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IGNORED

persönliche Eignung: "Tasachen" vs. "Hinweise"


Borsig

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Geschrieben

Hallo zusammen,

meine Behörde hat von einem Dritten einen Hinweis bekommen, daß meine persönliche Eignung nach § 6 Abs. 1 womöglich nicht vorliegen könnte. Damit wäre die Ausstellung meiner WBK gefährdet. Bei telefonischer Rücksprache hat mir die Sachbearbeiterin gesagt, von wem dieser Hinweis kam, und daß es mir freigestellt sei, mich zu diesem Hinweis persönlich bei ihr zu äußern. Müssen tue ich es ausdrücklich nicht. Morgen soll ich ihr mitteilen, ob ich vorbeikomme oder nicht.

Kann die Behörde aufgrund solcher Hinweise schon auf Tatsachen schließen? Soll ich mich persönlich dazu äußern? Aus Sicht der Behörde ist ja nicht klar, ob es sich bei diesem Hinweis nicht z.B. um eine böswillige Verleumgung handelt! Bei wem liegt in einem solchen Fall die Beweislast?

Grüße

Borsig

Geschrieben
Die Behörde kann alles mögliche.

ICH würde mich dazu JETZT nicht äußern.

Höchstens FALLS es der Behörde einfällt, Dir die Ausstzellung zu versagen.

Dann aber muß sie das begründen und Du kannst gezielt dagegen vorgehen (notfalls Gutachten).

Warte einfach ab, was die Behörde macht.

Warum ein Verfahren bis zum bitteren Ende laufen lassen, wenn man mit wenigen Worten die Schränke wieder gerade rücken kann?

Der SB ist nicht gundsätzlich mein Gegner und es soll tatsächlich SB geben, mit denen man reden und Sachverhalte klären kann.

Und die Keule RS - wenn man hat - kann man immer noch auspacken.

Wenn dort u. U. falsche Angaben gemacht worden sind, korrigiere ich die; und anschließend hat der Informant ein Problem

Geschrieben

Da fällt mir die Entscheidung schwer: Einerseits würde ich zu diesem Hinweis gerne schweigen (Privatsphäre), andererseits hätte ich grundsätzlich nichts gegen ein persönliches Gespräch mit der SBine - zumal wir uns dann kennenlernen könnten.

Ich weiß nicht, welches Verhalten eher zu meinem Nachteil ausglegt werden könnte. Wenn ich dort nicht erscheine, oder wenn ich dort bin und ggf. zuviel erzähle. Fragt sich, ob die SBine rein aus ihrer subjektiven Beobachtung meines Verhaltens schon auf meine Nichteignung schließen darf - falls ich vor ihr nicht gerade den Rambo spiele. :rolleyes:

Geschrieben
Warum ein Verfahren bis zum bitteren Ende laufen lassen, wenn man mit wenigen Worten die Schränke wieder gerade rücken kann?

Der SB ist nicht gundsätzlich mein Gegner und es soll tatsächlich SB geben, mit denen man reden und Sachverhalte klären kann.

Sehe ich auch so. Eine frühzeitige, überzeugende "Gegendarstellung" (natürlich nur auf die beantwortete Frage hin,

worum es eigentlich geht bzw. was vorgeworfen wird) kann der Sache von Anfang an den Wind aus den Segeln nehmen.

Geschrieben
Da fällt mir die Entscheidung schwer: Einerseits würde ich zu diesem Hinweis gerne schweigen (Privatsphäre), andererseits hätte ich grundsätzlich nichts gegen ein persönliches Gespräch mit der SBine - zumal wir uns dann kennenlernen könnten.

