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IGNORED

Sprengstoff nach USA senden


Michael_He

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hmmm, gehört es hier hin oder unter Off Topic ???

Ein Amerikaner fragt mich ob er von mir etwas bei Ebay ersteigern kann. Das ist aber Gefahrgut und fällt unters Sprengstoffrecht.

Einfach so schicken will ich nicht. Das könnte beim Versand per Flieger evtl. Probleme geben.

Im Klartext, er will ein Lenkrad mit Airbag kaufen.

Evtl. hat ja jemand sowas schon mal mit Pulver o.ä. erlebt/gemacht und kann diesbeüglich Tips geben.

Allerdings denke/fürchte ich auch das die Frachtkosten, den Wert mehrfach übersteigen......

Geschrieben

Hmmm..... also ich habe mal versucht, Munition in die USA zu schicken und bin daran kläglich gescheitert.

DHL hat den Transport gleich ausgeschlossen. Am geilsten war UPS. Laut der schriftlichen Transportbestimmungen wäre der Versand von Munition kein Problem, man müsse dies nur Anmelden. Also habe ich bei UPS angerufen. Die Antwort war:"Sowas transportieren wir nicht". Auf meine Bitte, man möge doch mal auf Seite x Absatz y der Transportbedingungen schauen, war die Antwort: "Dass muss ich nicht, ich weiß, dass wir sowas nicht transportieren".

Gut. Dann Lufthansa-Cargo. Die haben immerhin geantwortet, dass sie generell Munition/Gefahrstoff transportieren, aber die Abwicklung müsse über eine Spedition laufen. Dann wollte ich wissen, mit welcher Spedition LH denn zusammenarbeite. Die Antwort war, dass man mir keine nennen könne, aber ich sollte mir irgendeine in der Nähe des Flughafens suchen. Hier habe ich wieder von Pontius zu Pilatus telefoniert, aber weder die kleinen, noch die großen wollten meine Munition transportieren. Übrigens - es ging noch nicht einmal um die Kosten. NIEMAND wollte es überhaupt machen.

Vielleicht ist es mit Deinem Airbag entspannter, weil die Deutschen auf eine große Menge Gefahrstoff in einem Airbag nicht so hysterisch reagieren, wie auf eine kleine Menge in einer Messinghülse. Aber ich glaube, der Aufwand wird in keinem Verhältnis zum Gewinn stehen.

Viel Glück....

Geschrieben
...

Vielleicht ist es mit Deinem Airbag entspannter, weil die Deutschen auf eine große Menge Gefahrstoff in einem Airbag nicht so hysterisch reagieren, wie auf eine kleine Menge in einer Messinghülse.

Es ist nicht entspannter. Der postalische Versand von AirBags ist nicht gestattet, zumindest nicht für Privatpersonen. Wird, soweit ich weiß, in den AGBs der Beförderungsfirmen explizit ausgeschlossen.

Aber ich glaube, der Aufwand wird in keinem Verhältnis zum Gewinn stehen.

Genauso ist es.

...

Gruß Jägermeister

Geschrieben

einen airbag als nich gewerblicher zu verkaufen ist eine straftat

einen gebrauchten arirbag zu verkaufen ist als privater und als gewerblicher eine straftat

schon mal überlegt wieso es keine auf dem schrottplatz zu kaufen gibt???

Geschrieben
einen airbag als nich gewerblicher zu verkaufen ist eine straftat

einen gebrauchten arirbag zu verkaufen ist als privater und als gewerblicher eine straftat

schon mal überlegt wieso es keine auf dem schrottplatz zu kaufen gibt???

Allgemein zum Umgang mit Airbagsystemen:

Grundlage ist das Dritte Gesetz (3. SprengÄndG) zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Siehe hier § 4 Abs.3 und 4

Geschrieben

Also, ich habe mal bei UPS die AGB´s gelesen. Sowohl für den innerdeutschen Versand wie für int. Versand.

Generell ist nichts namentlich ausgeschlossen, ausser Waffen.

Allerdings ist alles nach ADR also Gefahrgut und IATA gefährliche Sachen Liste ausgeschlossen.

Heißt also das es vermutlich ausgeschlossen ist.

Zurück zu den Airbags.

Generell Besitz. Es ist ja nicht nur der Airbag, sondern ein Lenkrad was einen Airbag enthält. Die Elektronik im Lenkrad ist defekt deshalb wurde das Lenkrad getauscht. Ein neues wird von den Fachwerkstätten übrigens auch über Ebay verkauft und auch einfach so verschickt......

