Zum Inhalt springen
IGNORED

Einschränkung beim Eintrag einer Waffe


madmaxde

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Göpper leitet das grundsätzliche Bedürfnis für eine Jagdwaffe zwar richtig ab, übersieht aber dabei, dass die befugte Jagdausübung eben nicht nur aus dem Schuss auf Wild (§ 19 BJG) besteht.

Das ist der Punkt, und genau darüber müsste eine solche Auflage auch zu kippen sein.

Geschrieben

Moin,

hab zum Glück noch nie Probleme mit der Eintragung eines HA gehabt.

War vor zig Jahren in HH ein Mini14, ne Benellie Super 90 und jetzt ein MR308.

Irgendwelche Beschränkungen wegen Magazinkapazität, nie erlebt.

Auch jetzt wieder mit dem MR308 kein Problem.

Wurde einfach so eingetragen. Warum auch nicht?

Meine SBine ist da völlig ok.

Gruß Michael

Geschrieben
Moin,

hab zum Glück noch nie Probleme mit der Eintragung eines HA gehabt.

War vor zig Jahren in HH ein Mini14, ne Benellie Super 90 und jetzt ein MR308.

Irgendwelche Beschränkungen wegen Magazinkapazität, nie erlebt.

Auch jetzt wieder mit dem MR308 kein Problem.

Wurde einfach so eingetragen. Warum auch nicht?

Meine SBine ist da völlig ok.

Gruß Michael

schön das es bei dir so einfach ist, es gibt aber auch sachbearbeiter die einem gerne einen knüppel zwischen die beine schmeißen.

da magazine in d frei erhältlich sind ist diese beschränkung nur frakigkeit vom im oder sb, deswegen dagegen vorgehen.

da es ja scheinbar nicht nur lr88 und mich trifft wird denke ich bald da auch ein finales wort gesprochen werden....

Geschrieben

Meine SBine verlangte beim letzten Eintrag eines HA ein Erwerbsformular für Jäger auszufüllen in dem ich bestätigen musste, dass der Halbautomat nur ein auf 2 Schuss begrenztes Magazin hat.

Ich sagte ich hätte sowohl ein 2er als auch ein 10ner Mag. Auf die Frage ob ich auf dem Scheissstand mit einem 10-schüssigen gehen darf wurde von der SBine bejaht. In der WBK selbst steht nur Selbstladebüchse (ohne die 2 Schuss-Beschränkung).

Grüße aus Bayern

Matze

Geschrieben

bei uns ist es z.zt. so, das man beim eintrag eines ha auf jj entweder eine kopie der rechnung (preis geschwärzt!) abgeben muss wenn auf ihr vom verkäufer vermerkt wurde: erwerb ha auf jj mit einem 2-schuss mag.

oder man unterschreibt dem sb kurz eine erklärung, dass man den ha mit einem 2-schuss mag erworben hat!

in der wkb steht dann nur selbstladebüchse/halbautomat/ usw..., je nachdem was man selber auf dem anmeldebogen eingetragen hat!

Geschrieben
Auf die Frage ob ich auf dem Scheissstand mit einem 10-schüssigen gehen darf wurde von der SBine bejaht.

Ich glaube, dort brauchst du das 10erMag nicht.

(Sorry, ich konnt's mir nicht verkneifen).

Geschrieben

Wenn die Selbstladeflinte- bzw. büchse nicht als 2-schüssig (welches, wegen 2-Schuss-Magazin und einer Patrone im Patronenlager Unsinn ist) in die WBK eingetragen ist, sollte man sich nicht zu früh freuen, da diese Auflage "jederzeit" nachträglich erfolgen kann!

Außerdem könnte dies auch ein Grund sein, bei der unangekündigten Aufbewahrungskontrolle ganz oben auf der Liste zu stehen!

Geschrieben
Wenn die Selbstladeflinte- bzw. büchse nicht als 2-schüssig (welches, wegen 2-Schuss-Magazin und einer Patrone im Patronenlager Unsinn ist) in die WBK eingetragen ist, sollte man sich nicht zu früh freuen, da diese Auflage "jederzeit" nachträglich erfolgen kann!

Außerdem könnte dies auch ein Grund sein, bei der unangekündigten Aufbewahrungskontrolle ganz oben auf der Liste zu stehen!

wohl war, aber der unfug des letzten jahres war mir im efp die 2schuß eintragen, in dem jahr zuvor wurde das in der wbk nach dem kauf nämlich nicht vermerkt und dann auch noch einen zettel vom innenminister beilegen das gilt "andere länder andere sitten" so einen humbug.

ich hoffe lr88 klagt und wir bekommen ein ergebniss!

Geschrieben
... ich hoffe lr88 klagt und wir bekommen ein ergebniss!

Ein Versuch ist es wert. Aber in NRW ist der Unsinn die Waffe als Tatmittel in den Vordergrund zu stellen und damit die Bedeutung des Waffenrechts zu untermauern soweit verbreitet wie Unkraut auf Feld und Wiesen.

Eine einzige Entscheidung in dieser Sache wird daher vermutlich den Betonköpfen egal sein.

