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IGNORED

tarnfarbene waffe?


stubenwurm

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Es findet eben in WO eine sehr einseitige Betrachtung statt. Ständig hört man "Es gab immer nur Verschärfungen". Das ist nun nachweislich falsch, passt aber nicht in das allg. Unzufriedenheitsgeschwafel. (ich spreche keinen User persönlich an-es geht um eine Grundstimmung). Es hat sich allerlei im WaffR getan positiv und negativ) und mir fällt kein europäisches Land ein, dass eine derartige Vielfalt anbietet wie Deutschland. Einschränkungen gibt es ÜBERALL auf der Welt. Wenn man sich aus jedem Land nur das positive zusammenklaubt, erscheint Deutschland recht streng. Objektiv betrachtet liegen die Schwierigkeiten im Deutschen Waffenrecht aber in der Komplexität des Rechts und der äusserst schwierigen Auslegung, nicht in beschränkten Möglichkeiten. Wer mit Enthusiasmus hinter der Sache steht, kann (beinah) alles legal bekommen. Es ist eine Frage des Aufwands (und des nachgewisenen Bedarfs ;) )

greetz

Geschrieben
"Es gab immer nur Verschärfungen". ...

Mit Ausnahme der Tatsache, daß man 2003 erkannt hat, daß die Anlaßgesetzgebung §37 Unsinn war und sich die Baader Meinhoff Bande nicht ans (W)Affengesetz halten wollte und man diesen durch die Lex Beitler ersetzt hat, sehe ich in den letzten 100 Jahren tatsächlich nur Verschärfungen. Wenn Du Dich natürlich auf den geographisch kleineren Horizont eines Berliners, egal aus welchem der 4 Sektoren, oder auf die Zone beziehst, kann ich Deine mit Verlaub nicht nachvollziehbare Wahrnehmung des teutschen WaffG verstehen. Aber wenn wenigstens einer zufrieden ist - ist doch ok. :eclipsee_gold_cup:

...mir fällt kein europäisches Land ein, dass eine derartige Vielfalt anbietet wie Deutschland...

Mir schon: CZ, SK, Norwegen und v.a. Finnland (NL lasse ich wg. afaik Stückzahlgrenzen mal weg)

Die war nur nicht schwarz. AR15 konnte man damals aber schon kaufen.

Mit IKEA Verkleidung oder in Bayern, ansonsten war es doch eher dünn? Dafür hängen unsere Sportordnungen, vom Staat genehmigt, dauernd am seidenen Faden.

Geschrieben
Für dich nur zur Erinnerung, vor 2003 war es für uns nicht möglich, eine "Black Rifle" überhaupt als Sportwaffe zu erwerben.

Und zu welchem Preis?

Geschrieben
Mit Ausnahme der Tatsache, daß man 2003 erkannt hat, daß die Anlaßgesetzgebung §37 Unsinn war und sich die Baader Meinhoff Bande nicht ans (W)Affengesetz halten wollte und man diesen durch die Lex Beitler ersetzt hat, sehe ich in den letzten 100 Jahren tatsächlich nur Verschärfungen. Wenn Du Dich natürlich auf den geographisch kleineren Horizont eines Berliners, egal aus welchem der 4 Sektoren, oder auf die Zone beziehst, kann ich Deine mit Verlaub nicht nachvollziehbare Wahrnehmung des teutschen WaffG verstehen. Aber wenn wenigstens einer zufrieden ist - ist doch ok. :eclipsee_gold_cup:

Mir schon: CZ, SK, Norwegen und v.a. Finnland (NL lasse ich wg. afaik Stückzahlgrenzen mal weg)

Nunja, welche unmöglichen Einschränkungen haben wir denn in Deutschland? Welche Disziplinen sind denn bei uns nicht möglich? Es ist allenfalls ein Ärgernis dazu auf ein paar (wenige) ausgesuchte Modelle verzichten zu müssen. Grundsätzlich ist der Schießsport mit geringen Einschränkung umfassend durchführbar.

