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IGNORED

Doofe Frage zur Gelben


Heikoweh

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Nein.

Ich vermute, dass ist die Vorbereitung für den Versuch, die WBK gelb auf Waffen zu beschränken, für die in dem eingetragenen Verband eine Disziplin besteht (was du dann vermutlich per Bescheinigung nachweisen sollst).

Das ist unzulässig.

Solltest du wieder streichen lassen.

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Hatte ich so ähnlich vermutet, kommt dann aber auch sicher von höherer Stelle.

...

Wenn man sich weigerte, das zu streichen, dann könntest Du auch ganz frech beantragen, die Verbände auf alle Verbände zu erweitern, wo Du z.B. auch nur als Gastschütze mitschießen möchtest, und zusammen mit einem EFP selbstverständlich auch noch ganz offiziell ausländische Verbände eintragen lassen. :teu38:

Letzteres würde dann lustig, wenn man Dir mal einen Erweb untersagen will, weil es für eine solche Waffe in D. keine genehmigte Disziplin gäbe. :rotfl2:

Es gibt leider auch eine gelebte Praxis, einfach Begrenzungen ohne Rechtsgrundlage und ausdrückliche Weisung vom RP o.ä. einzutragen, die nur nach konsequenten Protest des Erlaubnisinhabers aber dann genauso einfach wieder zurückgenommen werden. Ich hatte da so einen Freestyle-Tanz in Ffm mit der Kaliberbeschränkung im §27er (machte da auch die Waffenrechtsstelle des OA). :mad1:

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Es gibt leider auch eine gelebte Praxis, einfach Begrenzungen ohne Rechtsgrundlage und ausdrückliche Weisung vom RP o.ä. einzutragen,

Jep, frag mal, was der Quatsch soll, lass Dir die Rechtsgrundlage nennen und vor allem den Grund dieser Eintragung. Wenn möglich, schriftlich. Und dann lass uns dran teilhaben.

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Hallo zusammen,

habe mir soeben (von Abgabe der Unterlagen 2 Wochen) Grüne-, Gelbe WBK und Erlaubnis nach § 27 abgeholt

(250,- €).

Da gibt es keine ungeöhnlichen Einträge auf der WBK.

Für die Gelbe gab es eine aktenkundige Belehrung zum

"1. Recht, auf ihr Waffen ohne Voreintrag erwerben zu dürfen, und

2. Die Pflicht nur Waffen nach §14 Abs. 4 WaffG zu erwerben, die der Inhaber nach der für seinen Verband anerkannten

Schießsportordnung tatsächlich schießen darf, da nur solche Waffen von der zuständigen Behörde eingetragen werden.

3. Die Behörde ist auszugsweise über die entsprechende Schießsportordnung zu informieren, um den Antrag entsprechend prüfen zu können."

Aber das ist eigentlich schon seit der "Neureglung" vom Oktober 2002 so und nichts wirklich Neues mehr. Und in irgend einem anerkanntem Verband oder einer Landessportordnung ist nach meiner Meinung immer eine Disziplin zu finden.

Gruß D.S.

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Da gibt es keine ungeöhnlichen Einträge auf der WBK.

2. Die Pflicht nur Waffen nach §14 Abs. 4 WaffG zu erwerben, die der Inhaber nach der für seinen Verband anerkannten

Schießsportordnung tatsächlich schießen darf, da nur solche Waffen von der zuständigen Behörde eingetragen werden.

Da isse doch, die gesetzeswidrige Einschränkung :00000733:

Gruß Tauschi

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...

Für die Gelbe gab es eine aktenkundige Belehrung zum

...

2. Die Pflicht nur Waffen nach §14 Abs. 4 WaffG zu erwerben, die der Inhaber nach der für seinen Verband anerkannten

Schießsportordnung tatsächlich schießen darf, da nur solche Waffen von der zuständigen Behörde eingetragen werden.

3. Die Behörde ist auszugsweise über die entsprechende Schießsportordnung zu informieren, um den Antrag entsprechend prüfen zu können."

Aber das ist eigentlich schon seit der "Neureglung" vom Oktober 2002 so und nichts wirklich Neues mehr. Und in irgend einem anerkanntem Verband oder einer Landessportordnung ist nach meiner Meinung immer eine Disziplin zu finden.

...

Ääääähm - langsam!!

Da ist ein massiver Klops drin!!

