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IGNORED

Gewehrtransport Deutsche Bahn


FunzJK

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Gemeinde,

eine kurze Frage: Erlauben die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn den Transport eines Gewehres in Personenzügen (ordnungsgemäßer Transport ist Ehrensache)?

Geschrieben

bei der deutschen bahn ist die beförderung scharfer waffen ausgeschlossen.

im regionalverkehr allerdings kommt es auf den verkehrsverbund an. im bereich tübingen z.b. war es kein problem, ein entsprechend verpacktes gewehr im zug zu transportieren. die beförderungsbedingungen schliessen dort nur den transport geladener schusswaffen aus.

Geschrieben

Moin FunzJK!

Nein! Leider! :peinlich:

Kannst Du selbst auf jeder Haltestelle in den ausgehängten "Personenbeförderungs-Bedingungen" nachlesen.

WaiHei!

RSD

Geschrieben

Hab es gerade selbst in den AGB (7.2.1) gefunden. Kollege telefoniert gerade mit der Bahn und die nette Kollegin am anderen Ende der Leitung meinte: "Es spricht nichts dagegen".... :00000733:

Trotz allem: Danke für die schnellen Antworten!

Geschrieben
Hallo Gemeinde,

eine kurze Frage: Erlauben die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn den Transport eines Gewehres in Personenzügen (ordnungsgemäßer Transport ist Ehrensache)?

Ja ja,

der klassiker. :heuldoch:

Wenn Du mit einer Fahrkarte der Deutschen Bahn AG im Zug sitzt nein.

Wenn Du mit einer Fahrkarte der öPNV im selben Zug sitzt i.d.R. ja.

:00000733:

Der Kollege solle es verbindlich schriftlich besorgen, dass das OK ist. Das wäre dann eine Individualvereinbarung, die den ABB vorgehen. Dann könntest Du die Bahn auf Schadensersatz verklagen, falls Dich einer wegen der Waffe aus dem Zug schmeißt. :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben

Wer viel fragt, kriegt übrigens auch viel Antwort.

Der Ausschluß dürfte übrigens weniger hoplophobe als vielmehr versicherungsrechtliche Gründe haben, wird also erst im unwahrscheinlichen Falle relevant, wenn da wirklich was passieren sollte. Dann kann die Bahn halt locker auf ihre Bestimmungen verweisen.

Ein Durchsuchungsrecht des Gepäcks hat der Schaffner m.W.n. aber nicht- könnte im schlimmsten Fall die Weiterfahrt untersagen und einen aus dem Zug werfen; ist aber eine sehr, sehr theoretische Konstellation.

Wer ganz sicher gehen will, sollte ggf. ein dezenteres Behältnis wählen (und beachten: der schönste Tarn-Angelkoffer verliert Wirkung, wenn man ihn mit Magpul-, DSB- und ähnlichen Stickern vollpappt ;) ).

Wer sich weiter verwirren lassen möchte:

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=363159

( die TE ist übrigens NICHT das aktuelle Flintenweib !!!)

Geschrieben
Dann könntest Du die Bahn auf Schadensersatz verklagen, falls Dich einer wegen der Waffe aus dem Zug schmeißt.

Oder übers AGG weil er wegen seines Wohnortes (Fernverkehr nötig) diskriminiert wird. :00000733:

Geschrieben
Wer viel fragt, kriegt übrigens auch viel Antwort.

Das ist richtig.

Der Ausschluß dürfte übrigens weniger hoplophobe als vielmehr versicherungsrechtliche Gründe haben, wird also erst im unwahrscheinlichen Falle relevant, wenn da wirklich was passieren sollte.

Ein interessanter Punkt.

Was auffällt, ist, dass die DB-Beförderungsbedingungen bezüglich der "Ausschlüsse" in sich nicht wirklich stimmig sind.

"7.2 Beförderungsausschluss

7.2.1 Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und Stoffe ausgeschlossen,

die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu

beschädigen. Ausgeschlossen sind insbesondere gefährliche Stoffe und Gegenstände,

Schusswaffen, explosive und entzündbare Stoffe und Gegenstände, entzündend wirkende,

giftige, radioaktive, ätzende und ansteckungsgefährliche Stoffe sowie sonstige gefährliche

Güter nach dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) und der hierzu

ergangenen Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), Mopeds

oder Mofas und Gegenstände und Stoffe, deren Beförderung aufgrund sonstiger

Rechtsvorschriften verboten ist..."

Die grundsätzliche Ausschluss-Bestimmung bezieht sich auf die Eignung von Gegenständen, zu stören/verletzen/beschädigen.

Näher werden dann u.a. "Schusswaffen" (übrigens nicht nur Feuerwaffen...) benannt.