Ich finde wir deutschen sind einfach nur Weltmeister im Unzufrieden sein. Objektiv betrachtet bieten kaum Länder mehr. Überall ist irgendetwas eingeschränkt. Bei uns sehr wenig.

greetz

Geschrieben

ok was ist am deutschen Waffengesetz Mist und kann weg:

- 2/6 Erwerbsstreckungsgebot

- Grundkontingent

- sehr scharfe Aufbewahrungsvorschriften

- 1 Jahr Wartezeit auf WBK(6 Monate würden auch reichen)

- fortlaufende Bedürfnisprüfungen

- unangemeldete Aufbewahrungskontrollen

- Anscheinsparagraph mit dem Hülsenlängenmist etc

- kurze Pumpen verboten/Pistolengriff an Pumpe ohne Hinterschaft

- Lampen an Waffen verboten

- Laser an Waffen verboten

- Schalldämpfer nur als Jäger mit Super Sonder Ausnahmegenehmigung

- PSM Pistolen verboten

- die Schwachsinnigen Altersgrenzen für Jugendliche

- GK erst ab 21, weg mit der MPU

- kein IDPA uä. erlaubt

- keine Mannscheiben erlaubt

Was hat nicht mit Schusswaffen zu tun und kann weg:

- Messerführverbot / Führverbot für Hiebwaffen

- Waffenverbotszonen

- verbot der Butterflymesser/ Taser

- kleiner Waffenschein

man kann die Liste sicherlich nochmal doppelt so lang machen

Geschrieben

Ich sag ja, Einschränkungen gibt es überall auf der Welt. Ich geb dir mal was zum staunen: USAPSA Production Division=10 Rounds. The land of the free? Schweiz: Freie Waffenwahl auf der überwäligenden Mehrzahl der Schießstände nicht möglich, nur in privaten Schießkellern.

Ein ernsthafte Behinderung des Sports ist Altersbeschränkung, da es den Nachwuchs blockiert.

greetz

Geschrieben
ok was ist am deutschen Waffengesetz Mist und kann weg:

Alles obige, sehr gute Aufstellung, und spontan fällt mir als Jäger noch ein was mich sehr nervt:

- 2-KW-Begrenzung als "Jägerbedürfnis"

- Streichung von "nicht schussbereit" im §13 Abs.6, oder alternativ zumindest die Streichung von "im in die Waffe eingefügten Magazin" bei der Definition von "schussbereit"

- das affige Schlösschen beim nicht zugriffsbereiten Führen

+ bestimmt noch einiges mehr.

Geschrieben
Ich weiß gar nicht, warum du über alles und jeden meckern musst.

Für dich nur zur Erinnerung, vor 2003 war es für uns nicht möglich, eine "Black Rifle" überhaupt als Sportwaffe zu erwerben.

über wenn mecker ich den? außer über die erklärten feinde des legalen waffen besitzes zu denen der herr graefe und der herr jansen ja nun definitiv gehören!

ja und da gebe ich dir recht, früher war nicht immer alles besser, aber da als alter hase muß mir doch wohl zustimmen (zumal der tip holland ausgiebig zu nutzen ja von dir war) das wir zumindest bei der rifle dv einige blödsinnige (deutsche) regelungen haben und man daran arbeiten sollte diese loszuwerden.

und, natürlich bin ich froh und dankbar das wir mittlerweile auch blackrifles als spowa nutzen dürfen, vielleicht wären sie aber auch schon viel früher zu haben gewesen wenn man an den richtigen hebeln gezogen hätte?!

aber frag dich mal selber ob es dir nicht irgendwie komisch vorkommt an dem einen wochende in holland oder skandinavien nach normalem regelwerk zu schießen und am wochende drauf ist es in deutschland weniger schießen und mehr laden wegen der magazinkapazität zb.

wenn ich noch was zu meckern hätte wäre es wohl am ehesten, daß wir im bevölkerungsreichsten bundesland nrw keine anlage haben auf der man wirklich ipsc rifle (und nicht in kw kalibern) schießen kann.

damit rede ich die anderen anlagen ja nicht schlecht nur was gibt es hier?

und da kommt wieder der punkt, wenn die 30m mindestabstand zum papertarget nicht im regelwerk ständen, dann würde diesbezüglich selbst in nrw wahrscheinlich mehr gehen.

im übrigen habe ich post von fritz und jürgen, waffen im camolock sind ausdrücklich erlaubt, um mal wieder zum thema zu kommen, was damit auch abschließend geklärt sein sollte.

p.s. was noch weg kann im waffen§ bzw im bundesjagdrecht die 2schuß magazinregelung für selbstladewaffen sowie der versuch keine dualen bedürfnisse zuzulassen (von einigen innenministerien und ihren helfern sprich sachbearbeitern)!