Unter Punkt 2 wird Dir nur erlaubt, Waffen auf die Gelbe zu kaufen, die der SpoO DEINES Verbandes entsprechen!

Deswegen sollst Du ja auch gemaß Punkt 3 DEINE SpoO vorlegen.

Das ist vom Gesetz so NICHT gedeckt! <_<

Du schreibst ja selbst im letzten Absatz, irgendeine SpoO irgendeines Verbandes wird die gewünschte Waffe schon abdecken.

Aber genau DAS untersagt Dir die von Dir zitierte Nr.2! :icon13:

Wenn das wirklich so formuliert wurde hast Du nun ein Problem, und solltest auf der Streichung dieser Punkte bestehen!

Gruß

Sigges

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Wenn das wirklich so formuliert wurde hast Du nun ein Problem, und solltest auf der Streichung dieser Punkte bestehen!

Da gibt es nichts zu streichen, das steht nicht auf der WBK das ist "nur " eine Belehrung, denn in welchem Verband

ich bin ist nicht vermerkt und wie wir alle wissen haben einige eine Mehrfachmitgliedschaft.

Grzß D.S.

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Wenn das wirklich so formuliert wurde hast Du nun ein Problem, und solltest auf der Streichung dieser Punkte bestehen!

Da gibt es nichts zu streichen, das steht nicht auf der WBK das ist "nur " eine Belehrung, denn in welchem Verband

ich bin ist nicht vermerkt und wie wir alle wissen haben einige eine Mehrfachmitgliedschaft.

Grzß D.S.

Nun ja, es ist die Frage, inwieweit eine "aktenkundige Belehrung" eine Auflage zur WBK darstellt.

Schließlich sollst Du ja anhand Deiner SpoO nachweisen, daß die gekaufte Waffe Deinem Verband entspricht.

Auch wenn Du in mehreren Verbänden bist - in ALLEN wirst Du kaum sein.

Außerdem ändert das nichts an der rechtwidrigen Auflage!

Aber das wirst Du sicherlich feststellen, wenn Du eine Waffe erwirbst, die von keiner deiner SpoO gedeckt ist, aber von einer fremden SpoO gedeckt wäre.

Gruß

Sigges

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Tschja,

was fällt mir dazu ein ... :rolleyes:

"2 x 3 macht 4

Widdewiddewitt und Drei macht Neune !!

Ich mach' mir die Welt

Widdewidde wie sie mir gefällt ....

Hey - Waffen-Sachbearbeiter

trallari trallahey tralla hoppsasa

Hey - Waffen-Sachbearbeiter,

der macht, was ihm gefällt."

frei nach Astrid Lindgren

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Aber das wirst Du sicherlich feststellen, wenn Du eine Waffe erwirbst, die von keiner deiner SpoO gedeckt ist, aber von einer fremden SpoO gedeckt wäre.

Als Erstes könnte ich mir vorstellen, dass ich mich vor Erwerb einer Waffe danach erkundige ob sie in eine meiner Sportordnungen passt und Zweitens sind unrechtmäßige Anordnungen eben unrechtmäßig und nicht einzuhalten,

wenn auch mit Kampf.

Gruß D.S.

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Is natürlich auch `ne Möglichkeit. Kompensation von gesetzeswidrigen Auflagen durch Multiverbandsmitgliedschaft.

Wäre da ein rechtsmittelfähiger Bescheid und die Zuhilfenahme der Verwaltungsrechtschutz nicht einfacher? Ich mein ja nur so..... Nicht das Du mal mit den vielen Sportordnungen durcheinander kommst :)

Gruß Tauschi

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Gespräch lief in etwa wie erwartet:

Formulierung wäre den letzten ~700 Inhabern nicht aufgefallen, solle mir aber über die unsinnige Formulierung mal keine Gedanken machen.

Es wird von ihm Eingetragen was EINE Sportordnung hergibt, 22Hornet auf Gelb kein Problem, theoretische 50BMG allerdings erfordern genauere Prüfung(seine Beispiele).

Wenn der eingeschränkte Erwerb (und nur darauf bezieht sich die Formulierung) doch nach Gesetz +wohlwollend geprüft wird, sollte der Besitz dann ja wohl auch nicht mehr das Problem sein.

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Gespräch lief in etwa wie erwartet:

Formulierung wäre den letzten ~700 Inhabern nicht aufgefallen, solle mir aber über die unsinnige Formulierung mal keine Gedanken machen.Es wird von ihm Eingetragen was EINE Sportordnung hergibt, 22Hornet auf Gelb kein Problem, theoretische 50BMG allerdings erfordern genauere Prüfung(seine Beispiele).

