub.

Gibt es denn niemanden der das genauer weiß?

Ich bin leider nicht so der Gesetzestext - Junkie..

Geschrieben

Typisch deutsche Diskussion hier, für alles und jedes braucht man angeblich ein Stück Papier.

Ich fahre als Jäger und Sportschütze ständig mit meinen Waffen durchs Land. Und ja, auch mal nur für einen Tag 400km weit. Kein Problem bisher aber:

Vielleicht führen wir in Zukunft einfach ein Genehmigungsverfahren ein, bei dem man vor JEDEM Transport einer Waffe einen Antrag bei der Polizeibehörde stellen muß - klar das vorher der Standbetreiber und der Verein (oder Jagdpächter) gefragt werden. Um es Wasserdicht zu machen natürlich mit Route und Abfahrtszeit... Das erhöht die innere Sicherheit!

Geschrieben
Vielleicht führen wir in Zukunft einfach ein Genehmigungsverfahren ein, bei dem man vor JEDEM Transport einer Waffe einen Antrag bei der Polizeibehörde stellen muß -

Wenn grün regiert dann kann das kommen. Aber nicht wegen den Waffen sondern der Umwelt zuliebe werden nur absolut Notwendige Fahrten genemigt.

Geschrieben

Das man eine Einladung von dem Schießstand Betreiber braucht kann nicht sein, denn wenn es am Ort X einen Gewerblichen Schießstand gibt auf dem man z.B. auf 300m schießen kann oder es gibt ein Schießkino dort und ich wohne hunderte Km weit weg von dem Stand und möchte dort trainieren kann ich so etwas nur über mehrere Tage machen und Gewerbliche Schießstände geben keine Einladungen heraus also reicht es das ich bei einer Kontrolle sage ich fahre zum Schießtraining zum Schießstand X ! Ich bin schon einmal mit mehreren Kollegen auf der Autobahn in eine Kontrolle gekommen und die Polizei hat die vielen Gewehrfutterale im Kombi liegen gesehen, nach dem wir den Polizeibeamten gesagt haben das wir zum Wettkampf fahren würden und ich meinen BDS Ausweis gezeigt habe waren die zufrieden und haben sich nur die üblichen Fahrzeugpapiere zeigen lassen. Ansonsten schließe ich mich der Meinung von "Steam und pcktvb an. :pro:

Wolfgang :bb1:

Geschrieben

:00000733: hola amigos,

donde está el problema, wo ist das Problem? Wenn ich Lust habe von S-H Nach Schönebeck oder Pilbrg zum Scheissen zu fahren...dann mache ich das eben, und meine Waffen und Muni nehm ich mit denn es ist ja "vom Bedürfniss umfasten Zweck", dH. ich habe die gleichen Voraussetzungen und Dokumente mitzuführen als wenn ich zum Schiesstand um die Ecke fahre, die Entfernung spielt dabei KEINE Rolle, extra Dokumente werden NUR benötigt wenn man ins Ausland mit eigene Waffen/Muni will zB. europäischen Waffenpass, evtl. eine Einladung oder Ausschreibung usw.

Kleiner Hinweis für TelliPirelli...wie Commerzgandalf schon geschrieben hat die innerdeutsche Grenze gibt es seit 1989 nicht mehr, und WOfriend will in den "neuen" Länder Urlaub machen.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Geschrieben
Wenn grün regiert dann kann das kommen. Aber nicht wegen den Waffen sondern der Umwelt zuliebe werden nur absolut Notwendige Fahrten genemigt.

Keine halbe Sachen. Wer keinen guten Grund hat auf die Gasse zu gehen, der soll zuhause bleiben. Ausgang kann elektronisch angemeldet werden. Mit Chip im Ohr ist das Personalproblem bei der Polizei gelöst. Endlich Ordnung und Sicherheit auf der Straße.

Und mal ehrlich, wer anständig ist braucht sich vor diesem Szenario nicht zu fürchten. Wer was zu verbergen hat möge jetzt unter Angabe seiner ladungsfähigen Adresse widersprechen.

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