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IGNORED

Sachbearbeiter will eintrag in Gelbe verweigern


Holgman_99

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
... und informier Dich mal bei einem im Waffenrecht versierten Juristen zum Thema "Missbrauch einer Erwerbserlaubnis nach § 14 (4) WaffG für eine verdeckte Sammeltätigkeit".

Only in Germany... :rolleyes:

Geschrieben
... und informier Dich mal bei einem im Waffenrecht versierten Juristen zum Thema "Missbrauch einer Erwerbserlaubnis nach § 14 (4) WaffG für eine verdeckte Sammeltätigkeit".

CM :D

Hallo CM

eine Sammlung muß eine Bindung beinhalten. Sie kann nicht aus einzelnen Waffen bestehen. Eine Anhäufung von Waffen ist keine Sammlung.

Steven

Geschrieben
Die Sachbearbeiter waren heute Ganztägig auf Schulung und nur eine Vertretung (die ich noch nie gesehen habe) war da!

Die war sehr nett und hat die Waffe ohne jegliche Probleme eingetragen.

Auch wenn jetzt einige es wieder besser wissen - ich übrigens auch- ist aber Tatsache, dass hier gerade einem LWB ein Verfahren von der Behörde angehängt worden ist mit dem Vorwurf begründet, er habe bewußt die Eintragungen dann vornehmen lassen, wenn nur ein "Neuer" SB im Hause war und dieser eigentlich keine Ahnung hatte.

Fakt ist hingegen, dass dem LWB absolut egal war wer im Amt saß, der fragliche SB seit einigen Jahren dort arbeitet (Waffen) und beim letzten Besuch dem Behörenchef die Art und Weise der Eintragungen erklärt und ihn darin als Vertretung unterwiesen hat.

Das Verfahren läuft - einschließlich vorangegangener WD- seit 4 Monaten.

Ach ja, interessant in dem Zusammenhang ist auch der Vorwurf, der LWB hätte wissen müssen, dass ihm die Eintragungen (über den Zeitraum von 6 Monaten) auf Rote WBK nicht zugestanden hätten.

Obwohl die Behörde jede einzelne geprüft und gestempelt hat.

Geschrieben

Ich denke, es geht eigentlich um genau dies: Eine Anhäufung von Waffen ! Ich würd da gemäß CM´s und Lobos´s Posts auch ein wenig überlegter vorgehen. Die Gelbe ist kein Kaperbrief, sondern enthält in ihrem Kern IMMER das sportliche Bedürfnis.

Ich hab z.B. ein Faible für Nagants, aber ich wär vorsichtig, mehrere gleichartige Waffen auf der gelben WBK anzuhäufen, wenn ich deren Beschaffung für eine sportliche Disziplin (egal bei welchem Verband, da gibt es ja gerade bei der gelben auch noch einige Argumentationsmöglichkeiten) nicht hinreichend begründen kann.

"He, SB, ich schiesse die Waffen in der Disziplin mit und ohne Optik, da brauche ich je einen (eingeschossenen) mit und ohne Optik, die kann ich nicht jedesmal ohne Neueinschiessen runternehmen, und die Abfolge der Disziplinen bei den Wettbewerben kann ich nicht beeinflussen, die finnischen mit Optik (lechz) waren im Originalzustand einfach zu teuer, deshalb brauchte ich den ohne Optik von den Finnen, weil die einfach genauer sind ... ". Klappt vermutlich aber auch nur dann, wenn der SB überhaupt checkt, wovon du da gerade redest.

Zwei baugleiche Centaure-Revolver benötige ich z.B. fürs CAS, beim Dritten wird dann die Ersatzteillage hinsichtlich der erlaubnispflichtigen (!) Teile für die Teilnahme an Wettkämpfen herhalten müssen, weil in dem Sektor oft eine ganze Waffe unproblematischer zu beschaffen ist, als einzelne Teile ! Aber darauf muss sich ein SB ggf. auch erst mal einlassen.

Der Teufel steckt wie immer im Detail ...

Gruß,

Coltfan

Geschrieben
... und informier Dich mal bei einem im Waffenrecht versierten Juristen zum Thema "Missbrauch einer Erwerbserlaubnis nach § 14 (4) WaffG für eine verdeckte Sammeltätigkeit".