Ich weiß nicht, welches Verhalten eher zu meinem Nachteil ausglegt werden könnte. Wenn ich dort nicht erscheine, oder wenn ich dort bin und ggf. zuviel erzähle. Fragt sich, ob die SBine rein aus ihrer subjektiven Beobachtung meines Verhaltens schon auf meine Nichteignung schließen darf - falls ich vor ihr nicht gerade den Rambo spiele. :rolleyes:

Es ist schwierig, von hier - ohne Kenntnis des Vorganges und des Wahrheitsgehaltes der "Hinweise" - zu sagen, was du tun und lassen sollst. Vielleicht überlegst du einfach, wieviel und was du bereit sein könntest, der SBine zu erzählen, ohne daß es ins Detail geht. Ist die Ablehnung erst einmal da und du willst die WBK einklagen, muß u. U. noch viel mehr auf den Tisch.

Was ist das "kleinere Übel"?

Geschrieben

Hingehen, vorstellen und sagen, dass dieser "Hinweis" ja wohl als schlechter Scherz zu werten sei. Wenn sie einem Hinweis irgend eines Bürgers mehr Glauben schenkt als deinen eingereichten Unterlagen ,öge sie dies bitte sagen.

Je nach Antwort dann die Sache aus der Welt schaffen (auch ein bestehender Grad der Bhinderung von sagen wir mal 70/80 % lässt keine Rückschlüsse auf eine Ungeeignetheit zu, er sagt nur etwas über im Alltag oft nicht feststellbare Einschränkungen (z.B. bei der Berufsausübung) aus.

Sieht sie den Hinweis als konkret an, soll sie deinen Antrag mit rechtsmittelfähigem Bescheid ablehnen damit du deinen Anwalt beliefern kannst.

Meist ist ein persönliches Gespräch dazu geeignet, viele Dinge gerade zu rücken.

Geschrieben

Danke für Eure Antworten. :)

Hingehen, vorstellen und sagen, dass dieser "Hinweis" ja wohl als schlechter Scherz zu werten sei. Wenn sie einem Hinweis irgend eines Bürgers mehr Glauben schenkt als deinen eingereichten Unterlagen ,öge sie dies bitte sagen.

Leider handelt es sich nicht um irgend einen Bürger, sondern um einen meiner nächsten Anverwandten, der, als erklärter Waffengegner, mich unbedingt reinreiten will. Es geht um die Frage, ob ich bei bestimmten Ärzten in Behandlung bin. Von diesem Hinweis abgesehen gibt und gab es jedenfalls keine Tatsachen, die auf eine mögliche Selbst- oder Fremdgefährdung schließen lassen - weil ich diesbezüglich nie in Erscheinung getreten bin (d.h. weder das eine noch das andere jemals versucht habe). Von daher wäre die Behörde nicht von selbst darauf gekommen, meine persönliche Eignung anzuzweifeln.

Je nach Antwort dann die Sache aus der Welt schaffen (auch ein bestehender Grad der Bhinderung von sagen wir mal 70/80 % lässt keine Rückschlüsse auf eine Ungeeignetheit zu, er sagt nur etwas über im Alltag oft nicht feststellbare Einschränkungen (z.B. bei der Berufsausübung) aus.

Gut, dann brauche ich in dieser Richtung also keine Angaben zu machen.

Meist ist ein persönliches Gespräch dazu geeignet, viele Dinge gerade zu rücken.

Die SBine sagte am Telefon, wenn ich vorbeikomme, könne sie sehen, wie es mir geht. :rolleyes:

Vielleicht überlegst du einfach, wieviel und was du bereit sein könntest, der SBine zu erzählen, ohne daß es ins Detail geht.

Wenn mich die SBine nur fragt, wie es mir geht, müßte ich wahrheitsgemäß mit "Gut!" anworten; wenn sie mich aber fragt, ob ich noch behandelt werde, müßte ich das wahrheitsgemäß leider bejahen. Wenn sie dann weitere Details wissen möchte und ich weiterhin wahrheitsgemäß antworte, könnte das u. U. dazu führen, daß ich ein Gutachten vorlegen müßte.

Ist die Ablehnung erst einmal da und du willst die WBK einklagen, muß u. U. noch viel mehr auf den Tisch.

Was ist das "kleinere Übel"?

Welche Wahrscheinlichkeit ist denn höher? Daß die WBK aufgrund des Hinweises abgelehnt wird oder daß sie aufgrund meiner Angaben abgelehnt wird?