Geschrieben
im übrigen habe ich post von fritz und jürgen, waffen im camolock sind ausdrücklich erlaubt, um mal wieder zum thema zu kommen, was damit auch abschließend geklärt sein sollte.

Eine (für mich) überraschende aber deutliche Aussage. Ich hatte mal ewig überlegt den grauen Untergrund des SL8 als Grundlage für ein digi pattern zu nutzen. Hatte sich dann aber auch erledigt und heute hab ich gar kein Interesse mehr an Camo. Ich ziehe Funktion vor ;)

Wie gesagt in den USA hat die USAPSA in Prduction ebenfalls eine 10 Round Rule, aber in der KW. Alles gibt es nicht-nirgendwo!

greetz

Die 2 Schußbegrenzung ist IMHO Froderung der Jägerschaft selbst. Deine Einschränkung der sportlichen Nutzung musst du entweder einklagen oder einfach machen und die Behörde agieren lassen. Es gibt für diese Auslegung keine Rechtsgrundlage.

Geschrieben
USAPSA Production Division=10 Rounds. The land of the free? Schweiz: Freie Waffenwahl auf der überwäligenden Mehrzahl der Schießstände nicht möglich, nur in privaten Schießkellern.

Und was haben jetzt Waffenrecht und die Sportordnung der USPSA oder die zivile Mitbenutzung der schweiz. öffentlichen Schießstände miteinander zu tun? Was rauchst Du nur? Orange? Aber Du bist doch zufrieden mit dem deutschen Waffengesetz, ist doch alles gut!

Geschrieben
Eine (für mich) überraschende aber deutliche Aussage. Ich hatte mal ewig überlegt den grauen Untergrund des SL8 als Grundlage für ein digi pattern zu nutzen. Hatte sich dann aber auch erledigt und heute hab ich gar kein Interesse mehr an Camo. Ich ziehe Funktion vor ;)

Wie gesagt in den USA hat die USAPSA in Prduction ebenfalls eine 10 Round Rule, aber in der KW. Alles gibt es nicht-nirgendwo!

greetz

Die 2 Schußbegrenzung ist IMHO Froderung der Jägerschaft selbst. Deine Einschränkung der sportlichen Nutzung musst du entweder einklagen oder einfach machen und die Behörde agieren lassen. Es gibt für diese Auslegung keine Rechtsgrundlage.

auch für dich nochmal!

seit 2003 gibt es eine eindeutige bedürfnisszuordnung und eigentlich gibt es nur sport oder nur jagd oder nur sammeln!

das ist fakt, ich denke ein führender anwalt in sachen waffen§ wird mir da keinen humbug erzählen!

ob nun alle sb diese linie fahren oder einige auch noch 5grade sein lassen können, sei mal dahin gestellt. für mich steht nur feste beim nächsten selbstlader habe ich mit meinem das problem wieder und werde deswegen klagen, das wird diesbezüglich die erste klage in deutschland und wenn es schiefgeht stehen die jäger die gerne auf dem stand größere magazine verwenden dumm da!

und warum ziehst du als vergleich die fakten zu unseren nachteilen hier an? bist du schon so durch die mangel das dir das streben nach mehr fehlt?

ich gucke was im ausland geht und was mir bei meinem sport da ermöglicht wird, da sich unsere eunachbarn nicht wegen marodierendersportschützenhorden im ausnahmezustand befinden denke ich es sollte hier auch gehen (müssen)!

für mich ist das glas halbvoll und ich schenke gerne nochmal nach, andere trauen sich schon nicht mehr zu trinken weil das glas ja halb leer ist und warten drauf langsam trockengelegt zu werden!

Geschrieben

Ich rauche doch nicht. Is doch ungesund ;) Die Beispiele zeigen nur kurz auf, dass es in den verschiedensten hochgelobten freiheitlichen Ländern ganz ähnliche Einschränkungen wie in Deutschland gibt.

Ich halte eben, den internationalen Schießsport betreffend, Deutschland für eines der Länder mit den meisten Möglichkeiten. Thats it!

