Zum Inhalt springen
IGNORED

Erwerb Wechselsystem


Webster

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich wollte mich auf diesem Wege bei den üblichen Verdächtigen Rückversichern bevor ich einkaufen gehe.

Verstehe ich das richtig, dass ich mir zu einer Pistole in .40 S&W ein Wechselsystem in 9Para und einen Wechsellauf in 357. Sig bedürfnisfrei dazu erwerben kann und gleichzeitig zum Eintragen der Grundwaffe auch gleich das Wechselsystem und den Wechsellauf eintragen lassen darf?.

Vielen Dank im Voraus.

Geschrieben
Ich wollte mich auf diesem Wege bei den üblichen Verdächtigen Rückversichern bevor ich einkaufen gehe.

Verstehe ich das richtig, dass ich mir zu einer Pistole in .40 S&W ein Wechselsystem in 9Para und einen Wechsellauf in 357. Sig bedürfnisfrei dazu erwerben kann und gleichzeitig zum Eintragen der Grundwaffe auch gleich das Wechselsystem und den Wechsellauf eintragen lassen darf?.

Vielen Dank im Voraus.

100% sicher vor Überraschungen bist du natürlich, wenn du vorher deine(n) SB befragst :gutidee:

Zum Thema Wechselsystem und mögliche Probleme gibt es ja einen relativ aktuellen Thread zur 2/6 "Problematik" (der eine sieht ein Problem, der andere nicht).

Geschrieben

Nene. Wir sehen da alle kein Problem. Es geht in der Diskussion darum, warum manche SB´s (am Beispiel Bayerns) dort ein Problem sehen.

Der Erwerb eines kalibergleichen/-kleineren Wechselsystems/-laufs ist selbstverständlich erlaubnisfrei Inhaber einer Waffenbesitzkarte

Anlage 2 WaffG

2.Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der Eintragungspflicht nach § 10 Abs. 1a)

2.1Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);

greetz

Geschrieben
Verstehe ich das richtig,

JA !

Kleine Einschränkung aus der Realität: Du wirst bei einem Händler alle drei Waffen(teile) kaufen müssen. Der Voreintrag in der WBK reicht nämlich "eigentlich" nicht aus, um das WS zu erwerben. Wenn aber der Händler weiß, daß Du wirklich die Grundwaffe hast, geht's klar.

Geschrieben
JA !

Kleine Einschränkung aus der Realität: Du wirst bei einem Händler alle drei Waffen(teile) kaufen müssen. Der Voreintrag in der WBK reicht nämlich "eigentlich" nicht aus, um das WS zu erwerben. Wenn aber der Händler weiß, daß Du wirklich die Grundwaffe hast, geht's klar.

:confused: er kann doch bei 3 Händlern kaufen - der erste trägt die Grundwaffe ein und die anderen beiden sehen dann doch, dass er die Grundwaffe hat - oder verstehe ich Deinen Einwand miss?

Geschrieben

Wenn ich die Änderung des WaffG vom 01.4.2008 richtig verstanden habe, müssen wesentliche Teile von Waffen

(hier das Wechselsystem) aber eine Nummer haben, wenn Sie einzeln gehandelt werden. Ich habe gerade das

Problem, bei 2 WS, die nun eine Nummer bekommen müssen (natürlich kostenpflichtig). Viele gebrauchte WS haben

leider keine.

MFG RNehring

Geschrieben
Wenn ich die Änderung des WaffG vom 01.4.2008 richtig verstanden habe, müssen wesentliche Teile von Waffen

(hier das Wechselsystem) aber eine Nummer haben, wenn Sie einzeln gehandelt werden. Ich habe gerade das

Problem, bei 2 WS, die nun eine Nummer bekommen müssen (natürlich kostenpflichtig). Viele gebrauchte WS haben

leider keine.

MFG RNehring

Das wird ja immer schlimmer.. :traurig_16:

Wobei mir jetzt noch etwas eingefallen ist:

Man besitze 2 Schränke, einmal A mit 70kg und einmal B mit 180kg. Es passen also nur 5 KW in den B-Schrank (oder WS, je nach Rechtsauffassung).

Jetzt gibt es ja die Variante, B zu verankern mit einem Zuggewicht >=200kg.

Wenn das aus baulichen Gründen nicht geht, wäre es da nicht eine Option, beide Schränke mit dem Rücken zueinander aufzustellen und die vorhandenen Bohrungen zu benutzen, um die Schränke dauerhaft miteinander zu verbinden? Ich dachte da an Verschrauben und die Schrauben dann innen an die Rückwand schweißen oder sowas. Gesamtgewicht >200 kg.

Habe ich jetzt ein B-Schrank, in dem ich 10 KW lagern darf? Mit externem A-Fach sozusagen :dirol:

Geschrieben
Wenn ich die Änderung des WaffG vom 01.4.2008 richtig verstanden habe, müssen wesentliche Teile von Waffen

(hier das Wechselsystem) aber eine Nummer haben, wenn Sie einzeln gehandelt werden. Ich habe gerade das

Problem, bei 2 WS, die nun eine Nummer bekommen müssen (natürlich kostenpflichtig). Viele gebrauchte WS haben

leider keine.