Alelrdings bin ich ja dann immer noch Eigentümer des defekten Lenkrades. Was soll also damit passieren ? Muß mir ja wieder gegeben werden. Oder die Werkstätten wären verpflichtet mir das abzukaufen bzw. mich zu entschädigen.

Ab wann ist es nicht mehr ein Stoff nach dem Sprengstoffrecht, sondern etwas was frei verkäuflich ist ?

Wenn ich das Auto, mit seinen unzähligen Sprengstoffen, kaufe muß ich ja auch keine Genehmigung vorweisen.

Diverse Airbags, Gurtstraffer, Absprengung der Batterie sind da ja enthalten.

Wo ist also die Grenze ? Das direkte Bauteil (also Airbag selbst )? Oder das komplette Lenkrad ? Komplette Amarturenbrett inkl. Airbag ? Sitz inkl. Airbag ???

und wie gesagt, beim Thema Verkauf reden wir hier nicht über einen einzelnen Airbag, sondern über die Inenneaustattung einen , zumindest in US, seltenen Fahrzeuges.

Geschrieben
Ab wann ist es nicht mehr ein Stoff nach dem Sprengstoffrecht, sondern etwas was frei verkäuflich ist ?

Wenn ich das Auto, mit seinen unzähligen Sprengstoffen, kaufe muß ich ja auch keine Genehmigung vorweisen.

Diverse Airbags, Gurtstraffer, Absprengung der Batterie sind da ja enthalten.

Wo ist also die Grenze ? Das direkte Bauteil (also Airbag selbst )? Oder das komplette Lenkrad ? Komplette Amarturenbrett inkl. Airbag ? Sitz inkl. Airbag ???

Hier der Auszug (§4 Abs. 4) aus der:

"Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.

Januar 1991 (BGBl. I S. 169), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juli

2009 (BGBl. I S. 2062) geändert worden ist"

§4

(4) Die §§ 7 bis 22 Abs. 2, die §§ 23, 27 und 28 des Gesetzes sind nicht anzuwenden auf

das Aufbewahren, das Verwenden (bestimmungsgemäßes, automatisches Auslösen der Airbagoder

Gurtstraffereinheit des Fahrzeugs), den Erwerb, das Verbringen und das Überlassen

von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1, wenn diese in einem Fahrzeug

oder Fahrzeugteilen fest eingebaut sind.

Entscheide selbst, was das zu bedeuten hat oder wie man es auslegen kann... :rolleyes:

Geschrieben

Somit alles geklärt.......

Fest eingebaut in Fahrzeugteile.......

Schließlich ist es ein komplettes Bauteil. Darin sind ja mehrere Sachen enthalten, Nabe, Lenkkranz, Pralltopf, u.a. auch ein Airbag, Elektronik, Lenkwinkelsensoren, Schaltpaddel inkl. weiterer Elektronik usw......

Also definitiv fest verbaut in ein komplettes Bauteil des KFZ und somit wohl ausgenommen vom Sprengstoffrecht.

Sowas ähnliches , wohl nur hörensagen, hatte ich auch schon im www gefunden.

Es ist also ein Unterschied ob ich mit dem reinen Airbag rumspiele oder halt das komplette Bauteil habe.

Allerdings wird das versenden , zumindest nach USA nie und nimmer gehen.......

DLand müßte man mal in ADR nachschlagen und schauen wo das eingeordnet ist.

Geschrieben
Somit alles geklärt.......

Fast... :rolleyes:

Das noch schnell zum Ein- udn Ausbau, dert Lagerung und dem Handel mit gebrauchten Airbags:

Der Ein– und Ausbau von Airbags und Gurtstraffereinheiten darf nur von sachkundigen Personen ausgeführt werden, die entweder vom Automobilhersteller oder einem entsprechenden Institut geschult worden sind. Ein Nachweis über die durchgeführte Schulung muss im Betrieb vorliegen und ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzuzeigen.

Demontage und Einbau durch ungeschulte Personen können zu schwersten Verletzungen führen, falls der Airbag hierbei auslöst, oder zu einem Versagen im Falle eines Unfalles. Der Handel mit gebrauchten Airbags z. B. im Zuge der Autoverwertung ist nicht erlaubt. Airbags aus Altfahrzeugen sind ausschließlich von dafür berechtigten Personen zu vernichten.