Geschrieben

Ich würde diese Person einfach wegen Verleumdung oder übler Nachrede anzeigen. Das kann ja wohl nicht sein. Diese Waffengegner denken sie könnten alles mit den Sportschützen machen und alles über Sportschützen behaupten was sie wollen. So etwas geht eindeutig wie so viele andere Aktionen der Waffengegner zu weit!

Geschrieben
Wenn mich die SBine nur fragt, wie es mir geht, müßte ich wahrheitsgemäß mit "Gut!" anworten; wenn sie mich aber fragt, ob ich noch behandelt werde, müßte ich das wahrheitsgemäß leider bejahen. Wenn sie dann weitere Details wissen möchte und ich weiterhin wahrheitsgemäß antworte, könnte das u. U. dazu führen, daß ich ein Gutachten vorlegen müßte.

Hallo,

wo ist das Problem, du sagtest, dir geht es gut, die Behandlung findet noch statt -auch gut- was könnte denn daran schlecht sein?

Weitere Details gehen den SB nichts an, der ist ja kein Therapeut.

Geschrieben
.., du sagtest, dir geht es gut, die Behandlung findet noch statt -auch gut- was könnte denn daran schlecht sein?

Das kann einzig der behandelnde Arzt sagen, hoffentlich ist der nicht auch "kontra Waffen.."

Ich würde meinen Arzt drauf ansprechen, wenn er nix dagegen hat kann er ja ein kurzes

Statement auf Papier für den SB schreiben. Damit gehst du dann zum SB..

Wenn der Doc die pösen Sachen nich leiden tut, tja..

(dann halt ohne Statement und Daumen drücken..)

Mo

Geschrieben
Hallo,

wo ist das Problem, du sagtest, dir geht es gut, die Behandlung findet noch statt -auch gut- was könnte denn daran schlecht sein?

Weitere Details gehen den SB nichts an, der ist ja kein Therapeut.

Nur weil man in Behandlung bei einem Arzt ist, darf nicht auf eine Unzuverlässigkeit geschlossen werden.

Es kommt dabei doch viel mehr auf die Diagnose an und die geht den SB nichts an, wenn man nicht negativ aufgefallen ist.

Meine Meinung.

Geschrieben
Hallo,

wo ist das Problem, du sagtest, dir geht es gut, die Behandlung findet noch statt -auch gut- was könnte denn daran schlecht sein?

Weitere Details gehen den SB nichts an, der ist ja kein Therapeut.

Ich will ja keinen Mit-Schützen reinreiten.... Allerdings denke ich, das es den Sachbearbeiter schon etwas angeht warum jemand in therapeutischer Behandlung ist und ob der jetzige Zustand eine Eignung zum Besitz einer scharfen Waffe erlaubt!

Geschrieben
Ich will ja keinen Mit-Schützen reinreiten.... Allerdings denke ich, das es den Sachbearbeiter schon etwas angeht warum jemand in therapeutischer Behandlung ist und ob der jetzige Zustand eine Eignung zum Besitz einer scharfen Waffe erlaubt!

Würde da nicht eine Einschätzung des Arztes ausreichen, die besagt, daß eine Selbst- oder Fremdgefährdung ausgeschlossen ist?

Geschrieben
Allerdings denke ich, das es den Sachbearbeiter schon etwas angeht warum jemand in therapeutischer Behandlung ist und ob der jetzige Zustand eine Eignung zum Besitz einer scharfen Waffe erlaubt!

Lol, dan aber bitte auch alle Küchenmesser und Autos einziehen... wo ist die grüne Farbe...

Geschrieben
Würde da nicht eine Einschätzung des Arztes ausreichen, die besagt, daß eine Selbst- oder Fremdgefährdung ausgeschlossen ist?

Eindeutig ja!

Lol, dan aber bitte auch alle Küchenmesser und Autos einziehen... wo ist die grüne Farbe...

Auto: auch "Eindeutig Ja!"