Aus einem rechtskonformen Transport von Schusswaffen (verpackt/nicht zugriffsbereit, entladen) - und nicht dem

zugriffs- und schussbereiten Führen - ergibt sich aber keine entsprechende Eignung. Sie reihen sich dann eben nicht

in die noch folgende Aufzählung explosiver, leicht entzündlicher (etc.) Stoffe ein. Anders ausgedrückt: keinesfalls eine

höhere Eignung im vorgenannten Sinne, als als sie ein Regenschirm oder ein (nicht angeschlossener...) Toaster aufweist.

Die üblichen Beförderungsbestimmungen der Verkehrsverbünde stellen konsequenter Weise ausdrücklich nur auf die Eignung

zur Gefährdung von Mitreisenden und Bahn - somit das wirkliche Gefährdungspotenzial - ab.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Und immer vorher recht doof und möglichst öffentlich alle möglichen Leutchen fragen :gaga: :gaga: Die Nummer mit dem Verbotsirtum ist für den Fredstarter damit mal gelaufen.

Na Gott sei Dank brauchen wir den guten alten Verbotsirrtum hier nicht zu bemühen, da es sich weder um eine Straftat, noch um eine Owi handelt....

.....sondern einfach um einen Verstoß gegen eine privatrechtliche Vereinbarung (AGB) zwischen dem Dienstleitungsempfänger,und dem Dienstleistungserbringer.

Puuuuhhhhh, nochmal Glück gehabt :rolleyes:

Mit entspannt transportierenden Grüßen

Rennleitung

Geschrieben

Moin zusammen,

das Thema hat sich erledigt. Um der hoplophoben Mitbevölkerung unangenehme und nervenaufreibende visuelle Belästigungen zu ersparen, wird einfach mit dem Auto gefahren. Denkt mal an die Meldung von dem "übermunitionierten potentiellen Amokläufer". Keine Lust, wegen - wie auch immer gearteten - gutmenschlichen Kurzschlußreaktionen, die Zuverlässigkeit zu riskieren.

Grüße

FunzJK

Geschrieben
bei der deutschen bahn ist die beförderung scharfer waffen ausgeschlossen.

So ist es, das ist in den AGB´s der Deutschen Bahn klar geregelt ! Zumal die Bahn ja nicht nur in Ihren Zügen das " Hausrecht " hat......

Ich würde mich da auf nichts einlassen, selbst wenn die Wumme gut und sicher ( Wie es die aktuelle Rechtslage "Transport" vorschreibt ) verpakt ist :gutidee:

Geschrieben

Ich bin früher, mangels Auto, immer regelmäßig mit der Bahn zum Schießstand gefahren. Von den Beförderungsbestimmungen wusste ich überhaupt nichts und die Schaffner haben auch nie was gesagt (auch wenn ein Gewehrfutteral dabei war). Das ist jetzt zwar gute 20 Jahre her, aber trotzdem ...

... hm, seltsam ...

Geschrieben
Gründlich und dezent verpacken ist das A und O.

---wie wahr! In uralten Zeiten wurde die Thompson-MPi auch im berüchtigten Geigenkasten "transportiert".

Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß!

Gut, wenn jemand eine "take down" hat- Unterhebel, Flinte sowieso: Das müßte auch in eine Tennisschläger ---(Verzeihung: "RACKET") -Tasche mit großem Aufdruck reinpassen und Alle sind zufrieden- besser: beruhigt.

MfG!

Geschrieben
Von den Beförderungsbestimmungen wusste ich überhaupt nichts und die Schaffner haben auch nie was gesagt

Nur mein bescheidener Eindruck:

Es interessiert vom Bahnpersonal schlicht niemanden.

Und noch zwei Dinge (@ FunzJK):

1. Mit "Zuverlässigkeit riskieren" hat die Sache nichts zu tun

2. Das mit dem "übermunitioniert" meinst du nicht wirklich ernst, oder? Ich gehe mal davon aus, du transportierst, und das unmunitioniert.

Geschrieben
Und noch zwei Dinge (@ FunzJK):

1. Mit "Zuverlässigkeit riskieren" hat die Sache nichts zu tun

2. Das mit dem "übermunitioniert" meinst du nicht wirklich ernst, oder? Ich gehe mal davon aus, du transportierst, und das unmunitioniert.

Da Du mich direkt ansprichst:

zu 1. im juristischen Sinne wahrscheinlich nicht, wohingegen der Transport von Schußwaffen ausdrücklich in den AGB untersagt ist und eine Diskussion hierüber mit z.B. der Bahnpolizei evtl. kontraproduktiv sein könnte.

zu 2. selbstverständlich würde ich ungeladen und natürlich gesetzeskonform transportieren.