Der Versand von Airbags darf nur in speziellen, zugelassenen Behältnissen gemäß den Vorschriften für den Transport von Gefahrgut (ADR/RID bzw. IATA) erfolgen. Die Lagerung von Airbags hat in Deutschland gemäß der Sprengstofflagerrichtlinie 240 zu erfolgen. Die maximal zulässigen Lagermengen sind in der Anlage 6 und 6a zur 2. SprengV festgelegt. Ungeschulten Privatpersonen dürfen Airbag-Einheiten, zum Beispiel im Wege des Ersatzteilkaufs, nicht ausgehändigt werden.

Geschrieben
Fast... :rolleyes:

Das noch schnell zum Ein- udn Ausbau, dert Lagerung und dem Handel mit gebrauchten Airbags:

Der Ein– und Ausbau von Airbags und Gurtstraffereinheiten darf nur von sachkundigen Personen ausgeführt werden, die entweder vom Automobilhersteller oder einem entsprechenden Institut geschult worden sind. Ein Nachweis über die durchgeführte Schulung muss im Betrieb vorliegen und ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzuzeigen.

Dafür habe ich den Nachweis.Aufgrund der ganzen Elektronik und Einmessens mit Herstellersprzifischer Software kann man das eh nicht selbst.

Demontage und Einbau durch ungeschulte Personen können zu schwersten Verletzungen führen, falls der Airbag hierbei auslöst, oder zu einem Versagen im Falle eines Unfalles. Der Handel mit gebrauchten Airbags z. B. im Zuge der Autoverwertung ist nicht erlaubt. Airbags aus Altfahrzeugen sind ausschließlich von dafür berechtigten Personen zu vernichten.

Der Versand von Airbags darf nur in speziellen, zugelassenen Behältnissen gemäß den Vorschriften für den Transport von Gefahrgut (ADR/RID bzw. IATA) erfolgen. Die Lagerung von Airbags hat in Deutschland gemäß der Sprengstofflagerrichtlinie 240 zu erfolgen. Die maximal zulässigen Lagermengen sind in der Anlage 6 und 6a zur 2. SprengV festgelegt. Ungeschulten Privatpersonen dürfen Airbag-Einheiten, zum Beispiel im Wege des Ersatzteilkaufs, nicht ausgehändigt werden.

Spezielles Behältnis :rolleyes: Ja, das sehe ich bei mir im Keller stehen, wo ich mein Ersatzteil bekommen haben. Aber zumindest habe ich das SPEZIALBEHÄLTNIS......Den letzten Teil lasse ich mal unkommentiert, da hält sich kaum ein Händler dran...... Sonst hätte ich nicht unter unzähligen Händlern das günstigste Angebot raussuchen können.

Geschrieben

der handel mit gebrauchten airbags, gurtstrafern etc ist VERBOTEN

Geschrieben
Spezielles Behältnis

Meinen die damit die organgenen Pappschachteln in denen die Dinger geliefert werden?

Gurtstraffer ok aber einen Airbag halten nicht aus.

Btw. wie muß eigentlich ein Lagerraum für die Dinger aussehen? Druckentlastung etc.?

Geschrieben

Mal eine Zwischenfrage:

Wieviel "Sprengstoff" ist denn in der Kapsel des Airbags drin und um was handelt es sich denn ?

Ich nehme an es ist sicher kein hochbrisantes Zeug und auch nicht so viel. ?

Der Inhaber einer Autowerkstatt erzählte mir mal dass sie extra einen Lagerraum hatten einrichten müssen für ausgebaute Airbags, stimmt das ?

Geschrieben

...in der Regel azidhaltige Treibmittel, auch Gasgeneratotren genannt, die zu einer Entfaltungsgeschwindigkeit von bis zu 350 km/h reichen. Weil die azidhaltigen Treibmittel nicht die gesündesten Treibmittel sind, versucht man inzwischen sein Heil in kohlenstoffhaltigen Treibmitteln.

BULLDOG

Geschrieben
Mal eine Zwischenfrage:

Wieviel "Sprengstoff" ist denn in der Kapsel des Airbags drin und um was handelt es sich denn ?

Ich nehme an es ist sicher kein hochbrisantes Zeug und auch nicht so viel. ?

Der Inhaber einer Autowerkstatt erzählte mir mal dass sie extra einen Lagerraum hatten einrichten müssen für ausgebaute Airbags, stimmt das ?

alte airbags gelten als sondermüll wenn sie noch ungezündet sind

der handel mit sondermüll unterliegt strengen gesetzen - so ist zb die ausfuhr aus einem land verboten - der import noch strenger

sondermüll dieser art unterliegt tatsächlich besonderen vorschriften der aufbewahrung, weshalb zb viele betriebe das umgehen in dem sie alte airbags einfach sofor zünden und dann siend die dinger restmüll

Geschrieben

Da hätte ich jetzt auch mal ne Frage!