Allg. schienen viele Meckerer hier vollkommen die Relationen verloren zu haben. Ich spreche (wie bereits erwähnt) über die Grundstimmung, nicht über einzelne Meinungen. Wenn man hier so liest, könnte der Eindruck aufkommen, dass der Schießsport fast nicht mehr durchführbar ist. Ich persönlich finde jetzt adhoc nichts aus dem internationalen Schießsport, was ich in Deutschland nicht schießen darf. Ich darf statisch, dynamisch, großkalibrig, kleinkalibrig, nach praktischen Erwägungen oder auf langen Distanzen schießen. Für alles gibt es Einschränkungen-überall. Viele Länder müssen jedoch ganze Bereiche vollkommen auslassen. Ein Schlaraffenland gibt es eben nicht auf dieser Welt.

Worin das deutsche Waffenrecht reformiert werden müsste, hab ich ebenfalls klar zu Ausdruck gebracht. Ich persönlich empfinde mich als frei in der Wahl meiner sportlichen Betätigung und in der Wahl der dafür gewünschten Waffen. Mich bremst einzig mein Geldbeutel.

greetz

Geschrieben
auch für dich nochmal!

seit 2003 gibt es eine eindeutige bedürfnisszuordnung und eigentlich gibt es nur sport oder nur jagd oder nur sammeln!

das ist fakt, ich denke ein führender anwalt in sachen waffen§ wird mir da keinen humbug erzählen!

und warum ziehst du als vergleich die fakten zu unseren nachteilen hier an? bist du schon so durch die mangel das dir das streben nach mehr fehlt?

ich gucke was im ausland geht und was mir bei meinem sport da ermöglicht wird, da sich unsere eunachbarn nicht wegen marodierendersportschützenhorden im ausnahmezustand befinden denke ich es sollte hier auch gehen (müssen)!

Nun diesen "Fakt" mit der Bedürfniszuordnung hat man dir grundlegend falsch erklärt. Das darfst du mir nicht in die Schuhe schieben. ;) Dies wurde aber auch hier im Forum entsprechend deutlich erläutert. Wer will dir denn verbieten gleichzeitig Jäger und Sportschütze zu sein?

Dann schaust aber auch nur sehr selektiv. Ich wollte eben auch mal die andere Seite beleuchten. Ansonsten bin ich weder durch die Mangel noch fehlt es mir an Bestrebungen. Allerdings bewahre ich mir noch einen Blick für Realitäten.

greetz

Geschrieben
Nun diesen "Fakt" mit der Bedürfniszuordnung hat man dir grundlegend falsch erklärt. Das darfst du mir nicht in die Schuhe schieben. ;) Dies wurde aber auch hier im Forum entsprechend deutlich erläutert. Wer will dir denn verbieten gleichzeitig Jäger und Sportschütze zu sein?

du darfst mir gerne per pn sagen in welcher kanzlei du tätig bist und kannst mir das aktenzeichen nennen unter welchem du eine diese oder eine ähnliche klage gewonnen hast und ansonsten kann ich nur sagen, als legaler waffenbesitzer werde ich leider bis zur gerichtlichen klärung nach der pfeife meines sb und dem übergeordneten innenministerium tanzen müssen, falls du nicht den joker im ärmel hast wo so ein verfahren schon geführt und gewonnen wurde.

Geschrieben

Das brauchen wir doch garnicht. Verloren ist so ein Fall übrigends auch noch nicht ohne Revisionsmöglichkeit. Du musst weder nach der Pfeife deines SB, noch nach der des IM tanzen. Allerdings musst du dir über die Folgen im Klaren sein. Klagen wirst du aber so oder so müssen. Die Auslegung in deinem Bundesland entspricht nicht dem Regelfall.

Ich geb dir mal einen Denkansatz: Wer/Was bekommt ein Bedürfnis anerkannt? Die Waffe oder du? Ist eine Leihe einer Jagdwaffe an einen Sportschützen und umgekehrt möglich? Lies mal nach was in §12 steht

einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck
Du hast doch ein anerkannstes Bedürfnis als Sportschütze oder? Das Bedürfnisprinzip ist an eine Person und nicht an eine Waffe gebunden. Hast du mehrere Bedürfnisse, darfst du dafür zulässige Waffen selbstverständlich entsprechend nutzen. Such dir einen anderen Anwalt!