MFG RNehring

Das Gesetz verlangt eine eindeutige Individualnummer auf der Waffe. Dann mach Dir doch die anderswo angebrachte, dazugehörige Waffennummer selbst drauf, wenn keine auf dem WS drauf ist, z. B. als Lasergravur. Ich wüßte nicht , was dagegen spricht.

Viele Grüße

Geschrieben

Nein.

Bist du Wiederlader darfst du sie aber haben und veschießen.

Habe ich jetzt ein B-Schrank, in dem ich 10 KW lagern darf? Mit externem A-Fach sozusagen geile Idee

Geschrieben
Das Gesetz verlangt eine eindeutige Individualnummer auf der Waffe. Dann mach Dir doch die anderswo angebrachte, dazugehörige Waffennummer selbst drauf, wenn keine auf dem WS drauf ist, z. B. als Lasergravur. Ich wüßte nicht , was dagegen spricht.

Hallo Tostilein,

wenn man das WS schon eingetragen hat, bedarf es solange keiner nachträglichen Nummer, bis man es einzeln verkauft.

Da ich die beiden WS erst kaufen will, muss der Verkäufer für eine Nummer sorgen. das dürfen nur bestimmte Büchsenmacher

und das Beschussamt macht auch noch mal einen Willi drauf. Mal sehen was mich das kostet.

MFG RNehring

Geschrieben
Hallo Tostilein,

wenn man das WS schon eingetragen hat, bedarf es solange keiner nachträglichen Nummer, bis man es einzeln verkauft.

Da ich die beiden WS erst kaufen will, muss der Verkäufer für eine Nummer sorgen. das dürfen nur bestimmte Büchsenmacher

und das Beschussamt macht auch noch mal einen Willi drauf. Mal sehen was mich das kostet.

MFG RNehring

Stimmt, war ein Denkfehler bei mir - Du willst ja erst kaufen und hast die WS ja noch garnicht.

:peinlich: Alles zurück...

Geschrieben

:00000733: hola amigos.

bei WS die man von privat kauft und weil "alt" auch keine Nummer haben braucht man NICHT nachnummerieren, sondern es wird in der WBK nur "ohne" eingetragen.

saludos de pancho lobo-in meiner WBK seth´s so-Waffenbesitzer WIR sind die GUTEN- :hi::drinks:

Geschrieben

:icon14: hola amigo RNehring.

...bei WS die man von PRIVAT kauft und weil alt und ohne Nummer braucht NICHT nachnummeriert werden, nur wenn ein Waffenhändler oder BüMa das WS verkauft dann muss

nachnumeriert werden

saludos de pancho lobo-Waffenbesitzer WIR sind die GUTEN- :hi::drinks:

Geschrieben

Um mal auf das eigentliche Thema zurück zu kommen: Ich habe die per Voreintrag genannte Waffe plus KK Wechselsystem gleichzeitig gekauft und bin dann zum SB, um beides noch registrieren zu lassen. Kein Problem, solange das WS Kaliber kleiner ist als das Kaliber des Voreintrags. Regional bedingt (wie ich hier im Forum gelesen habe) scheinen lediglich manche SB´s die 2/6 Regelung auch auf Wechselsysteme auszulegen. Dann könntest du mit zwei Wechselsystem gleichzeitig ein Problem bekommen. Wenn ich mir nicht ganz sicher bin, nerve ich entweder den Sachbearbeiter per Telefon, und/oder einen Aussagekräftigen vom entsprechenden Schützenbund.

Gast solideogloria
Geschrieben

Ich nerve garniemand un drufe vorher auch nirgendwo an. Ich gehe und kaufe was mir gesetzlich erlaubt ist. Lehnt der Sb die Eintragung ab, dann hat ER ein Probem nicht ich.

Wenn ich zwei Waffenschränke miteinander verbinde, dann habe ich ich immer noch zwei Waffenschränke. Wenn die Verbiundung gut ist und das Gesamtgewicht des Konstrukts über 200kg liegt, dann könnte allerdings dem Gesetz genüge getan sein.

Geschrieben
Wenn ich zwei Waffenschränke miteinander verbinde, dann habe ich ich immer noch zwei Waffenschränke. Wenn die Verbiundung gut ist und das Gesamtgewicht des Konstrukts über 200kg liegt, dann könnte allerdings dem Gesetz genüge getan sein.

Meine Ursprungsidee war eigentlich, 2 B-Schränke (<200kg) als Beispiel zu nehmen, um dann im Gesamtkonstrukt (>200kg) 20 KW lagern zu können. Aber ich wollte euch nicht überfordern. :P

Es wäre halt die Frage, ob "Verankerung gegen Abriss >200kg" auch mit einer solchen Maßnahme (Zusammenschrauben 2er Schränke) erreicht werden kann.

Geschrieben
...

dein SB irrt sich...WS Kaliber GLEICH oder KLEINER...so steht´s im WaffG.

...

Moin!

Ja, meinte ich ja eigentlich auch. Die Tasten waren halt langsamer als der Kopf. ;)

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.