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IGNORED

Import aus Luxemburg


huhnelli

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo, Foristi,

leider finde ich mittels der Forensuche keine passende Antwort auf meine Frage.

Es steht der Import einer Waffe aus Luxemburg an. Ich werde die Waffe dort persönlich abholen. Sowohl die deutsche Import- als auch die luxemburgische Exporterlaubnis liegen bereits vor. Mich interessiert nun die praktische Durchführung beim Passieren der "Grenze", die es in dem Sinne ja innerhalb der EU nicht mehr gibt.

Kann ich die Waffe unter Beachtung der Transportvorschriften einfach von A nach B bringen oder muß ich Waffe und Papiere bei einer Dienststelle des Zolls vorlegen und in irgendeiner Art und Weise abstempeln lassen bzw. anmelden? Dass der Erwerb in Deutschland beim SB angemeldet werden muß, ist klar.

Gibt es sonst noch Dinge, die in dem Zusammenhang beachtet werden sollten?

Gruß

Huhnelli

Geschrieben

In solchen Fällen rate ich immer sich direkt bei der zuständigen Behörde zu informieren.

Ich frage immer per Mail an und nehme den Anfrage/Antwort Ausdruck dann mit über die Grenze.

Dann hat man immer etwas in der Hand und eine Kontrolle läuft zügig ab.

HZA Saarbrücken

- ZA Saarlouis -

Ostring 57

66740 Saarlouis

Tel. (0 68 31) 9 86 05-0

Fax (0 68 31) 9 86 05-29

E-Mail poststelle@zasls.bfinv.de

Geschrieben
Es steht der Import einer Waffe aus Luxemburg an. Ich werde die Waffe dort persönlich abholen. Sowohl die deutsche Import- als auch die luxemburgische Exporterlaubnis liegen bereits vor. Mich interessiert nun die praktische Durchführung beim Passieren der "Grenze", die es in dem Sinne ja innerhalb der EU nicht mehr gibt.

Kann ich die Waffe unter Beachtung der Transportvorschriften einfach von A nach B bringen oder muß ich Waffe und Papiere bei einer Dienststelle des Zolls vorlegen und in irgendeiner Art und Weise abstempeln lassen bzw. anmelden? Dass der Erwerb in Deutschland beim SB angemeldet werden muß, ist klar.

Gibt es sonst noch Dinge, die in dem Zusammenhang beachtet werden sollten?

hi

also aus AT darfst du das zb NICHT

die genehmigung ein waffen zu exportieren ist nicht das gleich wie die genehmigung die waffe innezuhaben.

d.h.

du darfst das teil zwar exportieren (lassen), aber du hast kein recht die waffe in dem land zu besitzen

wenn du sie da abholst dann passiert aber genau das

weiss nicht ob die gesetzeslage dort aehnlich ist, ich vermute das aber

ist ja in DE das selbe

ein waffenbesitzer darf eine waffe exportieren, und ich darf sie importieren

ich darf sie aber als oesterreicher ned direkt aus DE abholen

weil ich sie in DE ja nicht besitzen darf

Geschrieben

Meine 2 €-Cent:

Fall 1: ich verkaufte bei Egon eine Pistole an einen berechtigten Belgier mit Wohnort in Belgien. Er besorgt sich sein Importpapier, ich mein Exportpapier und übergeben ihm die Waffe bei einer deutschen Waffenmesse, denn mein SB sagt, mit dem Importpapier darf er auch im ausländischen "Kaufland" übernehmen und in sein Heimatland transportieren.

Fall 2: Ich lasse einen Perkussionsrevolver bei einem Büchsenmacher in Österreich convertieren. Mit Exportpapier bringe ich ihm die Waffe, da ich in seiner Gegend einige Tage Urlaub machen will. Einige Monate später das umgekehrte Spiel mit entsprechendem Importpapier, da lt. meinem SB dies der korrekte Weg ist.

In keinem Fall wurde beim Grenzübergang der Zoll o. ä. informiert.

Daraus schließe ich, daß ich im luxembourger Fall die Waffe mit Importpapier in Luxembourg abholen darf.

Bootsie

Geschrieben
Fall 2: Ich lasse einen Perkussionsrevolver bei einem Büchsenmacher in Österreich convertieren. Mit Exportpapier bringe ich ihm die Waffe, da ich in seiner Gegend einige Tage Urlaub machen will. Einige Monate später das umgekehrte Spiel mit entsprechendem Importpapier, da lt. meinem SB dies der korrekte Weg ist.