Hier war nur vor ein paar Tagen die Rede von einem vermeintlichen Amokläufer, der, aufgrund eines Hinweises, mit Schrotflinte und Pistole im Rucksack/Gitarren-Rucksack + ca 300 Schuß von der Rennleitung überwältigt und in die nächste psychatrische verbracht wurde. (Die Hintergründe zu dieser Geschichte hat, glaube ich, keiner mehr erfahren)...

Gruß

Edith Pressemeldung

Geschrieben
zu 1...... eine Diskussion hierüber mit z.B. der Bahnpolizei evtl. kontraproduktiv sein könnte.

Niemand sagt doch, dass man (für den unwahrscheinlichen Fall dass die Bundespolizei involviert ist) "randalieren" muss.

Und inwiefern soll dann (nochmal: bei WaffG-konformem Transport) die Zuverlässigkeit tangiert sein?

zu 2. ....Hier war nur vor ein paar Tagen die Rede von einem vermeintlichen Amokläufer, der, aufgrund eines Hinweises,

mit Schrotflinte und Pistole im Rucksack/Gitarren-Rucksack + ca 300 Schuß von der Rennleitung überwältigt

und in die nächste psychatrische verbracht wurde.

Wenn wir das alle so bitter ernst nehmen (im Sinne von: auf uns beziehen) würden - dann sollten wir legale Waffen

weder - wie dieser Zeitgenosse - zu Fuß, noch per Bahn, noch per Auto, noch überhaupt transportieren, sondern sie

alle besser gleich abgeben. Dann gehen wir gar kein "Risiko" mehr ein....

Geschrieben

Okay, ich habs versucht (nix für ungut, ich verstehe Deinen Standpunkt). Ich habe für mich entschieden, da die Bahn mein Geld scheinbar nicht möchte, den PKW zu nutzen.

:s75:

Geschrieben

Wie gesagt, die DB-Regelung ist (in Bezug auf das, was damit erreicht bzw. vermieden werden soll) hirnrissig.

Aber sie steht in der Tat so da.

Bei mir wird es diesbezüglich auch nicht zum "Knatsch" kommen.

Entweder ich befördere ebenfalls mit dem Pkw (bei mir in der Ecke oder zum Schießstand sowieso, da gar keine ÖPNV-Möglichkeit).

Oder (wenn ich eine Waffe von oder zu einem BüMa/Händler in der Stadt transportieren muss, ich grade eine Zeitkarte habe und mir

die Fahrt mit dem Pkw dorthin zu umständlich ist): ich nutze ohnehin einen Verkehrsverbund; egal ob nun "DB" auf der Lok draufsteht,

es gelten die Beförderungsbedingungen des Verbundes, und dort wird sinnvollerweise ausschließlich auf die "Gefährdungseigenschaften"

beförderter Gegenstände (wie im Thread bereits ausgeführt) abgestellt, somit problemlos.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Ich sehe hier nicht wirklich ein Problem.

Koffer auf, Waffe rein, Koffer zu, abschliessen, fertig.

Wenn der Schaffner reinschauen will: NEIN

Wenn die Polizei reinschauen will: NEIN

Thema durch.

Wenn die Pol das mit Zwang durchsetzt ist das Thema AGB eh erstmal vom Tisch und das Ergebnis einer Durchsuchung darf der DB (als private Firma) eh nicht mitgeteilt werden.

Geschrieben
...Na Gott sei Dank brauchen wir den guten alten Verbotsirrtum hier nicht zu bemühen, da es sich weder um eine Straftat, noch um eine Owi handelt....

.....sondern einfach um einen Verstoß gegen eine privatrechtliche Vereinbarung (AGB) zwischen dem Dienstleitungsempfänger,und dem Dienstleistungserbringer.

Puuuuhhhhh, nochmal Glück gehabt :rolleyes:

Gewisse Leute, die beispielsweise "übermunitionierte" Menschen erst mal in die Klapse wegstecken, machen daraus auch mal schnell einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr. Eventuell unkorrekte juristische Formulierungen bitte ich meiner Aktenstauballergie zuzuschreiben, welche mich am Studium der Juristerei gehindert hat. Und bis es gegenteilige Präzedenzfälle gibt, bekommt meine Kohle der Tankwart und der Freundliche. :gutidee:

Edith fällt auch noch ein Hausfriedensbruch (Bahnhöfe) ein.

Geschrieben
....machen daraus auch mal schnell einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr.

Ja, und aus einem Gartenzwerg einen rosa Elefanten...

Was für ein - durch absolut nichts getragener - Unsinn.

Geschrieben
Koffer auf, Waffe rein, Koffer zu, abschliessen, fertig.