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Hallo zusammen,

ich habe ähnliches Problem und zu lange schon geschlafen.

Die letzten Einträge von halbautomaten hatten alle den 2 Schuss Eintrag und ich habe mir keine Gedanken gemacht.

Als ich jetzt auf eine WBK den zweiten Halbautomaten eingetragen habe, ist der SB hergekommen und hat auch beim Ersten handschriftlich die 2-Schuss ergänzt.

Jetzt ist mir der Kragen geplatzt und ich habe nach zwei fruchtlosen Telefonaten mit dem SB einen Anwalt eingeschaltet um diesen, in meinen Augen nicht mit dem aktuellen Recht zu vereinbarenden, Auswüchsen ein Ende zu bereiten..

Ich wäre Euch dankbar, wenn Ihr mich mit Infos versorgen könntet.

Gruß,

Jäger

Geschrieben
Als ich jetzt auf eine WBK den zweiten Halbautomaten eingetragen habe, ist der SB hergekommen und hat auch beim Ersten handschriftlich die 2-Schuss ergänzt.

Warum hast du nicht sofort Wiederspruch eingelegt?

Und zwar zur Niederschrift, da brauchst du nichts selbst schreiben, sondern nur diktieren.

Schnuffi

Geschrieben
ruhig brauner,

die sache ist schon am rollen.....

Aber reicht das demjenigen, der gegen eine Auflage in der WBK keinen Einspruch eingelegt hat? Bleibt die Auflage nicht auch dann gültig, wenn sie keine gesetzliche Grundlage hat, aber nicht innerhalb der Widerspruchsfrist dagegen vorgegangen wurde?

Und ist nicht "dagegen vorgehen" in jedem Fall nur eine Einzelentscheidung für den gerade anstehenden Einzelfall?

Geschrieben
Das ist der Punkt, und genau darüber müsste eine solche Auflage auch zu kippen sein.

Das ist eben genau die Frage.

Bedürfnis Jagdschutz hat längst nicht jeder Jäger im engeren Sinn.

Bedürfnis Hundeausbildung? Geht auch mit 2+1 Schuss und Magazinwechsel. Man "braucht" (="Bedürfnis") dazu kein 10-Schuss oder mehr Magazin.

Bedürfnis An- und Einschiessen? Geht ebenso mit 2+1. Ist manchmal sogar besser, man schiesst die Waffe mit genau dem Magazin ein, das anschliessend auch jagdlich verwendet wird.

Ich hatte jedenfalls ALLE diese Möglichkeiten in der Jagdschule runtergefragt und sogar auf die Selbstverteidigungsmöglichkeit des Jägers verwiesen - da wurde es jeweils richtig laut in der Jagdschule und alle meine Gründe wurden abgeschmettert. Die Jägerschaft selber will das nicht, wehe ihr werdet im Wald überhaupt mit >2 Schuss-Magazin erwischt usw.

Göpper verweist daher m.E. zurecht als einzigen Grund auf (jagd)sportliche Übungen, die >2 Schuss Magazine zwingend erfordern. Man muss ja immer auch sehen, dass hier dann zwischen dem persönlichen Bedürfnis (wie zwingend braucht jemand das) einerseits und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung abgewogen werden muss. NOCH sind große Magazine keine erlaubnispflichtigen Teile - ich hoffe, das bleibt auch nach den Klagen so... Die Kläger sind jedenfall gut beraten, da ein bisschen mehr als nur "Hndeausbildung" oder "Einschiessen im Revier" als Bedürfnisgrund anzugeben (evtl. Jagd-/Schiessport, Auslandsjagd, HA, die auf Rep. umbaubar sind wie die Voere...)

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

grade das schießsportliche neben der jagd wurde mir explizit verwehrt (ipsc rifle), da es seit 2003 angeblich kein duales bedürfniss mehr gibt, aber auch dieses wollte man mir nicht belegen....

für mich der größte schwachsinn, denn es wäre ja wünschenswert in sinne des tierschutzes das der jäger bestmöglich schießen kann, und wo kann man besser trainieren als regelmäsig in einem schützenverein?!

Geschrieben
Warum hast du nicht sofort Wiederspruch eingelegt?

Und zwar zur Niederschrift, da brauchst du nichts selbst schreiben, sondern nur diktieren.

Schnuffi

Die Antragstellung erfolgt bei uns online. Dann WBK in den Umschlag und ab in die Post.

Auf Grund der Entfernung zur Behörde (40km durch die Dörfer) ist das hier normalerweise die beste Lösung.

Per Post kommt dann auch alles zurück.

Werde meine Klage, trotz offensichlicher Parallelklagen, durchziehen.

Jäger

Geschrieben
Die Antragstellung erfolgt bei uns online. Dann WBK in den Umschlag und ab in die Post.

Auf Grund der Entfernung zur Behörde (40km durch die Dörfer) ist das hier normalerweise die beste Lösung.

Per Post kommt dann auch alles zurück.

Werde meine Klage, trotz offensichlicher Parallelklagen, durchziehen.

Jäger

sehr gut, je mehr sich gegen diesen blödsinn wehren desto besser....

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.