Wird bestimmt interessant, insbesondere hinsichtlich der zu erwartenden waffen- und strafrechtlichen Konsequenzen.

Die zahlreichen User, die Dir hier anfeuernd zurufen Dein Recht durchzusetzen, sind da ziemlich blauäugig (man könnte auch sagen: ahnungslos).

CM :D

Ist Dein Lieblingsthema, gelle ?

Manche sammeln halt über den Jagdschein und reißen dann den Hals über andere auf......

Geschrieben
wenn ich deren Beschaffung für eine sportliche Disziplin (egal bei welchem Verband, da gibt es ja gerade bei der gelben auch noch einige Argumentationsmöglichkeiten) nicht hinreichend begründen kann...........

........dann darf ich sie nicht erwerben, denn dann stellt die Neue Gelbe WBK keine gültige Erwerbsberechtigung dar.

Hier wird wieder einmal das getan, was ansonsten so verurteilt wird : Es werden Einschränkungen erfunden, die das Gesetz nicht vorsieht.

Meinetwegen auch "noch nicht" vorsieht.

G.T.

Geschrieben

Grüße euch alle!

Sehr interessant die Diskusion hier! Habe von ähnlichem gehört.

SB vertritt auch die Meinung als Sportschütze 2 gleiche Waffen, 1+1 Ersatz und dann is der Sportbedürftige abgedeckt!

Ging im damaligen Falle um Flinten für Trap! Es ging sogar soweit, 3. Flinte in anderm Kaliber ebenso nicht.

Mit der selben Begründung wurde auch eine 12/76 abgelehnt! Wurfscheibe max. Kal 12 mit 24g ergo keine Magnum nötig.

Also ich bin noch nicht in die Verlegenheit mit meiner SB´ine gekommen. Kann auch nicht sagen ob sie bei guter Begründung sich drauf einlassen würde...??? Aber wer weis was die Zukunft für schöne Waffen bringt :rolleyes:

Hier wäre wirklich schön wenn einer mal ein Urteil zu dem Thema hätte !?!?

Grüße aus der WWW, der Waffenwunderwelt!!

Geschrieben
wenn alles nix mehr hilft :

die rote WBK oder den Jagdschein machen :00000733:

extrem clevere einwürfe wie dieser werden dafür sorgen, dass diese option nicht mehr lange besteht ...

nur weiter - vielleicht können wir noch ein paar fotos von waffen mit gurtzuführung einstellen? natürlich auf jj oder auf voreintrag grüne erworben?

Geschrieben

Das halte ich hier noch nicht für wirklich problematisch. Solange die dann angeschafften Waffen ins jagdliche Raster passen ...

@Gottfried Tabor: Was soll ich da jetzt erfunden haben ?

Geschrieben
Das halte ich hier noch nicht für wirklich problematisch. Solange die dann angeschafften Waffen ins jagdliche Raster passen ...

wie der vierte oder fünfte karabiner im kaliber 8x57?

aber bitte, wir können es abkürzen: von mir aus können die leute kaufen, was sie wollen - aber sie sollen um himmels willen die klappe halten, sich freuen und nicht nicht offen auf einer plattform wie hier damit herumtönen ...

Geschrieben

Hallo

was ist eine "verdeckte Sammeltätigkeit"? Für die Anlegung einer Waffensammlung bestehen sehr detaillierte Anforderungen. Wenn die erfüllt sind, wird eine Rote WBK genehmigt. Sicherlich wird ein Sammelplan, der 10 Rep-Büchsen im Kaliber 8x57 umfasst nicht genehmigt, da es als reine Anhäufung von Waffen gewertet wird. Also ist eine Sammeltätigkeit im Sinne von Waffensammeln nicht gegeben. Die Vorraussetzungen für eine Sammlung liegen schlicht nicht vor. Und das Waffengesetz sagt über die Art und den Umfang von Waffen, die auf eine Gelbe WBK eingetragen werden nur aus, daß sie von einer Sportordnung gedeckt werden müssen. Wieso kann dann die 15. Büchse im Kaliber .22 strafrechtlich verfolgt werden? Es wurde schließlich bei dem Gesetzgebungsverfahren festgelegt, daß für diese Büchsen ein erleichterter Erwerb ermöglicht wird, da diese Waffen "nicht deliktrelevant" sind. Jetzt wollen wir nicht künstlich etwas herbeireden und jeden SB mit einem Hang zur Selbstdarstellung in die Schranken weisen.