Hast du eine schriftliche Ablehnung deiner Behörde? Darin sollte die Rechtsgrundlage aufgeführt sein. Diese würde mich mal dringend interessieren.

greetz

Geschrieben

Ich frage mich grade was der Thread, erst recht ab einem gewissen Zeitpunkt (wie immer), mit IPSC zu tun hat..... mal sehen wann ich mir antworte......

Gruß

Hajo

Geschrieben
über wenn mecker ich den? außer über die erklärten feinde des legalen waffen besitzes zu denen der herr graefe und der herr jansen ja nun definitiv gehören!

ja und da gebe ich dir recht, früher war nicht immer alles besser, aber da als alter hase muß mir doch wohl zustimmen (zumal der tip holland ausgiebig zu nutzen ja von dir war) das wir zumindest bei der rifle dv einige blödsinnige (deutsche) regelungen haben und man daran arbeiten sollte diese loszuwerden.

und, natürlich bin ich froh und dankbar das wir mittlerweile auch blackrifles als spowa nutzen dürfen, vielleicht wären sie aber auch schon viel früher zu haben gewesen wenn man an den richtigen hebeln gezogen hätte?!

aber frag dich mal selber ob es dir nicht irgendwie komisch vorkommt an dem einen wochende in holland oder skandinavien nach normalem regelwerk zu schießen und am wochende drauf ist es in deutschland weniger schießen und mehr laden wegen der magazinkapazität zb.

wenn ich noch was zu meckern hätte wäre es wohl am ehesten, daß wir im bevölkerungsreichsten bundesland nrw keine anlage haben auf der man wirklich ipsc rifle (und nicht in kw kalibern) schießen kann.

damit rede ich die anderen anlagen ja nicht schlecht nur was gibt es hier?

und da kommt wieder der punkt, wenn die 30m mindestabstand zum papertarget nicht im regelwerk ständen, dann würde diesbezüglich selbst in nrw wahrscheinlich mehr gehen.

im übrigen habe ich post von fritz und jürgen, waffen im camolock sind ausdrücklich erlaubt, um mal wieder zum thema zu kommen, was damit auch abschließend geklärt sein sollte.

p.s. was noch weg kann im waffen§ bzw im bundesjagdrecht die 2schuß magazinregelung für selbstladewaffen sowie der versuch keine dualen bedürfnisse zuzulassen (von einigen innenministerien und ihren helfern sprich sachbearbeitern)!

Dann lies dir doch bitte mal deine Beiträge noch einmal durch!

Wenn du das getan hast, kannst du dir danach ja mal überlegen, welche Klimmzüge überhaupt getätigt werden mussten, um diesen Status Quo zu erreichen.

Genieße diese Möglichkeiten, solange wir sie haben!

Geschrieben
Ich frage mich grade was der Thread, erst recht ab einem gewissen Zeitpunkt (wie immer), mit IPSC zu tun hat..... mal sehen wann ich mir antworte......

Gruß

Hajo

Hallo Hajo,

Es geht doch um die Herleitung der spezifischen Gegebenheiten und Einschränkungen im WaffR, im speziellen IPSC betreffend.

Is doch klar zu erkennen ;)

greetz :s75:

Geschrieben
Ich frage mich grade was der Thread, erst recht ab einem gewissen Zeitpunkt (wie immer), mit IPSC zu tun hat..... mal sehen wann ich mir antworte......
im übrigen habe ich post von fritz und jürgen, waffen im camolock sind ausdrücklich erlaubt, um mal wieder zum thema zu kommen, was damit auch abschließend geklärt sein sollte.

Das wäre doch jetzt ein guter Abschluss der Diskussion: wenn Fritz und/oder Jürgen (die hier bestimmt mit großem Vergnügen mitlesen) die Ausgangsfrage "Sind tarnfarbene Waffen erlaubt?" beantworten und Hajo den Schlüssel umdreht...

DVC

Reinhard

Geschrieben
Das wäre doch jetzt ein guter Abschluss der Diskussion: wenn Fritz und/oder Jürgen (die hier bestimmt mit großem Vergnügen mitlesen) die Ausgangsfrage "Sind tarnfarbene Waffen erlaubt?" beantworten und Hajo den Schlüssel umdreht...

DVC

Reinhard

100% ack

Archiviert

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