In keinem Fall wurde beim Grenzübergang der Zoll o. ä. informiert.

hi

ok, wie es mit DE oder luxemburg aussieht weiss ich nicht

wenn der perkussionsrevolver ein modell von nach 1871 war, dann ist der besitz in oesterreich bewilligungspflichtig (WBK)

die innehabung ist dem besitz gleichgestellt

wenn du ein exportpapier aus DE hast dann hast du die genehmigung das teil aus DE auszufuehren

und mit einem importpapier nach DE hast du die genehmigung das teil nach DE einzufuehren

du hast aber deshalb noch lange keine berechtigung die waffe innerhalb oesterreichs zu besitzen

sicher nicht

ueberleg dir mal den umgekehrten weg:

ich beantrage den export meiner waffe aus oesterreich und darf sie deshalb dann innerhalb DEs besitzen weil ich vorhabe sie dort zum buechsenmacher zu bringen ..?

kann ned sein

Geschrieben

Also, umgekehrt geht das : ich hab vor ein paar Jahren meinen Garand nach Luxemburg verkauft (Entfernung zum Wohnort des Verkäufers in Lux. exakt 10 Kilometer).

Ein Anruf beim SB ergab, daß die Waffe hier einfach so abgeholt werden könnte, natürlich bei Vorlage der jeweiligen Export-/Import-Erlaubnis.

So ist das dann auch abgewickelt worden, unbürokratisch und schnell.

Geschrieben

Vorsicht mit dem Zoll.

Ich habe mal eine Waffe aus der Schweiz importiert und weil an der Grenze absolut niemand aufzutreiben war, bin ich zu Hause aufs Hauptzollamt. Das hat mich dann eine Strafe gekostet.

Also nachfragen wie der Verlauf sein muss - denn die deutsch-luxemburgische Grenze ist ja dank Schengen auch keine richtige mehr.

Geschrieben
Schweiz ist doch wieder was ganz anderes, weil non-EU.

Schweiz ist seit 2008 waffenrechtlich Schengen. Klick

Zollinfos zur privaten Einfuhr: Klick

sailfan

Geschrieben

Luxemburg ist Mitglied der Europäischen und Union und gehört zum Zollgebiet der Gemeinschaft. Somit liegt hier ein ganz normales innergemeinschafliches Verbringen vor in welchem der Zoll erst mal außen vor ist. Ein Binnenzollamt wie das Zollamt Saarlouis hat damit gar nichts zu tun.

Kompetente Auskunft ob die Abholung selbst durchgeführt werden kann sollten die zuständigen Waffenbehörden in beiden Ländern geben können.

Geschrieben

Auf deiner und der Versender-Verbringungserlaubnis ist die Verbringungsart (z.B. Post) eingetragen. Wenn dort "Abholung" steht, gibt es keine Probleme. Zollanmeldung muss bei Verbringung innerhalb der EU keine gemacht werden.Für das kurze Stück in Luxembourg gilt die Versender-Erlaubnis und ab der Grenze gilt die deutsche Verbringungserlaubnis.

Geschrieben
Auf deiner und der Versender-Verbringungserlaubnis ist die Verbringungsart (z.B. Post) eingetragen. Wenn dort "Abholung" steht, gibt es keine Probleme. Zollanmeldung muss bei Verbringung innerhalb der EU keine gemacht werden.Für das kurze Stück in Luxembourg gilt die Versender-Erlaubnis und ab der Grenze gilt die deutsche Verbringungserlaubnis.

hi

das erscheint mir logisch

und wie gesagt: mir ging es nie um die berechtigung das zum import genehmigte teil dann IN DE zu transportieren, die ist wohl zweifellos gegeben

was ich mir schwer vorstellen kann ist dass die EXPORTerlaubnis des verkaufers ausreicht, das der KÄUFER die gekaufte waffe in luxemburg innehaben darf

in AT ist das jedenfalls nicht ausreichend

und ich verwette eine grosse kiste sprudel drauf dass das auch in DE nicht ausreichend waere wenn ich als oesterreicher in DE mit einer waffe rumkoffere, nur weil der VERKÄUFER eine exporterlaubnis an mich erteilt bekommen hat

undenkbar aus meiner sicht

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