Steven

Geschrieben
... aber sie sollen um himmels willen die klappe halten, sich freuen und nicht nicht offen auf einer plattform wie hier damit herumtönen ...

Das genau ist das Problems.

Diese "klugen Köpfe" die zu allen Themen eine Meinung haben und diese öffentlich kundtun sind unser Untergang. Sie liefern die Vorlagen

für die Gegenpartei am laufenden Band.

Frank

Geschrieben

Na versteckte Sammeltätigkeit wird eben genau das sein, was du beschrieben hast!

Ich hab 10 Stück zum Bleistift 98`iger, ne rote WBK kriegst net also rauf auf die gelbe, auch wenn ich zum Schießen eigentlich nicht brauch.

Aber wie schon gesagt: Hat keiner ein Beispiel für die aktuelle Rechtsauffassung der Gerichte :confused: ein Urteil zu dem Thema oder sowas...???

Geschrieben
Sicherlich wird ein Sammelplan, der 10 Rep-Büchsen im Kaliber 8x57 umfasst nicht genehmigt, da es als reine Anhäufung von Waffen gewertet wird. Also ist eine Sammeltätigkeit im Sinne von Waffensammeln nicht gegeben. Die Vorraussetzungen für eine Sammlung liegen schlicht nicht vor.

In der Zeit vom ersten bis zum Ende des zweiten Weltkrieges wurden alleine mehr als 10 verschiedene

Repetierbüchsen in 8x57I bzw. IS von Deutschen Truppen geführt.

Das berücksichtigt noch nicht einmal die techn. Änderungen und Besonderheiten bei einigen Herstellern.

Wenn jetzt jemand (vereinfacht) "Bewaffnung der Deutschen Truppen bis...." oder "Repetierbüchsen auf

Basis des Systems 98" sammelt, sind 10 Stück sehr wenig.

Geschrieben

Interessanter Thread!

Offensichtlich sterben niemals die Leute aus die meinen, Behördenmitarbeiter wären soweit weg von der Realität, dass sie nicht mitbekommen wie sich selbsternannte Experten die Rechtsnorm zurechtlegen!

Schade nur, dass diese Experten dem LBW damit einen Bärendienst erweisen!

Geschrieben

Man kann es im Sinne der inneren Sicherheit auch so sehen:

ein bisschen legaler "slack" im Rahmen der Möglichkeiten verhindert den illegalen Hardcoresammler, der dann gleich Granaten und Maschinenpistolen anhäuft. ;)

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Auch wenn jetzt einige es wieder besser wissen - ich übrigens auch- ist aber Tatsache, dass hier gerade einem LWB ein Verfahren von der Behörde angehängt worden ist mit dem Vorwurf begründet, er habe bewußt die Eintragungen dann vornehmen lassen, wenn nur ein "Neuer" SB im Hause war und dieser eigentlich keine Ahnung hatte.

Nur mal eine Frage: Ist es meine Aufgabe zu beurteilen ab der SB Ahnung hat oder nicht?

Wenn das allgemein so ist? (Oh je da habe ich mir noch gar keine Gedanken drüber gemacht!)

Wenn ich einen neuen Ausweis beantrage? muss ich den SB fragen ob er Ahnung hat? (hab ich noch nie gemacht, war wohl leichtsinnig von mir!)

Ich habe mir noch nie Gedanken gemacht welcher SB da ist oder nicht.......

Ich bin immer davon ausgegangen das Die sich Gedanken machen wer hier vertreten kann oder wer nicht?

Ich habe mich VOR dem Waffenkauf vorbereitet!

Ich war durch das was ich gehört habe sicher das Ich im recht bin!