Wenn der eingeschränkte Erwerb (und nur darauf bezieht sich die Formulierung) doch nach Gesetz +wohlwollend geprüft wird, sollte der Besitz dann ja wohl auch nicht mehr das Problem sein.

Beim jetzigen SB. Was macht der Nachfolger? Die Urlaubs- oder Krankheitsvertretung? Sind die dann auch noch wohwollend eingestellt und wissen, dass die Formulierung unsinnig ist?

Gruß Tauschi

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Mit der Gelben WBK darf ich nach §14 Waffen erwerben!

Danach darf ich Waffen erwerben/besitzen, die ich in einem anerkannten Verband Schiessen kann. Da steht nirgends,

dass man auch in jedem Verband Mitglied sein muß, um Waffen zu kaufen, dessen Disziplin man Schiessen will.

Also ist das doch eine persönliche Auslegung des SB und nicht des Gesetzes.

6 PPC

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... und Zweitens sind unrechtmäßige Anordnungen eben unrechtmäßig und nicht einzuhalten, ...

Das, lieber Freund, ist ein gewaltiger Trugschluss, der einige schon in arge Bedrängnis geführt hat.

Verhängt die Erlaubnisbehörde Einschränkungen oder Auflagen, die mit der erteilten Erlaubnis verbunden sind, so haben diese auch dann rechtliche Gültigkeit, wenn sie gegen bestehende Gesetze und Verordnungen verstossen und der betroffene Erlaubnisinhaber diesen Einschränkungen nicht innerhalb der gesetzten Frist widerspricht.

Da gibt es genügend (auch aktuelle) Beispiele, gerade mit der Erwerbserlaubnis nach § 14 (4) WaffG und Erlaubnissen nach § 27 SprengG.

Mündliche Zusicherungen irgendwelcher Sachbearbeiter verlieren in dem Moment ihre Gültigkeit, in dem Du die Tür zur Amtsstube hinter Dir geschlossen hast.

CM

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Verhängt die Erlaubnisbehörde Einschränkungen oder Auflagen, die mit der erteilten Erlaubnis verbunden sind, so haben diese auch dann rechtliche Gültigkeit, wenn sie gegen bestehende Gesetze und Verordnungen verstossen und der betroffene Erlaubnisinhaber diesen Einschränkungen nicht innerhalb der gesetzten Frist widerspricht.

---und dieses Problem- mit der NEUEN gelben WBK- hat mein Freund. Wir Beide leben in NRW, aber in verschiedenen Städten. "Er" hat einen Eintrag, wonach (NEUE Gelbe) bei JEDEM Waffenerwerb eine VEREINSbescheinigung vorzulegen ist- also mit dem Ziel, nur solche Waffen erwerben zu dürfen, die der Verein nach seiner Sportdisziplin auch schießt. Wir Beide sind im RSB, wonach also der SCHEINBAR unreglementierte Erwerb von Langwaffen ad absurdum geführt wird:

Demnach ausgeschlossen: Einzellader wie Patronen-Sharps, andere Fallblock wie Winchester High Wall, Ruger Nr1., Schweden Einzellader- Matchgewehr, AUCH Perkussionsrevolver, die kein Italo-Schrott sind, sondern Spitze wie der Ruger Blackpowder Hawk (verstellbare Visierung) sowie zum Beispiel Unterhebel, die keine 5 Schuß ins Magazin aufnehmen oder eine Winchester 95 mit Kastenmagazin.

Ich habe eine neue gelbe WBK, wo außer der obligatorischen Aufforderung, die Waffen entsprechend aufzubewahren, KEINE weiteren einschränkenden Stempel vorhanden sind. Dennoch läuft es wohl darauf hinaus, daß auch ich mich außerhalb der Legalität bewegen würde, gewisse Waffen zu kaufen, die mein Verein/Verband nicht schießen läßt.- Auch wenn der Händler mir diese Waffen verkauft (weil keine einschränkenden Vorgaben in der WBK) würde wohl die Behörde den nachträglichen Eintrag verweigern.

Da komme ich doch zu dem Schluß: Die neue gelbe WBK ist reine Augenwischerei! Von wegen Liberalität und Entgegenkommen dem Sportschützen.

Richtig geschlußfolgert?

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