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IGNORED

Was denn nun alles?


maddi

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Ihr Spaßvögel :gaga:

Da gibts doch Listen A B was weiss ich, oder? Ich find nix gescheites.

Grundsätzlich alle Munition für Langwaffen...spannend wird es bei so Sachen wie von willo angesprochen oder auch bestimmte Munition für Fangschußgeber wie .38 Special. Rechtsunsicherheit ist ein hohes Gut in Deutschland.

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9mm para für langwaffen
.44 Magnum für LW

Das wiederum glaube ich nicht! Auch wenn dies in NRW(?) wohl mal so gehandhabt wurde.

Mahlzeit,

wo finde ich denn eine komplette Auflistung aller Munition, die auf Jagdschein erworben werden darf?

Wenn Du das DEVA- Buch hast, gucke mal in die angehängten Tabellen. Dort werden die entsprechenden Kaliber für Langwaffen (zusätzlich noch sämtliche Randzünderkaliber) aufgeführt.

Gruß JM

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Aus dem §13 WaffG 2009:

"(1) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten

Munition wird bei Personen anerkannt, die Inhaber eines gültigen Jagdscheines im Sinne

von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind (Jäger), wenn

1. glaubhaft gemacht wird, dass sie die Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung

oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe

benötigen, und

2. die zu erwerbende Schusswaffe und Munition nach dem Bundesjagdgesetz in der zum

Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Fassung nicht verboten ist (Jagdwaffen und -

munition).

.

.

.

(5) Jäger bedürfen für den Erwerb und Besitz von Munition für Langwaffen nach Absatz 1

Nr. 2 keiner Erlaubnis, sofern sie nicht nach dem Bundesjagdgesetz in der jeweiligen

Fassung verboten ist."

Eigentlich im Gesetz sauber bzgl. 9P oder .44 Magnum definiert. Der Verwendungszweck gibt den rechtlichen Rahmen vor und nicht die Bezeichnung oder häufigste Bezeichnung der Munition. Leider wird aber die Rechtsunsicherheit in Deutschland groß geschrieben.

Bearbeitet von Gast
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Leider kein DEVA Buch zur Hand. Also sehe ich das richtig, dass es keine, wie soll ichs nennen, "offizielle" Liste irgendwo gibt, die besagt, was LW Patrone und was KW Patrone ist? An sich ist doch jedes Kaliber mal für A oder B entwickelt worden...?!?

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Leider kein DEVA Buch zur Hand. Also sehe ich das richtig, dass es keine, wie soll ichs nennen, "offizielle" Liste irgendwo gibt, die besagt, was LW Patrone und was KW Patrone ist?

Doch, genau die gibt es!

An sich ist doch jedes Kaliber mal für A oder B entwickelt worden...?!?

Richtig.

Da ich aus Urheberrechtsgründen die Tabellen aus dem DEVA- Buch nicht hier einstellen darf und werde, seien sie Dir zumindest benannt. Vielleicht findest Du sie im Web.

Bundesanzeiger, Jahrgang 52, Nummer 38a, ausgegeben am Donnerstag, dem 24. Februar 2000:

Bekanntmachung der Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition vom 10. Januar 2000

Dort in den Tabellen 1 bis 4 nach gucken (Definition Langwaffen-/ Kurzwaffenmunition).

Gruß JM

Bearbeitet von jaegermeister17
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Wobei dieses Urteil im genauen Sachverhalt seiner Begründung so selten bescheuert ist, daß es einem wie ein nasser Lappen ins Gesicht schlägt. Mit der Begründung dürfte ein Jäger mit einer LW in 9P ohne Munitionserwerb und einer geerbten P38 in 9P, ebenfalls ohne Munitionserwerb, keine 9P Munition für seine Langwaffe erwerben. Von dieser Konstruktion steht aber im Gesetz weit und breit nichts.

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Dort in den Tabellen 1 bis 4 nach gucken (Definition Langwaffen-/ Kurzwaffenmunition).

Richtig. Die formal korrekte Antwort findet sich in der genannten einschlägigen Quelle.

Ich halte das Urteil für sehr fragwürdig

Das Urteil ist imho sachlich falsch. Für ein VG ist das aber nicht besonders ungewöhnlich.

Bearbeitet von SeinePestilenz
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Gast solideogloria
Mit der Begründung dürfte ein Jäger mit einer LW in 9P ohne Munitionserwerb und einer geerbten P38 in 9P, ebenfalls ohne Munitionserwerb, keine 9P Munition für seine Langwaffe erwerben.

Du hast es erfasst. Wer es trotzdem tut steht auf sehr dünnem Eis. Und immer daran denken, auch du bist Deutschland.

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Richtig. Die formal korrekte Antwort findet sich in der genannten einschlägigen Quelle.

Eigentlich eher im Waffengesetz. Und der Wortlaut des §13 spricht eine andere Sprache.

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ZITAT

Bundesanzeiger, Jahrgang 52, Nummer 38a, ausgegeben am Donnerstag, dem 24. Februar 2000:

Bekanntmachung der Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition vom 10. Januar 2000

Dort in den Tabellen 1 bis 4 nach gucken (Definition Langwaffen-/ Kurzwaffenmunition).

Gruß JM

Danke schonmal. Mir scheint allerdings, ich bin zu dämlich, besagten Bundesanzeiger zu googlen. Kann nicht jemand, ders gefunden hat, mal die Auflistung der Kaliber hier posten? Gibt zwar viele LW Kaliber, aber muss ja möglich sein.

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Eigentlich eher im Waffengesetz. Und der Wortlaut des §13 spricht eine andere Sprache.

Nö. Der Wortlaut des § 13 bezieht sich auf Munition für Langwaffen. Um welche Munition es sich dabei handelt, wird in den amtlichen Tabellen (HwaffMunMtBek 2000, BAnz 2000, Nr. 38a) festgelegt.

(Hier war nach einer sachlich korrekten Antwort gefragt und nicht nach dem trivialen Umstand, dass es auch Langwaffen im Kurzwaffenkaliber gibt und wie diesen Umstand vielleicht eine lokale untere Waffenbehörde - regional unterschiedlich, mit mehr oder weniger Sachkenntnis - würdigen mag oder auch nicht.)

Bearbeitet von SeinePestilenz
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Nö. Der Wortlaut des § 13 bezieht sich auf Munition für Langwaffen.

Nicht ganz. Man muß Bedürfnis und Erlaubnis unterscheiden.

Der § 13 (1) drückt sich hier ganz klar aus. Wenn man also eine Waffe für jagdliche Zwecke in einem "Kurzwaffen"-Kaliber hat, sollte die Munitionserlaubnis Formsache sein. Aber sie ist im Langwaffenfall wohl notwendig.

Im anderen Thread haben wir uns ja die Köppe heißdiskutiert, ob WBK in einer KW plus Jagdschein auch beinhaltet, zum Büxer zu gehen und KW-Mun zu kaufen.

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