ABER ich habe immer noch die Hintertür offen:

wenn der Eintrag verweigert wird und mein Anwalt bestätigt das der SB recht hat

kann ich die Waffe wieder zurück geben (oder verkaufen!)

Auf jeden Fall will ich mir nicht alles gefallen lassen!

Ich habe eine Rechtschutz............

Geschrieben

Du hast ja wohl die Beiträge gelesen.

Um es noch mal zusammenzufassen:

Entweder

- Du hast vollkommen recht und kannst Dir hunderte der in §14 (4) WaffG genannten Waffen (auch baugleiche) auf die gelbe WBK zulegen.

ODER

- § 14 (4) nennt sich (im Rahmen des § 14 WaffG) WBK für Sportschützen und dient dem Erwerb der dort genannten Waffenarten. Dann ist dieser Erwerb von § 17 abzugrenzen. Dein SB hat Dir dazu einen Hinweis gegegeben.

In NRW habe ich beim Ersterwerb der gelben WBK eine Bedürfnisbescheinigung meines jeweiligen Verbandes über die sportliche Einsetzbarkeit der ersten darauf zu erwerbenden Waffe vorzulegen. Dies zeigt doch klar auf, wie die Sache betrachtet wird.

Auch wenn das sportliche Bedürfnis nicht explizit in § 14 (4) erwähnt wird, es bleibt im Rahmen des Bedürfnisprinzips aktuell. Und das Stichwort "Verdeckte Sammeltätigkeit" sagt doch wohl schon alles aus.

Du hast die Behauptung in den Raum gestellt, man "bekomme keine rote WBK". Warum gibts dann welche ? Ich kenne sogar Leute, die eine haben !

Und allen anderen sei gesagt: Wenn hier Leute rumposaunen, was sie alles auf eine gelbe WBK packen, dann zieh ich mir hier nicht den Schuh an, ihnen widersprochen zu haben !

Regelt meinetwegen eine Gesamtlöschung mit den Moderatoren, aber macht mich hier nicht noch zum Schuldigen ! :angry2: Wer fragt, kriegt Antwort. Keiner hat gesagt, dass die auch gefallen muss.

Gruß,

Coltfan

@erik: Ich würd an deiner Stelle auch mal überlegen (zusammen mit bootsie), daraus mittelfristig ne rote zu machen. Es ist vor allem wegen 2/6 einfacher ! Und die schönen Gelegenheiten kommen doch meistens, wenn man gerade wieder Wartezeit hat, oder ?

Geschrieben
Auch wenn das sportliche Bedürfnis nicht explizit in § 14 (4) erwähnt wird,

Es ist nicht nur nicht erwähnt, es ist nicht vorhanden. Aus der Norm des sportlichen Bedürfnis (§14) wird die Norm des allg. Bedürfnis (§8)

Dieser Part aus §14

die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

ist sogar komplett ausgeklammert.

Genannte Bedingungen bleiben

das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und
Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.

Die Erforderlichkeit der Waffe ist somit explizit ausgenommen. Der Gesetzgeber hätte sonst den gesamten Abs.2 Satz 2 erfasst. Er fand es aber ausreichend 2/6 anzuwenden, um das Waffenansammeln zu verhindern. Im Umkehrschluß wird durch 2/6 aber auch deutlich gemacht, das reine Waffenanhäufung nicht erwünscht ist.

Die gesamte Thematik ist äusserst schwierig, da über allem jedoch wieder der Grundsatz: "So wenig wie möglich" steht, was auf dem Klageweg zum tragen kommen wird.

Übrigends ist es nicht notwendig für eine WBK gelb einen Bedürfnisnachweis des Verbands beizubringen. Auch das ist eine persönliche Note der unteren Waffenbehörde. Das Bedürfnis läuft bei gelb nur über §8.

Der Gesetzgeber bringt durch 14(4) sein Vertrauen in organisierte Sportschützen zum Ausdruck. Man muss dies nicht um jeden Preis torpedieren.

Letztlich wird nur eine Verordnung Klarheit bringen können. Die Schweirigkeit bei der Auslegung, sieht man auch an den verschiedenen WaffVwV Entwürfen der letzten Jahre. Da wird mal in die ein, mal in die andere Richtung ausgelegt.

greetz

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