Geschrieben
Würde da nicht eine Einschätzung des Arztes ausreichen, die besagt, daß eine Selbst- oder Fremdgefährdung ausgeschlossen ist?

Drum sollte er das ja kurz und formlos für den SB auf 'nen Zettel werfen..

Wenn das Amt erst ein Gutachten möchte, wird es teuer und dauert lange!

Mo

Geschrieben
Allerdings denke ich, das es den Sachbearbeiter schon etwas angeht warum jemand in therapeutischer Behandlung ist und ob der jetzige Zustand eine Eignung zum Besitz einer scharfen Waffe erlaubt!

soll er dem Sachbearbeiter vielleicht sagen, dass er Probleme im Bett hat?

Dann könnte natürlich auch sein, dass der Sachbearbeiter sagt: ich auch

wäre ja wieder von Vorteil, wenn man sich versteht.

Geschrieben

Sprich mit der SBine - halt dich mit medizinischen und diagnostischen Aussagen weitgehend zurück (siehe Lobo-s) und wenn sie Einwände hat, frag, ob eine entsprechende Bescheinigung deines Arztes ausreicht und was drinstehen soll.

Und dann sprich in aller Ruhe mit deinem Arzt. Wenn er es medizinisch - nicht ideologisch "ich bin dagegen, weil..." - nicht für angeraten hält, solltest du das Ende der Therapie abwarten.

Dieses Problem wirst du m. M. n. nur mit beiden zusammen lösen können.

Und zu dem lieben netten Verwandten sage ich jetzt besser mal nix.

Geschrieben
Welche Wahrscheinlichkeit ist denn höher? Daß die WBK aufgrund des Hinweises abgelehnt wird oder daß sie aufgrund meiner Angaben abgelehnt wird?

Das kann wohl keiner hier einschätzen, denn weder wissen wir, worum es konkret geht (muss hier auch keiner), noch, wie die SB das auffasst. Wenn es tatsächlich (wie oben angenommen) um die Möglichkeit einer Selbst- oder Fremdgefährdung geht, solltest Du genau überlegen, wie Du auf die SB wirkst und welche Fragen sie nach dem, was sie zu hören bekommen hat, stellen könnte. Wenn es nur darum geht, Dich persönlich in Augenschein zu nehmen (aber was soll dadurch geklärt werden und geht das bei Deinem thema überhaupt ?), dann kannst Du ja dort hingehen.

Ansonsten würde ich (zuvor) mit Deinem behandelnden Arzt abklären, ob er Dir bescheinigt, dass der von Deinem netten Verwandten erwähnte Mangel der Eignung nicht vorliegt. Er muss und soll dabei keine Einzelheiten nennen, lediglich das Ergebnis (ist/ ist nicht geeignet). Dann kannst Du zu dem Thema eine ärztliche Bescheinigung beibringen und das sollte wohl reichen.

Gruß,

Michael

Geschrieben
...Ansonsten würde ich (zuvor) mit Deinem behandelnden Arzt abklären, ob er Dir bescheinigt, ...

Und ich würde mal davon ausgehen, daß ein Papier welches § 4 (4) AWaffV nicht aushält, vertanes Geld ist.

Geschrieben
.... Damit wäre die Ausstellung meiner WBK gefährdet. Bei telefonischer Rücksprache hat mir die Sachbearbeiterin gesagt, von wem dieser Hinweis kam, und daß es mir freigestellt sei, mich zu diesem Hinweis persönlich bei ihr zu äußern. Müssen tue ich es ausdrücklich nicht. Morgen soll ich ihr mitteilen, ob ich vorbeikomme oder nicht. ....

Dies war nur der Hinweis, dass du dich - auch in einem Verwaltungsverfahren - nicht mit deinen Angaben selbst belasten muss! Hierbei muss man bedenken, dass jede Äußerung auch in einem Verwaltungsverfahren als Grundlage für einen negativen Bescheid verwendet werden kann. Deshalb hätte ich da erst garnicht angerufen und würde da auch nicht hingehen. Schriftlichen Bescheid abwarten und dann überlegen wie es weitergehen soll!