Auf diversen Patronensammlerbörsen habe ich schon Airbagzünder gesehen. Als kpl. Teil oder als Schnittmodel. Wäre jetzt der Erwerb auch für Sammler verboten, oder würde da eine Ausahmegenehmigung z.B. des BKA greifen?

Gruß Hägar

Geschrieben
Auf diversen Patronensammlerbörsen habe ich schon Airbagzünder gesehen. Als kpl. Teil oder als Schnittmodel. Wäre jetzt der Erwerb auch für Sammler verboten, oder würde da eine Ausahmegenehmigung z.B. des BKA greifen?

Vermutlich deaktiviert... wie bei Handgranaten auch.

Das wären gerade mal 100 m/s - nicht sehr viel ? :confused:

Nein.

Gast solideogloria
Geschrieben
Das wären gerade mal 100 m/s - nicht sehr viel ? :confused:

Sei froh. Wenn dir der Airbag mit 100m/s entgegenkommt, dann tuts schon ziemlich weh und du bekommst mächtig eins auf die Ohren. Wenn der jetzt noch 1000m/s machen würde, dann könntest du dein Gehirn wahrscheinlich aus der Kopfstütze und den Rücksitzen rauspopeln.

Geschrieben

Wenn man bedenkt daß der Airbag voll aufgeblasen sein muß sobald man ihn berührt, und dazu nur die Zeit zwischen Aufprall Fahrzeug-Hindernis und Aufprall Passagier-Airbag bleibt, ist die Geschwindigkeit sicher nicht zu gering.

Im Gegenteil: Wenn der Airbag voll ist, fängt er halbwegs "sanft" auf. er muß also voll sein, und zwar sehr schnell.

Zum Gucken:

Der Blitz am Anfang kennzeichnet die Auslösung. Und unten links gibt es eine Uhr.

Geschrieben
Sei froh. Wenn dir der Airbag mit 100m/s entgegenkommt, dann tuts schon ziemlich weh und du bekommst mächtig eins auf die Ohren. Wenn der jetzt noch 1000m/s machen würde, dann könntest du dein Gehirn wahrscheinlich aus der Kopfstütze und den Rücksitzen rauspopeln.

Wieso denn das ?Die Abbrandgeschwindigkeit sagt doch nichts darüber aus wie schnell sich der Airbag als solcher ausdehnt denn dazu gehören nämlich auch noch Faktoren wie Volumen des Luftsacks und der Querschnitt des Gasaustritts.

Die Ausdehnungsgeschwindigkeit wird ja auch mit zunehmenden Volumen langsamer und genau deshalb soll man ja auch angeschnallt sein damit man nicht zufällig mit der Rübe über den am Anfang noch ganz kleinen Airbag wandelt. Der ist sicherlich hammerhart. :17:

wenn mir Fachleute natürlich sagen dass es nur 100 m/s sind dann glaube ich das natürlich , mir erschien es aber eben ein wenig niedrig für einen Explosivstoff.

Jetzt hab ich mal gegguuugelt:

Kfz Technik

Also Natriumazid kommt mit 4700 m/s .Ojeh was mein Gehirn alles aushalten muss , da hilft kein Aspirn mehr. :D

Beim weiterlesen sehe ich auch :

Der Airbag kommt mit 550 km/h. also hat Bulldog fast recht :icon14:

Man darf nicht verwechseln die Abbrandgeschwindigkeit des Sprengmittels und die Ausdehnungsgeschwindigkeit.

Das habe ich getan, das Verwechseln. Wieder was gelernt.- WO ist gar nicht so übel.... :wub:

Geschrieben

Hier werden die Entfaltungsgeschwindigkeit des Airbags und die Detonationsgeschwindigkeit der Explosionsmasse im Gasgenerator verwechselt.

Die Entfaltungsgeschwindigkeit bezieht sich auf die Öffnung des Airbags.

Da sind bei 350km/h dann etwa 0,0015s für einen halben Meter.

Die Detonationsgeschwindigkeit ist ja nur die Abbrandgeschwindigkeit der Explosionsmasse.

Diese liegt sicherlich bei 3000 bis 6000m/s. Weiß ich aber nicht.

BULLDOG

Geschrieben
der handel mit gebrauchten airbags, gurtstrafern etc ist VERBOTEN

bei den Gurtstrafern muß man aber auch noch beachten um welches Model es sich handelt.

Es gibt zum Beispiel noch ältere Model die keine Sprengkapsel besitzen sondern mittels Federmechanik aktiviert werden.

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