Wenn der Schaffner reinschauen will: NEIN

Wenn die Polizei reinschauen will: NEIN

Wer mit der DB (unerheblich, ob er ein Ticket eines anderen Anbieters besitzt, maßgeblich ist, wer den Beförderungsauftrag durchführt und damit das Hausrecht hat, also DB-eigene Fahrzeuge oder auch Fahrzeuge von anderen Unternehmen, die für die DB fahren) reist, muß sich nach deutscher Rechtslage nun mal an den geltenden und staatlich so abgesegneten Tarif halten. Dazu gehört zwingend, daß er in allen Details gültig ist. Und was liest der beflissene Waffentransporteur unter 7.2.2? der Beförderungsbedingungen? Richtig, er ist verpflichtet (!), dem Personal bei begründetem Verdacht die Begutachtung des betreffenden Gegenstandes zu ermöglichen.

Ob diese gesamte Systematik nun hirnrissig, sinnvoll oder sonstwas ist, ist vollkommen uninteressant. Wer mit der DB reist, hat sich an deren Regeln zu halten. Ob sich das Personal nun interessiert oder nicht (Hunde ohne Maulkorb werden wie auch Raucher selten vom Personal bemängelt) oder wie geschildert sich zu fragwürdigem "ich hab nichts dagegen" (diese Kompetenz hat weder der Schalterist, noch der Kontrolleur oder Kundenbetreuer wirklich, manche sagens halt einfach) hinreißen läßt: Wir Waffenbesitzer wollen korrekt behandelt werden, oder etwa nicht? Also! Dann fügt Euch ebenfalls und erkennt ganz einfach mal geltende Bestimmungen an! Unbemerkt nach dem "wo kein Kläger, da kein Richter"-Prinzip Waffen zu transportieren mag in den allermeisten Fällen durchgehen, hier eigenartige Konstrukte zu verbreiten kann aber nicht Euer Ernst sein.

Wenn Ihr zu Hause keinen Bibelforscher oder sonstwen reinlassen wollt, ist das doch auch Eure Sache. Sogar gegen die gesetzlich zulässigen Aufbewahrungskontrollen wird hier im Forum versucht sich irgendwie zu "wehren". Aber das Hausrecht der DB -wohlgemerkt nach staatlich zugelassenen Beförderungsbedingungen- das wollen manche nicht anerkennen. Peinlich. Und gefährlich, ich würde das nicht auf die Spitze treiben, in seltenen Fällen sind Anzeigen wegen Hausfriedensbruch denkbar. Nicht nur wie von Gun_Buff beschrieben in Bahnhöfen, sondern auch in Zügen. Dort gilt Hausrecht! Macht sich erstmal bestimmt super bei der Waffenbehörde!

Und: Nein, ich arbeite nicht bei der DB, kann aber aus beruflichen Gründen die Problematik absolut nachvollziehen.

Geschrieben
Wer mit der DB (unerheblich, ob er ein Ticket eines anderen Anbieters besitzt, maßgeblich ist, wer den Beförderungsauftrag durchführt und damit das Hausrecht hat, also DB-eigene Fahrzeuge oder auch Fahrzeuge von anderen Unternehmen, die für die DB fahren) reist, muß sich nach deutscher Rechtslage nun mal an den geltenden und staatlich so abgesegneten Tarif halten.

Ich will den Rest des Beitrags nicht kommentieren - aber was den hervorgehobenen Text angeht, liegst du falsch.

Wir reden hier über die Beförderungsbedingungen. Maßgeblich ist hierfür, welchen Beförderungsvertrag ich mit wem eingehe.

Dieser kommt zustande durch Lösen einer Fahrkarte (neudeutsch Ticket; ob Einzel-, Mehrfahrten-, Zeit-/Netzkarte) mit einem

Verkehrsunternehmen.

Es existieren (oft parallel) Tickets und damit spezifische Beförderungsbedingungen der DB AG sowie - in vielen Ballungsräumen -

der Verkehrsverbünde. Für einen Verkehrsverbund fahren in der Regel viele Anbieter "rollenden Materials", die Privatbahn XY,

die DB AG, örtliche Busunternehmer etc.... Der Beförderungsvertrag und damit die mit ihm verbundenen Beförderungsbedingungen -

kommt aber stets mit dem Verkehrsverbund zustande. Das ist ja der eigentliche (praktische) Sinn dieser Verbünde - nicht u.U.

drei Einzeltickets/Verträge für die Fahrt in einem Ballungsraum mit vielen Anbietern, sondern ein Vertrag.

Wenn ein solcher Verkehrsverbund einzelne Gegenstände nicht dezidiert ausschließt, und diese auch keine abstrakten Ausschlusstatbestände

verwirklichen, sehe ich nicht, gegen was bei der Mitbeförderung verstoßen werden sollte.

Löse ich ein Ticket der DB AG, dann gelten selbstverständlich die entsprechenden dortigen Regeln.

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