Gerade in NRW (Rot-Grün) sollte man mit Äußerungen bei Behörden sehr vorsichtig sein!

Geschrieben
Gerade in NRW (Rot-Grün) sollte man mit Äußerungen bei Behörden sehr vorsichtig sein! Macht nicht nur in NRW Sinn, weil der SB nicht unbedingt der (eben erst gewechselten) Linie folgt

Freunde kann man sich aussuchen, Verwandte...(bei der Steuer anschei***) Wenn man sich auf das Niveau herunterlassen will...

Die ganzen Tips laufen effektiv darauf hinaus, dass man jedes Wort auf die Goldwaage legt, aber zumindest dem SB gegenüber menschlich bleibt. Na dann mal los

Geschrieben

Na das liest sich, als ob die SB den Hinweisen selbst nicht traut. Eigentlich sollte sich kein SB, der/die noch bei Trost ist, es sich zutrauen, Diagnosen durch simple Inaugenscheinnahme zu treffen. Außer er/sie muß halt irgendetwas zu den Hinweis in die Akte schreiben. ;) Der Hinweis ist nun einmal da und muß nun bearbeitet werden. :closedeyes:

Was wohl als nächstes schlimmsten Falls passieren kann, wäre die Forderung nach einem Fachgutachten. Dazu ließe sich dan aber schon überlegen, Belege und Beweise zu sammeln (ggf. in Kooperation mit der SB), um den Waffenhasser wenigstens finanziell in Regress nehmen zu können.

Geschrieben

@heletz: Danke, guter Beitrag Deinerseits. :)

Deshalb hätte ich da erst garnicht angerufen und würde da auch nicht hingehen.

Ich wurde schriftlich um Rückruf gebeten, da wollte ich mich nicht verweigern. Das Schreiben kam am Freitag und ich habe das ganze WE über herumgerätselt, warum die SBine mich sprechen wollte. Als ich dann heute mittag von der Sache erfuhr, ist mir erstmal die Kinnlade heruntergefallen...

Thema "Hingehen": Morgen soll ich die SBine wieder anrufen. Bei der Gelegenheit könnte ich sie ja fragen, wie sie weiter verfahren würde, wenn ich nicht käme.

Die ganzen Tips laufen effektiv darauf hinaus, dass man jedes Wort auf die Goldwaage legt, aber zumindest dem SB gegenüber menschlich bleibt.

Klar, der SBine mache ich auch keine Vorwürfe - sie sagte ja selbst, daß sie von Amts wegen nunmal jedem Hinweis, den sie bekommt, nachgehen muß.

Na das liest sich, als ob die SB den Hinweisen selbst nicht traut. Eigentlich sollte sich kein SB, der/die noch bei Trost ist, es sich zutrauen, Diagnosen durch simple Inaugenscheinnahme zu treffen. Außer er/sie muß halt irgendetwas zu den Hinweis in die Akte schreiben. ;) Der Hinweis ist nun einmal da und muß nun bearbeitet werden. :closedeyes:

Es sieht also so aus, daß die SB zunächst mal von niemand anderem eine Auskunft bekommen kann, als von mir. Ich stelle mich dann als persönlich geeignet dar. Es steht also Aussage gegen Aussage. Wird in einem solchen Fall für den Antragsteller entschieden?

Was wohl als nächstes schlimmsten Falls passieren kann, wäre die Forderung nach einem Fachgutachten. Dazu ließe sich dan aber schon überlegen, Belege und Beweise zu sammeln (ggf. in Kooperation mit der SB), um den Waffenhasser wenigstens finanziell in Regress nehmen zu können.

Ja, das war von meiner Seite her schon so geplant. Im Fall des Falles werde ich die Kosten an ihn weiterreichen.

Edit sagt: Irgendwie speichert das Forum die Usernamen in den Zitaten nicht. Darum: 1. Zitat von Joe07, 2. Zitat von Creeper45, 3.+4. Zitat von bouffie

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